Europäische Union

2002/867/EG: Entscheidung der Kommission vom 9. April 2002 über die staatliche Beihilfe C 86/2001 (ex N 334/2001) Deutschlands zugunsten von Infineon Technologies SC 300 GmbH & Co. KG, Deutschland (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1346)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32002D0867. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rahmen muss die Kommission zur Festsetzung der zulässigen Beihilfehöchstintensität für ein angemeldetes Beihilfevorhaben zunächst die höchstzulässige Bruttobeihilfeintensität (Beihilfeobergrenze für Regionalbeihilfen) ermitteln, die ein Unternehmen in dem betreffenden Fördergebiet nach der zum Anmeldezeitpunkt gültigen Regionalbeihilferegelung in Anspruch nehmen kann. (54) Bei der höchstzulässigen Bruttobeihilfeintensität für das Gebiet, in dem SC 300 seinen Sitz hat, gibt es zwei Sätze für Großunternehmen, nämlich 28 % und 35 %. Die höchstzulässige Bruttobeihilfeintensität von 35 % wird nur angewandt, wenn die folgenden spezifischen Voraussetzungen kumulativ erfuellt sind: Auf Antrag eines Landes und mit Zustimmung des Unterausschusses des Planungsausschusses können in begründeten Ausnahmefällen für strukturell besonders effiziente Maßnahmen für Regionen, die dem internationalen Standortwettbewerb ausgesetzt sind, höhere Fördersätze gewährt werden(7). (55) Deutschland machte keine Angaben dazu, ob diese Voraussetzungen erfuellt sind. Da SC 300 als Großunternehmen zu betrachten ist, geht die Kommission davon aus, dass die höchstzulässige Bruttobeihilfeintensität (R) im vorliegenden Fall 28 % beträgt. Somit stellt die Kommission fest, das die geplante Bruttobeihilfeintensität von 19,8 % unter der zulässigen Obergrenze für ein Großunternehmen in dieser Region liegt. (56) Anschließend berichtigte die Kommission den Prozentsatz von 28 % um die Werte, die sich aus drei spezifischen Bewertungsfaktoren - nämlich dem Wettbewerbsfaktor (T), dem Faktor "Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitsplätze" (I) und dem Faktor "Regionale Auswirkungen" (M) - ergeben, um die höchstzulässige Beihilfeintensität für das betreffende Vorhaben zu ermitteln. Wettbewerbsfaktor (T) (57) Die Genehmigung einer Beihilfe an Unternehmen in Sektoren mit struktureller Überkapazität birgt besondere Gefahren einer Wettbewerbsverfälschung. Jede Kapazitätserweiterung, die nicht durch eine Kapazitätskürzung an anderer Stelle ausgeglichen wird, wird das Problem der strukturellen Überkapazität verschärfen. Der (Teil-)Sektor wird nach der niedrigsten Stufe der NACE-Klassifizierung bestimmt. (58) Die niedrigste Stufe der NACE-Klassifizierung für die Herstellung von DRAM ist die Klasse 32.10, die alle Arten von elektronischen Bauelementen umfasst. Deutschland legte für diese NACE-Klasse Zahlen über die Kapazitätsauslastung vor und behauptete, das keine Überkapazitäten vorliegen. Allerdings stellen DRAM nur einen kleinen Teil der NACE-Klasse 32.10 dar, so dass die Kapazitätslage auf dieser aggregierten Stufe die Situation auf dem DRAM-Markt ungenügend widerspiegelt. (59) Wie in Randnummer 28 erwähnt, argumentiert Deutschland, dass der Teilsektor nicht unbedingt auf einer NACE-Stufe festgelegt werden muss. In Fußnote 13 (Ziffer 7.7) des multisektoralen Regionalbeihilferahmens heißt es jedoch, dass der relevante (Teil-)Sektor nach der niedrigsten Stufe der NACE-Klassifizierung bestimmt wird. Die niedrigste Stufe der NACE-Klassifizierung ist die Klasse 32.10. Wie in Randnummer 58 erläutert, sind die Kapazitätsangaben für diese