Europäische Union

81/969/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. Oktober 1981 über ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG-Vertrags (IV/29.491 - Bandengroothandel Frieschebrug B. V./N. V. Nederlandsche Banden Industrie Michelin) (Nur der französische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31981D0969 81/969/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. Oktober 1981 über ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG-Vertrags (IV/29.491 - Bandengroothandel Frieschebrug B. V./N. V. Nederlandsche Banden Industrie Michelin) (Nur der französische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 353 vom 09/12/1981 S. 0033 - 0047 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Oktober 1981 über ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG-Vertrags (IV/29.491 - Bandengroothandel Frieschebrug B. V./N. V. Nederlandsche Banden Industrie Michelin) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (81/969/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 86, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 15, im Hinblick auf den 29. Juli 1977 im Namen der N. V. Bandengroothandel Frieschebrug in Alkmaar, Niederlande, gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 bei der Kommission eingereichten Antrag auf Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Artikel 86 des Vertrages, im Hinblick auf den Beschluß der Kommission vom 19. Februar 1980, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nach Anhörung der beteiligten Unternehmen gemäß Artikel 19 der Verordnung Nr. 17 und den Bestimmungen der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 (2), im Hinblick auf die vom Beratenden Ausschuß für Kartell- und Monopolfragen am 19. und 20. Mai 1981 gemäß Artikel 10 der Verordnung Nr. 17 abgegebene Stellungnahme, in Erwägung nachstehender Gründe: I SACHVERHALT 1. Das Verfahren betrifft einige Aspekte der Geschäftspolitik der N. V. Nederlandsche Banden-Industrie Michelin (im folgenden »NBIM" genannt) auf dem niederländischen Markt der Neureifen für das Ersatzgeschäft bei Lastkraftwagen und Omnibussen bis Ende 1980. A. Relevante Aspekte des Reifenmarktes 2. Die Reifenindustrie befasst sich mit der Herstellung von Luftschläuchen und Reifen und mit der Erneuerung der Lauffläche gebrauchter Reifen. Im folgenden geht es ausschließlich um Reifen. Je nach den Fahrzeugen, für die sie bestimmt sind, wird zwischen verschiedenen Arten von Reifen unterschieden, wie beispielsweise - leichten Reifen für Personenkraftwagen, - Reifen für Lieferwagen und Kleinlastkraftwagen, - schweren Reifen für Lastkraftwagen und Omnibusse, - Reifen für landwirtschaftliche Zugmaschinen, Strassenbau- und Erdbewegungsmaschinen, Luftfahrzeuge usw. Der Unterschied in den Reifenarten äussert sich auch im Preis je Einheit, der - soweit es die gebräuchlichsten Abmessungen betrifft - bei Lastkraftwagen- und Omnibusreifen mehr als fünfmal höher ist als bei Reifen für Personenkraftwagen. Jede Reifenart umfasst eine Vielzahl von Typen, die sich hinsichtlich Qualität, Profil und Abmessungen voneinander unterscheiden. Die Wahl eines bestimmten Typs hängt natürlich hauptsächlich von der Art des Fahrzeuges und seinem Verwendungszweck ab. 3. Der Markt umfasst zwei Teilbereiche, die deutlich voneinander unterschieden werden müssen, d. h. den Markt der Reifen für die Erstausrüstung und den Markt der Ersatzreifen. Reifen für die