Europäische Union

2012/637/EU: Beschluss der Kommission vom 21. März 2012 über die Staatliche Beihilfe SA.29864 (C 6/10) (ex NN 1/10) der Tschechischen Republik für České aerolinie, a.s. (ČSA — Czech Airlines a.s. — Möglicher Beihilfecharakter eines von Osinek a.s. gewährten Darlehens) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 1664) Text von Bedeutung für den EWR

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19.10.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 289/56 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. März 2012 über die Staatliche Beihilfe SA.29864 (C 6/10) (ex NN 1/10) der Tschechischen Republik für České aerolinie, a.s. (ČSA — Czech Airlines a.s. — Möglicher Beihilfecharakter eines von Osinek a.s. gewährten Darlehens) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 1664) (Nur der tschechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/637/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf den Beschluss der Kommission zur Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (1) betreffend die Beihilfe SA.29864 (C 6/10, ex NN 1/10, CP 371/2009) (2), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung nach den vorgenannten Artikeln und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen erfuhr die Kommission im Mai 2009 davon, dass eine in Liquidation befindliche staatseigene Gesellschaft namens Osinek a.s. („Osinek“) sich bereit erklärt hatte, ČSA — Czech Airlines a.s. („ČSA“) ein Darlehen in Höhe von 2,5 Mrd. CZK (rund 100 Mio. EUR) zu gewähren. Daraufhin forderte die Kommission mit Schreiben vom 14. Mai 2009 und vom 24. September 2009 weitere Informationen von der Tschechischen Republik an. Die Tschechische Republik übermittelte diese mit Schreiben vom 10. September 2009 und 25. November 2009. (2) Mit Schreiben vom 24. Februar 2010 unterrichtete die Kommission die Tschechische Republik über ihren Beschluss, wegen dieser Maßnahme ein Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuleiten („Eröffnungsbeschluss“). Von der Tschechischen Republik wurde mit Schreiben vom 26. April 2010 eine Stellungnahme zu diesem Beschluss vorgelegt. Mit ihrem Schreiben vom 6. Juli 2010 richtete die Kommission ein weiteres Auskunftsersuchen an die Tschechische Republik, die mit Schreiben vom 15. September 2010 antwortete. (3) Der Eröffnungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission forderte Beteiligte auf, Stellungnahmen zu der Maßnahme abzugeben. (4) Die Kommission erhielt Stellungnahmen von vier Beteiligten: Travel Service and Icelandair Group am 10. März 2011, Czech Connect Airlines a.s. am 11. März 2011, JOB AIR Technic a.s. am 10. März 2011 und ČSA am 14. März 2011. Diese Stellungnahmen wurden von der Kommission an die Tschechische Republik weitergeleitet, um ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Mit Schreiben vom 12. Mai 2011 ging eine Antwort bei der Kommission ein. 2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MASSNAHME 2.1.   