aggregierte Stufe unzureichend für die Bestimmung der Kapazitätslage auf dem DRAM-Markt, der als der relevante Produktmarkt betrachtet wird. Die Kommission vertritt daher die Ansicht, dass die Analyse der Kapazitätslage für die Bewertung des Wettbewerbsfaktors nicht zu berücksichtigen ist. (60) Gemäß Ziffer 3.4 des multisektoralen Regionalbeihilferahmens prüft die Kommission, wenn ausreichende Angaben zur Kapazitätsauslastung fehlen, zunächst, ob die Investition in einem schrumpfenden Markt erfolgt. Ein Markt gilt als schrumpfend, wenn die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs des betreffenden Produkts in den letzten fünf Jahren mindestens 10 % unter dem Jahresdurchschnitt des gesamten verarbeitenden Gewerbes im EWR liegt, sofern es bei der relativen Zuwachsrate für die Nachfrage nach dem Erzeugnis keinen ausgeprägten Aufwärtstrend gibt. Der Markt gilt als absolut schrumpfend, wenn die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs während der letzten fünf Jahre negativ ist. (61) Wie in den Randnummern 45 bis 51 erläutert, wird der DRAM-Markt als der relevante Produktmarkt betrachtet, da die Substituierbarkeit zwischen verschiedenen Speicherchips beschränkt ist. DRAM werden weltweit gehandelt, so dass der Weltmarkt als relevanter geografischer Markt betrachtet wird. (62) Die Kommission stellt fest, dass der Marktanteil von SC 300 und Infineon unter 40 % des relevanten Marktes liegt und diesen Wert aufgrund der neuen Investition auch nicht überschreiten wird. Infineon hatte 1999 einen Anteil von 8 % am DRAM-Markt. Nach Abschluss des Projekts im Jahr 2003 soll der Anteil von Infineon und SC 300 auf 10 % steigen. (63) Deutschland legte folgende Zahlen über den weltweiten sichtbaren Verbrauch von DRAM im Zeitraum 1995-2000 vor, die auf den Daten eines unabhängigen Forschungsinstituts (VLSI Research Inc.) beruhen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (64) Nach diesen Zahlen betrug die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs auf dem DRAM-Markt in den Jahren 1995-2000 - 0,42 %. Im Zeitraum davor, d. h. von 1994 bis 1999, war die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren DRAM-Verbrauchs ebenfalls negativ (- 1,3 %). Dies würde zu dem Schluss führen, dass der Markt für DRAM als ein absolut schrumpfender Markt betrachtet werden sollte. (65) Deutschland argumentiert, dass die Kommission die Entwicklung des sichtbaren Verbrauchs anhand eines Zeitraums von fünf Jahren, d. h. 1996 bis 2000, anstelle von sechs Jahren beurteilen sollte. Im multisektoralen Regionalbeihilferahmen wird auf die mittlere Jahreszuwachsrate der letzten fünf Jahre Bezug genommen. Deshalb zieht die Kommission üblicherweise den sichtbaren Verbrauch über einen Zeitraum von sechs Jahren zur Berechnung von fünf Zuwachsraten heran(8). (66) Deutschland übermittelte die neueste Prognose eines unabhängigen Forschungsinstituts(9) für die künftige Entwicklung des DRAM-Marktes: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (67) Trotz der derzeitigen gravierenden Schwierigkeiten sind die Aussichten auf dem DRAM-Markt positiv. Neueste Prognosen gehen davon aus, dass der Wert des sichtbaren DRAM-Verbrauchs in den Jahren 2001 bis 2004 um durchschnittlich 18,1 % pro Jahr steigen wird. Das Niveau des sichtbaren Verbrauchs im Jahr 2004 wird jedoch laut dieser Prognose immer noch unter dem Verbrauch im Jahr 2000 liegen. Eine andere der Kommission vorliegende Studie sagt eine noch stärkere Aufwärtstendenz für die Zukunft voraus und ein Niveau des sichtbaren Verbrauchs in