Europäische Union

2002/865/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2001 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Graf von Henneberg Porzellan GmbH, Ilmenau, gewährt hat (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3303)

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Avis juridique important | 32002D0865 2002/865/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2001 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Graf von Henneberg Porzellan GmbH, Ilmenau, gewährt hat (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3303) Amtsblatt Nr. L 307 vom 08/11/2002 S. 0001 - 0027 Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2001 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Graf von Henneberg Porzellan GmbH, Ilmenau, gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3303) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/865/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung(1) gemäß den genannten Artikeln und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme, in Erwägung nachstehender Gründe: I. DAS VERFAHREN (1) Bei der Kommission sind mit Schreiben vom 16. November 1998 und 24. März 1999 Beschwerden von Wettbewerbern eingegangen, die den Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung angeblicher staatlicher Beihilfen zugunsten der Graf von Henneberg Porzellan GmbH mit Sitz in Ilmenau, Thüringen, erheben. (2) Auf das Auskunftsersuchen der Kommission vom 6. Januar 1999 antwortete Deutschland am 3. und 25. Mai 1999. Nach weiteren Auskünften der Beschwerdeführer und einem Treffen zwischen Vertretern der Kommission und der deutschen Behörden am 23. September 1999 hat die Kommission am 30. September 1999 eine Anmeldung des Vorgangs beantragt. Nach einem Mahnschreiben der Kommission vom 9. November 1999 hat Deutschland zwar weitere Auskünfte erteilt, jedoch die Anmeldung der Beihilfe verweigert. Am 10. November 1999 wurde der Vorgang als unangemeldete Beihilfe NN 135/99 eingetragen. (3) Die Kommission hat Deutschland mit Schreiben vom 13. Juli 2000 davon in Kenntnis gesetzt, dass sie bezüglich der Beihilfe das Prüfverfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag eingeleitet hat. Zum selben Zeitpunkt wurde Deutschland aufgefordert, alle notwendigen Angaben und Daten zu übermitteln, um beurteilen zu können, ob eine Anzahl von Beihilfemaßnahmen die Bedingungen der genehmigten Beihilferegelungen erfuellten, im Rahmen derer sie angeblich gewährt worden waren. (4) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(2). Die Kommission hat die Beteiligten zur Abgabe von Stellungnahmen in der vorerwähnten Sache aufgefordert. Die Kommission hat Stellungnahmen des Verbandes der Europäischen Keramikindustrie (Cerame-Unie) und des Unternehmens erhalten. Diese Stellungnahmen wurden mit Schreiben vom 18. Dezember 2000 an Deutschland weitergeleitet. (5) Am 18. September 2000 antwortete Deutschland auf die Anordnung zur Auskunftserteilung und setzte die Kommission von weiteren Beihilfen zugunsten des Unternehmens in Kenntnis, die zuvor nicht angemeldet worden waren. Am 13. November 2000 stellte die Kommission Fragen. Antworten gingen am 19. Dezember 2000 ein. Am 9. Januar 2001 fand ein Treffen mit Vertretern der deutschen Behörden statt. Weitere Fragen wurden am 24. Januar 2001 versandt. Antworten gingen am 6. März 2001 ein. (6) Die Kommission hat Deutschland mit Schreiben vom 25. April 2001 mitgeteilt, dass sie