Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/43 des Rates vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung der Anhänge XXI-A bis XXI-P zur Annäherung der Regelungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vertretenden Standpunkt

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iehe Artikel 50) Teil G: IN BEKANNTMACHUNGEN VON ÄNDERUNGEN EINES AUFTRAGS WÄHREND SEINER LAUFZEIT AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 72 Absatz 1) Teil H: IN BEKANNTMACHUNGEN VON AUFTRÄGEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 75 Absatz 1) Teil I: IN VORINFORMATIONEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 75 Absatz 1) Teil J: IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE VERGABE VON AUFTRÄGEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 75 Absatz 2) ANHANG VII TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN — BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ANHANG IX INHALT DER AUFFORDERUNGEN ZUR ANGEBOTSABGABE, ZUM DIALOG ODER ZUR INTERESSENSBESTÄTIGUNG NACH ARTIKEL 54 ANHANG X VERZEICHNIS INTERNATIONALER ÜBEREINKOMMEN IM SOZIAL- UND UMWELTRECHT NACH ARTIKEL 18 ABSATZ 2 ANHANG XII NACHWEISE ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER EIGNUNGSKRITERIEN ANHANG XIV DIENSTLEISTUNGEN NACH ARTIKEL 74 ANHANG XXI-C ZU KAPITEL 8 WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 89/665/EWG vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts — und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer — und Bauaufträge (Richtlinie 89/665/EWG), geändert durch Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2007/66/EG) und durch Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (Richtlinie 2014/23/EU) (Phase 2) Artikel 1 Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren Artikel 2 Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren Artikel 2a Stillhaltefrist Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist Artikel 2b Absatz 1 Buchstabe b Artikel 2c Fristen für die Beantragung einer Nachprüfung Artikel 2d Unwirksamkeit Absatz 1 Buchstabe b Absätze 2 und 3 Artikel 2e Verstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen Artikel 2f Fristen ANHANG XXI-D ZU KAPITEL 8 WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/25/EU vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Phase 3) TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze KAPITEL I Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2, 5 und 6 Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Nummern 1 bis 9, 13 bis 16 und 18 bis 20 Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber (Absätze 1 und 4) Artikel 4 Auftraggeber: Absätze 1 bis 3 Artikel 5 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit Artikel 6 Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen KAPITEL II Tätigkeiten Artikel 7 Gemeinsame Bestimmungen Artikel 8 Gas und Wärme Artikel 9 Elektrizität Artikel 10 Wasser Artikel 11 Verkehrsleistungen Artikel 12 Häfen und Flughäfen Artikel 13 Postdienste Artikel 14 Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich Abschnitt 1 Schwellenwerte Artikel 15 Höhe der Schwellenwerte Artikel 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 1 bis 4 und 7 bis 14 Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe: Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden Unterabschnitt 1 Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie Artikel 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 1 Artikel 19 Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe: Absatz 1 Artikel 20 Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe Artikel 21 Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge Artikel 22 Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden Artikel 23 Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung Unterabschnitt 2 Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten Artikel 24 Verteidigung und Sicherheit Artikel 25 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen Artikel 26 Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen Artikel 27 Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden Unterabschnitt 3 Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) Artikel 28 Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge Artikel 29 Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen Artikel 30 Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist Unterabschnitt 4 Besondere Sachverhalte Artikel 32 Forschung und Entwicklung KAPITEL IV Allgemeine Grundsätze Artikel 36 Grundsätze der Auftragsvergabe Artikel 37 Wirtschaftsteilnehmer Artikel 39 Vertraulichkeit Artikel 40 Vorschriften über die Kommunikation Artikel 41 Nomenklaturen Artikel 42 Interessenkonflikte TITEL II Vorschriften über Aufträge KAPITEL I Verfahren Artikel 44 Wahl der Verfahren: Absätze 1, 2 und 4 Artikel 45 Offenes Verfahren Artikel 46 Nichtoffenes Verfahren Artikel 47 Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb Artikel 50 Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstaben a bis i KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 1 Vorbereitung Artikel 58 Vorherige Marktkonsultationen Artikel 59 Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern Artikel 60 Technische Spezifikationen Artikel 61 Gütezeichen Artikel 62 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise Artikel 63 Bekanntgabe technischer Spezifikationen