Erstausrüstung werden vom Reifenproduzenten unmittelbar - d. h. ohne Einschaltung eines Zwischenhändlers - an den Kraftfahrzeughersteller geliefert. Der Verkauf von Ersatzreifen an den Verwender geschieht dagegen vornehmlich über eine Vielzahl von Fachhändlern. Auf dem niederländischen Markt werden durch deren Vermittlung 65 bis 70 % aller Ersatzreifen für Personenkraftwagen und Lieferwagen sowie 85 bis 87 % aller Ersatzreifen für Lastkraftwagen und Omnibusse abgesetzt. Diese Wiederverkäufer werden im allgemeinen unmittelbar von den Herstellern oder von den offiziellen Importeuren beliefert. 4. Der Bedarf an Reifen für Lastkraftwagen und Omnibusse wird nicht nur durch das Angebot an Neureifen gedeckt. Es ist möglich, unbeschädigte Karkassen von Gebrauchtreifen mit einer neuen Lauffläche zu versehen, wodurch die Lebensdauer dieser Reifen praktisch verdoppelt werden kann. In bestimmten Fällen ist eine weitere Runderneuerung möglich. Die Laufflächenerneuerung wird nicht nur von den Herstellern von Neureifen (Michelin in Frankreich ist bei schweren Reifen der bedeutendste Laufflächenerneuerer), sondern auch von zahlreichen Spezialunternehmen vorgenommen. Diese kaufen unbeschädigte Karkassen, um sie auf eigene Rechnung zu erneuern und zu verkaufen, oder führen die Runderneuerung im Auftrag eines Verkehrsunternehmers durch, der ihnen Karkassen aus seinem eigenen Betrieb liefert. 5. Die Gesamtzahl der Ersatzreifen, die von in den Niederlanden ansässigen Verkehrsunternehmern verwendet werden, umfasst ungefähr gleichviel Neureifen und runderneuerte Reifen. Nach den Feststellungen der Kommission bedeutet dies nicht, daß Neureifen und runderneuerte Reifen als vollständig austauschbar angesehen werden. Nach Auffassung vieler Verwender birgt ein Reifen, dessen Lauffläche erneuert wurde, Gefahren in Form einer verminderten Betriebssicherheit in sich, denen sie sich nicht aussetzen wollen. Die Verkehrsunternehmer sehen daher häufig von der Verwendung solcher Reifen ab, was vor allem für ihre Verwendung an der Vorder- oder Antriebsachse oder im Falle einer Beförderung über grosse Strecken oder einer Beförderung schnell verderblicher Waren gilt. Die spezifische Bewertung runderneuerter Reifen durch den Verkehrsunternehmer drückt sich auch in ihrem Preis aus, der trotz einer vergleichbaren Kilometerzahl bei sachgemässem Gebrauch mindestens 40 % niedriger ist als der Preis für Neureifen. Sollte dieser auffallende Preisunterschied die meisten Verkehrsunternehmer veranlassen, zur Verwendung runderneuerter Reifen überzugehen, so würden sich hier schnell Grenzen ergeben: Die Zahl der Reifen, die sich runderneuern lassen, hängt nämlich von der Zahl qualitativ guter abgenutzter Reifen ab und ist daher beschränkt. So ist die Möglichkeit, systematisch runderneuerte Reifen - beispielsweise der Michelin-Marke REMIX - zu einem interessanten Preis als Alternative zu neuen Reifen anzubieten, deutlich begrenzt. 