das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag auf die Beihilfen, die nicht die Bedingungen der Beihilferegelungen erfuellen, im Rahmen derer sie angeblich gewährt wurden, sowie auf die Beihilfen, die der Kommission zuvor nicht mitgeteilt worden waren, ausgedehnt hat. (7) Der Beschluss der Kommission über die Erweiterung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(3) veröffentlicht. Die Kommission hat die Beteiligten zur Stellungnahme zu der Beihilfe aufgefordert. Der Kommission sind Stellungnahmen sowohl von einem der Beschwerdeführer als auch des Beihilfeempfängers zugegangen. Diese Stellungnahmen wurden Deutschland mit Schreiben vom 28. und 30. August 2001 zugeleitet, das damit die Möglichkeit erhielt, sich hierzu zu äußern. (8) Am 28. Juni 2001 antwortete Deutschland auf die Erweiterung des formalen Prüfverfahrens, indem es umfassende Auskünfte über die betreffenden Beihilfemaßnahmen vorlegte. II. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE A. Das Unternehmen (9) Die Graf von Henneberg Porzellan GmbH fertigt Dekor- und Geschirrporzellan. Der Standort des Unternehmens befindet sich in einem Fördergebiet gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag. Die nachfolgenden Angaben zum Geschäftsbetrieb stimmen mit den Geschäftsberichten überein, die der Kommission vorgelegt wurden: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (10) Das Unternehmen entstand am 1. März 1990 durch die Umwandlung des volkseigenen Betriebs Henneberg Porzellan Ilmenau in eine private Kapitalgesellschaft unter der Firma Graf von Henneberg Porzellan GmbH ("GvH1"). Sie wurde am 23. August 1990 beim Amtsgericht Meiningen unter der Nr. HRB 327 eingetragen. (11) Am 23. August 1991 privatisierte die Treuhandanstalt ("THA") die GvH1 nach einem offenen Ausschreibungsverfahren zu einem Verkaufspreis von 7,5 Mio. DEM an Herrn Jamalian. Die Wirksamkeit des Verkaufs stand unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung, auf die die THA jedoch am 17. September 1992 verzichtete. Am 18. September 1992 wurde Herr Jamalian alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter des Unternehmens. (12) Am 7. Januar 1993 revidierte die THA den Privatisierungsvertrag, wobei sie auf die Kaufpreiszahlung und andere Verpflichtungen verzichtete, die bei der Privatisierung vereinbart worden waren. Herr Jamalian stimmte zu, eine Kapitaleinlage von 7,5 Mio. DEM zu leisten. Diese Kapitalerhöhung wurde zu keinem Zeitpunkt vollzogen. (13) Am 11. Juli 1995 beantragte die GvH1 Gesamtvollstreckung. Zum Ende desselben Monats beauftragte die Thüringen Landesentwicklungsgesellschaft ("LEG") ein Beratungsunternehmen, die Projekt Management Eschbach ("PME"), eine Lösung für das Unternehmen unter Einschluss einer staatlichen Beteiligung zu erarbeiten. Am 17. August 1995 eröffnete das Amtsgericht Meiningen das Gesamtvollstreckungsverfahren und das Unternehmen firmierte nun als Graf von Henneberg Porzellan in Abwicklung ("GvHiA"). Am 24. August 1995 unterbreitete die PME ihre Vorschläge bei den örtlichen Behörden und Vertretern der landeseigenen Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG ("TIB"), darunter auch Herrn Frowein, damals Angestellter der TIB. Nach Angaben Deutschlands führte der Gesamtvollstreckungsverwalter die Geschäftstätigkeit fort und suchte nach einem Investor. Einige potenzielle Investoren zeigten zwar Interesse, doch keiner legte ein Angebot vor. Am 30. November 1995 wurden sämtliche Arbeitsverträge mit der