Europäische Union

2008/212/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG

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von Agrar- und Unternehmensstatistiken in Einklang mit den EU-Standards und der EU-Methodik sowie verstärkte Übermittlung statistischer Daten an Eurostat. — Abschluss des Aufbaus des statistischen Unternehmensregisters und des Registers landwirtschaftlicher Betriebe, u. a. mit Routinen, die sicherstellen, dass diese Register aktuelle Daten enthalten. Kapitel 19: Beschäftigungs- und Sozialpolitik — Weitere Übernahme des Besitzstands und Stärkung der entsprechenden Verwaltungs- und Vollzugsstrukturen, u. a. der Arbeitsaufsichtsbehörde. — Gewährleistung der Verwaltungskapazität für die Umsetzung der Politik der sozialen Eingliederung und des Sozialschutzes. — Gewährleistung eines funktionierenden und repräsentativen sozialen Dialogs. — Weitere Bemühungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen. Kapitel 20: Unternehmens- und Industriepolitik — Definition und Umsetzung einer wachstums- und innovationsfördernden Industriestrategie. — Einführung einer systematischen Folgenabschätzung neuer Vorschriften auf Unternehmen. — Verstärkung der Ressourcen der KMU-Abteilung und der KMU-Behörde und Gewährleistung, dass die KMU-Strategie samt Aktionsplan und die Europäische Charta für Kleinunternehmern umgesetzt werden. — Fortsetzung der Arbeiten an der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und am Abbau der bürokratischen Hindernisse für die Geschäftsausübung („Guillotine-Mechanismus“); Einführung von Folgenabschätzungen bei Rechtsvorschriften. Kapitel 22: Regionalpolitik und Koordinierung strukturpolitischer Instrumente — Verstärkung des Aufbaus von institutionellen Strukturen und Stärkung der Verwaltungskapazität in den Bereichen Programmplanung, Projektvorbereitung, Überwachung, Evaluierung sowie Finanzverwaltung und -kontrolle, insbesondere auf Ebene der Fachministerien, zur Umsetzung der Heranführungsprogramme der EU als Vorbereitung auf die Kohäsionspolitik der Gemeinschaft. — Abschluss der nationalen Regionalentwicklungsstrategie. Kapitel 23: Justiz und Grundrechte — Umsetzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten. Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung. — Weitere Prioritäten siehe Abschnitt über die politischen Kriterien. Kapitel 24: Recht, Freiheit und Sicherheit — Weitere Umsetzung des Aktionsplans für die integrierte Grenzverwaltung, Entwicklung der wichtigsten Datenbanken für die Grenzverwaltung und Gewährleistung ihres Zusammenschlusses, Modernisierung der Ausrüstung für die Dokumentenanalyse und Grenzüberwachung, Gewährleistung der effektiven Anwendung der Anforderungen an die Ausstellung qualitativ hochwertiger Reise- und Ausweispapiere sowie Bereitstellung von Fortbildungsmaßnahmen für das Personal. — Bereitstellung von angemessenen Finanzmitteln und Fortbildungsmaßnahmen für die Durchführung der Polizeireform, Verstärkung der Koordinierung und der Zusammenarbeit der Polizeibehörden sowie zwischen der Polizei und anderen Strafvollzugsbehörden und Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. — Ausarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Personal- und Ausbildungsstrategie für die Polizei und Modernisierung ihrer Ausrüstung. — Weitere verstärkte Bemühungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere durch den besseren Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen und durch zügige Ausstellung und Befolgung internationaler Haftbefehle (einschließlich Computerkriminalität mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderpornografie), Einrichtung eines integrierten Informationssystems zur behördenübergreifenden Nutzung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich Menschen-, Waffen- und Drogenhandel. — Verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels und Stärkung der Ermittlungskapazitäten auf dem Gebiet der Computerkriminalität. — Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EG und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie Verhandlungen über entsprechende Rückübernahmeabkommen mit Ländern, aus denen Migranten über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien in die EU einreisen. — Intensivierung des Verfahrens zur Einführung von Rechtsinstrumenten zur Wahrung der Rechte von Personen, die des (internationalen) Schutzes bedürfen. — Gewährleistung, dass das Asyl- und das Ausländergesetz an den einschlägigen Besitzstand angeglichen werden. Kapitel 25: Wissenschaft und Forschung — Stärkung der Kapazität für Forschung und technologische Entwicklung zur Gewährleistung einer erfolgreichen Teilnahme an den Rahmenprogrammen der Gemeinschaft. — Beginn der Formulierung und Umsetzung einer integrierten Forschungspolitik und Maßnahmen zur Integration in den Europäischen Forschungsraum. Kapitel 26: Bildung