Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2178 der Kommission vom 28. April 2025 über die staatliche Beihilfe SA.63203 (2024/C) (ex 2021/N) Deutschlands zugunsten der Condor Flugdienst GmbH (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2294)

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Quellenkennung: 32025D2178. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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lastet waren und auf denen es keinen Mangel an verfügbaren Zeitnischen für die sie nutzenden Fluggesellschaften gab. An allen anderen von Condor bedienten Flughäfen hatte Condor häufig einen Anteil von weniger als 5 % an den Gesamtfrequenzen, der Kapazität und den ASK (25) inne. 2.4.   Finanzielle Schwierigkeiten von Condor und Suche nach einem strategischen Investor (32) Vor der COVID-19-Pandemie war die finanzielle Leistung von Condor für sich genommen positiv. Condor erwirtschaftete seit 2009 hauptsächlich wiederkehrende Jahresgewinne, die sich kumuliert auf 530 Mio. EUR und im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2019 auf 44,1 Mio. EUR beliefen (siehe Tabelle 1). Condor hatte somit dem Anschein nach ein funktionierendes und rentables Geschäftsmodell. Tabelle 1 Gewinne/Verluste von Condor im Zeitraum 2008 bis 2019 Geschäftsjahr Gewinn in EUR 1.10.2008-30.9.2009 54 901 000 1.10.2009-30.9.2010 61 471 000 1.10.2010-30.9.2011 79 184 000 1.10.2011-30.9.2012 45 180 000 1.10.2012-30.9.2013 56 898 000 1.10.2013-30.9.2014 62 849 000 1.10.2014-30.9.2015 76 463 000 1.10.2015-30.9.2016 -16 916 000 1.10.2016-30.9.2017 9 791 000 1.10.2017-31.12.2017 257 1.1.2018-30.9.2018 43 233 000 1.10.2018-30.9.2019 56 904 000 KUMULIERTER GESAMTBETRAG 529 957 743 (33) Die Finanzlage von Condor war jedoch zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe durch die Insolvenz ihres früheren kontrollierenden Mehrheitsanteilseigners, der Thomas Cook Group (im Folgenden „TCG“), beeinträchtigt. Condor war am Cash-Pool von TCG beteiligt, hatte Forderungen in Höhe von rund […] Mio. EUR gegenüber TCG und verfügte über keine Bankfinanzierung (26). Mit der Insolvenz der Muttergesellschaft konnte Condor ihren Liquiditätsbedarf nicht am Markt finanzieren und musste im September 2019 Insolvenz in Eigenverwaltung anmelden (27). (34) Am 1. Dezember 2019 eröffnete das Insolvenzgericht Frankfurt am Main (im Folgenden „Insolvenzgericht“) das Insolvenzverfahren und erlaubte Condor die Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit, unter der Voraussetzung, dass ein Insolvenzplan erstellt wird. Das Insolvenzgericht vertrat die Auffassung, dass Condor grundsätzlich ein betriebswirtschaftlich rentables Unternehmen sei, dessen Umstrukturierungsbedarf nicht durch Unzulänglichkeiten seines eigenen Geschäftsmodells und mangelnde Rentabilität, sondern durch die Insolvenz von TCG ausgelöst worden sei. Der Insolvenzplan sah Maßnahmen zur Fortführung des Geschäftsmodells als Anbieter von Freizeitflügen, eine Vereinbarung mit den Gläubigern, Umstrukturierungsmaßnahmen und den Einstieg eines neuen Investors vor. Hauptelement des Plans war die operative und finanzielle Entflechtung von Condor und TCG sowie die Übernahme durch einen neuen Investor. Die von TCG gehaltenen Condor-Anteile wurden vollständig auf null abgeschrieben, und es