Europäische Union

2011/201/EU: Beschluss des Rates vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32011D0201. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

IX ZEITPLAN FÜR DIE UMSETZUNG DES ABKOMMENS Aktivitäten Teilaktivitäten Jahr 1 (1) Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6 Jahr 7 Jahr 8   Vorbereitungsphase Operative Phase 1 1. Sensibilisierung und Aufklärung der beteiligten Akteure und der Öffentlichkeit 1.1 Ausarbeitung eines Kommunikationsplans x               1.2 Bewertung und Anpassung des Kommunikationsplans   x x x         1.3 Umsetzung des Kommunikationsplans x x x x x x x X 1.4 Einrichtung einer Plattform für den Informationsaustausch zwischen den COMIFAC-Ländern x x x           1.5 Durchführung der Kommunikationsmaßnahmen zur Aufklärung der Weltöffentlichkeit x x x           1.6 Durchführung von Fördermaßnahmen x x x x x x x x 1.7 Sensibilisierung der beteiligten Akteure für die Inhalte des Partnerschaftsabkommens x x x x x x x x 2. Förderung des Absatzes von FLEGT-Produkten aus Kamerun auf dem Markt der Union 2.1 Ausarbeitung eines Plans für die Förderung bzw. einer Durchführbarkeitsstudie für ein Zeichen „FLEGT-Kamerun“   x x           2.2 Kennzeichnung der Produkte als „FLEGT-Kamerun“       x         2.3 Schutz und Verwaltung des Zeichens       x x x x x 2.4 Förderung von Produkten mit dem Zeichen „FLEGT-Kamerun“ auf den Zielmärkten x x x x x x x x 2.5 Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Europa x x x x x x x x 2.6 Förderung des Legalitätsprüfungssystems auf anderen internationalen Märkten (USA, China usw.)     x x x x x x 3. Institutionelle Regelungen 3.1 Organisation der zentralen Struktur   x x           3.2 Organisation der dezentralen Strukturen (Douala, Kribi …)   x x           3.3 Einrichtung und Aufnahme der Arbeit des Rates für die Umsetzung des Abkommens und des Gemeinsamen Begleitausschusses x x x x x x x x 3.4 Einrichtung und Aufnahme der Arbeit des Nationalen Begleitausschusses x x x x x x x x 4. Kapazitätenaufbau 4.1 Ausarbeitung eines Schulungsplans (Ermittlung der beteiligten Akteure und Aufbau einer Matrix zur Bestimmung der Schulungsziele und -maßnahmen mit einer Kostenschätzung) x               4.2 Umsetzung des Schulungsplans x x x           4.3 Festlegung des Bedarfs an Ausrüstungen und logistischen Mitteln x x             4.4 Beschaffung der Ausrüstungen und logistischen Mittel   x x           4.5 Inbetriebnahme der Ausrüstungen, der Logistik und Instandhaltung   x x           5. Reform des Rechtsrahmens 5.1 Überprüfung des Forstgesetzes und der Durchführungsbestimmungen x x             5.2 Verbesserung des Rechtsrahmens für den heimischen Holzmarkt x x x           5.3 Verbesserung des Rechtsrahmens für Wälder (Gemeinschafts-, Gemeinde- und Privatwald) x x x           5.4 Verbesserung des Rechtsrahmens im Hinblick auf soziale und Umweltaspekte x x x           5.5 Aufnahme der einschlägigen Bestimmungen der von Kamerun ratifizierten internationalen Rechtsinstrumente in das innerstaatliche Recht x x x           5.6 Gegebenenfalls Anpassung der Legalitätstabelle     x           5.7 Verbesserung des Rechtsrahmens für die Industrialisierung des Forstsektors und die Weiterverarbeitung x x x           6. Verbesserung des nationalen Kontrollsystems 6.1 Entwicklung eines Systems zur Planung von Kontrollmaßnahmen x x x x x x x x 6.2 Festlegung von Verfahren für Kontrolltätigkeiten, abgestimmt auf die Legalitätsprüfungsverfahren x               6.3 Ausarbeiten von Maßnahmen zur Verbesserung der Politikgestaltung x               6.4 Aufnahme der Arbeit des nationalen Kontrollsystems, dessen Daten in SIGIF II eingehen     x x x x x x 7. Einrichtung des Rückverfolgbarkeitssystems 7.1 Ausarbeiten des Rückverfolgbarkeitssystems x x             7.2 Vernetzung der Datenbanken der einzelnen beteiligten Ministerien und Aufbau von