Europäische Union

2013/121/EU: Beschluss der Kommission vom 7. März 2013 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32013D0121. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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und scharfen Kanten sein. Gefährdungen durch Herausfallen Zur Vermeidung von Verletzungen muss der Hochstuhl so ausgelegt sein, dass durch das Rückhaltesystem ein Aufstehen und Herausfallen oder Durchrutschen des Kindes verhindert wird. Der Hochsitz muss über ein Rückhaltesystem verfügen, das auf die Größe des Kindes einstellbar ist und mindestens aus einem Bauchgurt und einer Schritthalterung besteht. Das Rückhaltesystem darf sich nicht ohne Anwendung der Schritthalterung benutzen lassen. Das Rückhaltesystem, die Gurte, die Befestigungspunkte und das Befestigungssystem dürfen unter den internen und externen Kräften, die ein Kind aufbringen kann, nicht brechen bzw. reißen, sich nicht lockern und nicht aus der Halterung reißen. Die Auslegung des Rückhaltesystems muss allen potenziellen Bewegungen eines Kindes im Hochstuhl Rechnung tragen. Die Rückenlehne des Hochstuhls muss eine angemessene Höhe haben. Der Hochstuhl muss außerdem über seitliche Armlehnen verfügen, die hoch genug sind, um zu gewährleisten, dass ein Kind im Hochstuhl bleibt, gleich, in welche Richtung es sich lehnt. Damit sich das Kind nicht verletzt, wenn es seine Füße gegen den Esstisch drückt und den Hochstuhl zum Umkippen nach hinten bringt, muss der Hochstuhl so ausgelegt sein, dass seine Standsicherheit eine Gefährdung durch Umkippen verhindert. Gefährdungen durch Verfangen Es darf an Hochstühlen keine Kordeln, Bänder oder ähnliche Teile geben (mit Ausnahme des Rückhaltesystems), von denen Gefährdungen durch Verfangen ausgehen. Gefährdungen durch Hängenbleiben in Zwischenräumen und Öffnungen Kinderhochstühle müssen so ausgelegt und hergestellt sein, dass ein Kind nicht mit einem Körperteil hängen bleiben kann. Gefährdungen durch bewegliche Teile Zur Vermeidung von Scher- und Quetschrisiken sind Scher- und Quetschstellen zu vermeiden. Können Scher- und Quetschstellen aus funktionalen Gründen nicht vermieden werden, so sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit diese Stellen sicher sind. Sind Teile des Hochstuhls zusammenklappbar oder abnehmbar, so müssen sie so verriegelt sein, dass sie weder vom Kind, das das Produkt benutzt, noch von einem anderen Kind noch unbeabsichtigt von einem Erwachsenen entriegelt werden können. Verriegelungsmechanismen für zusammenklappbare Hochstühle Verriegelungsmechanismen sind erforderlich, um das Zusammenklappen des Hochstuhls zu verhindern, während sich ein Kind im Hochstuhl befindet und auch während es hineingesetzt oder herausgehoben wird. Zur Vermeidung von Gefährdungen durch den unsachgemäßen Gebrauch des Hochstuhls muss entweder das Gewicht des Kindes, das den Hochstuhl benutzt, das Zusammenklappen verhindern oder mindestens ein Verriegelungsmechanismus selbsttätig einrasten, wenn das Produkt in Gebrauch ist. Kinder dürfen nicht in der Lage sein, den Verriegelungsmechanismus unbeabsichtigt zu lösen oder zu betätigen. Alle Verriegelungsmechanismen müssen funktionsfähig bleiben, wenn sie den bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung des Hochstuhls auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen ausgesetzt werden. Erstickungsgefährdungen durch Obstruktion der Luftröhre Kein Teil, das sich mit einer Kraft lösen lässt, die ein Kind aufbringen kann, darf so klein sein, dass es vollständig in einen Kindermund passt. Kein Teil, das ohne den Einsatz eines Werkzeugs abnehmbar ist, darf vollständig in einen Kindermund passen. Füllmaterialien, von denen eine Erstickungsgefährdung ausgeht, dürfen nicht erreichbar werden, wenn sie Kräften ausgesetzt werden, die ein Kind aufbringen kann. Außerdem darf von ihnen — wegen der Größe ihrer Bestandteile, oder weil diese Bestandteile klein genug oder erreichbar werden, wenn sie Kräften ausgesetzt werden, die ein Kind aufbringen kann — keine zusätzliche Erstickungsgefährdung ausgehen. Rückhaltesystem Der Hochstuhl muss so ausgelegt sein, dass er ein Kind in sitzender Haltung sichert und verhindert, dass es herausfällt, wenn es aufsteht und das Gleichgewicht verliert; dies kann mittels eines Rückhaltesystems, bestehend aus einer Schritthalterung und einem horizontalen Bauteil, oder mittels eines integrierten Geschirrs geschehen. Hat der Hochstuhl eine verstellbare Rückenlehne, so muss er ein integriertes Geschirr aufweisen. Die bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung des Hochstuhls auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen dürfen an der Schritthalterung, den Bauchgurten und den Gurten des integrierten Geschirrs keinen dauerhaften Schaden verursachen, der ihre Sicherheit und normale Funktionsweise beeinträchtigen kann. Sofern der Hochstuhl mit einem Geschirr oder mit Gurtbefestigungspunkten ausgestattet ist, dürfen die bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung des Hochstuhls auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen an dem Geschirr oder den Gurtbefestigungspunkten keinen dauerhaften Schaden verursachen, der ihre Sicherheit und normale Funktionsweise beeinträchtigen kann. Sofern der Hochstuhl mit einem integrierten Geschirr oder einem Gurt ausgestattet ist, müssen diese verstellbar sein, und die bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung des Hochstuhls auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen dürfen an dem integrierten Geschirr oder an dem Gurt keinen dauerhaften Schaden verursachen, der ihre Sicherheit und normale Funktionsweise beeinträchtigen kann. Seitenschutz Der Hochstuhl muss mit seitlichen Armlehnen oder einem anderen Seitenschutz ausgestattet sein. Rückenlehne Der Hochstuhl muss eine Rückenlehne haben, die hoch genug ist, um zu gewährleisten, dass ein Kind im Hochstuhl bleibt, gleich, in welche Richtung es sich lehnt. Verstellbare Rückenlehne Die Verstellvorrichtung der Rückenlehne des Hochstuhls darf nicht aus einer Stellposition in eine andere rutschen, wenn sie den bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung des Hochstuhls auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen ausgesetzt wird. Rollen und Räder Ist ein Hochstuhl mit Rädern oder Rollen versehen, so darf dies seine Standsicherheit nicht beeinträchtigen. Strukturelle Integrität Die Funktionen des Hochstuhls dürfen nicht beeinträchtigt werden, wenn er den bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen ausgesetzt wird. Der Hochstuhl darf nicht zusammenbrechen, und der Verriegelungsmechanismus muss eingerastet bleiben, wenn er den bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung des Hochstuhls auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen ausgesetzt wird. Standsicherheit Sind Teile des Hochstuhls dafür vorgesehen, abgenommen zu werden (z. B. ein Tablett oder eine Fußstütze), so gelten die Anforderungen an die Standsicherheit für den Hochstuhl mit und ohne dieses Teil bzw. diese Teile. Der Hochstuhl darf nicht seit-, rück- oder vorwärts umkippen, wenn er den bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung des Hochstuhls auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen ausgesetzt wird. 3.3.   Sicherheitsinformationen, Gebrauchanweisung und Kennzeichnungen Allgemeines Die Sicherheitsinformationen müssen in der (den) Amtssprache(n) des Landes, in dem der Hochstuhl im Einzelhandel zum Verkauf angeboten wird, und mit selbsterklärenden Piktogrammen bereitgestellt werden. Alle Kennzeichnungen müssen lesbar bleiben, und Etiketten für die Kennzeichnungen dürfen sich bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung nicht leicht lösen. Sicherheitsinformationen Die Sicherheitsinformationen müssen klar und gut sichtbar bereitgestellt werden. Sie müssen mit „WARNUNG!“ beginnen und zumindest die folgenden Hinweise oder gleichwertige Hinweise enthalten: — „Lassen Sie das Kind nie unbeaufsichtigt.“ — „Benutzen Sie immer das Rückhaltesystem.