den Jahren 2003 und 2004 über dem des Jahres 2000. (68) Der Markt für DRAM ist äußerst konjunkturabhängig und unterliegt starken Schwankungen. Die mittleren Jahreszuwachsraten in Bezug auf den Wert unterscheiden sich je nach dem betrachteten Zeitraum erheblich. Für den Zeitraum 1993 bis 2000 war die mittlere Jahreszuwachsrate für den Wert des sichtbaren Verbrauchs mit jährlich 14,66 % positiv. Trotz eines drastischen Rückgangs des sichtbaren Verbrauchs zwischen 2000 und 2001 war die durchschnittliche Jahreszuwachsrate für die Jahre 1993 bis 2001 weiterhin leicht positiv (0,51 %). (69) Die starken Schwankungen auf dem DRAM-Markt sind vor allem auf extrem große Preisveränderungen zurückzuführen. Der Grund dafür liegt darin, dass der Herstellungsprozess für DRAM durch relativ hohe verlorene Kosten und niedrige Grenzkosten gekennzeichnet ist. Daher können sich die Preise in einem sehr breiten Intervall bewegen, da es für Unternehmen so lange rentabel ist, DRAM zu produzieren, wie die Grenzkosten abgedeckt werden. Eine ausschließliche Betrachtung der Entwicklung des Werts des sichtbaren Verbrauchs gibt somit unter Umständen nur ein unzureichendes Bild des DRAM-Marktes. (70) Der sichtbare Verbrauch in Bezug auf das Volumen (gemessen in verkauften Stückzahlen) ist in den letzten Jahren stetig in beträchtlichem Ausmaß gestiegen. Im Zeitraum 1995 bis 2000 betrug die mittlere Jahreszuwachsrate 10 %, und von 1994 bis 1999 lag sie bei 11 %. (71) Die Preise von DRAM weisen in der langfristigen Entwicklung einen fallenden Trend auf. Dies scheint jedoch nicht die Folge von Überkapazitäten in der Industrie zu sein, obwohl sich Lagerbestände gelegentlich auf ein hohes Niveau aufbauen und dadurch Preisstürze verursachen. Die Produktionskosten für DRAM sind in den vergangenen Jahre stark gefallen. Die Preisrückgänge werden somit von den stetig zunehmenden Verbesserungen in der Effizienz der Produktion verursacht, die sowohl aus einer Reduzierung der Strukturbreite resultiert als auch aus dem routinemäßigen Wechsel der Wafer-Durchmesser, von einem Zoll in den 70er Jahren bis zu den heutigen 300-mm-Wafern. Gleichzeit findet eine stetige Verbesserung des Ertrags statt, indem versucht wird, die Anzahl der nicht-funktionierenden Schaltkreise zu reduzieren und die Anzahl der guten Schaltkreise pro Wafer zu erhöhen. (72) Bei der Einleitung des Verfahrens wies die Kommission darauf hin, dass sie nicht über genug zuverlässige Informationen verfügt, um die Merkmale des Marktes im Einzelnen zu bestimmen und den korrekten Wettbewerbsfaktor ansetzen zu können. (73) Aus den dargelegten Gründen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Markt nicht als ein absolut schrumpfender Markt betrachtet werden sollte, sondern als relativ schrumpfend. Dies wird dadurch bestätigt, dass die Kapazitäten für die Produktion von DRAM in den letzten Jahren fast zur Gänze ausgelastet waren und die Zahlen erheblich über dem Durchschnitt des gesamten verarbeitenden Gewerbes lagen. Daher wird der Wettbewerbsfaktor auf 0,75 angesetzt. Faktor "Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitsplätze" (I) (74) Für sehr kapitalintensive Projekte sieht der multisektorale Regionalbeihilferahmen den Faktor "Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitsplätze" vor, durch den die Anpassung der höchstzulässigen Beihilfeintensität zugunsten von Projekten angestrebt wird, die effektiv und besser dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit durch die Schaffung einer relativ höheren Anzahl neuer bzw. gesicherter