Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1078 der Kommission vom 14. April 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Festlegung der Investitionsleitlinien für den InvestEU-Fonds

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Quellenkennung: 32021R1078. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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fffahrt umfasst die Unterstützung auch Investitionen in bestehendes rollendes Material und Schiffe, z. B. digitale RIS-Ausrüstung, Geräuschminderung, Ausstattung mit ERTMS und Ausstattung mit digitalen automatischen Kupplungen. Dazu gehören auch Projekte in den Bereichen Luft- und Schifffahrt, See- und Binnenschifffahrtswege, die die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft berücksichtigen und auf den Übergang zu nachhaltigen alternativen Kraftstoffen, die Verringerung der Umweltverschmutzung jeglicher Art und die Unterstützung der Industrie bei der Einhaltung bevorstehender Verpflichtungen im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen ausgerichtet sind, einschließlich der Umstellung auf emissionsfreie Schiffe und des Ersatzes alter Flugzeuge und Schiffe durch Flugzeuge und Schiffe der neuen Generation, die während des gesamten Lebenszyklus eine erhebliche Emissionssenkung bewirken. Darüber hinaus sind Schiffe sowie emissionsfreie und emissionsarme Straßenfahrzeuge förderfähig (siehe nachstehenden Absatz über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe). Die Unterstützung für Eisenbahninfrastruktur, andere Bahnprojekte, Binnenwasserstraßen-Infrastruktur, Projekte des öffentlichen Verkehrs, Seehäfen und Meeresautobahnen kann auf Investitionen ausgerichtet sein, die die Emission von Treibhausgasen und toxischen Schadstoffen oder von Lärm verhindern oder verringern. Diese Investitionen können auch auf Hafenauffangeinrichtungen und andere Mittel ausgerichtet sein, die Umweltschutzmaßnahmen ermöglichen, und auf Investitionen in eine kombinierte nachhaltige Infrastruktur, einschließlich des Einsatzes einer kleinen Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und anderer Lösungen, die die gesamte Kohlenstoffbilanz der Häfen verringern. Investitionen in die Ökologisierung der Flughafeninfrastruktur und damit verbundener Dienstleistungen (wie beispielsweise Bodenabfertigung, Bodenverkehrsdienste, Flugzeuge am Boden), die Emissionen oder Lärm verhindern oder reduzieren, können unterstützt werden. Bei allen Verkehrsträgern kann die Einrichtung von Ladestationen und Tankstellen für Strom, Wasserstoff und verflüssigtes oder verdichtetes Erdgas mit einem hohen Anteil an Biomethan (> 50 %) sowie die Einrichtung emissionsarmer und emissionsfreier Straßenfahrzeugflotten sowie von Plattformen für intelligente Konnektivität und interoperable Dienste gefördert werden. Bei der Erneuerung von Straßenfahrzeugflotten sollten diese auch die geltenden hohen Sicherheitsstandards erfüllen. Wenn die Bereitstellung durch Nachrüstung erfolgt, müssen diese Fahrzeuge emissionsfrei nachgerüstet werden, d. h., sie dürfen keine Auspuffemissionen aufweisen. Die Bereitstellung emissionsfreier und emissionsarmer Schiffe und Flotten, die mit nachhaltigen alternativen Kraftstoffen (einschließlich Flüssigerdgas) betrieben werden, und von Flugzeugen, die nachhaltige Energiequellen nutzen, kann gefördert werden. Die Nachrüstung von Schiffen ermöglicht der See- und Binnenschifffahrt die Nutzung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe oder Elektrizität. Vorrang in Bezug auf die damit verbundenen Investitionen haben (i) die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Tankstellen und Ladestationen, bei denen die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt wurden; (ii) Tankstellen und Ladestationen für die Nutzung durch Fahrzeugflotten von Behörden oder Betreibern zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags; (iii) der Einsatz, in öffentlichen und privaten Flotten, von leichten und schweren emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen und Schiffen sowie von Flotten, die mit nachhaltigen alternativen