Belegschaft gekündigt. (14) Am 18. Dezember 1995 wurde ein neues Unternehmen unter derselben Firma gegründet: die Graf von Henneberg Porzellan GmbH ("GvH2"). Die GvHiA übernahm 51 % und die TIB 49 % der Anteile. Das Gründungskapital der GvH2 belief sich auf 1 Mio. DEM, wovon 0,51 Mio. DEM von der GvHiA stammten und 0,49 Mio. DEM von der TIB eingebracht wurden. Nach Auskunft Deutschlands befand sich die GvH2 nicht mehr in Schwierigkeiten. Am 1. Januar 1996 wurde die Mehrzahl der Belegschaft der GvHiA von der GvH2 übernommen. Am 8. Januar 1996 erwarb die GvH2 für 8,5 Mio. DEM das Anlagevermögen(4) der GvHiA. Der Preis wurde vollständig über ein Darlehen der Thüringer Aufbaubank ("TAB") finanziert. Der Preis wird in einem Bericht von PME genannt, aber es wird nicht begründet, wie er ermittelt wurde. Am 18. Januar 1996 erfolgte die Eintragung beim Amtsgericht Meiningen unter der Nr. HRB 3738. (15) Nach Angaben Deutschlands wurde seit Gründung der GvH2 ein Investor gesucht, aber erst am 28. August 1998 gefunden, als sämtliche Anteile der GvH2 für 0,2 Mio. DEM an Herrn Frowein verkauft wurden. Es liegen keine Angaben dazu vor, wie der Preis ermittelt wurde. Nach diesem Geschäftsanteilverkauf bezeichnet Deutschland das Unternehmen als GvH3. Pressemeldungen zufolge erwarb Herr Frowein im September 1999 die Anteile der Glashütte Schmiedefeld GmbH, eines Wettbewerbers in Gesamtvollstreckung, und das Unternehmen mit 30 Mitarbeitern wurde eine Tochtergesellschaft der GvH2/3. B. Die Umstrukturierung a) Umstrukturierungspläne für die GvH1 (16) Das erste, von der THA erstellte und von Herrn Jamalian angepasste Konzept erstreckte sich von der zweiten Hälfte des Jahres 1990 bis 1993. Seine Hauptpunkte waren: schwerpunktmäßige Ausrichtung auf die neuen Bundesländer und die osteuropäischen Märkte; Positionierung der Marke "Graf von Henneberg" im unteren bis mittleren Preissegment; Kosteneinsparung (Personal, Material und Energie); Verbesserung der Effektivität (Schulung, Einsatz von Computern, neues Auftrags- und Vertriebssystem, Recycling, Neuorganisation der Lagerhaltung); Verbesserung der Produktivität. Das Konzept sah Investitionen in Höhe von 22,259 Mio. DEM vor, um Verluste von 44,410 Mio. DEM zu decken und Zinszahlungen in Höhe 8,927 Mio. DEM zu leisten. Die Finanzierung sollte durch Kredite über ca. 60 Mio. DEM und die Tilgung von Schulden erfolgen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (17) Bis Ende 1992 verlor die GvH1 Aufträge aus Russland und dem Iran und hatte mit technischen Schwierigkeiten bei einer Ofenanlage zu kämpfen, was zu einer akuten Krise und einer Revision des Konzepts für den Zeitraum 1993-1996 führte. Seine zentralen Punkte lauteten: Neustrukturierung der GvH1; Abbau von Kosten, Personal und Fläche; Direktvertrieb von Produkten und Telefonmarketing in Deutschland; Erstellen einer neuen Vertriebsstrategie für südeuropäische Märkte. Es wurde darauf hingewiesen, dass ohne neue Liquidität die Gesamtvollstreckung unvermeidbar wäre. Grundlage für das Konzept war eine Kapitaleinlage von Herr Jamalian in Höhe von 7,5 Mio. DEM, die jedoch nicht geleistet wurde. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> b) Umstrukturierungspläne für die GvH2/3 (18) Als erstes Umstrukturierungskonzept für die GvH2 wurden drei Berichte der PME vorgelegt. Im ersten Bericht werden verschiedene Szenarien einschließlich einer Komplexlösung für mehrere Porzellanhersteller in Thüringen dargestellt, die jedoch nicht gewählt wurde. In einem Teil des zweiten Berichts wird ein Modell für die Fortführung des Unternehmens untersucht. Dieses wird im dritten Bericht, einer Kostenanalyse mit einer Ergebnisprognose für den Zeitraum 1996-1997 auf der Grundlage der TIB-Beteiligung, konkretisiert. Die Hauptpunkte waren: Verkauf des Anlagevermögens für 8,5 Mio. DEM; 317-329 Mitarbeiter (dazu 8 Auszubildende); 1997 Auslagerung der Porzellanmasseproduktion; 4 % Preissteigerung; Maßnahmen zur Neuorganisation (Konzentration der Produktion mit Beräumung mehrerer Bereiche und Verkleinerung der Fläche, Energieeinsparung, Investitionen in Höhe von 4,685 Mio. DEM und Reparaturen). In Abhängigkeit von verschiedenen Umsatzzahlen wurden für 1996-1997 drei mögliche Ergebnisse prognostiziert. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (19) Mit der Übernahme durch Herrn Frowein wurde das Konzept überarbeitet. Für das Scheitern der vorhergehenden Umstrukturierungen wurden mehrere Ursachen ermittelt: Managementprobleme, zu optimistische Prognosen und die nicht erfolgte Durchführung des Umstrukturierungsplans. Zur kurzfristigen Stabilisierung des Unternehmens wurden mehrere Maßnahmen konzipiert: Personalabbau vor allem in Leitungsfunktionen sowie Einrichtung eines Profit Centers für die Logistik. Zur kurzfristigen Konsolidierung des Unternehmens wurden folgende Schritte festgehalten: Erweiterung der Fertigungspalette, Direktvertrieb, Zusammenarbeit mit Porzellanherstellern sowie Investitionen in Höhe von 3 Mio. DEM. (20) Dem überarbeiteten Konzept zufolge wurde bis Juni 1998 mit kumulierten Verlusten in Höhe von 0,8 Mio. DEM gerechnet. Zwei Monate später jedoch beliefen sich die Verluste bereits auf 3,169 Mio. DEM, und eine Zusammenarbeit mit anderen Herstellern war noch nicht auf den Weg gebracht. Das Konzept wurde erneut abgeändert und ging jetzt von einem gemäßigten Wachstum basierend auf dem Ausbau der Porzellanherstellung für Hotels, dem Anstieg der Produktion in Deutschland, der Exportstabilisierung und Investitionen in Höhe von 1,750 Mio. DEM aus. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> C. Die Finanzierungsmaßnahmen (21) In den nachstehenden Tabellen sind alle Finanzierungsmaßnahmen zugunsten von GvH1, GvHiA und GvH2/3 zusammengefasst aufgeführt. Es bleibt anzumerken, dass die Summen und Zeitangaben den letzten Informationen entsprechen, die von Deutschland vorgelegt wurden. a) Finanzierungsmaßnahmen zugunsten der GvH1((Bürgschaften für Kredite, deren vollständiger Betrag in der Gesamtsumme enthalten ist, sind nicht eingerechnet worden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Die Bürgschaft bei Maßnahme 10 ist eingerechnet worden, da offenbar keiner der diesbezüglichen Kredite in der Tabelle aufgelistet ist.)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Maßnahmen der THA (22) Maßnahmen 1-3: Die THA hat drei verschiedene Schuldbeträge übernommen: Altschulden vor dem 1. Juli 1990 und Kredite von der Deutschen Bank Ilmenau. (23) Maßnahme 9: Die Zahlung des Kaufpreises wurde mehrfach aufgeschoben und schließlich im Zuge der Revision des Privatisierungsvertrags erlassen. (24) Maßnahme 10: Eine Bürgschaft über 8,629 Mio. DEM einschließlich Zinsen und eines Bearbeitungsentgelts. (25) Maßnahme 11: Nach Auskunft Deutschlands wurden diese Zuschüsse zum Ausgleich für Verluste in Höhe von 17,5 Mio. DEM infolge der verlorenen Aufträge aus Russland sowie von 26,337 Mio. DEM wegen einer defekten Ofenanlage