Das Osinek-Darlehen (5) Bei der geprüften Maßnahme handelt es sich um ein Darlehen, das dem tschechischen staatlichen Luftfahrtunternehmen ČSA am 30. April 2009 von Osinek gewährt wurde. Das Darlehen wurde in drei Tranchen wie folgt ausgezahlt: a) Die erste Tranche über 800 Mio. CZK wurde am 11. Mai 2009 in Anspruch genommen, b) die zweite Tranche über 900 Mio. CZK wurde am 30. Juli 2009 in Anspruch genommen und c) die dritte Tranche über 800 Mio. CZK wurde am 24. September 2009 in Anspruch genommen. (6) Der voraussichtliche Rückzahlungstermin war der 30. November 2010, wobei die Möglichkeit zur Verlängerung bestand. Der Zinssatz für das Darlehen entsprach dem 3-Monats-PRIBOR (Prague Interbank Offered Rate) zuzüglich einer Risikoprämie von 300 Basispunkten, d. h. 5,51 % zu dem Datum, an dem die Darlehensvereinbarung unterzeichnet wurde. Die Zinsen waren vierteljährlich am letzten Geschäftstag eines Kalenderquartals (Zinsperiode) fällig und wurden auf täglicher Basis ab dem Tag berechnet, der der Tilgung des Osinek-Darlehens vorausging. (7) Nach Auffassung der Tschechischen Republik trägt die Risikoprämie von 300 Basispunkten der finanziellen Lage des Unternehmens (B-Rating von Standard & Poor’s, d. h. prekäre finanzielle Lage) und der Besicherung des Darlehens in Höhe von 110 % des Darlehensbetrags in korrekter Weise Rechnung. (8) Die für das Darlehen gestellten Sicherheiten umfassten Gebäude auf dem Prager Flughafen Ruzyně, Grundstücke, Lagerbestände und Ersatzteile. Für die meisten Sicherheiten wurde der Marktwert von einem unabhängigen Sachverständigen festgesetzt. Der Osinek-Darlehensvereinbarung wurden vier Zusätze hinzugefügt, mit denen die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte erweitert und modifiziert wurden (3). Die Tschechische Republik behauptet, dass alle diese Änderungen die in der Osinek-Darlehensvereinbarung festgelegte Auflage erfüllten, dass der tatsächliche Darlehensbetrag zu keiner Zeit 90 % des Wertes der Sicherheiten bzw. den vereinbarten Darlehenshöchstbetrag überschreiten darf. (9) Das Osinek-Darlehen wurde nicht wie ursprünglich vorgesehen zurückgezahlt; stattdessen wurden die gestellten Sicherheiten freigegeben, und die Schuld wurde am 30. Juni 2010 kapitalisiert (Umwandlung der Schulden in Beteiligungskapital, Debt-to-Equity-Swap). Tabelle 1 Überblick über die Vermögenswerte zur Absicherung des Osinek-Darlehens Sicherheit Wert in CZK (Mio.) Wert ermittelt von: Verwendungszeitraum Betriebsgebäude — Hangar F (einschließlich des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht) [925-990] (*1) YBN Consult — Znalecký ústav s.r.o., Gutachten vom 1. Juni 2009 Ab 11. Mai 2009 (1. Tranche) Verwaltungsgebäude „APC“ (einschließlich des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht) [735-770] YBN Consult — Znalecký ústav s.r.o., Gutachten vom 5. Juli 2009 Vom 30. Juli 2009 (2. Tranche) bis 9. Dezember 2009 (durch 3. Zusatz gelöscht) Ersatzteile (rotierende Ersatzteile und/oder Austauschmotoren) [150-165] Bewertung auf der Grundlage des Nettobuchwerts am 30. September 2009 Ab 24. September 2009 (3. Tranche) Ersatzteile (rotierend, Typ A310 (alle) und Boeing) [520-575] Bewertung auf der Grundlage des Nettobuchwerts am 30. September 2009 Vom 24. September 2009 (3. Tranche) bis 25. Januar 2010 (4. Zusatz) Grundstück um das Verwaltungsgebäude „APC“ [60-65] YBN Consult — Znalecký ústav s.r.o., Gutachten vom 5. Juli 2009 Vom 23. Juli 2009 (1. Zusatz) bis 25. Januar 2010 Grundstück um und neben Hangar F [105-115] YBN Consult — Znalecký ústav s.r.o., Gutachten vom 5. Juli 2009 Ab 23. Juli 2009 (1. Zusatz) Ersatzteile, Typ A319/320 [265-290] Auf der Grundlage des Nettobuchwerts Ab 23. Juli 2009 (1. Zusatz) Ersatzteile, Typ A310, ATR und Boeing [440-485] Auf der Grundlage des Nettobuchwerts Ab 22. September 2009 (2. Zusatz) Flugsimulator [155-170] YBN Consult — Znalecký ústav s.r.o., Gutachten vom 10. September 2009 Ab 22. September 2009 (2. Zusatz) 1 Boeing 737-55s, Eintragungszeichen: OK CGK [140-155] YBN Consult — Znalecký ústav s.r.o., Gutachten vom 7. Dezember 2009 Ab 9. Dezember 2009 (3. Zusatz) 2 Boeing 737-55s, Eintragungszeichen: OK CGH, OK CGJ [300-330] YBN Consult — Znalecký ústav s.r.o., Gutachten vom 7. Dezember 2010 Vom 9. Dezember 2009 (3. Zusatz) bis 25. Januar 2010 (4. Zusatz) IT [80-85] PROSCON s.r.o., Gutachten vom 30. November 2009 Ab 9. Dezember 2009 (3. Zusatz) Marke „ČSA CZECH AIRLINES“ [140-155] Vladimir Cmejla, Gutachten vom 30. November 2009 Ab 9. Dezember 2009 (3. Zusatz) Anteil von ČSA an ČSA Support s.r.o. [790-865] PROSCON s.r.o., Gutachten vom 20. Januar 2010 Ab 25. Januar 2010 (4. Zusatz) 2.2.   Geltungsbereich des vorliegenden Beschlusses (10) Der Eröffnungsbeschluss vom 24. Februar 2010 bezieht sich auf das Osinek-Darlehen in Höhe von 2,5 Mrd. CZK, das auf der Grundlage der am 30. April 2009 geschlossenen Darlehensvereinbarung gewährt wurde, und geht davon aus, dass die Freigabe der für das Darlehen gestellten Sicherheiten auf der Grundlage der Entschließung Nr. 1343 der tschechischen Regierung vom 26. Oktober 2009 bereits durchgeführt wurde. Die Freigabe der für das Darlehen gestellten Sicherheiten und deren Kapitalisierung (Debt-to-Equity-Swap) wurden bei der Kommission am 12. Mai 2010 angemeldet (SA.30908 ČSA — Czech Airlines — Umstrukturierungsplan), und die Durchführung erfolgte im Juni 2010. Aus diesem Grund befasst sich der vorliegende Beschluss nur mit dem Osinek-Darlehen über 2,5 Mrd. CZK an sich — auf der Grundlage der am 30. April 2009 geschlossenen Darlehensvereinbarung. Die Würdigung der Freigabe der gestellten Sicherheiten und des nachfolgenden Debt-to-Equity-Swaps des Osinek-Darlehens ist Gegenstand des abschließenden Beschlusses in der Sache SA.30908. 2.3.   Osinek (11) Bei Osinek handelte es sich um eine finanzielle Mantelkapitalgesellschaft, die gegründet wurde, um die Schließung der Kohlebergwerke in der Tschechischen Republik und deren Revitalisierung zu begleiten. Zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung befand sich Osinek zu 100 % in Staatseigentum und unterstand dem tschechischen Finanzministerium. Am 5. November 2008 trat Osinek in Liquidation. Vor seiner Liquidation besaß Osinek weiterhin verfügbare Mittel und war angeblich auf der Suche nach verschiedenen Investitionsmöglichkeiten. Die Osinek-Darlehensvereinbarung wurde vom Insolvenzverwalter im Namen von Osinek am 30. April 2009 geschlossen und unterzeichnet. Zur Ermittlung der potenziellen Risiken in Verbindung mit dem Darlehen gab Osinek eine Wirtschaftsanalyse von ČSA bei einem unabhängigen Sachverständigen, European Business Consulting spol. s.r.o. („EBC“), sowie eine Rechtsanalyse bei der Anwaltskanzlei JUDr. Jiří Rybář & JUDr. Pavel Štrbík in Auftrag. (12) Am 29. September 2009 unterzeichneten Osinek und das tschechische Ministerium für Industrie und Handel eine Vereinbarung, nach der die Forderungen, die Osinek aufgrund der Osinek-Darlehensvereinbarung an ČSA hatte, infolge des Liquidationsverfahrens von Osinek auf das Ministerium übertragen wurden. ČSA wurde am selben Tag von dieser Übertragung in Kenntnis