wurden neue Anteile im Wert von 20,2 Mio. EUR an einen Treuhänder (SGL, siehe Erwägungsgrund 26) ausgegeben, der sie halten sollte, bis ein neuer Investor gefunden war. (35) Im Januar 2020 wurden drei Angebote für den Kauf von Condor abgegeben. In diesen Angeboten wurde Condor mit zwischen […] EUR und […] Mio. EUR bewertet. Erfolgreicher Bieter war PGL, die Muttergesellschaft von LOT Polish Airlines; der angebotene Kaufpreis lag bei […] Mio. EUR. Der Kaufvertrag mit PGL einschließlich notarieller Beurkundung wurde am 24. Januar 2020 unterzeichnet. Am 24. Februar 2020 genehmigte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss. Im März 2020 nahm der Gläubigerausschuss von Condor den Insolvenzplan mit der erforderlichen Mehrheit an; dieser wurde sodann vom Insolvenzgericht gebilligt. Am 13. April 2020 trat PGL jedoch vom Vertrag zurück, da das Unternehmen in finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geraten war, was dazu führte, dass LOT Polish Airlines rund 650 Mio. EUR an Unterstützung von der polnischen Regierung benötigte (28). (36) Infolge des Rückzugs von PGL verlängerte sich das Insolvenzverfahren gegen Condor um sieben Monate. Durch die Verlängerung entstanden zusätzliche Kosten, für die Condor mit insgesamt rund 23,7 Mio. EUR haftete (29). Am 22. Oktober 2020 genehmigte der Gläubigerausschuss von Condor einen geänderten Plan, den das Insolvenzgericht am 24. November 2020 billigte. Am 30. November 2020 verkündete das Insolvenzgericht das Ende der Insolvenz von Condor. (37) Condor setzte die Suche nach einem Investor fort und leitete ein bedingungsfreies, wettbewerbsorientiertes, transparentes und nichtdiskriminierendes Bieterverfahren ein. Unter den drei Angeboten, die während des Verfahrens eingingen, wählte der Aufsichtsrat von Condor, dessen Mitglieder Vertreter des Bundes und des Landes Hessen (die Bürgen der KfW-Darlehen) sind, den privaten Investmentfonds Attestor aus. Attestor bot die besten Bedingungen für Condor und für die Rückzahlung der durch staatliche Garantien abgesicherten öffentlichen KfW-Darlehen. Über den geplanten Verkauf wurde am 20. Mai 2021 eine notarielle Urkunde errichtet. (38) Deutschland bestätigte, dass der Investmentfonds Attestor vor diesem Angebot weder Verbindungen zu Condor hatte noch Geschäfte mit Condor getätigt hatte. (39) Dem Kaufvertragsentwurf zufolge sollten die Anteile von Condor an ihren Tochtergesellschaften Berlin Lufttransport und Internationale Lufttransport an die Holdinggesellschaft SGL veräußert werden und Attestor würde 49 % der Condor-Anteile von SGL übernehmen, während 2 % von einer Treuhandgesellschaft im Namen von Attestor gehalten würden. Attestor sollte die Option eingeräumt werden, die verbleibenden 49 % zu erwerben. Gemäß dem Vertrag kontrolliert Attestor seit dem 28. Juli 2021 51 % der Condor-Anteile (49 % über einen von Attestor verwalteten Investmentfonds und 2 % über einen Treuhänder) und stellte wie vereinbart Eigenkapital zur Verfügung (siehe Erwägungsgrund 46). Die finanziellen Bedingungen der Transaktion umfassen die Finanzierung des Geschäftsplans von Condor und die Umstrukturierung bestehender öffentlicher Darlehen, die Condor zu den in den Erwägungsgründen 51 und 52 dargelegten Bedingungen gewährt wurden. Die Eigentümerstruktur von Condor nach der Transaktion ist in Abbildung 2 dargestellt: Abbildung 2 Eigentümerstruktur von Condor nach dem Verkauf an Attestor Quelle: KPMG, Condor Flugdienst GmbH, Deutsches Sanierungskonzept gemäß IDW S6/BGH, 16. Juni 2021, S. 51. 