Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186 der Kommission vom 24. April 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2017-03-07

Quellenkennung: 32015R1186. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

einem Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 14 % und Pressholz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 12 %; 21. „Feuchtigkeitsgehalt“ bezeichnet das Verhältnis der Masse des Wassers in dem Brennstoff zur Gesamtmasse des Brennstoffs bei Verwendung in dem Einzelraumheizgerät. ANHANG II Energieeffizienzklassen Die Energieeffizienzklasse eines Einzelraumheizgeräts wird gemäß Tabelle 1 anhand seines Energieeffizienzindex bestimmt. Tabelle 1 Energieeffizienzklassen von Einzelraumheizgeräten Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEI) A++ EEI ≥ 130 A+ 107 ≤ EEI < 130 A 88 ≤ EEI < 107 B 82 ≤ EEI < 88 C 77 ≤ EEI < 82 D 72 ≤ EEI < 77 E 62 ≤ EEI < 72 F 42 ≤ EEI < 62 G EEI < 42 Der Energieeffizienzindex eines Einzelraumheizgeräts wird gemäß Anhang VIII berechnet. ANHANG III Etikett 1. Einzelraumheizgeräte a) Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten: I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten; II. Modellkennung des Lieferanten; III. die Energieeffizienzklasse, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Einzelraumheizgeräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse; IV. das Symbol für die direkte Wärmeleistung; V. die direkte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet; VI. bei Einzelraumheizgeräten mit Wärmeübertragung auf ein Fluid das Symbol für die indirekte Wärmeleistung; VII. bei Einzelraumheizgeräten mit Wärmeübertragung auf ein Fluid die indirekte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet. b) Die Gestaltung des Etiketts für Einzelraumheizgeräte muss Nummer 2 entsprechen. 2. Die Gestaltung des Etiketts für Einzelraumheizgeräte muss folgender Vorlage entsprechen: Dabei gilt: a) Das Etikett muss mindestens 105 mm breit und 200 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. b) Der Hintergrund muss weiß sein. c) Farbliche Gestaltung: CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. d) Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):   Begrenzungslinie des EU-Etiketts: 4 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm.   EU-Logo: Farben: X-80-00-00 und 00-00-X-00.   Etikettenkopf: für mehrfarbiges Bild: X-00-00-00. Piktogramm wie abgebildet: EU-Logo und Etikettenkopf: Breite: 86 mm, Höhe: 17 mm.   Trennlinie unter dem Etikettenkopf: 1 pt, Farbe: Cyan 100 %, Länge: 86 mm.   Skala der Energieeffizienzklassen —  Pfeil: Höhe: 6 mm, Zwischenraum: 1,3 mm — Farben: —   Höchste Effizienzklasse: X-00-X-00, Zweite Effizienzklasse: 70-00-X-00, Dritte Effizienzklasse: 30-00-X-00, Vierte Effizienzklasse: 00-00-X-00, Fünfte Effizienzklasse: 00-30-X-00, Sechste Effizienzklasse: 00-70-X-00, Siebte Effizienzklasse: 00-X-X-00, Achte Effizienzklasse: 00-X-X-00, Letzte Effizienzklasse: 00-X-X-00; —  Text: Calibri fett 14 pt, Großbuchstaben, weiß, „+“-Symbole: hochgestellt, auf gleicher Höhe.   Energieeffizienzklasse: —  Pfeil: Breite: 22 mm, Höhe: 12 mm, 100 % schwarz; —  Text: Calibri fett 24 pt, Großbuchstaben, weiß, „+“-Symbole: hochgestellt, auf gleicher Höhe.   Direkte Heizfunktion: —  Piktogramm wie abgebildet; —  Rand: 2 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm.   Gegebenenfalls indirekte Heizfunktion: —  Piktogramm wie abgebildet; —  Rand: 2 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm.   Direkte Nennwärmeleistung: —  Rand: 2 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm; —  Wert „XY,Z“: Calibri fett 34 pt, 100 % schwarz; —  Text „kW“: Calibri normal 18 pt, 100 % schwarz.   Gegebenenfalls indirekte Nennwärmeleistung: —  Rand: 2 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm; —  Wert „XY,Z“: Calibri fett 34 pt, 100 % schwarz; —  Text „kW“: Calibri normal 18 pt, 100 % schwarz.   Energia: —  Text: Calibri normal 8 pt, 100 % schwarz.   Jahr der Einführung des Etiketts und Nummer der Verordnung: —  Text: Calibri fett 10 pt.   