Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/43 des Rates vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung der Anhänge XXI-A bis XXI-P zur Annäherung der Regelungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vertretenden Standpunkt

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Quellenkennung: 32017D0043. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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EL 8 SONSTIGE ELEMENTE DER RICHTLINIE 89/665/EWG geändert durch Richtlinie 2007/66/EG und Richtlinie 2014/23/EU (Phase 4) Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist Artikel 2b Absatz 1 Buchstabe c Artikel 2d Unwirksamkeit Artikel 2d Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 5 ANHANG XXI-I ZU KAPITEL 8 (Phase 5) I.   SONSTIGE VERBINDLICH VORGESCHRIEBENE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/25/EU TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze KAPITEL I Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Nummer 17 KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich Abschnitt 1 Schwellenwerte Artikel 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 5, 6 TITEL II Vorschriften über Aufträge KAPITEL I Verfahren Artikel 44 Wahl der Verfahren: Absatz 3 Artikel 48 Wettbewerblicher Dialog Artikel 49 Innovationspartnerschaften Artikel 50 Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstabe j KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 51 Rahmenvereinbarungen Artikel 52 Dynamische Beschaffungssysteme Artikel 53 Elektronische Auktionen Artikel 54 Elektronische Kataloge Artikel 56 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 70 Vergabebekanntmachung: Absatz 2 Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Unterabschnitt 1 Qualifizierung und Eignung Artikel 77 Qualifizierungssystem Artikel 79 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 1 TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen KAPITEL II Vorschriften für Wettbewerbe Artikel 95 Anwendungsbereich Artikel 96 Bekanntmachungen Artikel 97 Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter Artikel 98 Entscheidungen des Preisgerichts ANHÄNGE ANHANG VII In den Auftragsunterlagen bei elektronischen Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 53 Absatz 4) ANHANG XIX In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (gemäß Artikel 96 Absatz 1) ANHANG XX In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (gemäß Artikel 96 Absatz 1) II.   SONSTIGE FAKULTATIVE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/25/EU Die sonstigen in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/25/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Ukraine kann die Annäherung an diese Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXI-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen. TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze KAPITEL I Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Nummern 10 bis 12 KAPITEL IV Allgemeine Grundsätze Artikel 38 Vorbehaltene Aufträge TITEL II Vorschriften über Aufträge KAPITEL I Verfahren Artikel 55 Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen KAPITEL I Soziale und andere besondere Dienstleistungen Artikel 94 Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge ANHANG XXI-J ZU KAPITEL 8 SONSTIGE ELEMENTE DER RICHTLINIE 92/13/EWG geändert durch Richtlinie 2007/66/EG und Richtlinie 2014/23/EU (Phase 5) Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist Artikel 2b Absatz 1 Buchstabe c Artikel 2d Unwirksamkeit Artikel 2d Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 5 ANHANG XXI-K ZU KAPITEL 8 I.   BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/24/EU, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente der Richtlinie 2014/24/EU in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4 Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Absatz 2 Abschnitt 2 Schwellenwerte Artikel 6 Überprüfung der Schwellenwerte und der Liste der zentralen Regierungsbehörden TITEL II Vorschriften für öffentliche Aufträge KAPITEL I Verfahren Artikel 25 Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 39 Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 1 Vorbereitung Artikel 44 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absatz 3 Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 51 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3, 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6 Artikel 52 Veröffentlichung auf nationaler Ebene Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Artikel 61 Online-Dokumentenarchiv (e-Certis) Artikel 62 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3 Artikel 68 Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3 Artikel 69 Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absatz 5 TITEL IV Governance Artikel 83 Durchsetzung Artikel 84 Vergabevermerke über Vergabeverfahren Artikel 85 Nationale Berichterstattung und statistische Informationen Artikel 86 Verwaltungszusammenarbeit TITEL V Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen Artikel 87 Ausübung der Befugnisübertragung Artikel 88 Dringlichkeitsverfahren Artikel 89 Ausschussverfahren Artikel 90 Umsetzung und Übergangsbestimmungen Artikel 91 Aufhebungen Artikel 92 Überprüfung Artikel 93 Inkrafttreten Artikel 94 Adressaten ANHÄNGE ANHANG I ZENTRALE BEHÖRDEN ANHANG VIII VORGABEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ANHANG XI REGISTER ANHANG XIII VERZEICHNIS DER UNIONSRECHTSAKTE NACH ARTIKEL 68 ABSATZ 3 ANHANG XV ENTSPRECHUNGSTABELLE II.   BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/23/EU, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente der Richtlinie 2014/23/EU in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. TITEL I Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen KAPITEL I Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen Abschnitt I Gegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absatz 3 Artikel 6 Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3 Artikel 9 Neufestsetzung des Schwellenwerts Abschnitt II Ausschlüsse Artikel 15 Mitteilungen von Auftraggebern Artikel 16 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind TITEL II Vorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien KAPITEL I Allgemeine Grundsätze Artikel 30 Allgemeine Grundsätze: Absatz 4 Artikel 33 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3 und 4 TITEL IV Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG Artikel 46 Änderung der Richtlinie 89/665/EWG Artikel 47 Änderung der Richtlinie 92/13/EWG TITEL V Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen Artikel 48 Ausübung der Befugnisübertragung Artikel 49 Dringlichkeitsverfahren Artikel 50 Ausschussverfahren Artikel 51 Umsetzung Artikel 52 Übergangsbestimmungen Artikel 53 Überwachung und Berichterstattung Artikel 54 Inkrafttreten Artikel 55 Adressaten ANHANG XXI-L ZU KAPITEL 8 BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/25/EU, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze KAPITEL I Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4 Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3 Artikel 4 Auftraggeber: Absatz 4 KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich Abschnitt 1 Schwellenwerte Artikel 17 Neufestsetzung der Schwellenwerte Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe: Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden Unterabschnitt 1 Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie Artikel 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 2 Artikel 19 Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe: Absatz 2 Unterabschnitt 3 Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) Artikel 31 Unterrichtung Unterabschnitt 4 Besondere Sachverhalte Artikel 33 Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge Unterabschnitt 5 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen Artikel 34 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten Artikel 35 Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34 TITEL II Vorschriften über Aufträge KAPITEL I Verfahren Artikel 43 Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 57 Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 71 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absätze 2, 3, 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6 Artikel 72 Veröffentlichung auf nationaler Ebene Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Artikel 81 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3 Artikel 83 Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3 Abschnitt 4 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern und Beziehungen mit diesen umfassen Artikel 85 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen Artikel 86 Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge TITEL IV Governance Artikel 99 Durchsetzung Artikel 100 Vermerke über Vergabeverfahren Artikel 101 Nationale Berichterstattung und statistische Informationen Artikel 102 Verwaltungszusammenarbeit TITEL V Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen Artikel 103 Ausübung der Befugnisübertragung Artikel 104 Dringlichkeitsverfahren Artikel 105 Ausschussverfahren Artikel 106 Umsetzung und Übergangsbestimmungen Artikel 107 Aufhebung Artikel 108 Überprüfung Artikel 109 Inkrafttreten Artikel 110 Adressaten ANHÄNGE ANHANG II Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 4 Absatz 3 ANHANG III Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 34 Absatz 3 ANHANG IV Fristen für den Erlass der in Artikel 35 genannten Durchführungsrechtsakte ANHANG XV Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 83 Absatz 3 ANHANG XXI-M ZU KAPITEL 8 BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 89/665/EWG, ZULETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 2007/66/EG UND RICHTLINIE 2014/23/EU, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist Artikel 2b Absatz 1 Buchstabe a Artikel 2d Unwirksamkeit Artikel 2d Absatz 1 Buchstabe a, Absatz 4 Artikel 3 Korrekturmechanismus Artikel 3a Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-ante-Transparenz Artikel 3b Ausschussverfahren Artikel 4 Durchführung Artikel 4a Überprüfung ANHANG XXI-N ZU KAPITEL 8 BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 92/13/EWG, ZULETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 2007/66/EG UND RICHTLINIE 2014/23/EU, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist Artikel 2b Absatz 1 Buchstabe a Artikel 2d Unwirksamkeit Artikel 2d Absatz 1 Buchstabe a, Absatz 4 Artikel 3a Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-ante-Transparenz Artikel 3b Ausschussverfahren Artikel 8 Korrekturmechanismus Artikel 12 Durchführung Artikel 12a Überprüfung ANHANG XXI-O ZU KAPITEL 8 UKRAINE: NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER THEMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT 1. Schulung ukrainischer Beamter staatlicher Stellen, die an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligt sind, in der Ukraine oder in EU-Mitgliedstaaten 2. Schulung von Lieferanten, die an den Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge teilnehmen möchten 3. Austausch von Informationen und Erfahrungen über bewährte Praktiken und über die Vorschriften im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe 4. Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der Webseiten für die öffentliche Auftragsvergabe und Einrichtung eines Systems zur Vergabekontrolle 5. Beratung und methodologische Unterstützung durch die EU-Vertragspartei bei der Verwendung moderner elektronischer Techniken im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe 6. Stärkung der Stellen, die eine kohärente Politik in allen Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe gewährleisten und Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber unabhängig und unparteiisch begutachten und überprüfen (siehe Artikel 150 Absatz 2 dieses Abkommens) ANHANG XXI-P ZU KAPITEL 8 SCHWELLENWERTE 1. Die Schwellenwerte nach Artikel 149 Absatz 3 dieses Abkommens belaufen sich für beide Vertragsparteien auf: a) 135 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden, und bei von diesen Behörden durchgeführten Wettbewerben, b) 209 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht unter Buchstabe a fallen, c) 5 225 000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen, d) 5 225 000 EUR bei Bauaufträgen des Versorgungssektors, e) 5 225 000 EUR bei Konzessionen, f) 418 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Versorgungssektors, g) 750 000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen, h) 1 000 000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen des Versorgungssektors. 2. Die unter Nummer 1 aufgeführten Schwellenwerte (in Euro) werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens an die nach den EU-Richtlinien anwendbaren Schwellenwerte angepasst.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.