und Kultur — Abschluss des Rechts- und Verwaltungsrahmens für die Verwaltung der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ und Stärkung der Durchführungsstellen. Kapitel 27: Umwelt — Fortsetzung der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand, insbesondere in den Bereichen Luftqualität, Abfallwirtschaft und Wasserqualität, und deutliche Verbesserung bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften und der Umweltüberwachung. — Stärkung der Umweltinspektion und anderer Durchsetzungsbehörden, Erstellung einer glaubwürdigen Erfolgsbilanz und Gewährleistung, dass Geldbußen und andere Sanktionen wirksam angewendet werden und abschreckend wirken. — Stärkung der Verwaltungskapazität auf nationaler und lokaler Ebene und Verbesserung der Koordinierung zwischen den für Umweltbelange zuständigen Verwaltungsstellen. — Ausarbeitung strategischer Pläne, einschließlich Finanzstrategien, und Vorbereitung einer nationalen Abfallbewirtschaftungsstrategie und eines Abfallbewirtschaftungsplans. — Entwicklung einer Umweltinvestitionsstrategie, basierend auf den geschätzten Kosten der Rechtsangleichung. — Einbeziehung von Umweltschutzbelangen in andere Politikbereiche, insbesondere durch Umweltverträglichkeitsprüfungen. — Förderung von Investitionen in die Umweltinfrastruktur mit besonderem Schwerpunkt auf der Sammlung und Behandlung von Abwasser, der Trinkwasserversorgung, der Luftverschmutzung und der Abfallbewirtschaftung. Kapitel 29: Zollunion — Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Zollvorschriften und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. — Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften und Verfahren an den Besitzstand, insbesondere in den Bereichen Durchfuhr und Zuteilung von Zollkontingenten. — Angleichung des Gesetzes über die Technologie-/Industrieentwicklungszonen an den Besitzstand. Kapitel 31: Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik — Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Durchsetzung des Gemeinsamen Standpunkts zu den auf internationaler Ebene beschlossenen restriktiven Maßnahmen. Kapitel 32: Finanzkontrolle — Überarbeitung des Strategiepapiers zur internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen (PIFC) und Vorlage von Gesetzen in diesem Bereich sowie im Bereich der internen Audits, um dafür zu sorgen, dass sowohl die einschlägigen Strategien als auch die geltenden Rechtsvorschriften umfassend und kohärent sind, und um den Aktionsplan für die Umsetzung der mittelfristigen Prioritäten in diesem Bereich auf den neuesten Stand zu bringen. — Abschließende Einrichtung interner Auditdienste in zentralstaatlichen Einrichtungen und ggf. Schaffung solcher Dienste auf kommunaler Ebene sowie Gewährleistung einer ausreichenden Personalausstattung, Ausbildung und Sachausstattung. — Entwicklung effizienter Management-, Überwachungs-, Kontroll- und Auditsysteme für die dezentralisierte Durchführung von Programmen im Rahmen der Heranführungsinstrumente. 3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Regierung — Abschluss der Dezentralisierung. Öffentliche Verwaltung — Weiterentwicklung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Korruptionsbekämpfung — Vollständige Umsetzung der Strategie zur Korruptionsbekämpfung. — Durchsetzung der Vorschriften zur Vermeidung von Interessenskonflikten in Einklang mit internationalen Standards. Menschenrechte und Schutz von Minderheiten — Weitere Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte durch Strafverfolgungsbehörden sowie in Haftanstalten und Gefängnissen. — Weitere Umsetzung der Strategie für eine gerechte Vertretung von Minderheiten. Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen — Förderung des regionalen Dialogs, der Stabilität, der gutnachbarlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit. Wirtschaftliche Kriterien — Mit Blick auf die Liberalisierungsverpflichtungen des Landes verstärkte Anstrengungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Elektrizitätsmarktes durch die Beseitigung von Verzerrungen aufgrund von nicht kostendeckenden Preisen und durch Stärkung der Regulierungsbehörden und der physischen Infrastruktur. — Bessere Lenkung der Staatsausgaben durch Stärkung der Kapazitäten des öffentlichen Sektors für die mittelfristige Planung und durch Verbesserung des Haushaltsvollzugs. Weitere Verbesserung der Ausbildungsqualität durch Bereitstellung von Mitteln für die fortlaufende Finanzierung der Infrastruktur und des für die ordnungemäße Umsetzung der jüngsten Reformen im Bildungssektor erforderlichen Personals. — Weitere Verbesserung der Arbeitsmarktergebnisse und Verringerung der Arbeitslosigkeit, insbesondere durch zusätzliche Maßnahmen zum Abbau der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit und zur Modernisierung des Sozialversicherungs- und des Bildungssystems. — Weitere Bemühungen zur Integration des informellen Sektors in die reguläre Wirtschaft. — Modernisierung der Infrastruktur des Landes, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr, zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit insgesamt. Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Kapitel 1: Freier Warenverkehr — Aufbau von Strukturen für die Marktüberwachung in Einklang mit dem Besitzstand. Kapitel 3: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit — Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, einschließlich Harmonisierung der Ausbildungsanforderungen, und Aufbau der entsprechenden Verwaltungsstrukturen. — Angleichung an den Besitzstand im Bereich Postdienstleistungen, einschließlich der Einrichtung einer unabhängigen nationalen Regulierungsbehörde. Kapitel 5: Öffentliches Auftragswesen — Aufbau voll funktionsfähiger Strukturen für das öffentliche Auftragswesen, die gewährleisten, dass die Vergabeverfahren in völliger Übereinstimmung mit den Standards der Gemeinschaft erfolgen. Entwicklung eines elektronischen Beschaffungswesens. Kapitel 7: Schutz der Rechte an geistigem Eigentum — Aufbau der erforderlichen Kapazität für die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands in allen unter dieses Kapitel fallenden Bereichen und Vorweisen einer zufrieden stellenden Erfolgsbilanz hinsichtlich der Ermittlung, Verfolgung und gerichtlichen Behandlung von Nachahmung und Produktpiraterie. Kapitel 8: Wettbewerbspolitik — Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den kartell- und beihilferechtlichen Besitzstand der EU. — Weitere Verbesserung der Durchsetzungsbilanz im Kartellbereich und in der Kontrolle staatlicher Beihilfen. — Sensibilisierung der Regierungsstellen, der Wirtschaft und der allgemeinen Öffentlichkeit. Kapitel 9: Finanzdienstleistungen — Vorweisen einer glaubwürdigen Erfolgsbilanz hinsichtlich der Bekämpfung des Fahrens ohne Versicherungsschutz. — Weitere Angleichung an die Rechtsvorschriften der EU im Bereich Finanzdienstleistungen. Kapitel 11: Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums — Verbesserung der Kapazität der Agrarverwaltung und Abschluss der Vorarbeiten zur Durchsetzung und praktischen Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos), und Gewährleistung eines funktionierenden Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS). Kapitel 12: Nahrungsmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik — Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) und tierischer Nebenprodukte, Anwendung und Durchsetzungskontrolle sowie Errichtung des notwendigen Erfassungs- und Behandlungssystems. — Errichtung einer personell gut ausgestatteten Behörde für Pflanzengesundheit. Weitere Angleichung der Pflanzenschutzvorschriften an den Besitzstand. — Annahme eines Plans für die Modernisierung von agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben und Aufnahme seiner Umsetzung. — Stärkung der Laborkapazitäten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit. Kapitel 14: Verkehr — Fortsetzung der Arbeiten zur vollständigen Rechtsangleichung im Bereich Straßenverkehr (einschließlich der Einführung des digitalen Tachografen), weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich Eisenbahnverkehr (erstes und zweites Eisenbahn-Paket und Interoperabilität), Abschluss der Rechtsangleichung im Bereich Flugverkehr und Gewährleistung einer konsequenten Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften. — Umsetzung der im Rahmen der zweiten Übergangsphase des Übereinkommens über einen Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen. Kapitel 15: Energie — Weitere Anstrengungen zur Gewährleistung einer angemessenen Energieversorgung und zur Entwicklung und Umsetzung einer Energiepolitik, die mit den Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft im Einklang steht. Kapitel 17: Wirtschafts- und Währungspolitik — Angleichung des rechtlichen Rahmens zur Gewährleistung der uneingeschränkten Unabhängigkeit der Zentralbank. Kapitel 18: Statistik — Weiterentwicklung sämtlicher Statistikbereiche, vollständige Harmonisierung der Schlüsselbereiche in Bezug auf Frequenz, Erfassungsbereich, Klassifizierungen, Rechtzeitigkeit und Qualität sowie Schaffung eines einheitlichen Verwaltungs- und Produktionssystems. — Schaffung eines gut koordinierten nationalen Statistiksystems. Kapitel 19: Beschäftigung und Sozialpolitik — Entwicklung eines dauerhaften Mechanismus für den sozialen Dialog. — Entwicklung langfristiger Strategien für die soziale Eingliederung und Verbesserung des Zugangs benachteiligter Gruppen zum Arbeitsmarkt. — Weitere Verbesserung des Sozialschutzes. — Schaffung von Mechanismen zur Überwachung der Situation von Menschen mit Behinderungen. Kapitel 20: Unternehmens- und Industriepolitik — Weiterentwicklung der KMU-Unterstützungsmechanismen und Verbesserung des Zugangs der