2.5.   Umstrukturierungsplan von Condor (40) Condor begann mit der Umsetzung des Umstrukturierungsplans im Oktober 2019, zeitgleich mit der Einleitung eines Rationalisierungs- und Umstrukturierungsprogramms, das bis September 2023 lief. Der Plan gliedert sich in drei Hauptkomponenten: i) Vorteile hinsichtlich Kosten und Effizienz durch Rationalisierung und Flottenerneuerung, ii) finanzielle und Kapitalumstrukturierung durch private Finanzierung durch Attestor und Neuverhandlung der KfW-Darlehen und iii) organisatorische Stabilisierung durch Einstieg eines strategischen Partners. 2.5.1.   Operative und organisatorische Umstrukturierung (41) Condor hat ein Programm zur Rationalisierung, geschäftlichen Optimierung und Verbesserung der Produktivität eingeleitet, um die Betriebskosten zu senken und ihre Rentabilität zu erhalten und weiter zu steigern. Nach dem von Deutschland vorgelegten Umstrukturierungsplan sollte dieses Programm folgende Vorteile hinsichtlich Kosten und Produktivität bringen: i) Personalabbau um 23 % bis Mai 2021, der insbesondere einen Abbau des Bodenpersonals um 17 % umfasst, obwohl eine Reihe von Aufgaben übernommen wurden, die zuvor von TCG wahrgenommen worden waren, sowie Abbau des Kabinenpersonals ab 2022 durch vorab ausgehandelte Sozialplanmaßnahmen, ii) Senkung der Personalkosten durch Anpassung von Tarifverträgen, Management-Boni und -Gehältern sowie Kürzung bestimmter Zusatzzahlungen wie Essenszuschuss und Urlaubsgeld, iii) Umzug in kostengünstigere Firmenzentrale, iv) Neuverhandlung von Lieferverträgen (während des Insolvenzverfahrens galten keine gesetzlichen Kündigungsfristen, sodass ungünstige Verträge gekündigt werden konnten) und Anpassung von Flugzeug-Leasingverträgen und v) Flottenerneuerung. Das Rationalisierungsprogramm sollte zu dauerhaften Kostensenkungen von über […] Mio. EUR pro Jahr führen. (42) Die operativen Umstrukturierungsmaßnahmen (vgl. Tabelle 2) zielen darauf ab, den Betrieb von Condor aufrechtzuerhalten und zu rationalisieren, bis das Unternehmen nach der schrittweisen Aufhebung der Flugbeschränkungen, die zur Verhinderung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie auferlegt wurden, wieder Gewinne erwirtschaften kann. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Wettbewerbsfähigkeit von Condor durch weitere Kostensenkungen und die notwendige Erneuerung der Flotte mit modernen treibstoffeffizienten Flugzeugen gewährleisten. (43) Condor hatte eine alternde Flotte, die im Sommer 2019 61 Flugzeuge umfasste, von denen 59 direkt betrieben wurden. Insbesondere die 16 Boeing 767-300, die auf Langstrecken eingesetzt wurden, waren im Durchschnitt 26 Jahre alt, was über dem Branchendurchschnitt liegt. Die Umstrukturierung der Flotte, die für Langstreckenflugzeuge für den Zeitraum 2022-2025 und für Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge für den Zeitraum 2022-2029 geplant ist, wird zu einer Verringerung des Treibstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen führen. Auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe vorliegenden Angebote