Europäische Union

2005/345/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Februar 2004 über eine Umstrukturierungsbeihilfe Deutschlands zugunsten der Bankgesellschaft Berlin AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 327) (Text von Bedeutung für den EWR).

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4.5.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 116/1 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Februar 2004 über eine Umstrukturierungsbeihilfe Deutschlands zugunsten der Bankgesellschaft Berlin AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 327) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/345/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3, nachdem der Mitgliedstaat und andere Beteiligte auf der Grundlage der vorerwähnten Bestimmungen zur Stellungnahme aufgefordert worden sind (2) und gestützt auf deren Bemerkungen, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Nachdem die Kommission die Rettungsbeihilfe zugunsten der Bankgesellschaft Berlin AG („BGB“ oder „die Bank“) am 25. Juli 2001 genehmigt (3) und Deutschland der Kommission am 28. Januar 2002 den Umstrukturierungsplan vorgelegt hatte, teilte die Kommission Deutschland mit Schreiben vom 9. April 2002 ihren Beschluss mit, wegen der Umstrukturierungsbeihilfen das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag zu eröffnen (4). (2) Nach einer beantragten und gewährten Fristverlängerung sowie zwei Besprechungen mit den Vertretern der Kommission übermittelte Deutschland am 17. Juni 2002 seine Stellungnahme sowie weitere Unterlagen und Informationen. Ein weiteres Auskunftsersuchen wurde Deutschland mit Schreiben vom 31. Juli 2002 übermittelt. (3) Mit der Veröffentlichung des Beschlusses der Kommission über die Eröffnung des Verfahrens im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (5) forderte die Kommission auch sonstige Beteiligte zur Stellungnahme auf. Daraufhin erhielt sie am 9. Juli und — nach Fristverlängerung — am 22. Juli 2002 Bemerkungen eines Wettbewerbers sowie eines weiteren Beteiligten, der beantragte, seine Identität nicht bekannt zu geben. Diese Bemerkungen wurden am 1. August 2002 zur Stellungnahme an Deutschland weitergeleitet. Die Antwort Deutschlands ging — nach Fristverlängerung — mit Schreiben vom 23. September 2002 ein. (4) Auf Anfrage übermittelte Deutschland weitere Angaben zur angemeldeten Beihilfe mit Schreiben vom 16. und 20. September 2002, 14. und 18. November 2002, 18. Dezember 2002 sowie 14. Februar 2003 und 14. März 2003. Darüber hinaus wurde die Kommission auf diversen Zusammenkünften mit den Vertretern Deutschlands, des Landes Berlin und der BGB über den Stand des Umstrukturierungsverfahrens unterrichtet. (5) In einer Besprechung am 26. März 2003 informierte Deutschland die Kommission über die Gründe des Scheiterns des auf der Grundlage einer öffentlichen, internationalen Ausschreibung im Jahre 2002 begonnenen Bieterverfahrens zur Privatisierung der BGB am 25. März 2003. Weitere diesbezügliche Informationen sowie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2002 wurden am 31. März 2003 übermittelt. (6) Die daraufhin von der Kommission am 15. April, 6. Mai und 16. Mai 2003 übersandten Auskunftsersuchen wurden mit Schreiben vom 15. Mai, 28. Mai und 24. Juni 2003 beantwortet. Weitere Informationen wurden mit Schreiben vom 1. Juli 2003 sowie auf Zusammenkünften mit den Vertretern