“ — „Überprüfen Sie vor dem Gebrauch immer die Sicherheit und die Stabilität des Hochstuhls.“ Verkaufsinformationen Der Verbraucher muss die Verkaufsinformationen am Ort des Verkaufs deutlich sehen können. Sie müssen zumindest den folgenden oder einen gleichwertigen Hinweis enthalten, sowohl schriftlich als auch in Form eines selbsterklärenden Piktogramms: „Dieses Produkt ist für Kinder bis zum Alter von 36 Monaten mit einem Höchstgewicht von 15 kg vorgesehen, die ohne Unterstützung sitzen können.“ Zusätzliche Sicherheitsinformationen müssen bereitgestellt werden, wenn das Produkt zum Spielen verändert oder zu einem Kinderstuhl umgewandelt werden kann, der „mitwächst“, der sich also an verschiedene Entwicklungsstufen des Kindes anpassen lässt. Kennzeichnungen Hochstühle müssen dauerhaft den folgenden oder einen gleichwertigen Warnhinweis tragen: „WARNUNG! DAS KIND NICHT UNBEAUFSICHTIGT LASSEN.“ In Verbindung mit dem Warnhinweis muss ein geeignetes Piktogramm verwendet werden. Gebrauchsanweisung Die Gebrauchsanweisung muss Anweisungen für die Benutzung des Hochstuhls enthalten und mit dem folgenden oder einem gleichwertigen Hinweis versehen sein: „WARNUNG! BITTE AUFBEWAHREN.“ Die Anweisungen müssen die folgenden oder gleichwertige Warnhinweise enthalten, die jeweils mit dem Wort „WARNUNG!“ beginnen: — „Lassen Sie das Kind nicht unbeaufsichtigt.“ — „Benutzen Sie den Hochstuhl nicht, sofern nicht alle Bauteile ordnungsgemäß angebracht und eingestellt sind.“ Die Gebrauchsanweisung muss folgende Warnhinweise enthalten: — Achten Sie auf die ordnungsgemäße Anbringung aller Geschirre. — Beachten Sie: Es ist gefährlich, den Hochstuhl in der Nähe von offenem Feuer oder anderen starken Wärmequellen, z. B. elektrischen Heizstäben, Gasflammen usw., aufzustellen. Die folgenden Sicherheitsinformationen müssen in der Gebrauchsanweisung bereitgestellt werden: — eine Montagezeichnung, eine Liste und/oder Beschreibung aller Teile und der für die Montage des Stuhls erforderlichen Werkzeuge sowie ein Diagramm mit den Riegeln und sonstigen Verriegelungsmechanismen; — einen Hinweis, den Hochstuhl erst zu benutzen, wenn das Kind ohne Unterstützung sitzen kann; — einen Hinweis, den Hochstuhl nicht zu benutzen, wenn ein Teil gebrochen, gerissen oder nicht vorhanden ist; — Reinigungs- und Pflegeempfehlungen. 4.   TISCHHÄNGESITZE 4.1.   Geltungsbereich Diese Sicherheitsanforderungen gelten für Tischhängesitze, die für Kinder vorgesehen sind, die ohne Unterstützung sitzen können (ab einem Alter von 6 Monaten) und bis zu 15 kg wiegen. 4.2.   Sicherheitsanforderungen Allgemeines Der gebrauchsfertig montierte Tischhängesitz darf für das Kind und die Aufsichtsperson kein Risiko von Quetschungen, Schnittwunden oder anderen Verletzungen bergen. Gefährdungen durch Hängenbleiben in Zwischenräumen und Öffnungen Zur Vermeidung des Hängenbleibens dürfen Tischhängesitze keinen offenen Rohre oder Zwischenräume oder Öffnungen aufweisen, durch die sich ein Kind verletzen könnte. Der Tischhängesitz muss so ausgelegt sein, dass ein Durchrutschen des Kindes durch die Zwischenräume und Öffnungen vermieden wird. Gefährliche Kanten, Ecken und herausragende Teile Alle erreichbaren Kanten, Ecken und herausragenden Teile des Tischhängesitzes müssen abgerundet, abgefast und gratfrei sein und dürfen keine scharfen Kanten aufweisen. Erstickungsgefährdungen durch Obstruktion der Luftröhre Zur Vermeidung von Erstickungsgefährdungen dürfen Tischhängesitze keine kleinen Teile umfassen, die sich — gleich, ob sie dafür vorgesehen sind, ohne ein Werkzeug entfernt zu werden, oder nicht — mit einer Kraft lösen lassen, welche ein Kind aufbringen kann, und die so klein sind, dass sie vollständig in einen Kindermund passen. Füllmaterialien, von denen eine Erstickungsgefährdung ausgeht, dürfen nicht erreichbar werden, wenn sie Kräften ausgesetzt werden, die ein Kind aufbringen kann. Außerdem darf von ihnen — wegen der Größe ihrer Bestandteile, oder weil diese Bestandteile klein genug oder erreichbar werden, wenn sie Kräften ausgesetzt