Arbeitsplätze zu verringern. Dieser Bewertungsfaktor berücksichtigt auch wettbewerbswidrige Auswirkungen der Beihilfe auf den Preis des Endprodukts. (75) Der multisektorale Regionalbeihilferahmen legt ausdrücklich fest, dass erhaltene Arbeitsplätze nur berücksichtigt werden, soweit sie nachweislich unmittelbar mit der geplanten Investition zusammenhängen, eine umfangreiche Umschulung erfordern und beim Anlaufen des neuen Projekts entfallen würden. (76) Im vorliegenden Fall werden 1300 Arbeitsplätze geschaffen und 400 erhalten. Sie werden folgendermaßen verteilt werden: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (77) Die erhaltenen Arbeitsplätze betreffen die bereits bestehende Pilot- und Entwicklungslinie von SC 300. Wenn das neue Projekt nicht durchgeführt wird, würde laut Deutschland SC 300 seine Aktivitäten nicht fortsetzen, die Ausrüstung würde verkauft und die Arbeitsplätze gingen verloren. Folglich hängen die erhaltenen Arbeitsplätze direkt mit dem vorliegenden Projekt zusammen. Die Kommission entnimmt den Angaben, dass ein großer Teil dieser Arbeitsplätze mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für die laufende Produktentwicklung verbunden ist. (78) Das Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitsplätze ist beträchtlich niedriger als bei zwei anderen Projekten im Halbleitersektor. Deutschland zufolge ist dies zum Teil auf die Integration von technischen Aktivitäten und Arbeitsplätzen im Bereich Forschung und Entwicklung zurückzuführen. Bei der Einleitung des Verfahrens äußerte die Kommission Zweifel daran, dass alle Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden können, da sie möglicherweise nicht direkt mit dem Projekt zusammenzuhängen. (79) In der Stellungnahme zur Einleitung des Prüfverfahrens erläuterte Deutschland die hohe Anzahl von Arbeitsplätzen im Bereich der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Ferner bestätigte Deutschland, dass SC 300 keine staatliche FuE-Beihilfe erhält. Die Kommission kommt daher zu dem Ergebnis, dass alle 1700 von Deutschland angeführten direkten Arbeitsplätze bei der Berechnung des Faktors "Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitsplätze" berücksichtigt werden können. Das Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitsplätze für eine Investition in Höhe von 1106 Mio. EUR, mit der 1700 direkte Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, entspricht einem Wert von 650588 EUR je Arbeitsplatz und kann somit auf 0,8 angesetzt werden. Faktor "Regionale Auswirkungen" (M) (80) Mit dem Faktor "Regionale Auswirkungen" wird der wirtschaftliche Nutzen für das Fördergebiet berücksichtigt. Die Arbeitsplatzschaffung kann nach Ansicht der Kommission als Indikator für den Beitrag eines Investitionsvorhabens zur regionalen Entwicklung gelten. Kapitalintensive Investitionen können mittelbar zur Schaffung von Arbeitsplätzen im eigentlichen oder einem angrenzenden Fördergebiet führen, wobei hierunter jene Arbeitsplätze zu verstehen sind, die unmittelbar durch das Projekt oder bei Direktlieferanten und -abnehmern entstehen. (81) Laut Anmeldung wurden die Arbeitsplätze, die mittelbar infolge der Investition geschaffen werden, auf insgesamt 1030 Stellen, vorwiegend im Bereich der Lieferanten, geschätzt. Diese verteilten sich folgendermaßen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Diese Zahl wurde in den neuesten, von Deutschland vorgelegten Angaben berichtigt. (82) Ursprünglich sollten durch die Errichtung eines neuen Werks von [...], das 300-mm-Siliziumscheiben