Name oder Warenzeichen des Lieferanten.   Modellkennung des Lieferanten: — Die Lieferantenangaben und die Modellkennung müssen in eine Fläche von 86 mm × 12 mm passen. ANHANG IV Produktdatenblatt 1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Einzelraumheizgerätes sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen: a) Name oder Warenzeichen des Lieferanten; b) Modellkennung des Lieferanten; c) Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1; d) direkte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet; e) indirekte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet; f) Energieeffizienzindex, gemäß Anhang VIII berechnet und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; g) Brennstoff-Energieeffizienz bei Nennwärmeleistung sowie gegebenenfalls bei Mindestlast, gemäß Anhang VIII berechnet und auf die erste Dezimalstelle gerundet; h) alle beim Zusammenbau, bei der Installation oder Wartung des Einzelraumheizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen. 2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Einzelraumheizgerätemodellen desselben Lieferanten abdecken. 3. Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen. ANHANG V Technische Dokumentation Bei Einzelraumheizgeräten umfasst die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e und in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e genannte technische Dokumentation: a) Name und Anschrift des Lieferanten; b) die Modellkennung; c) gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; d) wenn es sich bei dem bevorzugten Brennstoff gemäß Tabelle 2 um sonstige holzartige Biomasse, nicht-holzartige Biomasse, einen sonstigen fossilen Brennstoff oder eine sonstige Mischung aus Biomasse und fossilen Brennstoffen handelt, eine für die eindeutige Bestimmung des Brennstoffs hinreichend ausführliche Beschreibung sowie die technische Norm oder Spezifikation des Brennstoffs, einschließlich des gemessenen Feuchtigkeitsgehalts und des gemessenen Aschengehalts sowie bei sonstigen fossilen Brennstoffen den gemessenen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen im Brennstoff; e) gegebenenfalls andere angewandte Normen oder technische Spezifikationen; f) Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person; g) die Angaben in Tabelle 2 (bei Einzelraumheizgeräten für feste Brennstoffe) und in Tabelle 3 (bei Einzelraumheizgeräten für gasförmige/flüssige Brennstoffe), gemessen und berechnet gemäß Anhang VIII; h) Berichte über Prüfungen, die von den Lieferanten oder in ihrem Auftrag durchgeführt wurden, einschließlich des Namens und der Anschrift der Stelle, die die Prüfung durchgeführt hat; i) alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Einzelraumheizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen. j) gegebenenfalls eine Liste gleichwertiger Modelle. Die Angaben in dieser technischen Dokumentation können mit der technischen Dokumentation zusammengefasst werden, die im Einklang mit Maßnahmen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) zur Verfügung gestellt wird. Tabelle 2 Technische Parameter für Einzelraumheizgeräte für feste Brennstoffe Modellkennung(en): Indirekte Heizfunktion: [ja/nein] Direkte Wärmeleistung: … (kW) Indirekte Wärmeleistung: … (kW) Brennstoff Bevorzugter Brennstoff (nur einer): Sonstige(r) geeignete(r) Brennstoff(e): Scheitholz, Feuchtigkeitsgehalt ≤ 25 % [ja/nein] [ja/nein] Pressholz, Feuchtigkeitsgehalt < 12 % [ja/nein] [ja/nein] Sonstige holzartige Biomasse [ja/nein] [ja/nein] Nicht-holzartige Biomasse [ja/nein] [ja/nein] Anthrazit und Trockendampfkohle [ja/nein] [ja/nein] Steinkohlenkoks [ja/nein] [ja/nein] Schwelkoks [ja/nein] [ja/nein] Bituminöse Kohle [ja/nein] [ja/nein] Braunkohlenbriketts [ja/nein] [ja/nein] Torfbriketts [ja/nein] [ja/nein] Briketts aus einer Mischung aus fossilen Brennstoffen [ja/nein] [ja/nein] Sonstige fossile Brennstoffe [ja/nein] [ja/nein] Briketts aus einer Mischung aus Biomasse und fossilen Brennstoffen [ja/nein] [ja/nein] Sonstige Mischung aus Biomasse und festen Brennstoffen [ja/nein] [ja/nein] Eigenschaften beim Betrieb mit dem bevorzugten