Deutschlands, des Landes Berlin und der BGB am 4. April, 11. April, 14. Mai und 9. Juli 2003 erörtert. (7) Am 14. Juli 2003 beauftragte die Kommission die Mazars Revision & Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Gutachter, bestimmte Aspekte des Umstrukturierungsplans zu analysieren. Die Ergebnisse wurden am 3. Oktober 2003 mit Deutschland erörtert und der endgültige Bericht Deutschland am 20. November 2003 übermittelt. (8) Im Oktober 2003 wurde die Notwendigkeit weiterer Kompensationsleistungen, teilweise in Gegenwart von Vertretern der Bank, erörtert. Im November 2003 wurde Deutschland über die von der Kommission vorgesehenen Maßnahmen informiert und erhielt, ebenso wie die Bank, Gelegenheit, zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Bank Stellung zu nehmen, die im Dezember 2003 erörtert wurden. Am 18. Dezember 2003 wurde vereinbart, dass sich Deutschland gegenüber der Kommission zur separaten Veräußerung der Berliner Bank bis 1. Oktober 2006, die spätestens bis 1. Februar 2007 wirksam werden würde, und zur Privatisierung des Konzerns bis 31. Dezember 2007 sowie zu weiteren Veräußerungsmaßnahmen verpflichten würde. (9) Deutschland übermittelte der Kommission am 29. Januar 2004 den überarbeiteten Umstrukturierungsplan, der insbesondere den Empfehlungen der Gutachter der Kommission Rechnung trug, sowie am 6. Februar 2004 die sich auf den überarbeiteten Umstrukturierungsplan beziehenden Zusagen Deutschlands. II.   BESCHREIBUNG DER BEIHILFEN DIE BGB (10) Die BGB ist die Holdinggesellschaft des im Jahr 1994 durch Zusammenführung mehrerer, ehemals vom Land Berlin kontrollierter Kreditinstitute gegründeten BGB-Konzerns, ist aber als Kreditinstitut auch selbst im Markt tätig. Im Jahr 2000 hatte die BGB eine Konzernbilanzsumme von rund 205 Mrd. EUR, im Jahr 2001 von rund 189 Mrd. EUR und 2002 von rund 175 Mrd. EUR. Sie nahm damit den zehnten Rang (2001) bzw. den zwölften Rang (2002) unter den deutschen Banken ein; die Mitarbeiterzahl belief sich auf etwa 17 000 Beschäftigte im Jahr 2000, gut 15 000 im Jahr 2001 sowie auf etwa 13 000 im Jahr 2002. Die Kernkapitalquote gemäß Kreditwesengesetz („KWG“) betrug 5,7 % laut Jahresabschluss 2001 (Gesamtkapitalquote 9,4 %) und 5,6 % laut Jahresabschluss 2002 (Gesamtkapitalquote 9,4 %). Im Juni 2001, vor Genehmigung der Rettungsbeihilfe, war die Kernkapitalquote auf [...] (*1) % gesunken (Gesamtkapitalquote[...]* %). (11) Das Land Berlin hielt vor der Kapitalzuführung im August 2001 56,6 % der Anteile der BGB, jetzt hält es etwa 81 %. Andere Anteilseigner sind mit rund 11 % die Norddeutsche Landesbank (NordLB) und die Gothaer Finanzholding AG mit etwa 2 %. Etwa 6 % der Anteile sind in Streubesitz. (12) Der BGB-Konzern umfasst als größte, ebenfalls im Bankgeschäft tätige Tochtergesellschaften bzw. Teilkonzerne die Landesbank Berlin („LBB“) und die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG („BerlinHyp“). Die LBB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, an der die BGB eine atypisch stille Beteiligung von 75,01 % hält. Durch den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag ist die BGB wirtschaftlich als 100 %-Anteilseignerin zu betrachten. An der BerlinHyp, die im Geschäftsfeld der Immobilienfinanzierung tätig ist, hält die BGB 89,9 % der Aktien. (13) Zum Konzern gehört derzeit ferner noch der Teilkonzern IBAG Immobilien und Beteiligungen Aktiengesellschaft („IBAG“), der im