an SC 300 liefern wird, 600 Arbeitsplätze indirekt geschaffen werden. Bei der Einleitung des Verfahrens äußerte die Kommission Zweifel daran, dass dieses Vorhaben ausgeführt wird, und vertrat die Ansicht, dass die 600 angeblich indirekt geschaffenen Arbeitsplätze nicht berücksichtigt werden können. (83) [...] verfügt derzeit über zwei Produktionsstätten in Deutschland, Burghausen und Freiberg. Das Unternehmen betreibt in Freiberg Fertigungsstraßen für Wafer mit einem Durchmesser von 150 mm und 200 mm. Deutschland zufolge hat der Stadtrat von Freiberg vor kurzem dem Erschließungsplan für die Erweiterung des Werks zugestimmt. Außerdem legte Deutschland eine Absichtserklärung von [...] vor. Laut Deutschland gibt es keinen Grund, an der Durchführung dieses Projekts zu zweifeln. (84) In der Absichtserklärung gibt [...] an, dass das Vorhaben von SC 300 zur Schaffung von 120 Arbeitsplätzen führen wird. Laut Deutschland beruht diese Zahl auf der Annahme, dass [...] 20 % der Produktion an SC 300 liefern wird. Diese Menge wurde [...] ausdrücklich von SC 300 bestätigt, sollte allerdings als Mindestmenge betrachtet werden. Man kann damit rechnen, dass [...] mindestens 50 % seiner Produktion an SC 300 liefern wird, was bedeuten würde, dass 300 Arbeitsplätze mittelbar geschaffen werden. Aus rechtlichen Gründen konnte sich SC 300 gegenüber [...] nicht ausdrücklich zu dieser Abnahmemenge verpflichten, so dass die in der Absichtserklärung genannten Zahlen zu niedrig sind. Die Kommission ist der Ansicht, dass 120 Arbeitsplätze, die von [...] geschaffen werden, für die Beurteilung der regionalen Auswirkung berücksichtigt werden können. (85) Darüber hinaus übermittelte Deutschland eine Absichtserklärung des Unternehmens [...], das bereits Aufträge von SC 300 erhält und die Errichtung eines neuen Werks für die Aufbereitung von Testscheiben plant. Diese Aufbereitung ist ein Prozess zum Recycling von Siliziumscheiben, die an verschiedenen Stellen zum Monitoring der DRAM-Erzeugung eingesetzt werden und wieder verwendet werden können. Das Recycling der Siliziumscheiben ist aufgrund ihres extrem hohen Preises sinnvoll. Die verwerteten Scheiben werden vorwiegend als Testscheiben verwendet. In der Anmeldung hatte Deutschland die Schaffung von 100 Arbeitsplätzen für die Aufbereitung von Testscheiben angegeben. Den zuletzt übermittelten Informationen zufolge werde durch das Vorhaben von [...] 130 Arbeitsplätze indirekt geschaffen. Laut Deutschland können 95 davon auf das Projekt von SC 300 zurückgeführt werden. Die Kommission berücksichtigt 95 indirekte, von [...] geschaffene Arbeitsplätze für die Beurteilung der regionalen Auswirkung des vorliegenden Vorhabens. (86) Deutschland hat ursprünglich angegeben, dass durch die Erweiterung der Infrastruktur, Materialzulieferungen, Transport und die Wartung des Gebäudes weitere 330 Arbeitsplätze indirekt geschaffen würden. In Schreiben vom 29. Januar 2002, 27. Februar 2002 und 25. März 2002 behauptete Deutschland, dass in diesen Bereichen 1145 Arbeitsplätze indirekt geschaffen werden und legte Absichtserklärungen von 53 Unternehmen vor, die Abnehmer oder Zulieferer von SC 300 sind. Deutschland zufolge sind 729 dieser Arbeitsplätze bereits entstanden, und mit der Schaffung von 416 Stellen wird noch gerechnet. (87) 224 Arbeitsplätze sollen im Bereich der Infrastruktur geschaffen werden. Dies umfasst Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Werkschutz, Verpflegung und Reinigung. Da mit der Hochvolumenfertigung bereits begonnen wurde und die Mehrheit der Mitarbeiter bereits auf dem Gelände tätig ist, sind 150 dieser Arbeitsplätze bereits geschaffen worden. (88) 174 Arbeitsplätze sollen voraussichtlich im Bereich der Materialzulieferung geschaffen werden. Dies umfasst die Zulieferung von Gas, Wasser, Elektrizität und der für die Produktion benötigten Chemikalien sowie die damit verbundene Aufbereitung und logistische Aktivitäten. 