Mechanismen für den Datenaustausch mit den CEMAC-Ländern x x             7.3 Aktualisierung der Inventurvorschriften x x             7.4 Test des Systems auf Pilotebene (Operationalisierung)   x x           7.5 Beschaffung von Hardware und Ausrüstungen (Kennzeichen, Lesegeräte für Kennzeichen, Computer) für den landesweiten Ausbau des Systems   x x           7.6 Konsolidierung und landesweiter Ausbau des Systems: Einrichtung und Ausstattung der Kontrollstellen entlang der Lieferkette einschließlich der Grenzkontrollstellen (Infrastrukturen, Computer, Internetanschlüsse usw.)     x x         7.7 Kapazitätenaufbau bei den Akteuren (MINFOF und andere beteiligte Behörden, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft) im Hinblick auf georeferenzierte Inventuren, Nutzung der Datenbanken usw.   x x x         7.8 Schulung der betroffenen Mitarbeiter (Legalitätsprüfstelle und Kontrollstellen), Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft   x x x         7.9. Funktionieren des Rückverfolgbarkeitssystems       x x x x x 7.10 Erfassung und Verarbeitung der Daten       x x x x x 7.11 Instandhaltung der Ausrüstungen       x x x x x 8. Einrichtung des Systems zur Prüfung der Legalität des Holzunternehmens 8.1 Fortsetzung der Ausarbeitung und Vor-Ort-Erprobung der Legalitätstabellen x x x           8.2 Ausarbeitung detaillierter Verfahren für das System zur Prüfung der Legalität des Holzunternehmens x x x           8.3 Schulung und Verbreitung der Verfahren zur Prüfung der Legalität des Holzunternehmens     x x         8.4 Anerkennung und Veröffentlichung zugelassener privater Zertifizierungssysteme x x x           8.5 Test des Systems zur Ausstellung der Legalitätszertifikate     x           8.6 Bewertung des Funktionierens der Prüfung der Legalität des Holzunternehmens und gegebenenfalls Einführung von Korrekturmaßnahmen     x x x       8.7 Erteilung der Legalitätszertifikate     x x x x x x 9. Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems 9.1 Ausarbeitung detaillierter Verfahren für die Erteilung der FLEGT-Genehmigungen x x             9.2 Information der Privatwirtschaft über die FLEGT-Genehmigungsverfahren x x x           9.3 Herstellen der Kontakte zu den zuständigen Behörden der Union x x x           9.4 Durchführbarkeitsstudie für die Erteilung elektronischer FLEGT-Genehmigungen     x x         9.5 Test des FLEGT-Genehmigungssystems     x x         9.6 Erteilung der FLEGT-Genehmigungen       x x x x x 10. Unabhängige Überwachung des Systems 10.1 Auswahl der unabhängigen Überwachungsinstanz und Ausarbeitung einer detaillierten Methodik     x           10.2 Erste unabhängige Überwachung (sechs Monate nach Beginn der Anwendung)       x         10.3 Zweite unabhängige Überwachung (zwölf Monate nach Beginn der Anwendung)       x         10.4 Dritte unabhängige Überwachung (2 Jahre nach Beginn der Anwendung)         x       10.5 Vierte unabhängige Überwachung           x     10.6 Fünfte unabhängige Überwachung             x   10.7 Sechste unabhängige Überwachung               x 11. Beobachtung des heimischen Holzmarktes 11.1 Organisation des heimischen Holzmarktes x x x           11.2 Einrichtung eines Systems zur Erfassung statistischer Daten x x x x x x x x 12. Industrialisierung und Vermarktung 12.1 Durchführen einer Bestandsaufnahme für die Holzwirtschaft Kameruns und den Holzprodukteverbrauch auf dem kamerunischen Markt x               12.2 Konsultation der Fachwelt (formell oder informell) x               12.3 Analyse der Dynamik und des Bedarfs x x             12.4 Ausarbeitung eines Plans für die Nutzung, industrielle Entwicklung und Weiterverarbeitung der Ressource Holz   x x           12.5 Ausarbeitung von Verarbeitungsstandards     x x         12.6 Ausarbeitung von Anreizmaßnahmen für die Verwendung von Holz (Qualitätsstandards, Förderung neuer Produkte)     x x         12.7 