Geschäftsfeld der Immobiliendienstleistung tätig ist, welches in der Vergangenheit durch die Immobilien und Baumanagement der Bankgesellschaft Berlin GmbH („IBG“) geführt wurde. Darüber hinaus kontrolliert bzw. kontrollierte die BGB direkt oder indirekt verschiedene andere inländische oder ausländische Unternehmen, z. B. die Weberbank, die Allgemeine Privatkundenbank AG („Allbank“, inzwischen verkauft), die BGB Ireland, die BGB UK, die BG Polska (Retailgeschäft und Internet-Bereich „Inteligo“ inzwischen verkauft, Liquidation der restlichen „Hülle“ eingeleitet) sowie die tschechische Zivnostenská Banka a.s. (inzwischen verkauft). (14) Das Kerngeschäft der BGB ist das Privat- und Firmenkundengeschäft (Retailbanking) der beiden Marken „Berliner Sparkasse“ und „Berliner Bank“. Bei beiden handelt es sich nicht um rechtlich selbstständige Tochterunternehmen, sondern um Marken bzw. Niederlassungen. Seit dem 1. Juli 2003 gehört die „Berliner Bank“, wie zuvor schon die „Berliner Sparkasse“, zur LBB. (6) Bei den Firmenkunden handelt es sich überwiegend um kleine und mittlere Unternehmen der Region. (15) Neben den Geschäftsbereichen Retailbanking, Immobilienfinanzierung und Immobiliendienstleistung sind die BGB bzw. ihre Tochtergesellschaften auch auf dem Gebiet des Kapitalmarktgeschäfts (Geld- und Wertpapiergeschäft) und in den abzuwickelnden bzw. stark zu reduzierenden Segmenten Großkunden/Ausland (z. B. Projekt- und Exportfinanzierung) und Öffentliche Hand (Kreditvergabe) tätig. Die Aktivitäten im Bereich des Investmentbanking umfassten lediglich Aktien- und Anleiheemissionen in relativ geringem Umfang und werden zukünftig keine eigenständige Rolle mehr spielen. Geografisch konzentriert sich die Tätigkeit der BGB auf den Raum Berlin und das Land Brandenburg, insbesondere in Bezug auf das Retailbanking. Sie ist, beispielsweise im Bereich der Immobilienfinanzierung, jedoch auch auf nationaler und, beispielsweise im Bereich Kapitalmarktgeschäft, darüber hinaus auf internationaler Ebene tätig. (16) Im Großraum Berlin ist die BGB auf dem Gebiet des Retailbanking Marktführer mit Anteilen von ca. 20 % bis über 50 % in den einzelnen Segmenten. (7) Nach eigenen Angaben lag ihr Anteil bzw. ihre Marktdurchdringung im Jahr 2002, gemessen an der ersten Girokontoverbindung im Privatkundengeschäft, bei 48 %. (8) Hinsichtlich des deutschlandweiten Immobilienfinanzierungsgeschäfts (sämtliche Hypothekarkredite) nahm die BGB nach den Angaben der Anmeldung mit einem Anteil von rund 5 % im Jahr 2000 den dritten Rang ein. Nach aktuelleren Informationen wird dieser Rang nicht bzw. nicht mehr erreicht. (9) Mehr als 90 % des Hypothekenbestands der BGB per 31. Dezember 2001 von 33 Mrd. EUR lagen in Deutschland, der Rest betraf die Immobilienfinanzierung im Ausland. In den anderen Bereichen gehört die BGB weder innerhalb Deutschlands noch international zu den führenden Banken. Daten zu konkreten Markt- oder Segmentanteilen sind diesbezüglich nicht verfügbar. (17) Die im Jahr 2001 öffentlich zutage getretenen Schwierigkeiten der BGB hatten ihren Ursprung vor allem im Geschäftsbereich der Immobiliendienstleistung, aber auch in dem der Immobilienfinanzierung. Wesentliche Bestandteile des während der 90er Jahre durch die Tochtergesellschaft IBG geführten Immobiliendienstleistungsgeschäfts waren das Fondsgeschäft und die Projektentwicklung bzw. das Bauträgergeschäft. Die Anteilseigner an der IBG — Anfang der 90er Jahre als Tochtergesellschaft der LBB gegründet — waren zwischen der Mitte und dem Ende der 90er Jahre zunächst die BGB AG selbst (10 %), die Berliner Bank AG (30 %), die LBB (30 %) und die BerlinHyp (30 %). Nach der Verschmelzung der Berliner Bank AG mit der BGB fielen der Letztgenannten die Anteile der Berliner Bank an der IBG zu. Die Eigentumsstruktur sieht heute folgendermaßen aus: 40 % BGB, 30 % LBB und 30 % BerlinHyp. (18) Die IBG hatte bis zum Jahr 2000 in zunehmendem Umfang Immobilienfonds aufgelegt. Den Investoren wurden dabei umfangreiche Garantien gewährt, vor allem langjährige Miet-, Ausschüttungs- sowie Revitalisierungsgarantien. Zur Auflage neuer Fonds wurden begleitend neue Immobilien erworben bzw. erstellt. Den Garantien lag die Erwartung weiterhin hoher bzw. sogar steigender Immobilienwerte zu Grunde, was bei den tatsächlich stark sinkenden Preisen und Mieten insbesondere in Berlin und den Neuen Ländern zu einer Kumulierung von Risiken führte. (19) Als diese Probleme im Verlauf des Jahres 2000 aufzutreten begannen, fasste die BGB den Verkauf des Hauptgeschäfts der IBG ins Auge. Daher wurde im Dezember 2000 der Hauptteil des Geschäfts der IBG auf die neu gegründete IBAG übertragen, mit Ausnahme der bis zum 31. Dezember 2000 durch die IBG und ihre Tochtergesellschaften verursachten „alten“ Risiken und Verbindlichkeiten, die auf die neu gegründete LPFV Finanzbeteiligungs- und Verwaltungs-GmbH („LPFV“) übergingen. Die Pläne zum Verkauf der IBAG schlugen jedoch fehl. Heute befinden sich sowohl die IBAG als auch die LPFV zu 100 % im Besitz der BGB. Innerhalb der IBG verblieben nur Aktivitäten in Randbereichen. (20) Weitere in diesem Zeitraum auftretende Probleme betrafen das Immobilienfinanzierungsgeschäft, das vor allem von der BerlinHyp, aber auch von der LBB und der BGB selbst geführt wird. Der Geschäftsbereich umfasst die Vergabe von Krediten zur Finanzierung größerer Immobilienprojekte, vor allem im gewerblichen Bereich, nicht die Vergabe von Hypothekenkrediten zur Finanzierung privater Immobilen, die in den Geschäftsbereich des Retailbanking fallen. Die mit der Abkühlung des Immobilienmarkts zunehmenden Schwierigkeiten im Geschäftsbereich der Immobilienfinanzierung resultierten vor allem aus einer bis dahin unzureichenden Risikovorsorge. (21) In der ersten Hälfte des Jahres 2001 geriet die BGB in eine akute Krise. Ursächlich waren insbesondere Not leidende Kredite des Immobilienfinanzierungsgeschäfts sowie die bei der IBG/IBAG/LPFV anfallenden Garantieverpflichtungen im Fondsgeschäft, die für den Jahresabschluss 2000 zu Rückstellungen von rund 1 Mrd. EUR führten, sowie das Erfordernis von Wertberichtigungen für laufende Bauträgerprojekte und einer Erhöhung der Risikovorsorge im Immobilienfinanzierungsbereich auslösten. Im Mai fielen die haftenden Eigenmittel der BGB dadurch unter den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenmittelkoeffizienten von 8 %. Die Finanzierungslücke, die zu schließen war, um einen Kernkapitalkoeffizienten von 5,0 % zu erreichen und so eine Rückkehr zu dem vor der Krise bestehenden Eigenmittelkoeffizienten von 9,7 % zu ermöglichen, wurde zum damaligen Zeitpunkt auf rund 2 Mrd. EUR geschätzt. Durch eine Absichtserklärung sicherte das Land Berlin im Mai 2001 eine durch das Land zu gewährende Kapitalzuführung in Höhe des hierzu notwendigen Betrages zu. Nach der Genehmigung dieser Rettungsbeihilfe