Kraftstoffen betrieben werden, oder von emissionsarmen Flugzeugen, die mit nachhaltigen Energiequellen betrieben werden. Die Straßeninfrastruktur muss für die Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sein und die Möglichkeit einfach zu verwendender Ad-hoc-Zahlungen (z. B. Bankkartenzahlung) bieten, damit Fahrzeugnutzer eine Ladestation nutzen können, ohne einen Dienstleistungsvertrag mit dem betreffenden Betreiber schließen zu müssen. Darüber hinaus werden die verfügbaren statischen und dynamischen Daten über gemeinsame oder nationale Zugangspunkte zur Verfügung gestellt. Diese Anforderungen an die öffentliche Zugänglichkeit gelten nicht für Ladestationen und Tankstellen in privat verwalteten oder betriebenen Depots, die eine firmeneigene Flotte bedienen. Die Infrastruktur zur Entwicklung und Herstellung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe für den Luft-, Land- und Wasserverkehr sowie die Versorgung mit diesen Kraftstoffen kann gefördert werden, wobei die Maßnahmen der EU zur Dekarbonisierung des Verkehrs (wie beispielsweise ReFuelEU Aviation, FuelEU Maritime) umgesetzt werden. Es können weitere intelligente und nachhaltige Mobilitätsprojekte in städtischen und ländlichen Gebieten gefördert werden, die auf die Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, die Verringerung von Emissionen und Lärm sowie die Entwicklung und den Einsatz neuer Verkehrstechnologien und -dienste, etwa im Zusammenhang mit vernetzten und autonomen Verkehrsträgern oder integrierten Fahrscheinsystemen ausgerichtet sind. Eine Unterstützung aus dem InvestEU-Fonds kann auch für Maßnahmen zur Verbesserung, Erreichung oder Aufrechterhaltung der Einhaltung von Normen, einschließlich Umwelt- und Sicherheitsnormen, sowie für Projekte zur Erhaltung oder Verbesserung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur, zur Modernisierung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur oder für sichere Parkplätze und Parkhäuser gewährt werden. 6.1.1.3.   Umwelt und Ressourcen Es wird erwartet, dass der InvestEU-Fonds Investitionen im Zusammenhang mit Naturkapital und Kreislaufwirtschaft mobilisiert (74). In dieser Hinsicht werden neben der Ökologisierung von Investitionen in den traditionellen Infrastrukturbereichen, die im Abschnitt 6.1.1.3 aufgeführt sind, auch Investitionen gefördert, die beispielsweise Mobilitätsprojekte umfassen, die sich mit Luftverschmutzung und Lärm, Natur, Energieverbrauch und Unfällen befassen. Unterstützung im Bereich Wasser, einschließlich Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, Hochwasserschutz, Effizienz der Netze, Verringerung von Leckagen, Infrastruktur für die Sammlung und Aufbereitung von Abwasser, Küsteninfrastruktur und andere ökologische Wasser-Infrastruktur, die Investitionsprojekte und begleitende Dienstleistungen umfasst, die die Umsetzung der EU-Umweltpolitik in Bezug auf Boden- und Meereswasserressourcen und damit verbundene Ökosystemleistungen unterstützen, welche beispielsweise in den Richtlinien 2008/56/EG (75), 2000/60/EG (76) und 2007/60/EG (77), den Richtlinien 98/83/EG (78), 91/271/EWG (79) und 91/676/EWG (80) des Rates, der Verordnung (EU) 2019/1009 (81) und der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (82) festgelegt sind. Besondere Bedeutung kommt (i) der Sicherstellung des Zugangs zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für alle Bürgerinnen und Bürger der Union durch die Fertigstellung und Instandhaltung der Infrastruktur für die Trinkwasser- und Abwasserbehandlung, die den Kriterien für Energieeffizienz und Vermeidung von Leckagen entspricht, und (ii) der Sicherstellung der Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) zu, einschließlich der in den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete von Flüssen und in den Hochwasserrisikomanagementplänen vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere Investitionen zur Gewährleistung eines guten ökologischen Zustands der Flüsse, zur Erneuerung oder Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen zur Steigerung der Effizienz und zur Verringerung der