Charakterisierung und Förderung des Absatzes unbekannterer Holzarten     x x x x x x 12.8 Anreize für Technologietransfer     x x x x x x 13. Überwachung der Auswirkungen des Partnerschaftsabkommens 13.1 Festlegen und Überwachen der sozialen Indikatoren   x x x x x x x 13.2 Einrichtung eines Systems zur Überwachung der beschlagnahmten Holzmengen   x             13.3 Einrichtung des Systems zur Überwachung der sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen     x           13.4 Halbzeitbewertung der sozioökonomischen Auswirkungen des Partnerschaftsabkommens     x x x       13.5 Überwachung der Entwicklung der Forsteinnahmen     x x x x x x 13.6 Stärkung des Mechanismus zur ständigen Beobachtung der Pflanzendecke (Beobachtung der ständigen Waldflächen, Satellitenbilder usw.)       x x x x x 13.7 Untersuchung der Auswirkungen auf den illegalen Einschlag, den Marktzugang, die Einnahmenentwicklung, die Holzausfuhren, die beschlagnahmten Holzmengen       x x x x   13.8 Beobachtung der Entwicklung von Verstößen und Gerichtsverfahren     x x x x x x 14. Suche nach zusätzlichen Finanzierungsquellen 14.1 Ausarbeitung einer Strategie zur Mobilisierung von Mitteln x x             14.2 Ausarbeitung der Programme und Suchen von Kapitalgebern   x x x x x     (1)  Das Jahr 1 beginnt mit Unterzeichnung des Abkommens. ANHANG X FLANKIERENDE MASSNAHMEN UND FINANZIERUNGSMECHANISMEN I.   Finanzierungsmechanismen Ein erheblicher Teil der Aktivitäten zur Umsetzung des Abkommens wurde von der Regierung Kameruns bereits im Rahmen der sektoralen Reformen berücksichtigt und im Sektorprogramms Wald/Umwelt (programme sectoriel forêt environnement — PSFE) unter den vorrangig auszuführenden Tätigkeiten genannt. Ihre Finanzierung mit den im Rahmen dieses Programms ermittelten Instrumenten ist daher gesichert; dazu zählen unter anderem: a) was die Eigenmittel Kameruns anbelangt: — der Staatshaushalt; — der Sonderfonds Forstentwicklung (Fonds Spécial de Développement Forestier — FSDF); b) was die Beiträge der Partner anbelangt: — der Gemeinsame Fonds; — die Budgethilfe. Für einige speziellere Maßnahmen des Partnerschaftsabkommens besteht jedoch ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf, der aus weiteren Quellen gedeckt werden muss: — auf Ebene der an der Entwicklung beteiligten Partner: Unterstützung der Union aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und weiteren zu ermittelnden Mechanismen; — innerstaatlich: Einführung einer Gebühr. Die Mobilisierung dieser zusätzlichen Mittel muss in Übereinstimmung mit dem Sektorprogramm Wald/Umwelt erfolgen. II.   Flankierende Maßnahmen Zur Umsetzung von spezielleren Maßnahmen des Abkommens sind flankierende Maßnahmen in folgenden Bereichen erforderlich: a) Kapazitätenaufbau; b) Kommunikation; c) Förderung der FLEGT-Produkte auf dem Markt der Union; d) Beobachtung des heimischen Holzmarkts; e) Industrialisierung; f) Überwachung der Auswirkungen des Partnerschaftsabkommens; g) gemeinsame Überwachung der Umsetzung des Legalitätsprüfungssystems; h) Modernisierung des Rückverfolgbarkeitssystems; i) Stärkung des nationalen Kontrollsystems; j) Legalitätsprüfungssystem; k) FLEGT-Genehmigungssystem; l) Einrichten der unabhängigen Überwachung; m) Reformen des Rechtsrahmens; n) Suche nach zusätzlichen Finanzierungsquellen. Dazu müssen die Parteien sicherstellen, dass die Regierung Kameruns geeignete technische und finanzielle Unterstützung zur Durchführung dieser Maßnahmen erhält. II a.   