durch die Kommission erhielt die BGB im August 2001 eine Kapitalzuführung von exakt 2 Mrd. EUR: 1,755 Mrd. EUR vom Land Berlin, 166 Mio. EUR von der NordLB, 16 Mio. EUR von Parion (Gothaer Finanzholding AG) und 63 Mio. EUR von Kleinaktionären. (22) In den folgenden Monaten wurden jedoch weitere Risiken, vor allem im Bereich der Immobiliendienstleistung der IBAG/IBG/LPFV aufgedeckt. Es bestand die Gefahr, dass das Kapital der BGB erneut unter die mindestens erforderlichen Solvabilitätskoeffizienten fallen würde. Diese Risiken betrafen erneut die Garantieverpflichtungen im Fondsgeschäft sowie den sinkenden Wert von Immobilienwerten, die für die spätere Auflage neuer Fonds gekauft wurden („Vorratsimmobilien“). Durch das konzerninterne Geflecht von bestehenden Ergebnisabführungsverträgen, Patronatserklärungen sowie Krediten haftet den von Deutschland vorgelegten Informationen zufolge die BGB für den überwiegenden Teil dieser Risiken. (23) Im November 2001 drohte das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred, heute BAFin) (10) der BGB die vorläufige Schließung an, sofern nicht bis Ende 2001 Maßnahmen zur Deckung dieser Risiken ergriffen würden. Deshalb unterzeichneten am 20. Dezember 2001 das Land Berlin, die BGB, die LBB, die BerlinHyp, die IBAG, die IBG und die LPFV eine Grundsatzvereinbarung, um diese Risiken durch umfassende Garantien und Gewährleistungen zu decken. Die Grundsatzvereinbarung wurde durch die am 16. April 2002 endgültig verabschiedete Detailvereinbarung abgelöst. Die durch diese Vereinbarung übernommenen Garantien werden als „Risikoabschirmung“ bezeichnet und im Folgenden näher beschrieben. Umstrukturierungsbeihilfen (24) Die Beihilfemaßnahmen sind Teil des ursprünglich im Januar 2002 vorgelegten, während des Prüfverfahrens letztmalig im Januar 2004 überarbeiteten Umstrukturierungsplans, der eine erhebliche Reduzierung der Geschäftstätigkeit des BGB-Konzerns und eine Konzentration auf das Privatkunden- und Firmenkundengeschäft im Raum Berlin vorsieht. Daneben sollen — jeweils in geringerem Umfang — das Kapitalmarktgeschäft sowie der Bereich der Immobilienfinanzierung fortgeführt werden (siehe Randnummern 172 ff.). Andere Geschäftsfelder, wie die Bereiche Großkunden/Ausland einschließlich Structured Finance und das Beratungsgeschäft für Mergers & Acquisitions sollen abgewickelt, andere, wie der Bereich Öffentliche Hand, stark reduziert werden. Ursprünglich war vorgesehen, auch den Bereich der Immobiliendienstleistung fortzuführen. Deutschland hatte allerdings bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens zugesagt, für die Ausgliederung dieses Bereiches und Veräußerung an das Land Berlin Sorge zu tragen (siehe Randnummern 277 und 278). Ebenso hat Deutschland inzwischen zugesagt, zur Reduzierung des sehr starken Anteils der BGB am Berliner Retailmarkt die Berliner Bank separat zu veräußern. (25) Wie bereits weiter oben erwähnt, sollen die Anteile des Landes Berlin an der BGB veräußert werden. Die Kommission hat eine diesbezügliche Zusage erhalten. Die BerlinHyp soll im Rahmen der Privatisierung der BGB entweder zusammen mit dieser oder separat veräußert werden (siehe Randnummer 285). Ferner soll die IBB aus der BGB herausgelöst und die IBB-Zweckrücklage (das bereits oben erwähnte, seinerzeit auf die LBB übertragene Kapital der ehemaligen Wohnungsbau-Kreditanstalt — „WBK“), soweit dies nicht die Unterschreitung