122 Arbeitsplätze sind bereits geschaffen worden. (89) Weitere 438 Arbeitsplätze werden voraussichtlich im Bereich Geräteservice geschaffen. 282 dieser Arbeitsplätze wurden bereits geschaffen. Deutschland erläuterte, dass diese Arbeitsplätze Aktivitäten umfassen, die um Zusammenhang mit der Wartung der in der Fabrik installierten Ausrüstung stehen. Dieser Service wird benötigt, da der Betrieb von Halbleiterfabriken von einem ständigen Austausch von Fertigungsgeräten und Komponenten gekennzeichnet ist. (90) 21 indirekte Arbeitsplätze wurden bereits im Bereich des Transports von Rohstoffen und Vorprodukten sowie den Fertigprodukten geschaffen. Weitere 13 indirekte Arbeitsplätze werden in diesem Bereich noch geschaffen werden. (91) Deutschland erwartet, dass eine Gesamtanzahl von 275 indirekten Arbeitsplätzen für die Aufrechterhaltung der Gebäudeinfrastruktur geschaffen wird. Diese Arbeitsplätze sind mit laufenden Arbeiten verbunden, die vorgenommen werden müssen, um die Qualität der Gebäudeinfrastruktur zu sichern wie IT-Dienstleistungen, Betrieb und Wartung der Elektroinstallationen, des Lüftungssystems und der Reinrauminstallationen sowie mit Arbeiten im Zusammenhang mit dem Management des Gebäudes. 121 dieser Arbeitsplätze wurden bereits geschaffen. (92) Die Bestimmungen des multisektoralen Regionalbeihilferahmens sehen vor, dass indirekte Arbeitsplätze, die bei Direktlieferanten und -abnehmern als Reaktion auf das durch staatliche Beihilfen unterstützte Vorhaben entstehen, für die Beurteilung der regionalen Auswirkung des Vorhabens berücksichtigt werden können. In diesem Zusammenhang werden Arbeitsplätze als neue unbefristete Vollzeitarbeitsplätze oder gleichwertige Teilzeitarbeitsplätze definiert. (93) Deutschland bestätigte, dass die indirekten Arbeitsplätze die genannten Bedingungen erfuellen. Zu der Tatsache, dass ein Großteil der indirekten Arbeitsplätze bereits geschaffen wurde, obwohl die Produktion ihre volle Kapazität erst zu Beginn des Jahres 2003 erreichen wird, erklärte Deutschland, dass die Errichtung des Gebäudes bereits im April 2001 beendet wurde. Nach der Errichtung wurde mit der Anlaufphase begonnen ("ramp up"). In dieser Phase werden die Anlagen und Maschinen installiert, um mit der Test- und Pilotproduktion beginnen zu können, was im Frühsommer 2001 geschah. Die Hochvolumenproduktion startete im Dezember 2001. (94) Auf Basis der von Deutschland bereitgestellten Informationen ist die Kommission der Ansicht, dass die Berechnung der indirekten Arbeitsplätze angemessen ist. Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass als Reaktion auf das Vorhaben, das durch staatliche Beihilfen unterstützt wird, 1360 indirekte Arbeitsplätze geschaffen werden. Verglichen mit den 1700 geschaffenen und erhaltenen Arbeitsplätzen, handelt es sich um eine mittlere Zunahme an indirekten Arbeitsplätzen (zwischen 50 % und 100 %) und der Faktor "Regionale Auswirkung" wird daher mit 1,25 angesetzt. Zulässige Beihilfehöchstintensität (95) Aus den dargelegten Gründen wird die zulässige Beihilfehöchstintensität folgendermaßen berechnet: 28 % × 0,75 × 0,8 × 1,25 = 21 % brutto. Die Beihilfe in Höhe von 218,718 Mio. EUR, die Deutschland der SC 300 für ihre Investitionen in Dresden (Freistaat Sachsen) zu gewähren beabsichtigt und die einer Beihilfeintensität von 19,8 % brutto entspricht, ist daher mit der zulässigen Beihilfehöchstintensität vereinbar, die gemäß dem multisektoralen Regionalbeihilferahmen errechnet wurde. 