erwartete Condor jährliche Einsparungen bei den Treibstoffkosten von rund […] Mio. EUR, Einsparungen bei den CO2-Emissionen von 15-25 % und eine Senkung des durchschnittlichen Treibstoffverbrauchs auf unter 2 Liter/100 000 km/Fluggast allein im Langstreckensegment, wo 16 Boeing 767-300 ersetzt werden. Tabelle 2 Umstrukturierungsmaßnahmen von Condor Maßnahme Durchführung Personalabbau Abbau des Bodenpersonals: im März 2020 abgeschlossen Verringerung der Personalkosten — Anpassung von Tarifverträgen: Dezember 2019-März 2020 — Kurzarbeitsverträge und Verlängerung der Verhandlungen über einen Lohnstopp im Sommer 2020 und Frühjahr 2021 Neuverhandlungen von Lieferverträgen Ständige Überprüfungen mit allen Lieferanten finden seit September 2020 statt Umzug in eine kostengünstigere Firmenzentrale — Verhandlungen im Zeitraum April-Mai 2020 — Umzug im Juli 2021 abgeschlossen Flottenerneuerung Schrittweise Erneuerung ab dem dritten Quartal 2022, 12 neue Langstreckenflugzeuge sollen bis 2023 in Betrieb genommen werden Quelle: Anmeldung, Anhang 13. (44) Darüber hinaus hat der Einstieg des strategischen Investors einen stabilen Unternehmensrahmen geschaffen. Insbesondere der Verkauf eines Teils der Condor-Anteile an Attestor war ein erster Schritt zur strukturellen Unabhängigkeit von Condor nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus hat Condor durch den Einstieg von Attestor und die Umstrukturierung der KfW-Darlehen ausreichende Finanzmittel erhalten, was die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt hat. 2.5.2.   Kapital- und finanzielle Umstrukturierung und Finanzierung des Umstrukturierungsplans (45) Die Umstrukturierungskosten umfassten die Kosten der Erneuerung der Condor-Flotte sowie die ungedeckten Betriebskosten während des Umstrukturierungszeitraums. Dazu gehörten die Rückzahlung des Rettungsdarlehens und dessen Ersetzung durch andere KfW-Darlehen, der Erlass von Zinsforderungen auf die Überkompensation (siehe Erwägungsgrund 7) und 23,7 Mio. EUR an Insolvenzkosten (Erwägungsgrund 36). Die Umstrukturierungskosten wurden zum Teil aus Eigenmitteln in Höhe von insgesamt […] Mio. EUR und zum Teil aus öffentlichen Mitteln in Form einer Umschuldung in Höhe von insgesamt 300,98 Mio. EUR finanziert. Wie in den folgenden Erwägungsgründen dargelegt, wurde die Finanzierung aus nicht-öffentlichen Mitteln durch Mittel von Attestor bereitgestellt und durch dauerhafte Kosteneinsparungen und Schuldenerlasse, wie im Insolvenzplan vorgesehen, unterstützt. (46) Attestor hat Condor Eigenkapital in Höhe von 200 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, und zwar in Form einer Zuführung in die Kapitalrücklage des Unternehmens in Höhe von 150 Mio. EUR und einer Einlage in Höhe von 50 Mio. EUR auf einem notariellen Treuhandkonto, die Condor bei Bedarf für operative Zwecke zur Verfügung steht. (47) Darüber hinaus hat Attestor […] Mio. EUR für die Erneuerung der Condor-Flotte sowie eine Kreditlinie in Höhe von […] Mio. USD (etwa […] Mio. EUR) zugesagt, die Condor in mehreren Tranchen ohne Revolvierung für Vorauszahlungen für Flugzeuge in Anspruch nehmen kann. Insbesondere stellte […] Condor und ihren Tochtergesellschaften eine Leasingfazilität zur Verfügung und sagte direkt oder über eine oder mehrere Zweckgesellschaften eine Leasingfinanzierung