gewährt. Die THA stimmte ursprünglich einer Zahlung von 25 Mio. DEM zu. Nach Aussage Deutschlands kamen nur 13,871 Mio. DEM zur Auszahlung. Die ausstehende Summe wurde auf die in Randnummer 24 genannte Bürgschaft angerechnet. Maßnahmen des Freistaats Thüringen (26) Maßnahme 4: Investitionszuschüsse in Höhe von 6,812 Mio. DEM. (27) Maßnahme 13: Ein Zuschuss in Höhe von 5 Mio. DEM. (28) Maßnahmen 15, 16 und 19: 90%-Ausfallbürgschaften für Kredite im Rahmen der Maßnahmen 12, 17 und 21. (29) Maßnahme 25: Investitionszulagen in Höhe von 1,7 Mio. DEM. Maßnahmen staatlicher Finanzinstitute (30) Maßnahmen 5, 20 und 21: Kredite der Hessischen Landesbank ("HeLaBa"). (31) Maßnahme 6: 80%-Bürgschaft der Berliner Industriebank, jetzt Deutsche Ausgleichsbank ("DtA"), in Höhe von 7,68 Mio. DEM. (32) Maßnahmen 7, 8, 12, 17 und 18: Kredite der Bayerischen Landesbank. Maßnahme 12 war eine Vorfinanzierung der von der THA erwarteten Zuschüsse im Rahmen von Maßnahme 11. (33) Maßnahmen 22 und 23: Kredite der Sparkassen Ilmenau und Erfurt. (34) Maßnahme 24: Eine Vorauszahlung von 2 Mio. DEM für Grundbesitz mit einem angeblichen Wert von 4,6 Mio. DEM, die vom Thüringer Finanzministerium übernommen werden sollten. Der Preis wurde von einem staatlichen Immobilienbüro festgelegt. Andere Maßnahmen (35) Maßnahme 14: Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für kurzfristige Liquidität. Deutschland gab an, dass dieser Zuschuss niemals gewährt wurde, entsprechend wurde die Summe in der vorstehenden Tabelle nicht berücksichtigt. (36) Maßnahme 26: Zuschüsse für Forschung und Entwicklung (FuE) des Bundesministeriums für Wirtschaft. (37) Maßnahme 27: Zuschüsse im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes ("AFG"), eines Programms zur Beschäftigungsförderung. Sicherheiten (38) Die Kredite zu 5, 7, 8, 18, 20 und 22 waren über einen Sicherheitenpoolvertrag abgesichert, den die kreditgewährenden Banken abgeschlossen hatten. Es wurden folgende Sicherheiten gestellt: Grundpfandrechte an drei Grundstücken der GvH1 im Wert von 5 Mio. DEM, 16 Mio. DEM und 17,2 Mio. DEM, die 80%-Ausfallbürgschaft von Maßnahme 6 sowie eine Sicherungsübereignung von Maschinen und Anlagen der GvH1 (im Wert von 2,280 Mio. DEM laut Sachverständigengutachten). Darüber hinaus übernahm Herr Jamalian bei jeder Bank Bürgschaften in nicht näher bezeichneter Höhe. (39) Die Kredite zu 12(5), 17 und 21 waren über staatliche Bürgschaften abgesichert, die 90 % des Ausfallrisikos abdeckten. b) Angemeldete Forderungen als Teil der Konkursmasse und Finanzierungsmaßnahmen zugunsten der GvHiA (40) Die Bayerische Landesbank meldete Forderungen in Höhe von ca. 47 Mio. DEM zuzüglich Zinsen an. (41) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) meldete etwa 1,430 Mio. DEM an. Nach Auskunft Deutschlands 0,942 Mio. DEM als Einnahmen aus dem Verkauf von Grundbesitz (siehe Maßnahme 30), 0,4 Mio. DEM als Schadenersatz, der während der Revision des Privatisierungsvertrags zuzüglich Zinsen vereinbart worden war. (42) Das Bundesministerium für Wirtschaft meldete Forderungen in Höhe von 0,467 Mio. DEM zuzüglich Zinsen an (Maßnahme 26). (43) Die HeLaBa meldete Forderungen in Höhe von ca. 31,707 Mio. DEM an. Nach Auskunft Deutschlands setzte sich dieser Betrag aus den Maßnahmen 5, 20 und 21 zuzüglich Verzugszinsen zusammen. (44) Die Sparkasse Ilmenau meldete ihren Kredit unter Maßnahme 22 einschließlich Zinsen an. (45) Die Sparkasse Erfurt meldete Forderungen in Höhe von etwa 1,995 