gesetzt. Am 8. März 2010 war das Liquidationsverfahren von Osinek abgeschlossen. (13) Am 3. Mai 2010 nahm die tschechische Regierung die Entschließung Nr. 333 über einen Umstrukturierungsplan für ČSA an, in der die tschechische Regierung das Ministerium für Industrie und Handel anwies, vor der Erhöhung des gezeichneten Kapitals von ČSA Pfandrechte an einigen Sicherheiten freizugeben. Rechtsgrundlage für die Kapitalisierung des Darlehens (Debt-to-Equity-Swap), die am 30. Juni 2010 durchgeführt wurde, war besagte Entschließung. 2.4.   Das begünstigte Unternehmen: ČSA (14) Seit 1923 ist ČSA das staatliche Luftfahrtunternehmen der Tschechischen Republik. ČSA hat seinen Hauptsitz in Prag und operiert vom Prager Flughafen Ruzyně aus. ČSA ist die größte Fluggesellschaft am Flughafen Prag-Ruzyně und befördert 37 % der Fluggäste, die von Prag abfliegen oder in Prag landen. Darüber hinaus ist ČSA Mitglied der SkyTeam-Allianz. Vor der Umstrukturierung zählte die Flotte von ČSA 51 Luftfahrzeuge. ČSA bietet Beförderungsleistungen im linienmäßigen Luftverkehr (zu 104 Zielen in 44 Ländern). Außerdem bietet ČSA Charterflüge, Luftfrachtdienste, Bodenabfertigungsdienste (ČSA fertigt rund 60 % aller Passagiere am Flughafen Prag-Ruzyně ab), Wartung von Luftfahrzeugen, Ausbildung von Besatzungen sowie Cateringdienste an, betreibt Duty-free-Shops am Prager Flughafen Ruzyně und übernimmt den Duty-free-Verkauf an Bord. 2.4.1.   Eigentumsstruktur (15) ČSA ist ein staatseigenes Unternehmen, dessen Anteile zu 95,69 % im Eigentum der Tschechischen Republik (über das Finanzministerium) stehen. Minderheitsaktionäre sind Česká pojišťovna a.s. (2,26 %), die Stadt Prag (1,53 %) und die Stadt Bratislava (0,51 %). (16) Nach Abschluss des Umstrukturierungsprozesses beabsichtigt der tschechische Staat, einen strategischen Partner für ČSA zu finden. Als Vorbereitung auf die geplante Privatisierung wurde von der tschechischen Regierung der Aufbau einer neuen Unternehmensstruktur unter dem Dach von Český Aeroholding a.s. („ČAH“) beschlossen. (17) Am 25. Oktober 2011 genehmigte die tschechische Wettbewerbsbehörde die Gründung von ČAH, dem ČSA, der Flughafen Prag-Ruzyně und die derzeitigen ČSA-Tochtergesellschaften, d. h. Czech Airlines Handling, Holidays Czech Airlines, Technics und ČSA Services s.r.o. angehören sollten. Management und Struktur von ČAH sollten Elemente der Struktur einer Finanzholding umfassen; Zweck dieses neuen Unternehmens ist die Umstrukturierung der in der Holding zusammengefassten Unternehmen, um deren Zugang zu kommerziellen Finanzierungsquellen zu erleichtern und diese Unternehmen auf die bevorstehende Privatisierung vorzubereiten. 2.4.2.   Finanzlage des Unternehmens (18) ČSA hatte mit Schwierigkeiten zu kämpfen, wobei sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens im Jahr 2009, als die gegenwärtige Wirtschaftskrise ihren Höhepunkt erreichte, wesentlich verschlechterte. Auch wenn sich für das Unternehmen zu keiner Zeit die Frage eines Insolvenzverfahrens nach nationalem tschechischem Recht stellte, zeigte die Entwicklung der wichtigsten Finanzindikatoren einen deutlich negativen Trend. Tabelle 2 Eigenkapital und gezeichnetes Kapital von ČSA, 2006-2008 (in Tausend CZK)   2006 2007 2008 2009 Eigenkapital 938 646 1 238 093 101 686 –2 352 045 Gezeichnetes Kapital 2 735 510 2 735 510 2 735 510 2 735 510 Quelle: Jahresberichte von ČSA Tabelle 3 Änderungen in den Finanzmitteln von ČSA (in Tausend CZK) In Tausend CZK 31.12.2006 31.12.2007 31.3.2008 30.6.2008 31.12.2008 31.3.2009 30.6.2009 30.9.2009 31.12.2009 Gewinn/Verlust – 396 951 206 600 [– 880 000 bis – 800 000 ] [– 180 000 bis – 165 000 ] 470 057 [– 1 320 000 bis – 1 190 000 ] [– 1 840 000 bis – 1 660 000 ] [– 2 625 000 bis – 2 365 000 ] –3 756 125 Umsatz (4) 23 375 950 23 399 853 [4 625 000 bis 5 080 000 ] [10 175 000 bis 11 250 000 ] 22 581 692 [4 385 000 bis 4 820 000 ] [9 265 000 bis 10 235 000 ] [14 300 000 bis 15 830 000 ] 19 789 620 Netto-Cashflow aus operativem Geschäft – 533 192 – 275 234 [– 1 110 000 bis – 1 000 000 ] [– 640 000 bis – 580 000 ] –1 762 376 [– 1 230 000 bis – 1 115 000 ] [– 1 320 000 bis – 1 195 000 ] — –3 066 694 Schulden 6 476 911 4 391 070 [4 410 000 bis 4 890 000 ] [3 665 000 bis 4 065 000 ] 6 494 752 [5 685 000 bis 6 285 000 ] [5 550 000 bis 6 065 000 ] [6 290 000 bis 6 960 000 ] 6 581 325 Nettovermögenswert 11 679 439 10 161 647 [8 945 000 bis 9 855 000 ] [9 535 000 bis 10 065 000 ] 10 418 871 [8 340 000 bis 9 255 000 ] [8 990 000 bis 9 920 000 ] [8 470 000 bis 9 390 000 ] 7 948 571 Quelle: von ČSA vorgelegte Jahresabschlüsse (19) In den Jahren 2007 und 2008 machte das Unternehmen Gewinn. Allerdings verschlechterte sich das Geschäftsergebnis 2009 deutlich. In den vorangegangenen vier Jahren hatte der Umsatz leicht abgenommen, der Cashflow verringerte sich jedoch deutlich. Die Verschuldung blieb mehr oder weniger auf demselben Niveau. Das Unternehmen glich seine Verluste durch den Verkauf von Vermögenswerten aus, insbesondere im Geschäftsjahr 2009. (20) Im Laufe des Jahres 2009 verschlechterte sich die Lage des Unternehmens, vor allem nach dem Sommer, der für ČSA traditionell eine rentable Zeit ist. 2.5.   Der Eröffnungsbeschluss (21) Am 24. Februar 2010 eröffnete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren. In ihrem Beschluss äußerte die Kommission Zweifel dahin gehend, ob sich ČSA bereits zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten („Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen“) (5) befunden hatte. (22) Darüber hinaus äußerte die Kommission Zweifel dahin gehend, ob die Bedingungen für das ČSA von Osinek gewährte Darlehen unter Berücksichtigung der Finanzlage von ČSA dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft hatte, der ČSA unter normalen Marktbedingungen nicht gewährt worden wäre. Des Weiteren war sich die Kommission darüber im Unklaren, ob die entsprechende Beihilfe- sofern das Darlehen staatliche Beihilfe beinhaltete — als mit dem anwendbaren Beihilferecht vereinbar betrachtet werden konnte, insbesondere mit der Mitteilung der Kommission — Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise („Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen“) (6). Falls sich herausstellen sollte, dass das Osinek-Darlehen staatliche Beihilfe beinhaltete, hätte die Maßnahme nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb, d. h. für Unternehmen, die Flugverbindungen vom Flughafen Prag-Ruzyně bedienen oder die mit ČSA und seinen Tochtergesellschaften auf anderen Märkten konkurrieren. 3.   