in Höhe von […] Mio. EUR für den Erwerb von Flugzeugen zu, die an Condor verleast werden sollen. Die Flugzeugfinanzierung würde durch eine externe Finanzierung ergänzt, die im Einklang mit der Handelspraxis zwischen […] % der Gesamtausgaben für den Erwerb von Flugzeugen decken dürfte. Die beabsichtigte Zusage der Leasingfinanzierung würde es Condor somit ermöglichen, Flugzeuge im Wert von bis zu […] Mio. EUR für einen Zeitraum von mindestens […] Jahren zu leasen. (48) Darüber hinaus haben die Gläubiger von Condor im Rahmen des Insolvenzverfahrens einem Schuldenerlass in Höhe von 630,8 Mio. EUR zugestimmt. Das Verfahren wurde durch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Insolvenzrechts geregelt, das Vorschriften zur Bildung verschiedener Gläubigergruppen und deren Behandlung enthält. Innerhalb jeder Gruppe wurden die Gläubiger gleichbehandelt. Die Forderungen der „Gruppe 7 — Anteilseigner“ wurden für die Zwecke des Insolvenzverfahrens als nachrangig gegenüber anderen Forderungen anderer Gläubigergruppen behandelt. Gemäß dem Insolvenzplan wurde das Grundkapital des Unternehmens auf null herabgesetzt, wodurch die Anteilseigner ihre Anteile verloren. Gleichzeitig wurde das Bezugsrecht für neue Anteile im Rahmen der im Plan vorgesehenen Kapitalerhöhung ausgeschlossen. Demnach erhielten die Anteilseigner keine Zahlungen und verloren ihre bestehenden Rechte, sowohl in Bezug auf ihre Anteile als auch in Bezug auf ihre Forderungen gegen Condor. Deutschland erklärt, dass der Gläubigerausschuss von Condor in Bezug auf die verbleibenden Forderungen die Wahl hatte zwischen einer Liquidation von Condor oder der Annahme eines Insolvenzangebots von 0,1 % auf Forderungen in Höhe von insgesamt 631,5 Mio. EUR; mehrere Gläubiger stimmten gegen den Plan. Im Insolvenzplan wurden die folgenden sieben Gläubigergruppen ermittelt: — Arbeitnehmer, — Bundesagentur für Arbeit, — Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit — PSVaG, — Gläubiger aus Mithaftung, — Gruppengesellschaften mit nicht nachrangigen Forderungen, — Sonstige unbesicherte und nicht nachrangige Gläubiger, — Gesellschafter. (49) Einige dieser Gruppen, z. B. Arbeitnehmer, Gruppengesellschaften und Gesellschafter, setzen sich ausschließlich aus privaten Gläubigern zusammen. Jeder Gläubiger, der einer der Gruppen angehört, hat ein Stimmrecht. Nach deutschem Insolvenzrecht stimmt jede Gläubigergruppe getrennt ab, und in jeder Gruppe ist eine Mehrheit der stimmberechtigten Gläubiger, nicht nur der Stimmen, sondern auch der geschuldeten Beträge, für die Beschlussfassung erforderlich (30). Die Mehrheit der Gläubiger beschloss, das Angebot anzunehmen, und der Gläubigerausschuss genehmigte den Plan am 22. Oktober 2020. Das Insolvenzgericht billigte den Plan. (50) Schließlich erzielt Condor im Rahmen seines Rationalisierungsprogramms dauerhafte Kostensenkungen in Höhe von […] Mio. EUR pro Jahr, die sich aus Anpassungen der Leasingverträge, der Neuverhandlung von Lieferverträgen und der Anpassung von Tarifverträgen ergeben (siehe Erwägungsgrund 41). Diese Kosteneinsparungen wirken sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung von Condor aus und verringern den Bedarf an externer Finanzierung. (51) Der Kaufvertrag und die Bereitstellung der Mittel für die Leasingfinanzierung durch