Europäische Union

Beschluss des Rates vom 13. Mai 2025 zur Ernennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und ihrer Stellvertreter

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2025/2802 19.5.2025 BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2025 zur Ernennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und ihrer Stellvertreter (C/2025/2802) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (1), insbesondere auf Artikel 10, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 sieht vor, dass der Rat 18 Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und ihre Stellvertreter für einen Zeitraum von drei Jahren zu ernennen hat. Die vom Rat ernannten Mitglieder und Stellvertreter müssen für jede Amtszeit 18 Mitgliedstaaten in der Reihenfolge des turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitzes vertreten, wobei ein Mitglied sowie ein Stellvertreter von jedem betroffenen Mitgliedstaat vorgeschlagen wird. (2) Die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 sieht überdies vor, dass bei der Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie ihrer Stellvertreter darauf zu achten ist, dass die höchste fachliche Qualifikation und ein breites Spektrum an einschlägigem und fachübergreifendem Sachverstand im Bereich der Geschlechtergleichstellung gewährleistet sind, und dass der Rat eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen im Verwaltungsrat anstrebt. (3) Kroatien, Deutschland, Portugal, Slowenien, Frankreich, Tschechien, Schweden, Spanien, Belgien, Ungarn, Polen, Dänemark, Zypern, Irland, Litauen, Griechenland, Italien und Lettland haben dem Rat Nominierungen für die Mitglieder und die Stellvertreter zur Ernennung in den Verwaltungsrat für den Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2028 vorgelegt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Zur Vertretung der betroffenen Mitgliedstaaten werden folgende Personen für den Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2028 zu Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen bzw. zu ihren Stellvertretern ernannt: Mitgliedstaat Mitglieder Stellvertreter Kroatien Frau Dijana ĆURKOVIĆ Frau Irena SARTA Deutschland Frau Petra FOLLMER-OTTO Frau Birgit SCHWEIKERT Portugal Frau Sandra RIBEIRO Herr Manuel ALBANO Slowenien Frau Helena VALAS Frau Pia AŽMAN KLUKOVIČ Frankreich Frau Stéfania CHIRU Frau Catherine PETIT Tschechien Herr Radan ŠAFAŘÍK Frau Monika ŠAMOVÁ Schweden Frau Lenita FREIDENVALL Frau Cecilia ASKLÖF Spanien Frau Cristina HERNÁNDEZ MARTÍN Frau María VÁZQUEZ SELLÁN Belgien Frau Liesbet STEVENS Frau Carine JOLY Ungarn Herr Gábor JAROSS Frau Lilla MIKLÓS Polen Frau Katarzyna SZKUTA Frau Magdalena DROPEK Dänemark Frau Kira UITTERDIJK APPEL Herr Jeppe HOLM NIELSEN Zypern Herr Stavros CHRISTOFI Herr Alexandros ALEXANDROU Irland Frau Jane Ann DUFFY Frau Lisa HUGHES Litauen Frau Jolanta SAKALAUSKIENĖ Frau Milda JANEIKAITĖ Griechenland Frau Eleni NTALAKA Herr Dimitrios PLATIS Italien Frau Laura MENICUCCI Herr Stefano PIZZICANNELLA Lettland Frau Agnese GAILE   Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 13. Mai 2025. Im Namen des Rates Der Präsident A. DOMAŃSKI (1)   ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1922/oj. ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2802/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.