einer Kernkapitalquote von 6,0 % bzw. einer Gesamtkapitalquote von 9,7 % zum Stichtag 1. Januar 2004 zur Folge hätte, an das Land Berlin zurückgezahlt werden (siehe Randnummer 279). Kapitalzuführung (26) Zum einen handelt es sich bei den am 28. Januar 2002 angemeldeten Umstrukturierungsbeihilfen um die nach der Genehmigung der Kommission am 25. Juli 2001 (11) durch das Land Berlin im August 2001 als Rettungsbeihilfe gewährte Kapitalzuführung in Höhe von 1,755 Mrd. EUR, die der BGB als Umstrukturierungsbeihilfe auf Dauer belassen werden soll. Risikoabschirmung (27) Zum anderen handelt es sich um die oben erwähnte Risikoabschirmung, deren Bereitstellung im Dezember 2001 zwischen dem Land Berlin, der BGB, LBB, BerlinHyp, IBAG, IBG und der LPVF grundsätzlich vereinbart und durch die am 16. April 2002 verabschiedete Detailvereinbarung modifiziert, ergänzt und ersetzt wurde. Sie umfasst die folgenden Garantien, Freistellungen, Erfüllungsübernahmen und Gewährleistungen, die durch das Land Berlin für einen Zeitraum von 30 Jahren gewährt werden, um die Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Tochtergesellschaften IBAG, IBG und LPFV zu decken: — Kreditgarantien: Garantien für die BGB, die LBB und die BerlinHyp hinsichtlich der vertragsgemäßen Zins- und Tilgungsleistung für Kredite, die diese Unternehmen der IBAG und der IBG sowie ihren Tochtergesellschaften und bestimmten weiteren Gesellschaften bis zum 31. Dezember 2001 gewährt haben. Die betroffenen Gesellschaften und Kreditverhältnisse sind in den Anlagen der Detailvereinbarung abschließend aufgeführt. Einschränkungen für bestimmte Kreditgarantien sowie explizite Ausschlüsse („Negativliste“) sind ebenfalls in der Detailvereinbarung geregelt. — Buchwert-Garantien: Garantien für die IBAG und die IBG sowie für bestimmte andere Gesellschaften der Gruppe, vornehmlich direkte und indirekte Tochtergesellschaften der genannten Unternehmen, bezüglich der Werthaltigkeit der einzelnen Vermögensgegenstände der in der jeweiligen testierten Bilanz aktivierten Posten mit Ausnahme bestimmter bezeichneter Vermögensgegenstände wie immaterielle Vermögensgegenstände, Kassenbestände, Guthaben bei der Bundesbank und Kreditinstituten oder Rechnungsabgrenzungsposten. Auch bezüglich der Buchwert-Garantien regelt die Detailvereinbarung Einschränkungen und Ausschlüsse („Negativliste“). — Erfüllungsübernahme gegenüber der LPFV: Freistellung der LPFV von Verpflichtungen — soweit diese über einen Betrag von 100 Mio. EUR (Selbstbehalt) hinausgehen — aus dem ehemaligen Immobiliengeschäft der IBG und ihrer früheren Tochtergesellschaften Bavaria, Arwobau sowie Immobilien-Beteiligungsvertriebsgesellschaft der Bankgesellschaft Berlin GmbH („IBV“) im Wege der Erfüllungsübernahme. Die Erfüllungsübernahme bezieht sich nicht auf Verpflichtungen, die mit der Auflage von Fonds nach dem 31. Dezember 2000 oder mit dem in der Detailvereinbarung beschriebenen Neugeschäft der IBAG in Zusammenhang stehen. — Freistellung der BGB von Patronaten: Freistellung der BGB von sämtlichen Verpflichtungen aus den Patronaten, die diese bis zum 31. Dezember 1998 für die IBG, die IBV und die Bavaria übernommen hat. Auch diese Freistellung bezieht sich nicht auf Verpflichtungen, die mit der Auflage von Fonds nach dem 31. Dezember 2000 oder mit dem in der Detailvereinbarung beschriebenen Neugeschäft der IBAG in Zusammenhang stehen. (28) Die Detailvereinbarung beziffert