Brennstoff Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad η s [%]: Energieeffizienzindex (EEI): Angabe Symbol Wert Einheit   Angabe Symbol Wert Einheit Wärmeleistung   Brennstoff-Wirkungsgrad (auf der Grundlage des NCV) Nennwärmeleistung Pnom x,x kW   Brennstoff-Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung ηth,nom x,x % Mindestwärmeleistung (Richtwert) Pmin [x,x/N.A.] kW   Brennstoff-Wirkungsgrad bei Mindestwärmeleistung (Richtwert) ηth,min [x,x/N.A.] %             Hilfsstromverbrauch   Art der Wärmeleistung/Raumtemperaturkontrolle (bitte eine Möglichkeit auswählen) Bei Nennwärmeleistung elmax x,xxx kW   Einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]   Bei Mindestwärmeleistung elmin x,xxx kW   zwei oder mehr manuelle Stufen, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]   Im Bereitschaftszustand elSB x,xxx kW   Raumtemperaturkontrolle mittels eines mechanischen Thermostats [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Tageszeitregelung [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung [ja/nein]       Sonstige Regelungsoptionen (Mehrfachnennungen möglich)     Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung [ja/nein]       Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster [ja/nein]       mit Fernbedienungsoption [ja/nein]   Leistungsbedarf der Pilotflamme         Leistungsbedarf der Pilotflamme (soweit vorhanden) Ppilot [x,x/N.A.] kW     Kontaktdaten Name und Anschrift des Lieferanten Tabelle 3 Technische Parameter für Einzelraumheizgeräte für gasförmige/flüssige Brennstoffe Modellkennung(en): Indirekte Heizfunktion: [ja/nein] Direkte Wärmeleistung: …(kW) Indirekte Wärmeleistung: …(kW) Brennstoff       Bitte Brennstoffart auswählen [gasförmig/flüssig] [bitte angeben]         Angabe Symbol Wert Einheit   Angabe Symbol Wert Einheit Wärmeleistung   Brennstoff-Wirkungsgrad (NCV) Nennwärmeleistung Pnom x,x kW   Brennstoff-Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung ηth,nom x,x % Mindestwärmeleistung (Richtwert) Pmin [x,x/N.A.] kW   Brennstoff-Wirkungsgrad bei Mindestwärmeleistung (Richtwert) ηth,min [x,x/N.A.] %             Hilfsstromverbrauch   Art der Wärmeleistung/Raumtemperaturkontrolle (bitte eine Möglichkeit auswählen) Bei Nennwärmeleistung elmax x,xxx kW   Einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]   Bei Mindestwärmeleistung elmin x,xxx kW   zwei oder mehr manuelle Stufen, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]   Im Bereitschaftszustand elSB x,xxx kW   Raumtemperaturkontrolle mittels eines mechanischen Thermostats [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Tageszeitregelung [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung [ja/nein]       Sonstige Regelungsoptionen (Mehrfachnennungen möglich)     Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung [ja/nein]       Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster [ja/nein]   Leistungsbedarf der Pilotflamme   mit Fernbedienungsoption [ja/nein]   Leistungsbedarf der Pilotflamme (soweit vorhanden) Ppilot [x,x/N.A.] kW     Kontaktdaten Name und Anschrift des Lieferanten ANHANG VI Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Produkt ausgestellt sehen, außer im Internet 1. Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben: a) Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1; b) direkte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet; c) indirekte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet. 2. Schrifttyp und -größe aller unter Nummer 1 genannten Angaben müssen gut lesbar sein. ANHANG VII Informationen, die im Fall des Verkaufs, der Vermietung oder des Mietkaufs über das Internet bereitzustellen sind 1. Für die Zwecke der Nummern 2 bis 5 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a) „Anzeigemechanismus“ bezeichnet jeden Bildschirm, einschließlich Touchscreens, oder sonstige Bildtechnologien zur Anzeige von Internet-Inhalten für Nutzer; b) „geschachtelte Anzeige“ bezeichnet eine grafische Benutzeroberfläche, bei der der Zugang zu Bildern oder Datensätzen per Mausklick auf ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz, per