Attestor setzten eine Umstrukturierung der bestehenden KfW-Darlehen von Condor in Höhe von 550 Mio. EUR voraus. Vor der Umstrukturierung galten für die KfW-Darlehen folgende Bedingungen: a) Darlehen 1 mit einem Gesamtbetrag von 529,8 Mio. EUR setzte sich aus Tranche A mit einem Nominalbetrag von 256 Mio. EUR und Tranche B mit einem Nominalbetrag von 273,8 Mio. EUR zusammen. Zur Besicherung des Darlehens 1 hatte Condor ein Paket von Sicherheiten zusammengestellt, das u. a. Pfandrechte an Anteilen, Pfandrechte an Flugzeugen, Sicherungsübereignungen, Abtretungen und Pfandrechte an Konten umfasste. 1. Tranche A des Darlehens 1 hatte eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Sie sollte in vierteljährlichen Raten von […] Mio. EUR ab dem 30. Juni 2021 und durch eine einmalige Zahlung aller ausstehenden Beträge am 30. Juni 2026 zurückgezahlt werden. Der Zinssatz setzte sich aus einem Basiszinssatz in Höhe des 3-Monats-EURIBOR + […] Basispunkte pro Jahr + Refinanzierungskosten der KfW zusammen. 2. Tranche B des Darlehens 1 war eine revolvierende Darlehensfazilität mit Endfälligkeit am 31. Dezember 2031. Der Zinssatz setzte sich aus einem Basiszinssatz in Höhe des 1-Monats-EURIBOR + […] Basispunkte pro Jahr + Refinanzierungskosten der KfW zusammen. Die aus Tranche B in Anspruch genommenen Beträge waren am Ende jeder Zinsperiode zurückzuzahlen, zuzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen. Die zurückgezahlten Beträge konnten innerhalb des Bereitstellungszeitraums erneut in Anspruch genommen werden, sofern der für Tranche B insgesamt zur Verfügung stehende Darlehensbetrag dadurch nicht überschritten würde. Ab dem 30. Juni 2026 würde der Gesamtbetrag des Darlehens für Tranche B am Ende jedes folgenden Kalenderquartals automatisch um […] Mio. EUR verringert. b) Darlehen 2 mit einem Nominalbetrag von 20,2 Mio. EUR und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2031 wurde zu einem Zinssatz vergeben, der sich aus einem Basiszinssatz in Höhe des 3-Monats-EURIBOR + […] Basispunkte + Refinanzierungskosten der KfW zusammensetzte. Darlehen 2 wurde durch […] zugunsten der KfW abgesichert. c) Für den Fall, dass Condor im Wege eines Anteilskaufs veräußert würde, sahen die vertraglichen Vereinbarungen eine Rangfolge der Tranchen für die Rückzahlungen vor. Zunächst würde Darlehen 2 zurückgezahlt, anschließend Tranche A des Darlehens 1, gefolgt von Tranche B dieses Darlehens 1. Auch bei anderen Verkäufen von Vermögenswerten von Condor würde Tranche A vor Tranche B zurückgezahlt. Bei einer Veräußerung der Sicherheiten würde eine ähnliche Rangfolge für die Rückzahlung der Tranchen gelten. Würden Erlöse aus anderen Sicherheiten erzielt, hätte Tranche A Vorrang vor Tranche B, d. h., die Erlöse würden zuerst zur Rückzahlung von Tranche A und dann zur Rückzahlung von Tranche B verwendet. (52) Gemäß der Anmeldung und den von Deutschland vorgelegten Vertragsentwürfen trägt Deutschland zur Finanzierung des Umstrukturierungsplans bei, indem es die bestehenden KfW-Darlehen in Höhe von 550 Mio. EUR wie folgt umstrukturiert: a) Auf die Rückzahlung von 90 Mio. EUR der Tranche B des Darlehens 1 würde verzichtet. b) Die ausstehenden Beträge des Darlehens 1 (nach dem unter Buchstabe a genannten Erlass von 90 Mio. EUR und dem Erlass von 60 Mio. EUR im