Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1383 der Kommission vom 15. Juni 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/990 im Hinblick auf die Anforderungen an die von Geldmarktfonds im Rahmen von umgekehrten Pensionsgeschäften entgegengenommenen Vermögenswerte (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021R1383. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021298DE.01000101.doc.html text/html
- 32021R1383-b87bdfbae6b6e5ae4c37.zip application/zip
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