ökologischen Auswirkungen sowie zur Verringerung der diffusen Verschmutzung durch Landwirtschaft, Aquakultur und industrielle Quellen, Lösungen zur Steigerung der Wassereffizienz, Wiederverwendung von Wasser in allen Wirtschaftszweigen und naturbasierte Lösungen zur Verringerung des Hochwasserrisikos. Förderung der Infrastruktur für die Abfallbewirtschaftung, d. h. der Infrastruktur, die zur Unterstützung des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft in den Mitgliedstaaten erforderlich ist, insbesondere zur Aufwärtsverlagerung bei der Umsetzung der Abfallhierarchie der EU, wobei die Abfallvermeidung im Mittelpunkt steht. Unbeschadet der in Anhang V der InvestEU-Verordnung aufgeführten Ausschlusskriterien sollten die Investitionsprojekte die Umsetzung von Abfallbewirtschaftungsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen (auf der Grundlage der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (83)), den Aufbau und die Unterstützung von Netzwerken zur Wiederverwendung und Reparatur sowie die Einrichtung von funktionierenden Abfalltrennungs- und -sammelsystemen sowie Recyclinganlagen (auch für kommunale Bioabfälle und Textilien für deren getrennte Sammlung) umfassen. Investitionen in die Verbesserung und Wiederherstellung von Ökosystemen und deren Dienstleistungen, die sich auf Projekte konzentrieren müssen, die die Erhaltung, Wiederherstellung, Bewirtschaftung und Verbesserung von Naturkapital fördern und vorteilhaft für die biologische Vielfalt und Anpassung sind, unter anderem durch grüne und blaue Infrastrukturprojekte. Die Unterstützung umfasst ökosystemorientierte Lösungen für Herausforderungen beispielsweise im Zusammenhang mit Luft- und Klimasystemen, Meer, Land, Boden, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Wasser und Abfall sowie Verkehr und Energie. Sie umfasst auch Maßnahmen zur Verfolgung der Ziele der Biodiversitätsstrategie (84) und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“  (85) durch die Verbesserung der Wertschöpfungsketten in der Lebensmittelproduktion (sofern diese nicht in den Anwendungsbereich des Politikbereichs „KMU“ fallen). Insbesondere werden grenzüberschreitende Projekte sowie Projekte zur Förderung eines nachhaltigen kulturellen Erbes gefördert. Die Unterstützung kann auch die Sanierung von Industriestandorten (einschließlich kontaminierter Standorte) und die Wiederherstellung für eine nachhaltige Nutzung umfassen. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung in städtischen, ländlichen, Küsten- und Offshore-Gebieten sowie der Bioökonomie im weiteren Sinne, die Infrastrukturprojekte umfassen sollte, die nicht in anderen Bereichen erfasst sind und sich auf ein geografisches Gebiet konzentrieren, einschließlich Investitionen in die Natur und naturbasierte Lösungen, deren Ziel in der Vermeidung oder Kontrolle der Emissionen von Treibhausgasen, toxischen Schadstoffen, Lärm und anderen Auswirkungen oder Abhängigkeiten von Naturkapital besteht und die gleichzeitig den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft fördern. Sie umfasst Infrastrukturprojekte zur Förderung integrativer und barrierefreier intelligenter Städte und ihrer Netze, Regionen und Wirtschaftszweige. Dazu gehören auch Projekte zur Förderung der Bioökonomie durch Investitionen in biobasierte Industriezweige, mariner und terrestrischer Lösungen, die energieintensive oder fossile Materialien ersetzen, der Aquakultur sowie der blauen und grünen Biotechnologie. Die Unterstützung kann sich auch auf Meere und Ozeane beziehen, durch den Bereich der Blauen Wirtschaft und deren Finanzgrundsätze, insbesondere durch erneuerbare Meeresenergie und Kreislaufwirtschaft. Die Unterstützung im Rahmen von Maßnahmen im Bereich Klimawandel, Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz einschließlich der Verringerung des Risikos von Naturkatastrophen umfasst Infrastrukturprojekte, die auf die Anpassung an den Klimawandel und die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem gegenwärtigen und zukünftigen Klima ausgerichtet sind. Dazu gehören unter anderem der Schutz von tief