6. Die Kommission konnte bei ihrer Untersuchung feststellen, daß der Selbstkostenpreis schwerer Reifen von den Unternehmern auf der Grundlage des Einkaufspreises, der Zahl der mit diesen Reifen zurückgelegten Kilometer und des Restwerts der gegebenenfalls zu verkaufenden Karkasse berechnet wird. Dies bedeutet in der Praxis, daß bei der Berechnung des Selbstkostenpreises eines Lastkraftwagen- oder Omnibusreifens normalerweise mehrere »Lebensphasen" in Betracht gezogen werden, d. h. eine erste Phase als »Neureifen" sowie eine zweite und mitunter dritte Phase als »runderneuerter" Reifen. Da der Preis für runderneuerte Reifen viel niedriger ist als der Preis für Neureifen, verringert die Runderneuerung den Selbstkostenpreis des Reifens je Kilometer, bezogen auf seine gesamte Einsatzdauer. Eine praktische Folge davon ist, daß der Verkehrsunternehmer sicher sein will, daß es sich bei den Karkassen, die er nach der Runderneuerung zurückerhält, um die Karkassen der von ihm als Neureifen gekauften und nach seiner Meinung während der ersten Lebensphase sachgemäß benutzten Reifen handelt. Er betrachtet daher gut erhaltene Karkassen als sein Eigentum und vertraut sie für gewöhnlich dem Reifenerneuerungsbetrieb erst nach Notierung der auf der Reifenwand aufgedruckten Matrixnummer an. Auf diese Weise kann er sich davon vergewissern, daß er seine eigenen Reifen runderneuert zurückerhält und nicht Reifen mit u. U. unbekannten Mängeln. In diesen Fällen erfuellt der Reifenerneuerer daher die Aufgabe eines qualifizierten Dienstleistungsunternehmens, das mit dem Reifenverkaufssektor in keinerlei Verbindung steht. Die etwaige Einschaltung eines Reifenhändlers ist dabei unwesentlich, da er zwischen dem Verkehrsunternehmer und dem Reifenerneuerungsbetrieb nur vermittelt. Mehr als die Hälfte der abgenutzten Reifen wird in den Niederlanden im Rahmen eines Direktauftrags des Verkehrsunternehmens mit einer neuen Lauffläche versehen. So legten die zur Anhörung erschienenen Verkehrsunternehmer auf die entsprechende Frage denn auch Zeugnis davon ab, daß sie ihre eigenen Reifen auf Bestellung runderneuern lassen und keine runderneuerte Reifen auf dem freien Markt kaufen. 7. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten sind die Reifenhändler daher von der regelmässigen Versorgung mit Neureifen abhängig. Die Lieferung runderneuerter Reifen bildet daher keinen Ersatz oder allenfalls nur einen sehr unbefriedigten Ersatz für die Lieferung von Neureifen. Es ist wichtig, daß der Händler seinen Abnehmern unabhängig von der Menge und der Vielfalt runderneuerter Reifen, die als Alternative verfügbar sein können, ein ausreichend breites Sortiment an Neureifen anbieten kann. 8. Räumlich gesehen, kann der Markt für Ersatzreifen als die Zone definiert werden, in der sich Angebot und Nachfrage im Hinblick auf den Wiederverkauf an den Verwender gegenüberstehen. Die Hersteller der EWG sind auf den verschiedenen Inlandsmärkten vornehmlich über Zweigstellen tätig, die sie zur Versorgung des betreffenden Marktes errichtet haben. Der Reifenhandel zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie mit einigen Drittländern darf zwar nicht ausser acht gelassen werden, besteht aber hauptsächlich aus Lieferungen der Hersteller zwischen ihren verschiedenen Produktions- und Verkaufseinheiten. Verschiedene Gründe, darunter die Preisunterschiede zwischen den Märkten der Mitgliedstaaten, führten bei einigen Reifentypen - insbesondere bei Michelin-Reifen - zu Parallelein- und -ausfuhren aus anderen nationalen Märkten. Solche Parallelein- und -ausfuhren betreffen jedoch nur relativ geringe Mengen und sind ausserdem zu sehr vom Zufall abhängig, als daß sie bei der gegenwärtigen Marktlage als bedeutsam angesehen werden könnten. Trotz des Bestehens gewisser »paralleler" Handelsströme bleiben die niederländischen Händler bei ihrer regelmässigen Versorgung mit Michelin-Reifen für den Wiederverkauf daher auf die Zweigstelle dieses Herstellers in den Niederlanden - die NBIM - angewiesen. Bei der Festlegung der Handelsrabatte für die verkauften Michelin-Reifen werden ausschließlich die vom Wiederverkäufer über NBIM bezogenen Mengen zugrunde gelegt. Für dieses Unternehmen bildet daher der niederländische Markt den räumlich relevanten Markt. 