Europäische Union

Beschluss des Verwaltungsrats des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige vom 26. März 2020 zur Festlegung interner Vorschriften zur Beschränkung bestimmter Rechte von betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeit des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige (GUBBI)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020Q1113(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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er Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89). (7)  Dieser Verarbeitungsvorgang gilt nicht für Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d. (8)  Dieser Verarbeitungsvorgang gilt nur für Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.