werden, die ein Kind aufbringen kann — keine zusätzliche Erstickungsgefährdung ausgehen. Gefährdungen durch orale Aufnahme von Teilen Zur Vermeidung von Gefährdungen durch orale Aufnahme bei unsachgemäßem Gebrauch dürfen Tischhängesitze keine losen Teile und keine kleinen Teile enthalten, die sich mit einer Kraft lösen lassen, welche ein Kind aufbringen kann, und die in eine Kinderspeiseröhre passen. Erstickungsgefährdungen durch Obstruktion der äußeren Atemwege Tischhängesitze dürfen keine Aufkleber aus Kunststoff aufweisen, die sich von einem Kind greifen und mit einer Kraft lösen lassen, welche ein Kind aufbringen kann. Sie dürfen keine luftundurchlässigen Folienüberzüge aufweisen, die Mund und Nase des Kindes gleichzeitig bedecken und somit eine Erstickungsgefahr darstellen könnten. Selbstschneidende Schrauben Verbindungsschrauben (z. B. selbstschneidende Schrauben) dürfen nicht zur Befestigung von Bauteilen verwendet werden, die entfernt oder gelöst werden müssen, wenn der Tischhängesitz für den Transport oder zum Verstauen zerlegt wird. Gefährdungen durch bewegliche Teile Sobald der Tischhängesitz nach den Angaben des Herstellers für den normalen Gebrauch aufgebaut ist, darf er keine gefährlichen beweglichen Teile aufweisen. Gefährdungen durch Herausfallen Zur Vermeidung von Verletzungen muss der Tischhängesitz so ausgelegt sein, dass durch das Rückhaltesystem ein Aufstehen und Herausfallen oder Durchrutschen des Kindes verhindert wird. Der Tischhängesitz muss über ein Rückhaltesystem verfügen, das auf die Größe des Kindes einstellbar ist und mindestens aus einem Bauchgurt und einer Schritthalterung besteht. Das Rückhaltesystem darf sich nicht ohne Anwendung der Schritthalterung benutzen lassen. Das Rückhaltesystem, die Gurte, die Befestigungspunkte und das Befestigungssystem dürfen unter den internen und externen Kräften, die ein Kind aufbringen kann, nicht brechen bzw. reißen, sich nicht lockern und nicht aus der Halterung reißen. Die Auslegung des Rückhaltesystems muss allen potenziellen Bewegungen eines Kindes im Tischhängesitz Rechnung tragen. Der gebrauchsfertig montierte Tischhängesitz muss eine angemessen hohe Rückenlehne haben. Der Tischhängesitz muss außerdem über seitliche Armlehnen verfügen, die hoch genug sind, um zu gewährleisten, dass ein Kind im Tischhängesitz bleibt, gleich, in welche Richtung es sich lehnt. Fußstützen Fußstützen dürfen nicht vorhanden sein. Abnehmbare Sitze Ist der eigentliche Sitz vom Rahmen abnehmbar, so müssen die Vorrichtungen zur Befestigung des Sitzes am Rahmen so ausgelegt sein, dass ein unbeabsichtigtes Lösen des Sitzes vom Rahmen verhindert wird. Der Sitz muss an dem Rahmen befestigt bleiben, wenn der Tischhängesitz den bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung auftretenden mechanischen Belastungen ausgesetzt wird. Strukturelle Integrität Die bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung des Tischhängesitzes auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen dürfen am Tischhängesitz keinen dauerhaften Schaden verursachen, der seine Sicherheit und normale Funktionsweise beeinträchtigen kann. Verankerungsvorrichtung Die Verankerungsvorrichtung muss gewährleisten, dass sich der an der Tischplatte oder einer anderen horizontalen Oberfläche befestigte Tischhängesitz während der vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung nicht bewegt. Die Verankerung des Tischhängesitzes muss einem Aufprall widerstehen. Standsicherheit Der Tischhängesitz darf nicht zusammenklappen oder umkippen, wenn er den bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung des Hochstuhls auftretenden statischen und dynamischen mechanischen Belastungen ausgesetzt wird. 4.3.   