Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/629 der Kommission vom 4. November 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 532/2014 und (EU) Nr. 1255/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen im Hinblick auf die detaillierten Mindestanforderungen für Prüfzwecke und die aufzuzeichnenden und zu speichernden Daten

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021R0629. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ichen Ausgaben im Rahmen des Vorhabens, der am Ende des Geschäftsjahres wiedereinzuziehen ist   93. In der Rechnungslegung erfasster Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben im Rahmen des Vorhabens, der den am Ende des Geschäftsjahres wiedereinzuziehenden förderfähigen öffentlichen Gesamtausgaben entspricht   94. In der Rechnungslegung erfasster Gesamtbetrag der förderfähigen öffentlichen Ausgaben im Rahmen des Vorhabens, der am Ende des Geschäftsjahres nicht wiedereingezogen werden kann   95. In der Rechnungslegung erfasster Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben im Rahmen des Vorhabens, der den förderfähigen öffentlichen Gesamtausgaben entspricht, die am Ende des Geschäftsjahres nicht wiedereingezogen werden können   “ (1)  OP I steht für operationelle Programme für Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung, OP II steht für operationelle Programme zur sozialen Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen. (2)  Zu den Begünstigten gehören gegebenenfalls weitere Stellen, denen im Rahmen des Vorhabens Ausgaben entstehen, die als dem Begünstigten entstandene Ausgaben behandelt werden. (3)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 532/2014 der Kommission vom 13. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (ABl. L 148 vom 20.5.2014, S. 54). (4)  Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114). (5)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1). ANHANG II „ANHANG GEMEINSAME INDIKATOREN FÜR OP I UND OP II Inputindikatoren (1) Gesamtbetrag der förderfähigen öffentlichen Ausgaben wie in dem Dokument, das die Bedingungen für die Unterstützung für die Vorhaben enthält, genehmigt (2) Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen öffentlichen Ausgaben davon (sofern relevant): a) Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen öffentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit an die am stärksten benachteiligten Personen direkt abgegebenen Nahrungsmitteln b) Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen öffentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit an die am stärksten benachteiligten Personen direkt abgegebene materielle Basisunterstützung c) Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen öffentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln und/oder materieller Basisunterstützung, die den am stärksten benachteiligten Personen in indirekter Form bereitgestellt wurde/n, z. B. durch Gutscheine, Karten oder andere Instrumente. (3) Gesamtbetrag der gegenüber der Kommission geltend gemachten förderfähigen öffentlichen Ausgaben Beträge sind in EUR anzugeben. GEMEINSAME INDIKATOREN FÜR OP I FÜR DIREKT AN DIE AM STÄRKSTEN BENACHTEILIGTEN PERSONEN GELEISTETE UNTERSTÜTZUNG Outputindikatoren in Bezug auf die Verteilung von Lebensmittelhilfe  (1) (4) Menge Obst und Gemüse (5) Menge Fleisch, Eier, Fisch, Meeresfrüchte (6) Menge Mehl, Brot, Kartoffeln, Reis und andere stärkehaltige Erzeugnisse (7) Menge Zucker (8) Menge Milcherzeugnisse (9) Menge Fette und Öle (10) Menge zubereitete Lebensmittel, sonstige Lebensmittel (die in keine der oben genannten Kategorien fallen) (11) Gesamtmenge verteilte Lebensmittel davon a) Anteil Lebensmittel, für die nur Beförderung, Verteilung und Lagerung aus dem OP gezahlt wurden (in %) b) Anteil der aus dem FEAD kofinanzierten Lebensmittelerzeugnisse am Gesamtvolumen der von den Partnerorganisationen verteilten Lebensmittel (in %) (2) (12) Gesamtzahl ausgeteilte Mahlzeiten, die teilweise oder ganz aus dem OP finanziert wurden (3) (13) Gesamtzahl ausgeteilte Lebensmittelpakete, die teilweise oder ganz aus dem OP finanziert wurden (4) Ergebnisindikatoren in Bezug auf die Verteilung von Lebensmittelhilfe  (5) (14) Gesamtzahl Personen, die Lebensmittelhilfe erhalten davon a) Anzahl Kinder bis 15 Jahre b) Anzahl Personen über 65 Jahre c) Anzahl Frauen d) Anzahl Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten (einschl. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma) e) Anzahl Menschen mit Behinderungen f) Anzahl Obdachlose Outputindikatoren in Bezug auf die Gewährung materieller Basisunterstützung (15) Gesamtwert verteilter Güter davon a) Gesamtwert an Kinder verteilter Güter b) Gesamtwert an Obdachlose verteilter Güter c) Gesamtwert an andere Zielgruppen verteilter Güter (16) Liste der wichtigsten Kategorien an Kinder verteilter Güter (6) a) Babyausstattung b) Schultaschen c) Schreibwaren, Schulbücher, Stifte, Malzubehör und sonstige Schulausstattung (keine Kleidung) d) Sportausrüstung (Turnschuhe, Trikots, Badeanzüge usw.) e) Kleidung (Wintermäntel, Schuhe, Schuluniformen usw.) f) sonstige Kategorie — bitte angeben (17) Liste der wichtigsten Kategorien an Obdachlose verteilter Güter  (6) a) Schlafsäcke/Decken b) Küchenausrüstung (Töpfe, Pfannen, Besteck usw.) c) Kleidung (Wintermäntel, Schuhe usw.) d) Haushaltswäsche (Handtücher, Bettzeug) e) Hygieneartikel (Erste-Hilfe-Ausrüstung, Seife, Zahnbürsten, Einwegrasierer usw.) f) sonstige Kategorie — bitte angeben (18) Liste der wichtigsten Kategorien an andere Zielgruppen verteilter Güter  (6) a) Kategorien bitte angeben Ergebnisindikatoren in Bezug auf die Gewährung materieller Basisunterstützung  (5) (19) Gesamtzahl Personen, denen materielle Basisunterstützung gewährt wird davon a) Anzahl Kinder bis 15 Jahre b) Anzahl Personen über 65 Jahre c) Anzahl Frauen d) Anzahl Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten (einschl. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma) e) Anzahl Menschen mit Behinderungen f) Anzahl Obdachlose GEMEINSAME INDIKATOREN FÜR OP I FÜR DIE INDIREKTE UNTERSTÜTZUNG DER AM STÄRKSTEN BENACHTEILIGTEN PERSONEN, ETWA DURCH GUTSCHEINE, KARTEN ODER ANDERE INSTRUMENTE Ergebnisindikatoren in Bezug auf die Verteilung der Unterstützung in Form von elektronischen Gutscheinen, Karten oder anderen Instrumenten der indirekten Bereitstellung  (5) (19a) Gesamtzahl Personen, die Unterstützung durch Gutscheine, Karten oder andere Instrumente der indirekten Bereitstellung erhalten davon a) Anzahl Kinder bis 15 Jahre b) Anzahl Personen über 65 Jahre c) Anzahl Frauen d) Anzahl Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten (einschl. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma) e) Anzahl Menschen mit Behinderungen f) Anzahl Obdachlose GEMEINSAME INDIKATOREN FÜR OP II Outputindikatoren in Bezug auf Unterstützung zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung (20) Gesamtzahl Personen, denen Unterstützung zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung gewährt wird davon a) Anzahl Kinder bis 15 Jahre b) Anzahl Personen über 65 Jahre c) Anzahl Frauen d) Anzahl Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten (einschl. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma) e) Anzahl Menschen mit Behinderungen f) Anzahl Obdachlose Bei diesen Daten zu OP II handelt es sich um personenbezogene Daten gemäß Artikel 7 der Richtlinie 95/46/EG. Ihre Verarbeitung ist für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt (Artikel 7 Buchstabe c der Richtlinie 95/46/EG). Die Definition des Begriffs ‚für die Verarbeitung Verantwortlicher‘ ist Artikel 2 der Richtlinie 95/46/EG zu entnehmen. “ (1)  Die Indikatoren 4 bis 11 beziehen sich auf alle Formen dieser Erzeugnisse, wie frische oder gefrorene Lebensmittel oder Lebensmittel in Dosen; sie sind in Tonnen anzugeben. (2)  Werte für diesen Indikator müssen auf Schätzungen der Partnerorganisationen auf der Grundlage vorhandener Informationen beruhen. (3)  Die Definition dessen, was als ‚Mahlzeit‘ gilt, kann auf Ebene der Partnerorganisationen/des Vorhabens/der Verwaltungsbehörde festgelegt werden. Werte für diesen Indikator müssen auf einer Bewertung durch die Partnerorganisationen beruhen. (4)  Die Definition dessen, was als ‚Lebensmittelpaket‘ gilt, kann auf Ebene der Partnerorganisation/des Vorhabens/der Verwaltungsbehörde festgelegt werden. Größe und Inhalt der Pakete müssen nicht standardisiert sein. Werte für diesen Indikator müssen auf einer Bewertung durch die Partnerorganisationen beruhen. (5)  Werte für diesen Indikator müssen auf Schätzungen der Partnerorganisationen auf der Grundlage vorhandener Informationen beruhen. Es wird nicht verlangt oder erwartet, dass sie auf Angaben der Endempfänger beruhen. (6)  Diese Liste muss alle relevanten Kategorien umfassen, die mindestens 75 % der verteilten Güter ausmachen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.