Kapazitätenaufbau Begründung — Verbesserung der Fachkenntnisse durch Fortbildung aller beteiligten Akteure (Behörden, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft usw.) — bessere technische Ausstattung — bessere logistische Ausstattung Geplante Maßnahmen — Ausarbeitung eines Schulungsplans (Ermittlung der beteiligten Akteure und Aufbau einer Matrix zur Bestimmung der Schulungsziele und -maßnahmen mit einer Kostenschätzung) — Umsetzung des Schulungsplans — Festlegung des Bedarfs an Ausrüstungen und logistischen Mitteln — Beschaffung der Ausrüstungen und logistischen Mittel — Sicherstellen des Betriebs der Ausrüstungen und der Logistik. Art der Unterstützung — Technische Unterstützung — Finanzielle Unterstützung für die Schulungen — Finanzielle Unterstützung zur Beschaffung der Ausrüstungen und logistischen Mittel II b.   Kommunikation Begründung Kommunikation ist ein sehr wichtiger Teil des Prozesses zur Umsetzung des FLEGT-Partnerschaftsabkommens, denn sie ermöglicht es: — die Beteiligung der einzelnen Akteure zu fördern und die Kohärenz ihrer Beiträge zu gewährleisten; — zur Entstehung von Synergien zwischen den Ländern der Zentralafrikanischen Forstkommission (COMIFAC) beizutragen; — das Image von Holz aus Kamerun auf dem internationalen Markt zu fördern; — die Unterstützung der Öffentlichkeit bei Maßnahmen der kamerunischen Regierung zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Forstressourcen und der Entwicklung der davon abhängigen Gemeinschaften sicherzustellen; — die Vorteile eines Partnerschaftsabkommens gegenüber den beteiligten Akteuren und der Öffentlichkeit stärker ins Blickfeld zu rücken. Geplante Maßnahmen — Ausarbeitung und Umsetzung eines Kommunikationsplans für Sensibilisierungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des MINFOF — Einrichtung einer Plattform für den Informationsaustausch zwischen den COMIFAC-Ländern — Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen zur Aufklärung der Weltöffentlichkeit (siehe Anhang VII) — Sensibilisierung der beteiligten Akteure für die sie betreffenden Inhalte des Partnerschaftsabkommens und Unterstützung bei der Anpassung an diese neuen Inhalte — Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Europa für die Bemühungen der Regierung Kameruns im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Politikgestaltung im Forstsektor. Art der erforderlichen Unterstützung — Finanzielle Mittel — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau. II c.   Förderung des Absatzes der FLEGT-Produkte auf dem Markt der Union Begründung — Stärken des Vertrauens dank der Glaubwürdigkeit des Legalitätsprüfungssystems — Fördern des Zugangs von kamerunischem Holz zu den Märkten der Union — Anstreben eines erheblichen Mehrwerts für Holzprodukte aus Kamerun. Geplante Maßnahmen — Durchführbarkeitsstudie und gegebenenfalls Einführen eines Zeichens „FLEGT-Kamerun“ — Schutz und Verwaltung des Zeichens — Förderung des Zeichens — Sensibilisierung der einzelnen Märkte der Union für den Legalitätsnachweis, der mit der FLEGT-Genehmigung erbracht wird Art der Unterstützung — Finanzielle Unterstützung — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau — Durchführung von Fördermaßnahmen auf dem Markt der Union. II d.   Beobachtung des heimischen Holzmarkts Begründung — Kontrolle des innerstaatlichen Holzflusses — Mögliche Bewertung des volkswirtschaftlichen Beitrags des heimischen Holzmarkts Geplante Maßnahmen — Organisation des Holzbinnenmarkts — Verbesserung des Rechtsrahmens für den heimischen Holzmarkt — Einrichten eines Systems zur Erfassung statistischer Daten — Einrichten eines geeigneten Rückverfolgbarkeitssystems Art der Unterstützung — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau II e.   