5.1.3. Nachträgliche Kontrolle (96) In Anbetracht der Sensibilität der betroffenen standortunabhängigen Großinvestitionen ist ein Mechanismus unabdingbar, der sicherstellt, dass die Höhe der tatsächlich gezahlten Beihilfe der Entscheidung der Kommission entspricht. (97) Für jedes von der Kommission gemäß dem multisektoralen Regionalbeihilferahmen genehmigte Beihilfevorhaben gilt daher, dass entweder der Beihilfevertrag zwischen der Behörde des Mitgliedstaats und dem Beihilfeempfänger eine Klausel enthält, die die Rückzahlung der Beihilfe bei Nichteinhaltung des Vertrags vorsieht, oder dass die letzte große Tranche der Beihilfe (z. B. 25 %) erst ausgezahlt wird, nachdem sich die Kommission anhand der vom Beihilfeempfänger stammenden Angaben des Mitgliedstaats von der entscheidungskonformen Durchführung des Vorhabens vergewissert und innerhalb von 60 Arbeitstagen der Zahlung der letzten Tranche der Beihilfe zugestimmt oder keine Einwände dagegen erhoben hat. (98) Die Kommission stellt fest, dass der Vorschlag für die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe an die SC 300 eine Klausel enthält, die die Rückzahlung der Beihilfe vorsieht, falls der Beihilfeempfänger gegen die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe verstößt. (99) Die Kommission stellt fest, dass die letzte große Tranche der Beihilfe (25 %) erst ausgezahlt wird, wenn SC 300 den deutschen Behörden nachgewiesen hat, dass die Durchführung des Projekts der Entscheidung der Kommission entspricht. (100) Die Kommission stellt ferner fest, dass die von Deutschland in Bezug auf die nachträgliche Kontrolle eingegangene Verpflichtung den Anforderungen gemäß Ziffer 6 des multisektoralen Regionalbeihilferahmens entspricht. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Übermittlung eines Exemplars der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe sowie eines jährlichen Projektberichts und der weiteren in Ziffer 6.4 des multisektoralen Regionalbeihilferahmens genannten Informationen und Unterlagen an die Kommission. 5.2. Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b) EG-Vertrag (101) Für den Fall, dass die Kommission das Beihilfevorhaben mit einer Beihilfeintensität von 19,8 % nicht genehmigt, verweist Deutschland hilfsweise auf Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b) EG-Vertrag und argumentiert, dass die Errichtung des Chipwerks ein Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ist. Da die Beihilfe bis zu der beabsichtigten Intensität von 19,8 % mit der gemäß dem multisektoralen Regionalbeihilferahmen errechneten zulässigen Beihilfehöchstintensität vereinbar ist, braucht auf den Aspekt des gemeinsamen europäischen Interesses nicht mehr eingegangen zu werden. VI. SCHLUSSFOLGERUNGEN (102) Aus diesen Gründen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe die Voraussetzungen erfuellt, um als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen zu werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die staatliche Beihilfe in Höhe von 218717884 EUR, die Deutschland zugunsten der Infineon Technologies SC 300 GmbH & Co. KG gewähren will, ist mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Art

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.