Mio. DEM zuzüglich Zinsen an. In den übermittelten Informationen wird lediglich die Kreditsumme von 1,5 Mio. DEM genannt. Folglich hatte allem Anschein nach diese Einrichtung der GvH1 weitere 0,4 Mio. DEM gewährt. Deutschland hat keine Erklärung für die Differenz abgegeben. (46) Die TAB meldete 8,824 Mio. DEM an, wovon ca. 2 Mio. DEM der Maßnahme 24 zuzüglich Zinsen entsprachen. Nach Auskunft Deutschlands entfällt der Restbetrag auf die Investitionszuschüsse unter Maßnahme 4, welche die TAB zugunsten des Freistaats Thüringen angemeldet hat. (47) Ferner stellt die Kommission fest, dass die Stadt Ilmenau Steuerforderungen in Höhe von ca. 0,557 Mio. DEM für den Zeitraum 1991-1995 als Teil der Konkursmasse angemeldet hat. (48) Den vorliegenden Auskünften zufolge war der Staat der Hauptgläubiger der GvH1. Es gibt einige Hinweise, dass ein Teil der Beträge innerhalb des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetrieben wurden, aber auf Basis der ihr verfügbaren Informationen kann die Kommission die Beträge, die von den betroffenen Geldgebern eingetrieben wurden, nicht genau festlegen. c) Finanzierungsmaßnahmen zugunsten der GvHiA((Die Bürgschaft bei Maßnahme 29 ist nicht eingerechnet worden, da sie sich auf den Kredit bei Maßnahme 28 bezieht, der vollständig einbezogen wurde.)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (49) Maßnahme 28: Ein Darlehen in Höhe von 2 Mio. DEM, das nach Auskunft Deutschlands am 30. Juni 1996 zurückgezahlt wurde. (50) Maßnahme 29: Das in Randnummer 49 genannte Darlehen wurde zu 50 % von der TAB besichert. (51) Maßnahme 30: Nach dem Privatisierungsvertrag in der 1993 geänderten Fassung sollte Grundbesitz der GvH1 verkauft und die Einnahmen daraus an die THA gezahlt werden. Auf dieser Grundlage wurden 0,942 Mio. DEM als Teil der Konkursmasse angemeldet - vermutlich 9 % der Einkünfte aus dem Verkauf von Grundbesitz, der nicht von der GvH2 übernommen worden war. Die BvS verzichtete im Zuge des Gesamtvollstreckungsverfahrens auf diese Forderung. d) Finanzierungsmaßnahmen zugunsten von GvH2/GvH3((Der Betrag von Maßnahme 43 ist nicht in die Gesamtsumme eingerechnet worden, da er sich auf Kredite bezieht, die in vollem Umfang in der Gesamtsumme berücksichtigt sind.)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Maßnahmen staatlicher Finanzinstitute (52) Maßnahme 31: Eine Beteiligung der TIB am Startkapital der GvH2. (53) Maßnahme 32: Ein Darlehen der TIB in Höhe von 0,5 Mio. DEM. Nach Auskunft Deutschlands wurde das Darlehen einschließlich Zinsen in dem Monat zurückgezahlt, in dem es gewährt wurde. (54) Maßnahme 33: Ein Darlehen der TAB für den Erwerb von Anlagevermögen. Deutschland gab an, dass ein Teil des Darlehens über Investitionszuschüsse zurückgezahlt wurde (siehe Maßnahme 36 unten). (55) Maßnahmen 34, 35, 37 und 38: Kredite der TAB. (56) Am 27. August 1998 bot die TAB an, auf Kredite in Höhe von 11,467 Mio. DEM zu verzichten, wenn dafür künftige Gewinne im Zeitraum 1998-2002 auf 2 Mio. DEM begrenzt würden (Besserungsschein). Das Angebot ist noch nicht angenommen worden und wird daher nicht in die Würdigung einbezogen. (57) Maßnahme 41: Um Zahlungsunfähigkeit zu verhindern, verzichtet die TAB auf ihre Forderung aus der Gläubigertabelle für Kredite entsprechend den Maßnahmen 33 und 35. Maßnahmen des Freistaats Thüringen (58) Maßnahme 36: Investitionszuschüsse. (59) Maßnahme 40: Investitionszulagen in Höhe von 0,090 Mio. DEM bis 1998. Der Kommission liegen keine