Industrialisierung Begründung — Modernisierung der Industriestruktur — Diversifizierung der Produktion (Zweit- und Drittverarbeitung) — Entwicklung des nationalen und regionalen Marktes und Fördern des lokalen Verbrauchs von legal erzeugtem Holz — Verbesserung der Verarbeitungs- und Verwertungsprozesse für Nebenprodukte — Steigerung des Mehrwerts des ausgeführten Holzes — Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbildung von Fachleuten und Beitrag zur Armutsbekämpfung Geplante Maßnahmen — Bestandsaufnahme für die Holzwirtschaft Kameruns und den Holzprodukteverbrauch auf dem kamerunischen Markt. Insbesondere Bauholz- und Baugewerbeanalyse: Kenntnisstand und Zustand der Märkte, Stand der Verwendung von Holz im Wohnungswesen, insbesondere in Stadtgebieten, Ausbildungsbedarf, Förderung, Entwicklung klimafreundlicher Wohngebäude aus Holz in Kamerun — Konsultation der Fachwelt (formell oder informell) — Analyse der Dynamik und des Bedarfs — Ausarbeiten eines Plans für die Nutzung, industrielle Entwicklung und Weiterverarbeitung der Ressource Holz in Übereinstimmung mit dem Sektorprogramm Wald/Umwelt — Ausarbeitung von Verarbeitungsstandards — Ausarbeitung von Anreizmaßnahmen für die Verwendung von Holz (Qualitätsstandards), Förderung neuer Produkte in Übereinstimmung mit dem Sektorprogramm Wald/Umwelt — Förderung unbekannterer Holzarten in Übereinstimmung mit dem Sektorprogramm Wald/Umwelt — Verbesserung des Rechtsrahmens für die Industrialisierung des Forstsektors — Anreize für Technologietransfer: Erhöhen der Effizienz und der Erträge: Situationsanalyse, Vorschläge je Teilsektor. Art der Unterstützung — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau II f.   Überwachung der Auswirkungen des Partnerschaftsabkommens Begründung — Bewertung der Auswirkungen des Partnerschaftsabkommens auf das soziale Umfeld — Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Partnerschaftsabkommens — Bewertung der Folgen des Partnerschaftsabkommens für die Entwicklung der Pflanzendecke. Geplante Maßnahmen — Festlegen und Überwachen der sozialen Indikatoren — Einrichtung eines Systems zur Überwachung der beschlagnahmten Holzmengen — Einrichtung des Systems zur Überwachung der sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen — Halbzeitbewertung der sozioökonomischen Auswirkungen des Partnerschaftsabkommens — Überwachung der Entwicklung der Forsteinnahmen — Stärkung des Mechanismus zur ständigen Beobachtung der Pflanzendecke (Beobachtung der ständigen Waldflächen, Satellitenbilder usw.) — Untersuchung der Auswirkungen auf den illegalen Einschlag, den Marktzugang, die Einnahmenentwicklung, die Holzausfuhren, die beschlagnahmten Holzmengen — Beobachtung der Entwicklung von Verstößen und Gerichtsverfahren Art der Unterstützung — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau II g.   Gemeinsame Überwachung der Umsetzung des Legalitätsprüfungssystems Begründung — Sicherstellen einer wirksamen Lenkung des im Freiwilligen Partnerschaftsabkommen vorgesehenen Prozesses in Kamerun — Sicherstellen der Einbeziehung aller beteiligten Akteure Geplante Maßnahmen — Unterstützung der Arbeit des Nationalen Begleitausschusses, in dem alle beteiligten Akteure vertreten sind — Unterstützung der Arbeit des Gemeinsamen Begleitausschusses (CCS) — Einrichten eines Mechanismus zur Informationsweitergabe Art der Unterstützung — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau — Finanzielle Unterstützung zur Beteiligung der Zivilgesellschaft II h.   Modernisierung des Rückverfolgbarkeitssystems Begründung — Erfassen aller Holzströme — Genaue Ursprungsangabe für jedes Produkt — Zeitnahe Verfügbarkeit aller Produktions-, Steuer- und Ausfuhrdaten sowie der Daten zu Rechtsstreitigkeiten Geplante Maßnahmen — Abschließen der Beschreibung des Rückverfolgbarkeitssystems — Erweiterung des Informationssystems SIGIF II — Einrichten der erforderlichen Ausrüstungen und Infrastrukturen — Sicherstellen des Betriebs des Rückverfolgbarkeitssystems — Sicherstellen der Erfassung und Verarbeitung der Daten Art der Unterstützung — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau — Finanzielle Unterstützung zur Beschaffung der Ausrüstungen II i.   