STELLUNGNAHME DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK (23) Als Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss übermittelte die Tschechische Republik ihre Stellungnahme, in der sie anführt, dass das Osinek-Darlehen die Prüfung nach dem „Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers“ erfüllt habe, da ČSA dadurch keine unangemessenen wirtschaftlichen Vorteile entstanden seien. (24) Insbesondere ist die Tschechische Republik der Auffassung, dass ČSA zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Osinek-Darlehensvereinbarung kein Unternehmen in Schwierigkeiten gewesen sei, dieser Fall sei erst im August 2009 eingetreten. Die Tschechische Republik führt an, dass ČSA trotz der zunehmenden Schwierigkeiten stets seine wirtschaftliche Rentabilität habe sicherstellen können. Die Lage habe sich jedoch Ende 2008 und Anfang 2009 verändert und sich im Verlauf des Jahres aufgrund des globalen Wirtschaftsabschwungs, der beträchtliche Auswirkungen auf die weltweiten Verkehrsmärkte hatte, weiter verschlechtert (7). Auch die instabilen Ölmärkte und die Wechselkursschwankungen hätten zur Verschlechterung der Finanzlage von ČSA beigetragen. (25) Im Laufe des Jahres 2009 habe sich ČSA auf Prognosen gestützt, die auf den Ergebnissen der Vorjahre basierten, und habe deutlich bessere Ergebnisse in der Sommersaison erwartet. Dennoch hätten die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2009, die dem Management Mitte August übermittelt wurden, einen wesentlichen Rückgang der durchschnittlichen Einnahmen von ČSA im Juni gezeigt. Im August 2009 sei es dem Management klar geworden, dass das Unternehmen ohne sofortige Kostensenkungsmaßnahmen und Finanzhilfen von außen nicht mehr betriebsfähig sei. (26) In Bezug auf das im Osinek-Darlehen möglicherweise enthaltene Beihilfeelement vertritt die Tschechische Republik nach wie vor die Auffassung, dass der Zinssatz die Voraussetzungen der Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze („Mitteilung über die Referenzzinssätze“) (8) erfüllt habe. Insbesondere bringt die Tschechische Republik vor, dass die Zugrundelegung des 3-Monats-PRIBOR als Basiszinssatz zur Bestimmung der Zinsen des betreffenden Darlehens angesichts der Volatilität der Finanzmärkte zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Osinek-Darlehensvereinbarung angemessen gewesen sei. (27) Da ČSA nicht nach einem Ratingsystem bewertet wird, kann die Tschechische Republik keinen Beweis für ihre Annahme erbringen, dass ČSA zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Osinek-Darlehensvereinbarung eine Bonität von B hatte. Jedoch verweist die Tschechische Republik auf einen von EBC erstellten Bericht vom 27. April 2009, nach dem ČSA solvent und kreditwürdig war. (28) Die Tschechische Republik betont erneut, dass ČSA zur Absicherung des Darlehens für die gesamte Darlehenslaufzeit Sicherheiten in Höhe von mindestens 110 % des Darlehensbetrags bieten musste. Somit habe der ČSA tatsächlich gewährte Darlehensbetrag zu keiner Zeit 90 % des Wertes aller Sicherheiten überschritten. Die Tschechische Republik bekräftigt, dass diese Voraussetzung in allen Fällen erfüllt worden sei, und übermittelte Berichte mit Bewertungen der als Sicherheit für das Darlehen gestellten Vermögenswerte. (29) Darüber hinaus argumentiert die Tschechische Republik, dass der Insolvenzverwalter von Osinek angesichts der Tatsache, dass Osinek über finanzielle Ressourcen in beträchtlicher Höhe verfügte, nach gewinnbringenden Investitionsmöglichkeiten gesucht habe. Vor Abschluss der