9. Zur allgemeinen Struktur der Reifenindustrie ist unter anderem zu sagen, daß sie überall in der Welt durch eine stark ausgeprägte horizontale Konzentration gekennzeichnet ist. Der europäische Markt wird von vier Herstellern beherrscht, nämlich der Gruppe Michelin-Kléber-Colombes, der Gruppe Continental-Uniroyal, der kürzlich aufgelösten Gruppe Dunlop-Pirelli und dem amerikanischen Unternehmen Goodyear. Eine der bemerkenswertesten Konzentrationen der letzten Jahre war die Übernahme der europäischen Interessen des amerikanischen Unternehmens Uniroyal durch das deutsche Unternehmen Continental Gummi im Jahre 1979. Im selben Jahr stieß Michelin ihre Interssen an Semkler, einem Gemeinschaftsunternehmen des österreichischen Reifenherstellers Semperit und von Kléber-Colombes, ab. Als Folge davon wurde das im Jahre 1973 errichtete Gemeinschaftsunternehmen aufgelöst; Semperit wurde wieder ein selbstständiger Hersteller. Das Gesellschaftskapital von Kléber-Colombes wird wie vor 1973 wieder von Michelin kontrolliert. Nach einem mißglückten Neugruppierungsversuch mit Continental Uniroyal im Jahr 1980 wurden die Tätigkeiten Kléber-Colombes innerhalb der Michelingruppe neuorganisiert. Nur drei Hersteller verfügen über Produktionsbetriebe in den Niederlanden, d. h. Michelin, Vredestein (im Besitz des amerikanischen Reifenherstellers Firestone) und Goodyear, letzterer nur in einem sehr beschränkten Rahmen. Hiervon ist Michelin das einzige Unternehmen, das in den Niederlanden Reifen für Lastkraftwagen herstellt. 10. Die horizontale Konzentration geht einher mit einer vertikalen Integration in Form einer wachsenden Kontrolle der Absatzwege durch die Reifenhersteller. In den Niederlanden erwarben die Reifenhersteller Vredestein, Goodyear und Firestone und der Reifenerneuerungsbetrieb UBO schon zu Beginn der siebziger Jahre das Eigentum an einer Reihe von Verkaufsstellen oder die Kontrolle über sie (30, 14, 2 bzw. 11 Verkaufsstellen). Im Juli 1977 verband sich NBIM mit der N. V. Actor, nachdem diese von dem zum Michelin-Konzern gehörenden Unternehmen Hardinge Investment Ltd. übernommen worden war. N. V. Actor besitzt derzeit unter dem Namen »T. S. Sterband" 28 Verkaufsstellen für Neureifen und runderneuerte Reifen und war bis Anfang 1980 - durch ihre Tochtergesellschaft Tyresoles - selbst als Runderneuerer tätig. 11. Zur Entwicklung des Reifenmarktes ist festzustellen, daß auf dem Markt für Ersatzreifen nach einem raschen Wachstum bis 1973 ein Rückschlag eintrat. Die damit verbundenen Schwierigkeiten blieben natürlich nicht ohne Folgen für den Fachhandel. Sie führten zu einer Verringerung seines Umsatzes und seiner Gewinnspannen sowie zu einem verstärkten Wettbewerb. B. Stellung von NBIM 12. Die N. V. Nederlandsche Banden-Industrie Michelin (»NBIM") in Amsterdam (Niederlande) ist eine Tochtergesellschaft (99 %) der im Jahr 1960 in Basel (Schweiz) gegründeten Compagnie Financière Michelin, die ihrerseits eine Tochtergesellschaft (99 %) der Compagnie Générale des Établissements Michelin in Clermont-Ferrand (Frankreich) ist. Der Michelin-Konzern ist mit einem Gesamtumsatz