Artikel 64 Varianten Artikel 65 Unterteilung von Aufträgen in Lose Artikel 66 Fristsetzung Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 67 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen Artikel 68 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems Artikel 69 Auftragsbekanntmachungen Artikel 70 Vergabebekanntmachung: Absätze 1, 3 und 4 Artikel 71 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1, Absatz 5 Unterabsatz 1 Artikel 73 Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen Artikel 74 Aufforderungen an die Bewerber Artikel 75 Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Artikel 76 Allgemeine Grundsätze Unterabschnitt 1 Qualifizierung und Eignung Artikel 78 Eignungskriterien Artikel 79 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 2 Artikel 80 In der Richtlinie 2014/24/EU festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien Artikel 81 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absätze 1 und 2 Unterabschnitt 2 Zuschlagserteilung Artikel 82 Zuschlagskriterien Artikel 83 Lebenszykluskostenrechnung: Absätze 1 und 2 Artikel 84 Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absätze 1 bis 4 KAPITEL IV Auftragsausführung Artikel 87 Bedingungen für die Auftragsausführung Artikel 88 Vergabe von Unteraufträgen Artikel 89 Auftragsänderungen während der Laufzeit Artikel 90 Kündigung von Aufträgen TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen KAPITEL I Soziale und andere besondere Dienstleistungen Artikel 91 Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen Artikel 92 Veröffentlichung der Bekanntmachungen Artikel 93 Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen ANHÄNGE ANHANG I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a ANHANG V Anforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe ANHANG VI A In regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachungen aufzuführende Angaben (gemäß Artikel 67) ANHANG VI B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmäßiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Aufruf zum Wettbewerb dienen, aufzuführende Angaben (gemäß Artikel 67 Absatz 1) ANHANG VIII Technische Spezifikationen — Begriffsbestimmungen ANHANG IX Vorgaben für die Veröffentlichung ANHANG X In der Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems aufzuführende Angaben (gemäß Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 68) ANHANG XI In Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (gemäß Artikel 69) ANHANG XII In der Vergabebekanntmachung aufzuführende Angaben (gemäß Artikel 70) ANHANG XIII Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Teilnahme am Dialog, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung gemäß Artikel 74 ANHANG XIV Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 36 Absatz 2 ANHANG XVI In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (gemäß Artikel 89 Absatz 1) ANHANG XVII Dienstleistungen im Sinne des Artikels 91 ANHANG XVIII In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 92) ANHANG XXI-E ZU KAPITEL 8 WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 92/13/EWG DES RATES vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (Richtlinie 92/13/EWG), geändert durch Richtlinie 2007/66/EG und Richtlinie 2014/23/EU (Phase 3) Artikel 1 Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren Artikel 2 Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren Artikel 2a Stillhaltefrist Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist Artikel 2b Absatz 1 Buchstabe b Artikel 2c Fristen für die Beantragung einer Nachprüfung Artikel 2d Unwirksamkeit Absatz 1 Buchstabe b, Absätze 2 und 3 Artikel 2e Verstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen Artikel 2f Fristen ANHANG XXI-F ZU KAPITEL 8 I.   SONSTIGE FAKULTATIVE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/24/EU (Phase 4) Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/24/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Ukraine kann die Annäherung an diese Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXI-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen. TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 2 Begriffsbestimmungen (Absatz 1 Nummern 14 und 16) Artikel 20 Vorbehaltene Aufträge TITEL II Vorschriften für öffentliche Aufträge KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 37 Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Artikel 64 Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen KAPITEL I Artikel 77 Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge II.   FAKULTATIVE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/23/EU (Phase 4) Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/23/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Ukraine kann die Annäherung an diese Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXI-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen. TITEL I Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen KAPITEL I Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen Abschnitt IV Besondere Sachverhalte Artikel 24 Vorbehaltene Konzessionen ANHANG XXI-G ZU KAPITEL 8 I.   