Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/2003 des Rates vom 22. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/2003 23.7.2024 BESCHLUSS (GASP) 2024/2003 DES RATES vom 22. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 9. Dezember 2019 den Beschluss (GASP) 2019/2110 (1) angenommen, mit dem die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) eingerichtet wurde, mit einem Mandat bis zum 8. August 2022, zwei Jahre nach der Einleitung der EUAM RCA. (2) Am 28. Juli 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1333 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUAM RCA bis zum 9. August 2024 verlängert wurde. (3) Das Mandat der EUAM RCA muss bis zum 31. Oktober 2024 verlängert werden, damit die strategische Bewertung der militärischen Ausbildungsmission der EU in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und der EUAM RCA abgeschlossen werden kann. (4) Der Beschluss (GASP) 2019/2110 sollte entsprechend geändert werden. (5) Die EUAM RCA wird in einer Lage durchgeführt, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss (GASP) 2019/2110 wird wie folgt geändert: (1) Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM RCA für den Zeitraum vom 9. August 2022 bis zum 31. Oktober 2024 beläuft sich auf 28 400 000 EUR.“ (2) Der letzte Satz von Artikel 17 erhält folgende Fassung: „Das Mandat der EUAM RCA endet am 31. Oktober 2024.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 22. Juli 2024. Im Namen des Rates Der Präsident J. BORRELL FONTELLES (1)  Beschluss (GASP) 2019/2110 des Rates vom 9. Dezember 2019 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 141). (2)  Beschluss (GASP) 2022/1333 des Rates vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) (ABl. L 201 vom 1.8.2022, S. 25). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2003/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.