von 24 Milliarden ffrs im Jahr 1979 einer der grössten Reifenhersteller. Auf dem Weltmarkt wird er nur von der Firma Goodyear übertroffen. In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nimmt er den ersten Rang ein. 13. Michelin führte im Jahr 1948 den Gürtelreifen ein und ist bei diesem Erzeugnis noch heute auf dem Weltmarkt führend. Die von Michelin hergestellten Reifen zeichnen sich durch die massive Verwendung von Stahldraht aus. Das Unternehmen ist auch hier ein Pionier und der wichtigste Hersteller der Welt. Michelin ist ausserdem der bedeutendste französische Hersteller von Rädern für Personen- und Lastkraftwagen. Obwohl die Grundpatente für den Gürtelreifen vor einigen Jahren erloschen und schon 1956 Lizenzen an andere Hersteller erteilt wurden, verfügt Michelin noch immer über ein besonderes Know-how. Ihre grossen Finanzmittel verschafften ihr einen deutlichen Vorsprung bei den umfangreichen Sonderinvestitionen, die auf diesem Gebiet erforderlich waren. Sie befasste sich weiter aktiv mit der Forschung und Innovation. Dies ermöglichte die Entwicklung eines breiten Sortiments von Reifen mit dem Warenzeichen Michelin, so daß ein sehr diversifiziertes Erzeugnis angeboten wird und ständig neue Gruppen von Abnehmern erreicht werden. Dieses Sortiment ist breiter als das Angebot anderer Hersteller an die niederländischen Abnehmer. Mehreren Wettbewerbern gelang es, ihren Rückstand zu Michelin zu verringern. Sie bieten jetzt ein Erzeugnis an, das in bezug auf Qualität und Selbstkostenpreis mit Michelin-Reifen vergleichbar ist. Es zeigt sich jedoch, daß die Reifenbenutzer vorerst noch eine gewisse Vorliebe für Erzeugnisse der Marke Michelin besitzen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, wie beispielsweise den grossen Vorsprung, den Michelin errungen hatte, sowie - bei Reifen für Lastkraftwagen - den Umstand, daß ein Benutzer erst nach mehrjährigen Erfahrungen mit Reifen einer bestimmten Marke genaue Aufschlüsse über Zuverlässigkeit und Selbstkostenpreis erhält. Dies gibt einer gut eingeführten Marke über einen längeren Zeitraum hinweg eine starke Position. 14. Die NBIM ist mit der Herstellung und dem Verkauf von Michelin-Reifen in den Niederlanden betraut. Sie besitzt ein Werk zur Herstellung von Reifen für Lieferwagen und Lastkraftwagen in's-Hertogenbosch, wo alljährlich 450 000 bis 500 000 neue Reifen - auch zur Ausfuhr in andere Länder - hergestellt werden. Sie beschäftigt rund 1 600 Arbeitnehmer und erzielte im Jahr 1980 einen Gesamtumsatz von 455 Millionen hfl. 15. Auf dem niederländischen Markt der Neureifen für das Ersatzgeschäft bei Lastkraftwagen und Omnibusse nimmt NBIM den bei weitem wichtigsten Platz ein. Aus Tabelle I ergibt sich, daß von 1975 bis 1980 57 bis 65 % der in den Niederlanden verkauften neuen Ersatzreifen für Lastkraftwagen und Omnibusse das Warenzeichen Michelin tragen. TABELLE I Verkauf in den Niederlanden von neuen Ersatzreifen für Lastkraftwagen und Omnibusse (Stückzahl) 1.2.3.4 // // // // // // (a) Verkauf alle Marken // (b) Verkauf von NBIM // (c) (b) in % von (a) // // // // // 1975 // // // // 1976 // // // // 1977 // // // // 1978 // // // // 1979 // // // // 1980 // // // // // // // In dieser Tabelle, die sich auf Zahlenangaben von Herstellern und Importeuren stützt, sind nicht berücksichtigt die schwer feststellbaren Zahlenangaben über »parallel" eingeführte Reifen. Hierbei handelt es sich nach einer qualifizierten