Sicherheitsinformationen, Gebrauchanweisung und Kennzeichnungen Allgemeines Die Sicherheitsinformationen müssen auf dem Produkt und in der Gebrauchsanweisung bereitgestellt werden. Die Sicherheitsinformationen müssen in der (den) Amtssprache(n) des Landes, in dem der Tischhängesitz im Einzelhandel zum Verkauf angeboten wird, und mit selbsterklärenden Piktogrammen bereitgestellt werden. Alle Kennzeichnungen müssen lesbar bleiben, und Etiketten für die Kennzeichnungen dürfen sich nicht leicht lösen. Verkaufsinformationen Der Verbraucher muss die Verkaufsinformationen am Ort des Verkaufs deutlich sehen können. Sie müssen zumindest Folgendes enthalten, sowohl schriftlich als auch in Form eines selbsterklärenden Piktogramms: — diesen oder einen gleichwertigen Hinweis: „Dieses Produkt ist für ein Kind vorgesehen, das höchstens 15 kg wiegt und ohne Unterstützung sitzen kann.“; — die geeigneten Abmessungen der Tischplatte oder der horizontalen Oberfläche, an der der Tischhängesitz befestigt werden kann. Außerdem müssen folgende Informationen erteilt werden: — „Dieser Tischhängesitz ist nicht für alle Tische geeignet. Verwenden Sie ihn nicht an Tischen mit Glastischplatte oder mit loser Tischplatte, Klappen von Klapptischen, Säulenfußtischen, Kartentischen und Campingtischen. Kennzeichnungen Der Tischhängesitz muss sichtbar und dauerhaft mit folgenden Warnhinweisen bzw. Hinweisen gekennzeichnet sein: — dem Warnhinweis „WARNUNG! Lassen Sie das Kind nie unbeaufsichtigt.“. Dieser Warnhinweis muss sichtbar sein, wenn der Tischhängesitz in Gebrauch ist; — dem Warnhinweis „WARNUNG! Benutzen Sie immer das Rückhaltesystem für das Kind und das System zur Befestigung am Tisch.“; — dem Warnhinweis „WARNUNG! Überprüfen Sie vor dem Gebrauch immer die Sicherheit und die Stabilität des Tischhängesitzes.“; — den Hinweis „Höchstgewicht: 15 kg.“ Gebrauchsanweisung Die Gebrauchsanweisung muss Anweisungen für die ordnungsgemäße und sichere Verwendung des Tischhängesitzes enthalten. Diese Anweisungen müssen präzise und eindeutig sein und mindestens die folgenden oder gleichwertige Hinweise enthalten: — „Lesen Sie die Anweisungen sorgfältig und bewahren Sie sie auf. Ihr Kind könnte sich verletzen, wenn Sie die Anweisungen nicht befolgen.“ — „Dieser Tischhängesitz ist nur für Kinder geeignet, die ohne Unterstützung sitzen können.“ — „WARNUNG! Lassen Sie das Kind nie unbeaufsichtigt.“ — „Immer das Rückhaltesystem für das Kind und das System zur Befestigung am Tisch benutzen.“ — „Vor dem Gebrauch immer die Sicherheit und die Stabilität des Tischhängesitzes überprüfen.“ — „Dieser Tischhängesitz ist nicht für alle Tische geeignet. Verwenden Sie ihn nicht an Tischen mit Glastischplatte oder mit loser Tischplatte, Klappen von Klapptischen, Säulenfußtischen, Kartentischen und Campingtischen.“ — „Vergewissern Sie sich, dass der Tisch nicht kippt, wenn der daran befestigte Tischhängesitz in Gebrauch ist.“ — „Verwenden Sie keine Tischdecken oder andere Gegenstände auf der Tischplatte oder der horizontalen Oberfläche, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Verankerungsvorrichtungen beeinträchtigen könnten. Halten Sie das Tischgestell und die Oberfläche sauber und trocken.“ — „Dieser Tischhängesitz darf nicht von Kindern benutzt werden, die mehr als 15 kg wiegen.“ — „Kontrollieren Sie die Klemmschrauben routinemäßig und ziehen Sie sie bei Bedarf fest.“ — „WARNUNG! Verwenden Sie den Tischhängesitz nicht, wenn ein Bauteil gebrochen ist oder fehlt.“ — „Verwenden Sie keine Ersatzteile, die nicht vom Hersteller oder Händler zugelassen sind.“ — „Befestigen Sie den Tischhängesitz nicht so, dass das Kind mit seinen Füßen gegen ein Teil des Tisches, einen anderen Sitz oder Stuhl oder Sonstiges drücken und den Tischhängesitz auf diese Weise vom Tisch abdrücken könnte.“ Anzugeben sind die geeigneten Abmessungen der Tischplatte oder der horizontalen Oberfläche. (1)  Gemäß Definition in Anhang I Kapitel R1 Artikel R1 des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82. (2)  Gemäß Definition in Anhang I Kapitel R2 Artikel R2 des Beschlusses Nr. 768/2008/EG. (3)  Gemäß Definition in Anhang I Kapitel R1 Artikel R1 des Beschlusses Nr. 768/2008/EG. (4)  Gemäß Definition in Anhang I Kapitel R2 Artikel R4 des Beschlusses Nr. 768/2008/EG. (5)   ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.