Rahmen des Beschlusses Condor II (siehe Erwägungsgrund 6)) würden wie folgt umstrukturiert: — eine vorrangige Tranche in Höhe von 175 Mio. EUR zu den gleichen Bedingungen wie bei Tranche A des Darlehens 1, mit Ausnahme der beiden folgenden Änderungen: i) Das Ende der Laufzeit würde auf September 2026 festgelegt, sodass es mit dem Geschäftsjahr von Condor zusammenfällt (bisher Juni 2026 für Tranche A des Darlehens 1 und 31. Dezember 2031 für Tranche B des Darlehens 1 und des Darlehens 2); ii) […]; — eine nachrangige Tranche in Höhe von 204,8 Mio. EUR zu folgenden Bedingungen: i) Zinssatz: […] Kosten; ii) Art der Schuld: […]; iii) Sicherheiten: wie bisher; iv) Beträge, die für eine umsatzabhängige Rückzahlung auf der Grundlage eines Earn-out-Mechanismus zur Verfügung stehen (zugrunde liegendes Exit-Datum: 30. September 2026). c) Darlehen 2, das SGL für den Erwerb der Anteile gewährt worden war, würde dahin gehend geändert, dass die gleichen Bedingungen wie für die neue nachrangige Tranche gelten, mit der Ausnahme, dass die bestehenden Sicherheiten durch […] verstärkt würden. Die Rückzahlung der nachrangigen Tranche würde […] betragen. (53) Deutschland bestätigte, dass die Vertragsentwürfe wie in Erwägungsgrund 52 dargelegt umgesetzt wurden. Nach den von Deutschland vorgelegten Informationen sieht der Earn-out-Mechanismus vor, dass eine Auszahlung im Rahmen dieses Mechanismus nur dann erfolgen kann, wenn der Investor bis zum 30. Juni 2026 Nettoerlöse (z. B. durch einen Verkauf) von mindestens […] Mio. EUR (Earn-out-Grenze) erzielt hat oder wenn die Eigenkapitalbewertung des Unternehmens zum 30. September 2026 mindestens diesem Betrag entspricht. Über einer Earn-out-Grenze von […] Mio. EUR wird ein Betrag von […] EUR ausgezahlt. Von Beträgen zwischen […] Mio. EUR und […] Mio. EUR erhält der Darlehensgeber einen Anteil zwischen […] % und […] %. Die tatsächliche Höhe der Rendite hängt von den Nettoerlösen ab. Die Auszahlungsbedingungen des Earn-out-Mechanismus stellen somit sicher, dass der deutsche Staat je nach wirtschaftlichem Erfolg von Condor im September 2026 Zahlungen in Höhe von […] EUR bis […] Mio. EUR erhält. Auszahlungen im Rahmen des Earn-out-Mechanismus müssen für die Rückzahlung der nachrangigen Tranche und des Darlehens 2 verwendet werden. (54) Deutschland gewährte Condor über die KfW die garantierten Darlehen, um einen Teil des Schadens auszugleichen, der dem Unternehmen Schätzungen zufolge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden war. Nach dem Erlass des für nichtig erklärten Entschädigungsbeschlusses stellte die Kommission fest, dass Condor im Zeitraum vom 17. März bis zum 31. Dezember 2020 einen Schaden in Höhe von 175,355 Mio. EUR (31) und im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2021 in Höhe von 73,66 Mio. EUR (32) erlitten hatte, sodass sich für den Zeitraum vom 17. März 2020 bis zum 31. Mai 2021 ein Gesamtbetrag von 249,02 Mio. EUR ergibt. Die Differenz zwischen den Beträgen der Darlehen (550 Mio. EUR) vor Erlass (90 Mio. EUR und 60 Mio. EUR — Erwägungsgründe 6 und 8) und dem geschätzten Schaden im Zeitraum vom 17. März 2020 bis zum 31. Mai 2021 (249,02 Mio. EUR) beträgt 300,98 Mio. EUR. Dies ist der Betrag der für die Umstrukturierung gewährten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.