Schätzung um mehrere tausend Stück, vor allem um Michelin-Reifen, womit der Marktanteil dieses Reifens noch grösser ist. Die Marktanteile der fünf wichtigsten konkurrierenden Marken sind erheblich geringer und betragen nur 4 bis 8 %. Drei der grössten Wettbewerber, auf die zusammen 17 bis 18 % entfallen, stellen ihre schweren Reifen in anderen Mitgliedstaaten her. Die übrigen in diesen Ländern ansässigen Unternehmen verfügen ebenfalls über einige Prozentpunkte am Marktanteil, so daß 25 bis 28 % der schweren Reifen, die auf dem niederländischen Markt für Ersatzreifen montiert werden und mit dem Michelin-Reifen konkurrieren, aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft stammen. 16. Bei den runderneuerten Reifen nahm, wie aus Tabelle II ersichtlich, der Anteil von NBIM von 6 % im Jahr 1975 bis 18 % im Jahr 1979 zu. TABELLE II Verkauf in den Niederlanden von runderneuerten Reifen für Lastkraftwagen und Omnibusse (Stückzahl) 1.2.3.4 // // // // // // (a) Verkauf von runderneuerten Reifen in den Niederlanden (alle Marken) // (b) Verkauf von NBIM // (c) (b) in % von (a) // // // // // 1975 // // // // 1976 // // // // 1977 // // // // 1978 // // // // 1979 // // // // // // // Quelle: VACO. Ende 1977 erwarb NBIM ausserdem das wichtige Runderneuerungsunternehmen Tyresoles (im April 1980 wieder abgegeben). Dies ermöglichte es Michelin, einen weiteren Anteil von etwa 20 % an den in den Niederlanden montierten runderneuerten Reifen für Lastkraftwagen zu erlangen, so daß damals praktisch ein Drittel der auf dem niederländischen Markt verkauften runderneuerten schweren Reifen von ihr unmittelbar oder mittelbar kontrolliert wurde. 17. Auf dem niederländischen Markt der neuen Ersatzreifen für Personenkraftwagen nimmt Michelin ebenfalls den ersten Rang ein. Hier beträgt ihr Marktanteil etwa ein Drittel. Auf die sieben wichtigsten konkurrierenden Marken entfällt ein Marktanteil von 5 bis 13 %. 18. Wie die anderen Hersteller liefert NBIM ihre Reifen auf dem niederländischen Markt zu Preisen, die in allgemein bekannten Preislisten veröffentlicht werden. Ein Vergleich der Reifenpreise verschiedener Hersteller von 1977 bis 1978 zeigt, daß die Bruttopreise für Michelin-Reifen mit den Preisen für die Reifen der wichtigsten Wettbewerber vergleichbar waren. Aus Angaben von Reifenhändlern geht jedoch hervor, daß die Lage bei den Nettopreisen für die Händler anders ist. Der durchschnittliche Gesamtrabatt, den NBIM den Händlern gewährt, ist nämlich wesentlich niedriger als der von ihren Wettbewerbern eingeräumte Rabatt. Daher zahlen die Händler für Michelin-Reifen etwa 10 bis 15 % mehr als für Reifen anderer Marken. Dies sagt natürlich noch nichts aus über den Preis der verschiedenen Reifen für den Verwender oder über den relativen Selbstkostenpreis je Kilometer. 19. NBIM verfügt über einen wichtigen technischen-geschäftlichen Beratungsdienst. Ihre Vertreter (etwa 50) besuchen regelmässig alle Reifenhändler sowie die Verwender von Reifen für Lastkraftwagen (die wichtigsten ungefähr einmal im Monat). Um diese Besuche durchführen zu können, versucht NBIM, sich über den Verwendungszweck der von den Wiederverkäufern bei ihr bestellten schweren Reifen zu unterrichten. Die Angestellten von NBIM besuchen die Verwender regelmässig von sich aus, ohne den Zwischenhändler hiervon zu unterrichten oder von den Händlern bzw. Verwendern hierzu aufgefordert worden zu sein. Das Hauptziel ihrer