Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 208

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Avis juridique important | 11985I208 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 208 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0085 ++++ Artikel 208 ( 1 ) Unbeschadet des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels formt die Portugiesische Republik vom 1 . Januar 1986 an ihre staatlichen Handelsmonopole im Sinne des Artikels 37 Absatz 1 des EWG-Vertrags schrittweise derart um , daß vor dem 1 . Januar 1993 jede Diskriminierung in den Versorgungs - und Absatzbedingungen zwischen Angehörigen der Mitgliedstaaten ausgeschlossen ist . Die derzeitigen Mitgliedstaaten übernehmen gegenüber der Portugiesischen Republik gleichwertige Verpflichtungen . Die Kommission gibt Empfehlungen für die Art und Weise und den Zeitplan der in Unterabsatz 1 vorgesehenen Umformung , wobei diese Art und Weise und dieser Zeitplan für die Portugiesische Republik und für die derzeitigen Mitgliedstaaten gleich sein müssen . ( 2 ) Bei Kraftfahrzeugbenzin , Leuchtöl , Gasöl und Heizöl der Tarifstellen 27.10 A III , 27.10 B III , 27.10 C I und 27.10 C II des Gemeinsamen Zolltarifs beginnt die Umgestaltung des ausschließlichen Vertriebsrechtes mit dem Beitritt . Die portugiesischen Verkaufsquoten der gegenwärtig berechtigten Gesellschaften mit Ausnahme des öffentlichen Unternehmens Petrogal werden am 1 . Januar 1986 abgeschafft . Die völlige Liberalisierung der Märkte für diese Waren erfolgt am 31 . Dezember 1992 . Für die Umgestaltung zur Durchführung dieser Liberalisierung gibt die Kommission Empfehlungen , bei denen sie vom niedrigsten jährlichen Marktanteil je Erzeugnis ausgeht , den das öffentliche Unternehmen Petrogal in der Zeit vom 1 . Januar 1981 bis zum 31 . Dezember 1985 besaß . Zum Beitritt eröffnet die Portugiesische Republik für jedes betroffene Erzeugnis ein Kontingent in Höhe der Gesamtheit der Verkaufsquoten , die die Unternehmen mit Ausnahme von Petrogal vor diesem Zeitpunkt besassen . Dieses Kontingent wird schrittweise um die liberalisierten Mengen entsprechend den Empfehlungen der Kommission angehoben .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.