Stärkung des nationalen Kontrollsystems Begründung — Erhöhen der Wirksamkeit des nationalen Kontrollsystems Geplante Maßnahmen — Entwicklung eines Systems zur Planung von Kontrollmaßnahmen — Ausarbeitung von Verfahren für Kontrolltätigkeiten — Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Politikgestaltung. Art der Unterstützung — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau — Erneuern des Mechanismus zur unabhängigen Beobachtung II j.   Legalitätsprüfungssystem Begründung — Einrichtung des Legalitätsprüfungssystems Geplante Maßnahmen — Fortsetzung der Ausarbeitung und Vor-Ort-Erprobung der Legalitätstabellen — Ausarbeitung detaillierter Verfahren für das Legalitätsprüfungssystem — Schulung und Verbreitung der Verfahren des Legalitätsprüfungssystems — Anerkennung und Veröffentlichung zugelassener privater Zertifizierungssysteme — Test des Systems zur Ausstellung der Legalitätszertifikate — Bewertung des Funktionierens des Legalitätsprüfungssystems und gegebenenfalls Einführung von Korrekturmaßnahmen Art der Unterstützung — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau — Finanzielle Unterstützung zur Beschaffung der Ausrüstungen. II k.   FLEGT-Genehmigungssystem Begründung — Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems Geplante Maßnahmen — Ausarbeitung detaillierter Verfahren für die Erteilung der FLEGT-Genehmigungen — Information der Privatwirtschaft über die FLEGT-Genehmigungsverfahren — Herstellen der Kontakte zu den zuständigen Behörden der Union — Durchführbarkeitsstudie für die Erteilung elektronischer FLEGT-Genehmigungen — Test des FLEGT-Genehmigungssystems. Art der Unterstützung — Technische Unterstützung und Kapazitätenaufbau — Finanzielle Unterstützung zur Beschaffung der Ausrüstungen II l.   Einrichten der unabhängigen Überwachung Begründung — Gewährleisten der Effizienz und Glaubwürdigkeit des FLEGT-Genehmigungssystems im Rahmen des Partnerschaftsabkommens. Geplante Maßnahmen — Regelmäßige Durchführung unabhängiger Überwachungen — Überwachung der zur Verbesserung des Systems durchgeführten Korrekturmaßnahmen Art der Unterstützung — Finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Überwachungen II m.   Reformen des Rechtsrahmens Begründung — Verbessern der Kohärenz des geltenden Rechtsrahmens für den Forstsektor — Ergänzen bestehender, aber unzureichend strukturierter oder geregelter Aspekte Geplante Maßnahmen — Überprüfung des Forstgesetzes und der Durchführungsbestimmungen — Verbesserung des Rechtsrahmens für den heimischen Holzmarkt — Verbesserung des Rechtsrahmens für Wälder (Gemeinschafts-, Gemeinde- und Privatwald) — Verbesserung des Rechtsrahmens im Hinblick auf soziale und Umweltaspekte — Aufnahme der einschlägigen Bestimmungen der von Kamerun ratifizierten internationalen Rechtsinstrumente in das innerstaatliche Recht — Gegebenenfalls Anpassung der Legalitätstabelle — Verbesserung des Rechtsrahmens für die Industrialisierung des Forstsektors und die Weiterverarbeitung. Art der Unterstützung — Kapazitätenaufbau II n.   Suche nach zusätzlichen Finanzierungsquellen Begründung — Mobilisieren von Finanzmitteln zur Durchführung vorrangiger Maßnahmen des Partnerschaftsabkommens, für die noch keine Mittel bereitstehen. Geplante Maßnahmen — Einleiten der Suche nach Kapitalgebern Art der Unterstützung — Technische Unterstützung ANHANG XI GEMEINSAMER BEGLEITAUSSCHUSS Gemäß Artikel 19 setzen die Vertragsparteien einen „Gemeinsamen Rat für die Umsetzung des Abkommens“, nachstehend „der Rat“ genannt, als Entscheidungsorgan und einen „Gemeinsamen Begleitausschuss“ (Comité conjoint de suivi — CCS) ein, der die Überwachung und Bewertung der Umsetzung des Abkommens sicherstellen und erleichtern soll. Der CCS soll den Dialog und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Der CCS hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Er überprüft regelmäßig durch gemeinsame Missionen anhand der erhaltenen Informationen die effiziente Umsetzung und die Auswirkungen des Abkommens

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.