Maus-Rollover über ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz oder durch Berühren oder Aufziehen eines anderen Bildes oder Datensatzes auf einem Touchscreen erfolgt; c) „Touchscreen“ bezeichnet einen berührungsempfindlichen Bildschirm wie jenen von Tablet-Computern, Slate-Computern oder Smartphones; d) „alternativer Text“ bezeichnet einen Text, der als Alternative zu einer Grafik bereitgestellt wird und die Darstellung von Informationen in nicht grafischer Form ermöglicht, wenn Anzeigegeräte die Grafik nicht wiedergeben können, oder der als Hilfe für die Barrierefreiheit dient, z. B. als Eingabe für Sprachsynthese-Anwendungen. 2. Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b bereitgestellte Etikett ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in Anhang III Nummer 2 festgelegten Größe entsprechen. Das Etikett kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden, wobei das für den Zugang zum Etikett verwendete Bild den Vorgaben in Nummer 3 entsprechen muss. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen. 3. Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss bei einer geschachtelten Anzeige a) ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts auf dem Etikett sein, b) auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht, enthalten und c) einem der folgenden zwei Formate entsprechen: 4. Bei einer geschachtelten Anzeige muss die Reihenfolge, in der das Etikett angezeigt wird, folgenden Vorgaben entsprechen: a) das in Nummer 3 genannte Bild ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen; b) das Bild muss mit einem Link zum Etikett versehen sein; c) das Etikett wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt; d) das Etikett wird in einem Pop-up-Fenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt; e) für die Vergrößerung des Etiketts auf Touchscreens gelten die Gerätekonventionen für die Vergrößerung durch Berührung eines Touchscreens; f) die Anzeige des Etiketts wird mit Hilfe einer Option zum Schließen oder mit einem anderen Standard-Schließmechanismus beendet; g) der alternative Text für die Grafik, der anzuzeigen ist, wenn das Etikett nicht angezeigt werden kann, gibt die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße an, die der des Preises entspricht. 5. Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d oder Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d bereitgestellte Produktdatenblatt ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist. Das Produktdatenblatt kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link für den Zugriff auf das Datenblatt klar und leserlich „Produktdatenblatt“ angegeben sein. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen. ANHANG VIII Messungen und Berechnungen 1. Für die Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung werden Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern im Amtsblatt der Europäischen Union zu diesem Zweck veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorgenommen, die den Methoden nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. Dabei sind die Bedingungen der Nummern 2 bis 4 einzuhalten. 2. Allgemeine Bedingungen für Messungen und Berechnungen a) Einzelraumheizgeräte werden mit dem bevorzugten Brennstoff geprüft, um den Energieeffizienzindex sowie die direkte und indirekte Wärmeleistung zu ermitteln. b) Die für die direkte und indirekte Wärmeleistung angegebenen Werte sowie der Energieeffizienzindex werden auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet. 3. Allgemeine Bedingungen für den Energieeffizienzindex und den Verbrauch von Einzelraumheizgeräten: a) Soweit anwendbar, werden die Werte ηth,nom , ηth,min für den Brennstoff-Wirkungsgrad sowie die Werte Pnom , Pmin für die direkte und indirekte Wärmeleistung gemessen. b) Der Energieeffizienzindex (EEI) wird berechnet als der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand ηS,on , wobei bei Einzelraumheizgeräten, die mit Biomasse als bevorzugtem Brennstoff betrieben werden, ein Korrekturfaktor angewandt wird, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es sich bei dem bevorzugtem Brennstoff um einen erneuerbaren Energieträger handelt; zudem werden Korrekturfaktoren für die Beiträge der Temperaturregelungen, des Hilfsstromverbrauchs und des Energieverbrauchs der Pilotflamme angewandt. Der Energieeffizienzindex (EEI) wird als Zahl ausgedrückt, die der jeweiligen Prozentzahl entspricht. 