Informationen vor, ob weitere 0,023 Mio. DEM, die für 1999 angefordert wurden, ausgezahlt worden sind. Andere Maßnahmen (60) Maßnahme 39: GvH2 erhielt als Rechtsnachfolgerin der GvH1 Zuschüsse in Höhe von 2,044 Mio. DEM im Rahmen des AFG-Programms für Beschäftigungsförderung. (61) Maßnahme 42: Eine Reihe von Zuschüssen, die im Zeitraum 1996-2000 gewährt wurden. (62) Maßnahme 43: FuE-Zuschüsse, die im Zeitraum 1997-2000 gewährt wurden. D. Der Markt (63) Die Graf von Henneberg GmbH stellt Porzellanprodukte für den Haushaltsgebrauch und den gewerblichen Bereich, insbesondere für Hotels, sowie für Dekorationszwecke her (NACE 26.21). Die Erzeugnisse werden auch exportiert. (64) Im Sektor Tischgeschirr und Zierkeramik findet ein intensiver Warenaustausch zwischen Mitgliedstaaten statt. Zierkeramik wird in ganz Europa gefertigt, die Produktion von Tischgeschirr hingegen ist schwerpunktmäßig vor allem in Nordbayern (Deutschland), Staffordshire (Großbritannien) und im Limousin (Frankreich) angesiedelt. Neben einer Vielzahl mittelständischer Hersteller in Europa gibt es auch eine Reihe großer Unternehmen. Zu letzteren gehören Villeroy & Boch (Deutschland/Luxemburg), Hutschenreuther und Rosenthal (Deutschland) sowie Royal Doulton und Wedgewood (Großbritannien), die mehr als ein Drittel der Gesamtproduktion in der Gemeinschaft auf sich vereinen. Die besonderen Anforderungen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe haben zur Entstehung des Zweigs "Hotelgeschirr" für speziell gestaltetes, widerstandsfähiges Geschirr geführt. Hauptproduzenten und -abnehmer sind Großbritannien, Deutschland und Italien. Besondere Merkmale dieser äußerst arbeitsintensiven Branche mit ihrer gewaltigen Bandbreite an Produkten sind eine enge Beziehung zum Endabnehmer und der bestehende Wettbewerb beim Design. Wertmäßig übersteigen die Verkäufe in Drittländer die europäischen Importe, mengenmäßig dagegen liegen die Importe vorn, und zwar vor allem wegen der extremen Niedrigpreise bei Einfuhren aus China(6). (65) In der Porzellanbranche bestehen Überkapazitäten. Fertigung und Verbrauch verzeichneten zwischen 1984 und 1991 ein anhaltendes Wachstum, dem in den Jahren 1992 und 1993 Rückschläge folgten. Eine für 1994 erwartete Erholung trat nicht ein. Die Handelsbilanz der letzten Jahre war positiv, doch nahm der Importanteil spürbar zu, besonders bei Haushaltgeschirr. Der Exportzuwachs kann den Wettbewerbsdruck in diesem Sektor nicht ausgleichen. Vielmehr könnte sich die angespannte Wettbewerbslage in Verbindung mit dem Kapazitätsüberschuss durch Marktneueinsteiger aus Südostasien und Osteuropa (vor allem der Tschechischen Republik und Ungarn), die von ihren Handelsabkommen mit der Gemeinschaft profitieren, noch weiter verschärfen(7). III. GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS (66) Bei der Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens untersuchte die Kommission die Finanzierungsmaßnahmen zugunsten von GvH1, GvHiA und GvH2 im Lichte von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag und Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen. Die Kommission stellte fest, dass die Finanzierung aus staatlichen Mitteln erfolgt ist, und hegte ernsthafte Zweifel, ob die Finanzierungsmaßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar waren. (67) Die Kommission hegte ebenfalls ernsthafte Zweifel, ob einige Beihilfemaßnahmen die Bedingungen der genehmi

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