in Artikel 45 den Höchstbetrag, der sich aus diesen Verpflichtungen für das Land Berlin ergibt, mit 21,6 Mrd. EUR. Laut Artikel 45 handelt es sich dabei um den um Mehrfacherfassungen bereinigten theoretischen Nominalwert der abgesicherten Risiken. In der Grundsatzvereinbarung wurde als Höchstwert noch 35,34 Mrd. EUR angegeben, weil die oben genannten Garantien aus aufsichtsrechtlichen Erwägungen teilweise dieselben Risiken abdecken. Wie Artikel 45 der Detailvereinbarung ausführt, kann das Land beispielsweise für die Forderung eines Drittgläubigers aus einer Mietgarantie zum einen aus der Erfüllungsübernahme gegenüber der LPFV, zum anderen aus der Freistellung von Patronaten haften. Die Detailvereinbarung regelt jedoch ebenfalls, dass das Land in solchen Fällen für das betreffende Risiko jeweils nur einmal einsteht. So konnte der theoretische Höchstbetrag um diese Mehrfacherfassungen bereinigt und auf 21,6 Mrd. EUR festgesetzt werden. Von diesen 21,6 Mrd. EUR macht die Freistellung der LPFV den von Deutschland vorgelegten vorläufigen Berechnungen zufolge den höchsten Betrag aus (rund [...]* EUR, wovon [...]* EUR auf die Freistellung von den Verpflichtungen der LPFV aus den Miet- und Ausschüttungsgarantien und [...]* EUR auf die Freistellung von den Risiken aus den so genannten Revitalisierungsgarantien für Gebäude entfallen). (29) Diesem theoretischen Höchstbetrag liegt allerdings der Ansatz einer vollständigen Materialisierung sämtlicher Risiken zugrunde. Für die Freistellung der LPFV von den Mietgarantien (Höchstbetrag [...]* EUR) bedeutet dies beispielsweise, dass sämtliche Mieten bis 2025 vollständig ausfallen würden, für die Freistellung der LPFV von den Revitalisierungsgarantien ([...]* EUR) beinhaltet es den Ansatz der vollen Herstellungskosten für sämtliche Gebäude und Außenanlagen. Ein 100 % iger Mietausfall und ein Abriss und Neuaufbau sämtlicher Gebäude ist jedoch selbst unter sehr pessimistischen Annahmen unrealistisch. In Artikel 45 wird daher ebenfalls ausgeführt, dass nach derzeitigem Wissensstand und auf Grund sorgfältiger Prüfung der wesentlichen wirtschaftlichen Risiken die wahrscheinliche Inanspruchnahme deutlich geringer ausfallen wird. Demnach wird das tatsächliche Risiko 2,7 Mrd. EUR im optimistischen Fall („Best-Case-Szenario“), 3,7 Mrd. EUR im „Basisfall“ („Base-Case-Szenario“) und 6,1 Mrd. EUR im pessimistischen Fall (so genanntes „Worst-Case-Szenario“) betragen. Die Annahmen, die zu diesen Schätzwerten führen, wurden im Laufe des Verfahrens mitgeteilt (siehe Randnummer 138). (30) Die Detailvereinbarung sieht ferner zur Minimierung der Garantieleistungen die Möglichkeit vor, dass das Land mit dem Vertragsmanagement der Detailvereinbarung ganz oder teilweise einen Dritten beauftragt. Das Land hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die in seinem alleinigen Anteilsbesitz stehende „BCIA Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken mbH“ gegründet, die diese Tätigkeit seit Januar 2003 im Auftrag des Landes ausübt. Darüber hinaus sieht die Detailvereinbarung für das Land eine Avalprovision und ein Besserungsrecht über einen Zeitraum von 15 Geschäftsjahren vor. Demnach erhält das Land von der BGB eine jährliche fixe Avalprovision in Höhe von 15 Mio. EUR bis einschließlich 2011, die ab 2012 für die Restdauer der Risikoabschirmung im gegenseitigen Einvernehmen a

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.