Osinek-Darlehensvereinbarung habe der Insolvenzverwalter das unabhängige Beratungsunternehmen EBC sowie die Anwaltskanzlei JUDr. Jiří Rybář & JUDr. Pavel Štrbík mit der Erstellung einer ökonomischen sowie rechtlichen Analyse des Darlehensangebots beauftragt. Die von EBC vorgenommene Analyse habe bestätigt, dass ČSA als solvent erachtet werden könne und das Risiko, dass ein Darlehen an ČSA zu Verlusten oder Schäden für Osinek führen könne, minimal sei. Auf der Grundlage dieser Analyse habe der Insolvenzverwalter die Entscheidung getroffen, dass die Gewährung eines Darlehens an ČSA eine vorteilhafte Investition der verfügbaren finanziellen Ressourcen von Osinek sein könne. (30) Als weiteres Argument bringt die Tschechische Republik vor, dass das Darlehen mit den im Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen festgelegten Voraussetzungen auch dann im Einklang stehe, wenn die Kommission zu dem Schluss gelangen sollte, dass die Bedingungen für das Osinek-Darlehen günstiger als die auf dem Markt angebotenen Bedingungen waren. 4.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN (31) Während des formalen Prüfverfahrens gingen bei der Kommission Stellungnahmen von drei Beteiligten sowie vom Begünstigten der geprüften Maßnahme, ČSA, ein (Erwägungsgrund 4). (32) Die Stellungnahme von ČSA gibt im Wesentlichen die oben dargelegte Stellungnahme der Tschechischen Republik auf den Eröffnungsbeschluss wieder. ČSA bekräftigt, dass das Osinek-Darlehen zu Marktbedingungen gewährt worden sei, da das Handeln von Osinek als vernünftig handelnder Teilnehmer in einer Marktwirtschaft von geschäftlichen Zielen und nicht als von wirtschafts- oder sozialpolitischen Zielen bestimmt gewesen sei. Ferner äußert sich ČSA zur Quantifizierung des möglichen Beihilfeelements, falls die Kommission zu der Schlussfolgerung gelangen sollte, dass das Osinek-Darlehen zu einem vorteilhaften Zinssatz gewährt worden war, d. h., falls die Kommission von der Annahme ausgeht, dass ČSA ein schlechteres Rating als „B“ hatte und/oder die Besicherung nicht als „hoch“ eingestuft war. (33) Alle Beteiligten sind Wettbewerber von ČSA und werden von derselben Anwaltskanzlei vertreten; aus diesem Grund ist die Argumentation der Beteiligten bis zu einem gewissen Grad identisch. Die Beteiligten führen an, dass ČSA durch das Osinek-Darlehen staatliche Beihilfe erhalten habe, die dem Unternehmen unlauteres Wettbewerbsverhalten ermöglicht habe, indem ČSA Preise anbieten konnte, die die anderen Wettbewerber, die keine staatlichen Zuwendungen erhalten hatten, nicht anbieten konnten, da sie andernfalls nicht kostendeckend hätten wirtschaften oder einen angemessenen Gewinn erzielen können (9). (34) Die Beteiligten führen an, dass ČSA bereits vor dem 1. Juli 2008 in ernsthaften Schwierigkeiten gewesen sei. Außerdem bringen sie vor, dass das Osinek-Darlehen zu einem wesentlich niedrigeren Zinssatz gewährt worden sei als der von einer Bank unter ähnlichen Umständen und angesichts der Finanzlage von ČSA, der Tilgungsdauer, der Qualität der Sicherheiten und der geringen Rückzahlungswahrscheinlichkeit verlangte Zinssatz. Unter solchen Umständen stelle das Osinek-Darlehen eine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, die mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbar sei. Ein Wettbewerb

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