SONSTIGE VERBINDLICH VORGESCHRIEBENE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/24/EU (Phase 4) TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 2 Begriffsbestimmungen (Absatz 1 Nummer 21) Artikel 22 Vorschriften über die Kommunikation: Absatz 1 TITEL II Vorschriften für öffentliche Aufträge KAPITEL I Verfahren Artikel 26 Wahl der Verfahren: Absatz 3, zweite Alternative von Absatz 4 Artikel 30 Wettbewerblicher Dialog Artikel 31 Innovationspartnerschaften KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 33 Rahmenvereinbarungen Artikel 34 Dynamische Beschaffungssysteme Artikel 35 Elektronische Auktionen Artikel 36 Elektronische Kataloge Artikel 38 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 50 Vergabebekanntmachung: Absätze 2 und 3 TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen KAPITEL II Vorschriften für Wettbewerbe Artikel 78 Anwendungsbereich Artikel 79 Bekanntmachungen Artikel 80 Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben und die Auswahl der Teilnehmer Artikel 81 Zusammensetzung des Preisgerichts Artikel 82 Entscheidungen des Preisgerichts ANHÄNGE ANHANG V IN BEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN Teil E: IN WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 79 Absatz 1) Teil F: IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE ERGEBNISSE EINES WETTBEWERBS AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 79 Absatz 2) ANHANG VI: IN DEN AUFTRAGSUNTERLAGEN FÜR ELEKTRONISCHE AUKTIONEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (ARTIKEL 35 ABSATZ 4) II.   VERBINDLICH VORGESCHRIEBENE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/23/EU (Phase 4) TITEL I Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen KAPITEL I Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen Abschnitt I Gegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2 und 4 Artikel 2 Grundsatz der Verwaltungsautonomie der Behörden Artikel 3 Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz Artikel 4 Freiheit der Festlegung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse Artikel 5 Begriffsbestimmungen Artikel 6 Öffentliche Auftraggeber: Absätze 1 und 4 Artikel 7 Auftraggeber Artikel 8 Schwellenwert und Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen Abschnitt II Ausschlüsse Artikel 10 Für von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse Artikel 11 Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation Artikel 12 Besondere Ausschlüsse im Bereich Wasser Artikel 13 Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen Artikel 14 Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, das/der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist Artikel 17 Konzessionen zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen Artikel 18 Laufzeit der Konzession Artikel 19 Soziale und andere besondere Dienstleistungen Artikel 20 Gemischte Verträge Artikel 21 Vergabe von Konzessionen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten Artikel 22 Verträge, die sowohl in Anhang II genannte wie auch andere Tätigkeiten betreffen Artikel 23 Konzessionen, die sowohl die in Anhang II genannten Tätigkeiten als auch Tätigkeiten, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten, umfassen Artikel 25 Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen KAPITEL II Grundsätze Artikel 26 Wirtschaftsteilnehmer Artikel 27 Nomenklaturen Artikel 28 Vertraulichkeit Artikel 29 Vorschriften über die Kommunikation TITEL II Vorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien KAPITEL I Allgemeine Grundsätze Artikel 30 Allgemeine Grundsätze: Absätze 1, 2 und 3 Artikel 31 Konzessionsbekanntmachungen Artikel 32 Zuschlagsbekanntmachung Artikel 33 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 1 Artikel 34 Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen Artikel 35 Bekämpfung von Bestechung und Verhinderung von Interessenkonflikten KAPITEL II Verfahrensgarantien Artikel 36 Technische und funktionelle Anforderungen Artikel 37 Verfahrensgarantien Artikel 38 Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber Artikel 39 Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten für die Konzession Artikel 40 Mitteilungen an Bewerber und Bieter Artikel 41 Zuschlagskriterien TITEL III Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen Artikel 42 Vergabe von Unteraufträgen Artikel 43 Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit Artikel 44 Kündigung von Konzessionen Artikel 45 Überwachung und Berichterstattung ANHÄNGE ANHANG I VERZEICHNIS DER TÄTIGKEITEN NACH ARTIKEL 5 NUMMER 7 ANHANG II VON AUFTRAGGEBERN IM SINNE DES ARTIKELS 7 AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN ANHANG III VERZEICHNIS DER RECHTSAKTE DER UNION IM SINNE DES ARTIKELS 7 ABSATZ 2 BUCHSTABE B ANHANG IV DIENSTLEISTUNGEN IM SINNE DES ARTIKELS 19 ANHANG V ANGABEN IN KONZESSIONSBEKANNTMACHUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 31 ANHANG VI IN DER VORINFORMATION IN BEZUG AUF KONZESSIONEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 31 ABSATZ 3 ANHANG VII ANGABEN IN DEN ZUSCHLAGSBEKANNTMACHUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 32 ANHANG VIII ANGABEN IN ZUSCHLAGSBEKANNTMACHUNGEN BETREFFEND KONZESSIONEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 32 ANHANG IX VORGABEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ANHANG X VERZEICHNIS DER INTERNATIONALEN SOZIALSCHUTZ- UND UMWELTÜBEREINKOMMEN IM SINNE DES ARTIKELS 30 ABSATZ 3 ANHANG XI ANGABEN IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER ÄNDERUNGEN WÄHREND DER LAUFZEIT EINER KONZESSION GEMÄSS ARTIKEL 43 ANHANG XXI-H ZU KAPIT

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.