liegenden Gebieten und Küstengebieten sowie andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Anstieg des Meeresspiegels, der Hochwasservorsorge, der verbesserten und nachhaltigen Nutzung der Wasserversorgung und dem Schutz vor Dürre sowie die Anpassung der Infrastruktur an extreme Temperaturen. Dies kann auch innovative Technologien umfassen, die zur Erreichung der Ziele der Union in den Bereichen Umwelt und Klima oder soziale Nachhaltigkeit oder zu beiden beitragen und den Standards der Union in den Bereichen Umwelt und soziale Nachhaltigkeit entsprechen. Unterstützung von Projekten und Unternehmen, die die Systeme der Kreislaufwirtschaft, einschließlich der nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen, im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (86) umsetzen. Die Unterstützung umfasst unter anderem Projekte, die Aspekte der Ressourceneffizienz in den Produktions- und Produktlebenszyklus integrieren, sowie alle Strategien, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Wert und die Lebensdauer von Waren, Vermögenswerten und materiellen Ressourcen maximiert werden, sowie Infrastrukturen und Dienstleistungen, die die industrielle Symbiose zwischen Industrieanlagen und die gemeinsame Nutzung von Vermögenswerten in verschiedenen Wirtschaftszweigen sowie in städtischen und ländlichen Gemeinden fördern. Dazu gehört auch die Anwendung von Modellen der Kreislaufwirtschaft, die zu einer Dematerialisierung, Dienstleistungsorientierung und einer intensiveren und wirtschaftlicheren Nutzung von Waren und Ressourcen führen, indem sie negative externe Effekte internalisieren oder beseitigen. Investitionsprojekte sollten auch Maßnahmen umfassen, die die gesamte Wertschöpfungskette von sekundären Rohstoffen abdecken, einschließlich geschlossener Kreislaufsysteme, Beseitigung von alten toxischen und problematischen Chemikalien und Stoffen von der Rohstoffverarbeitung bis zum Recycling. Besondere Aufmerksamkeit wird den Wirtschaftszweigen gewidmet, die die meisten Ressourcen verbrauchen und in denen das Potenzial für eine Kreislaufwirtschaft hoch ist, z. B. Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwesen und Gebäude sowie Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe. Förderung von Vorhaben, die die Dekarbonisierung und wesentliche Reduzierung der Emissionen energieintensiver Industriezweige unterstützen, einschließlich geschlossener Kreislaufsysteme und des Einsatzes innovativer Technologien mit geringen Kohlenstoffemissionen, einschließlich Kohlenstoffabscheidung, -beförderung, -speicherung und/oder -nutzung, sowie von Vorhaben, die die Dekarbonisierung der Energieerzeugungs- und -verteilungskette durch den Ausstieg aus der Nutzung von Kohle und Öl und den schrittweisen Ersatz von Erdgas durch kohlenstoffarme Gase fördern. Darüber hinaus sollen Kreislaufsysteme bei der energieintensiven Verarbeitung von Materialien wie Stahl, Aluminium, Kunststoff und Zement gefördert werden, um Verunreinigungen zu beseitigen, die zu Wertverlusten bei Rezyklaten führen. 6.1.1.4.   Entwicklung einer nachhaltigen und sicheren digitalen Vernetzungsinfrastruktur Die Förderung der Entwicklung einer nachhaltigen und sicheren digitalen Vernetzungsinfrastruktur muss sich auf Projekte konzentrieren, die ein breites Spektrum von Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kommunikations- und Informationstechnologie unterstützen. Die Unterstützung kann Projekte umfassen, die einen flächendeckenden Ausbau der Infrastruktur (d. h. auch in ländlichen/peripheren Gebieten), den Aufbau digitaler Netze mit sehr hoher Kapazität, auch durch die Einrichtung von drahtgebundenen und drahtlosen Verbindungssystemen, einschließlich Glasfaser- und 5G-Verbindungssystemen, sowie Investitionen, die zur Verwirklichung der strategischen Ziele der Union im Bereich der digitalen Konnektivität gemäß der Mitteilung über die Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt (87) erforderlich sind, unterstützen. Sie ist auch für Projekte vorgesehen, die auf die Erhöhung der Kapazität und Stabilität der Netze in der Union (z. B. quantengesicherte