4. Spezifische Bedingungen für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad a) Der Energieeffizienzindex (EEI) aller Einzelraumheizgeräte ist folgendermaßen definiert: Dabei gilt: —  ηS,on ist der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand, angegeben in % und berechnet gemäß Nummer 4 Buchstabe b; —  BLF ist der Biomasse-Kennzeichnungsfaktor, der bei Biomasse-Einzelraumheizgeräten 1,45 und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Einzelraumheizgeräten 1 beträgt; —  F(2) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem positiven Beitrag zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte sich gegenseitig ausschließen oder nicht miteinander addiert werden können; —  F(3) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem positiven Beitrag zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte miteinander addiert werden können; —  F(4) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem negativen Beitrag des Hilfsstromverbrauchs zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt; —  F(5) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem negativen Beitrag des Energieverbrauchs der Pilotflamme zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt. b) Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand errechnet sich wie folgt: ηS,on= ηth,nom Dabei gilt: —  ηth,nom ist der Brennstoff-Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung auf der Grundlage des Heizwerts. c) Der Korrekturfaktor F(2), der dem positiven Beitrag zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte sich gegenseitig ausschließen oder nicht miteinander addiert werden können, errechnet sich wie folgt: Bei allen Einzelraumheizgeräten entspricht der Korrekturfaktor F(2) abhängig von den Eigenschaften der Regelung einem der in Tabelle 4 aufgeführten Werte. Dabei kann nur ein Wert ausgewählt werden. Tabelle 4 Korrekturfaktor F(2) Ausstattung des Produkts (es kann nur eine Option ausgewählt werden): F(2) Brennstoffbetriebene Einzelraumheizgeräte Einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle 0,0 % zwei oder mehr manuell einstellbare Stufen, keine Temperaturkontrolle 1,0 % Raumtemperaturkontrolle mittels eines mechanischen Thermostats 2,0 % mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle 4,0 % mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Tageszeitregelung 6,0 % mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung 7,0 % Ab dem 1. Januar 2022 ist F(2) bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten gleich null, wenn deren Emissionen in der Einstellung für die Mindestwärmeleistung höher sind als die in Anhang II Nummer 2 der Verordnung (EU) 2015/1185 der Kommission ( 3 ) aufgeführten Emissionen. In dieser Einstellung darf die Wärmeleistung höchstens 50 % der Nennwärmeleistung betragen. Ist F(2) ungleich null, muss die technische Dokumentation ab dem 1. Januar 2022 die einschlägigen Informationen über die Emissionen bei der Mindestwärmeleistung enthalten. d) Der Korrekturfaktor F(3), der dem positiven Beitrag zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte miteinander addiert werden können, errechnet sich folgendermaßen: Bei allen Einzelraumheizgeräten entspricht der Korrekturfaktor F(3) abhängig von den Eigenschaften der Regelung der Summe der in Tabelle 5 aufgeführten Werte. Tabelle 5 Korrekturfaktor F(3) Ausstattung des Produkts (es können mehrere Optionen ausgewählt werden): F(3) Brennstoffbetriebene Einzelraumheizgeräte Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung 1,0 % Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster 1,0 % mit Fernbedienungsoption 1,0 % Ab dem 1. Januar 2022 ist F(3) bei Festbrennstoff-Einzelraumheiz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.