KMU zu Finanzdienstleistungen. Festlegung und Durchführung einer wachstums- und innovationsfördernden Industriestrategie. — Abschluss der Entwicklung und Durchführung der Strategie zur durchgängigen Heranbildung von unternehmerischer Kompetenz auf der Grundlage von erfolgreichen von Gebern gestützten Pilotprojekten. Kapitel 22: Regionalpolitik und Koordinierung strukturpolitischer Instrumente — Stärkung der Verwaltungskapazität auf zentraler Ebene und Aufbau der Verwaltungskapazität auf regionaler und lokaler Ebene; Gewährleistung einer klaren Aufgabenverteilung und Koordinierung zwischen den Durchführungsbehörden/-strukturen, einschließlich der lokalen Behörden, sowie Stärkung ihrer Kapazitäten. Kapitel 24: Recht, Freiheit und Sicherheit — Angleichung der Rechtsvorschriften an den einschlägigen Besitzstand in den Bereichen Asyl und Immigration. Kapitel 25: Wissenschaft und Forschung — Durchführung einer integrierten Forschungspolitik. Kapitel 26: Bildung und Kultur — Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität, einschließlich der Grundschulbildung, und zur Schaffung eines modernen Berufsbildungs- und Ausbildungssystems sowie eines dem Arbeitsmarkt und den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechenden Hochschulsystems sowie Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung. Kapitel 27: Umwelt — Weitere Einbeziehung von Umweltschutzbelangen in andere Politikbereiche, insbesondere durch Umweltverträglichkeitsprüfungen. — Weiterhin verstärkte Investitionen in die Umweltinfrastruktur mit besonderem Schwerpunkt auf der Sammlung und Behandlung von Abwasser, der Trinkwasserversorgung, der Luftverschmutzung und der Abfallbewirtschaftung. Kapitel 28: Gesundheits- und Verbraucherschutz — Vollständige Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verbraucherschutz und Stärkung der für eine wirksame Marktüberwachung erforderlichen Verwaltungskapazität. — Fortsetzung der Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der öffentlichen Gesundheit, insbesondere in Bezug auf Tabak, Blut, Gewebe und Zellen sowie übertragbare Krankheiten. Stärkung der institutionellen, administrativen und finanziellen Kapazität im Bereich öffentliche Gesundheit. — Im Bereich der geistigen Gesundheit: Aufbau gemeindenaher Dienste als Alternative zur Unterbringung in Heimen sowie Zuweisung ausreichender finanzieller Mittel für die Gesundheitsversorgung in diesem Bereich. Kapitel 31: Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik — Gewährleistung, dass das Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Bedingungen für die Überstellung von Personen an den Internationalen Strafgerichtshof mit den vom Europäischen Rat im September 2002 angenommenen Leitprinzipien der EU in Einklang gebracht wird. Kapitel 32: Finanzkontrolle — Weiterentwicklung und Umsetzung des EU-Modells der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen (PIFC) (dezentralisierte Rechenschaftspflicht der Verwaltung und funktionell unabhängiger interner Auditdienst) durch kohärente Rechtsvorschriften und angemessene institutionelle Kapazitäten unter der Leitung des Finanzministeriums. — Weitere Stärkung der operationellen und funktionellen Kapazität sowie der finanziellen Unabhängigkeit des staatlichen Rechnungshofes. — Umsetzung von Verfahren und Ausbau von Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der EU. 4.   PROGRAMMIERUNG Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die bestehenden Finanzierungsinstrumente, insbesondere im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 (IPA) und im Falle der vor 2007 angenommenen Programme im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (CARDS) (1), bereitgestellt. Die Finanzierungsvereinbarungen bilden die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der konkreten Programme. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien kommt auch für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht. 5.   KONDITIONALITÄT Die Gemeinschaftshilfe für die westlichen Balkanländer wird von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und der Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sowie bei der Umsetzung der in dieser Beitrittspartnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 21 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 bzw. bei Programmen, die vor 2007 beschlossen wurden, auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten ferner die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegten Bedingungen, insbesondere was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen. In die einzelnen Jahresprogramme wurden außerdem besondere Bedingungen aufgenommen. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geschlossen wird. 6.   ÜBERWACHUNG Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Berichte, überprüft. (1)   ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.