Kommunikationsnetze, interregionale und internationale Konnektivität, auch mithilfe von Erd- und Seekabeln, satellitengestützte Systeme, Rechenzentren sowie Netzwerke zum Schutz der Öffentlichkeit und zum Katastrophenschutz) und auf die Unterstützung des digitalen Wandels wichtiger öffentlicher Dienste ausgerichtet sind. Sie trägt auch zur Einführung nachhaltiger und vernetzter Cloud-Infrastrukturen mit hoher Kapazität in der EU (z. B. die Bereitstellung softwareabhängiger Infrastrukturen zur Optimierung einer ausgeglichenen Arbeitsbelastung zwischen Clouds und grüner Verbindungsnetze für vernetzte Cloud-Infrastrukturen) sowie zur Förderung der besten energieeffizienten europäischen Rechenzentren bei, die durch eine Nachrüstung von Rechenzentren für große und kleine Unternehmen (z. B. neue Kühlsysteme und Energiemanagementlösungen) unterstützt werden. Auch digitale Vernetzungsinfrastrukturen, die beispielsweise auf die Optimierung der Verkehrs- und Energieinfrastruktur, die Optimierung des Energieverbrauchs in Gebäuden, die Verringerung von Abfall und Umweltverschmutzung sowie die Optimierung der Nutzung natürlicher Ressourcen mithilfe digitaler Lösungen ausgerichtet sind, stellen geeignete Investitionsziele dar. Dabei soll die Förderung auf Projekte ausgerichtet sein, die der Reduzierung oder Vermeidung von Treibhausgasemissionen und der Bereitstellung einer langlebigen, reparierbaren, erweiterbaren und recyclingfähigen Infrastruktur gemäß dem Europäischen Grünen Deal dienen. 6.1.1.5.   Entwicklung einer nachhaltigen Weltrauminfrastruktur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung und Modernisierung neuer und bestehender Infrastrukturen in der Erdumlaufbahn und am Boden. Dies wird die Ökologisierung der Raumfahrtindustrie im Bereich der Trägerraketen und Raumfahrzeuge (z. B. Satelliten) und der zugehörigen Bodensegmente ermöglichen. Dazu gehören die Herstellung, die Montage, das Testen, der Betrieb, die Wartung und die Startanlagen, um umweltfreundlichere Raumfahrzeuge, Trägersysteme und zugehörige Einrichtungen entwickeln zu können. Die umweltfreundlichere Nutzung des Weltraums durch die Entfernung und Außerbetriebnahme von Raumfahrzeugen aus der Umlaufbahn wird ebenfalls durch die Unterstützung abgedeckt. Unterstützung der Komponenten des Raumfahrtprogramms der Union und der damit verbundenen Dienstleistungen sowie Unterstützung der Ziele der „Raumfahrtstrategie für Europa“  (88) zur Maximierung des Nutzens für die Gesellschaft und Wirtschaft der Union. Dadurch wird die Entwicklung spezieller Dienste und Anwendungen ermöglicht, die den bestehenden und neu entstehenden Nutzeranforderungen entsprechen, auch in den vorrangigen Bereichen Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Konnektivität und Sicherheit. 6.1.1.6.   Entwicklung einer nachhaltigen touristischen Infrastruktur Die Unterstützung der Entwicklung einer nachhaltigen touristischen Infrastruktur sowie nachhaltiger Dienstleistungen muss zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftszweigs beitragen, indem Projekte unterstützt werden, die den Wandel hin zu einem nachhaltigen, innovativen und digitalen Tourismus fördern. 6.1.1.7.   Offshore-Entwicklung zur Dekarbonisierung Die Förderung in diesen Bereichen muss zur Erzeugung von Offshore-Strom beitragen, um den zukünftigen Energiebedarf zu decken. Sie muss auch dazu beitragen, die vielfältigen Anforderungen an die Bodenressourcen der EU zu verringern, indem sie die Produktivität aquatischer und mariner Ressourcen verbessert, beispielsweise durch die Produktion und Nutzung von Algen und anderen neuen Proteinquellen, die den Druck auf landwirtschaftliche Flächen verringern können. Die Unterstützung muss sich auf die Bereitstellung folgender Infrastrukturen konzentrieren: a) schwimmende Windparks; b) Entwicklungen, um Häfen von Transportknoten in Drehkreuze für die Offshore-Industrie umzuwandeln; c) Verkabelung für ein Offshore-Netz mit besonderem Schwerpunkt auf Wechselstrom-Verbindungen von Turbinen zu Netzknoten, die anschließend Gleichstrom-Verbindungsleitungen zum Festland nutzen; d) Instrumente für Wellen- und Gezeitenenergie; e) Offshore-Aquakulturanlagen. 