Aktivitäten ist darauf gerichtet, den Absatz und mithin den Verkauf von Michelin-Reifen zu fördern. Im übrigen sind sie angewiesen, mit dem Handel zusammenzuarbeiten. Bei ihren Besuchen erteilen die Vertreter technische Ratschläge, beispielsweise über den Reifentyp, der montiert werden muß, über die richtige Montage und über den Reifendruck. Sie unterziehen die Reifen an Ort und Stelle einer technischen Prüfung und untersuchen den Zustand der Fahrzeuge. Sie nehmen auch Aufträge entgegen, für die sie den Nettopreis angeben und die dann an einen Händler weitergegeben werden. Ausserdem sind sie beauftragt, bei der Prüfung des Fahrzeugparks ein möglichst genaues Bestandsverzeichnis der vorhandenen konkurrierenden Reifenmarken aufzustellen. Diese Besuche ermöglichen es, sich ganz gezielt um unmittelbar auf den Hersteller abgestellte Marktkenntnisse zu bemühen, die mit den Marktkenntnissen des Fachhandels vergleichbar sind. NBIM enthält ausserdem einen technischen Spezialservice, der etwa zehn Personen umfasst und an den sich jeder Verwender von Michelin-Reifen zur Lösung schwieriger technischer Probleme wenden kann. C. Das beanstandete Verhalten 20. Die Preis- und Rabattpolitik von NBIM gegenüber den Reifenhändlern weist in den für diese Entscheidung relevanten Jahren insbesondere die folgenden Merkmale auf: - ein Grundpreis, der in den Preislisten veröffentlicht wird, - ein allgemeiner Sofortrabatt auf die Rechnung, - sonstige Rabatte, die zum Teil für jeden Händler individuell festgelegt werden, - eine Abnahmerichtzahl das sogenannte »Ziel", als Grundlage für die Höhe dieser Rabatte, - das Fehlen einer schriftlichen Bestätigung der »Ziele" und Rabatte. a) Das Rabattsystem 21. Das Rabattsystem besteht zunächst aus einer festen Komponente, nämlich dem Rechnungsrabatt, d. h. einem Rabatt, der unmittelbar auf der Rechnung in Abzug gebracht wird und der dem Händler daher sofort zugute kommt. Ausserdem gibt es eine variable Komponente in Form unterschiedlicher Bonusse. 22. Der Rechnungsrabatt für Lastkraftwagen- und Omnibus-Reifen, der sich bis einschließlich 1977 auf 15 % belief, wurde im Jahr 1978 auf 22,5 % und im Jahr 1979 auf 30 % erhöht. Er wurde zu Beginn des Kalenderjahres in Form eines Rundschreibens an die Händler schriftlich angekündigt und war daher allgemein bekannt. (1) ABl. Nr. 13 vom 21. 2. 1962, S. 204/62. (2) ABl. Nr. 127 vom 20. 8. 1963, S. 2268/63. (1) Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979, Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission), Slg. 1979, S. 541. Im selben Rundschreiben heisst es, daß die näheren Bedingungen beim Besuch eines Vertreters von NBIM erörtert werden sollen. Bei diesen Bedingungen handelt es sich um verschiedene Formen der Bonusse, die neben dem Rechnungsrabatt gewährt und den Händlern mündlich mitgeteilt werden. Bei Reifen für Lastkraftwagen geht es hier vor allem um einen Jahresbonus, der bis einschließlich 1977 10 bis 22 % betrug. Mehr als drei Viertel der Lieferungen von schweren Reifen durch NBIM lagen im oberen Bereich und bewegten sich innerhalb einer Spanne von 3 %. Zusammen mit den drastischen Erhöhungen des Rechnungsrabatts wurde der Jahresbonus im Jahr 1978 auf 1 bis 5 % im Jahr 1979 auf 0 bis 2 % verringert. Als Vorschuß auf den Jahresbonus erhielten die Händler bis einschließlich 1977 allmonatlich einen Vorschußbonus, der sich je nach Händler z

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.