6.1.1.8.   Strategische Investitionen in kritische Infrastrukturen Strategische Investitionen im Rahmen des Politikbereichs „Nachhaltige Infrastruktur“ können sich an Projekte richten, die zur Stabilität, Betriebssicherheit und Ausfallsicherheit von Teilen der kritischen Infrastrukturen (physisch oder virtuell) oder der Versorgungsketten für die kritischen Infrastrukturen oder der kritischen Elemente der Infrastrukturen direkt beitragen, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel in der Union. Geförderte Vorhaben können sich auch an Unternehmen richten, einschließlich KMU, die Waren herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für den Betrieb und die Erhaltung einer der in diesem Abschnitt 6.1.1.8 aufgeführten Prioritäten für kritische Infrastrukturen von entscheidender Bedeutung sind. Investitionen in kritische Infrastrukturen können auf Vorhaben ausgerichtet sein, die als europäische kritische Infrastrukturen nach Richtlinie 2008/114/EG des Rates (89) definiert sind und von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 ausgewählt wurden. Die Unterstützung kann auf Lieferketten für saubere Energie abzielen, d. h. auf die Produktionskapazität der Ausrüstung für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (wie Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, regenerativer Wasserstoff usw.). Geförderte Vorhaben können auch die Lieferketten für den europäischen Luft-, Schienen-, Straßenverkehr sowie für die Binnen- und Seeschifffahrt betreffen, einschließlich der Unterstützung von Investitionen in die Integration von Verkehrsträgern und in Produktionskapazitäten. Bei der digitalen Infrastruktur handelt es sich um strategische Investitionen, die eng mit den Zielen einer stabilen und sicheren Bereitstellung digitaler Kommunikationsdienste verbunden sind, einschließlich kritischer Elemente der Konnektivität mit sehr hoher Kapazität und der 5G-Netze, der Quantenkommunikation, des Internets der Dinge, der Medien, der Online-Serviceplattformen, des sicheren Cloud Computings, der Datenverarbeitung und -speicherung sowie der zugrunde liegenden Wertschöpfungsketten hinter diesen Infrastrukturen und Diensten. Angesichts der verschiedenen Architekturen und der sich ständig weiterentwickelnden technologischen Lösungen, einschließlich der Lösungen, die für die Cybersicherheit maßgeblich sind (90), ist es erforderlich, neu entstehende Anforderungen des digitalen Wandels sowie die entsprechenden Dimensionen der Sicherheit, der technologischen Autonomie und der Ausfallsicherheit eines solchen Wandels im Zusammenhang mit der Übertragung, Nutzung und Speicherung von Daten zu prüfen. Das Hauptziel der Förderung von Projekten im Zusammenhang mit digitaler Wahlinfrastruktur und sensiblen Einrichtungen besteht in der verstärkten Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und dem Schutz vor böswilligen und störenden Maßnahmen, insbesondere vor Desinformation, Datendiebstahl und Cyberangriffen. Investitionen in die Kommunikations- und Medieninfrastruktur gelten auch insofern als strategisch, als sie im Einklang mit dem Ziel, die demokratischen Werte der Union und die Souveränität der Mitgliedstaaten im digitalen Zeitalter zu schützen, zur unabhängigen Produktion europäischer Inhalte sowie zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Monetarisierung europäischer Inhalte auf globaler Ebene beitragen. Projekte im Zusammenhang mit kritischen Infrastrukturen für die Raumfahrt müssen die Verbesserung bestehender Komponenten des Raumfahrtprogramms der Union und die Entwicklung neuer Weltrauminfrastrukturen und -dienste der Union unterstützen. Die Förderung hat insbesondere die folgenden Ziele: (i) autonomer, zuverlässiger und kosteneffizienter Zugang zum Weltraum und dessen Nutzung mithilfe von europäischen Trägerraketen, einschließlich innovativer Konzepte wie Wiederverwendbarkeit, fortgeschrittene Fertigung und neue Raumtransportsysteme, (ii) Weltraumüberwachung un

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.