Europäische Union

2008/212/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG

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19.3.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 80/32 BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG (2008/212/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1) in ihrer geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung der Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt. (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Darin ist auch bestimmt, dass die Umsetzung der Partnerschaften mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft wird. (3) Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2005 wurde der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien der Kandidatenstatus verliehen. Daraufhin wurde vorgeschlagen, die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 zu ändern und die Partnerschaft für dieses Land von „Europäische Partnerschaft“ in „Beitrittspartnerschaft“ umzubenennen. (4) Am 30. Januar 2006 nahm der Rat auf Vorschlag der Kommission vom November 2005 die zweite Beitrittspartnerschaft für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2) an. (5) Die Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007“ sieht für Ende 2007 eine Aktualisierung der Partnerschaften vor. (6) Am 17. Juli 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (3) angenommen, mit der der Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer erneuert wurde. (7) Daher sollte eine aktualisierte Fassung der bisherigen Beitrittspartnerschaft angenommen werden, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für die künftigen Maßnahmen gesetzt werden. (8) Um sich auf die weitere Integration in die Europäische Union vorzubereiten, sollten die zuständigen Behörden in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien einen genauen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft ausarbeiten. (9) Der Beschluss 2006/57/EG sollte daher aufgehoben werden — BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind im Anhang festgelegt. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft. Artikel 3 Der Beschluss 2006/57/EG wird aufgehoben. Artikel 4 Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2008. Im Namen des Rates Der Präsident D. RUPEL (1)   ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7). (2)  Beschluss 2006/57/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/518/EG (ABl. L 35 vom 7.2.2006, S. 57). (3)   ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82. ANHANG BEITRITTSPARTNERSCHAFT MIT DER EHEMALIGEN JUGOSLAWISCHEN REPUBLIK MAZEDONIEN 2007 1.   EINLEITUNG Der Europäische Rat hat die Einführung der Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt. Mit diesem Vorschlag für eine Beitrittspartnerschaft soll die Europäische Partnerschaft vom Januar 2006 anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien aktualisiert werden. In dem Vorschlag werden neue Handlungsprioritäten festgelegt, weiterhin gültige werden übernommen. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft ausarbeitet. Die Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes. 2.   GRUNDSÄTZE Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs. Die Prioritäten, die für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ermittelt wurden, betreffen ihre Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden. 3.   PRIORITÄTEN Die in dieser Beitrittspartnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auch tatsächlich erwartet werden kann, dass sie diese in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung. Was die Festsetzung neuer Prioritäten betrifft, so kommen mit Sicherheit weitere Aufgaben auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu, die im Rahmen einer künftigen Partnerschaft, auch unter Berücksichtigung künftiger Fortschritte des Landes, zu Prioritäten erklärt werden können. Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Hauptprioritäten ermittelt, die zu Beginn des folgenden Abschnitts aufgelistet sind. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider. 3.1.   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN Hauptprioritäten — Gewährleistung der Erfüllung aller im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens eingegangenen Verpflichtungen. — Förderung eines konstruktiven und integrativen Dialogs im Rahmen der demokratischen Institutionen, insbesondere in den Bereichen, die einen Konsens zwischen allen politischen Parteien erfordern. — Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des Polizeigesetzes. — Vorlage einer soliden Erfolgsbilanz über die Durchführung der Justizreform und Stärkung der Unabhängigkeit und der Gesamtkapazitäten des Justizapparats. Durchführung der Strafrechtsreform und endgültige Ernennung des Justizrates. — Vorlage einer soliden Erfolgsbilanz über die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption. — Gewährleistung, dass Einstellung und Laufbahnentwicklung von Beamten frei von politischer Einmischung erfolgen, Weiterentwicklung eines leistungsorientierten Laufbahnsystems und vollständige Umsetzung des Gesetzes für öffentliche Bedienstete. — Verringerung der Beschäftigungshemmnisse und Bewältigung insbesondere der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit. — Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen durch weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Förderung der Unabhängigkeit der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Beschleunigung der Rechtsverfahren und Fortsetzung der Eintragung von Eigentumsrechten. Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit — Unterstützung der Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid, unter anderem im Hinblick auf die Förderung von vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Parlament/Wahlen — Gewährleistung der Einhaltung des Wahlgesetzes bei allen künftigen Wahlen. — Rasche Entscheidungen im Falle von Wahlunregelmäßigkeiten und Verhängung abschreckender Strafen. — Stärkung der Kapazitäten des Parlaments, insbesondere durch Mittelaufstockung. Regierung — Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht der lokalen Verwaltungen. Insbesondere Ausbau der internen Kontrollen und Prüfungen. — Erreichen eines zufrieden stellenden Standards bei der Erhebung der Gemeindesteuern im gesamten Land. — Ausbau der Kapazitäten der Kommunen für die Verwaltung von staatseigenem Grundbesitz. — Gewährleistung, dass die Kommunen über genügend gut ausgebildetes Personal verfügen. Öffentliche Verwaltung — Einführung eines leistungsorientierten Laufbahnsystems als Grundlage einer zuverlässigen, effizienten und professionellen öffentlichen Verwaltung auf zentraler und lokaler Ebene. — Gewährleistung einer effizienten Anwendung des Verhaltenskodex für öffentlich Bedienstete. — Ausbau der Verwaltungskapazität, insbesondere durch Entwicklung der Kapazität für die strategische Planung und Politikformulierung sowie Verbesserung der Ausbildung, und Entwicklung einer allgemeinen Strategie für die Beamtenausbildung. — Wirksame Umsetzung der Maßnahmen zur Gewährleistung einer transparenten Verwaltung, insbesondere in Bezug auf den Entscheidungsprozess, sowie weitere Förderung einer aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft. — Weiterverfolgung der Reformen der Strafverfolgungsbehörden. — Gewährleistung einer angemessenen Verwaltungskapazität zur effizienten Programmierung und Verwaltung von IPA-Mitteln. Justizsystem — Weiterentwicklung der Maßnahmen der Schulungsakademie für die Aus- und Weiterbildung der Richter und Staatsanwälte. — Vollständiger Aufbau neuer Gerichtsstrukturen und Bereitstellung angemessener Mittel zur Gewährleistung ihrer uneingeschränkten Funktionsfähigkeit und Steigerung ihrer Effizienz. — Gewährleistung der ordnungsgemäßen und uneingeschränkten Vollstreckung der Gerichtsurteile. Korruptionsbekämpfung — Gewährleistung einer angemessenen Befolgung der Empfehlungen der staatlichen Kommission für Korruptionsbekämpfung und des staatlichen Rechnungshofes. — Vollständige Umsetzung der Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO). — Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Vorschriften über die Finanzierung von politischer Parteien und Wahlkampagnen. Einführung wirksamer Sanktionen im Falle von Verstößen. — Nachbereitung der Überprüfungen, die in Bezug auf die Ermessensbefugnisse bestimmter Beamter durchgeführt wurden. — Vollständige Umsetzung des Gesetzes über den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen. — Weitere Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Stellen. Menschenrechte und Minderheitenschutz — Uneingeschränkte Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Empfehlungen des Ausschusses zur Verhütung von Folter sowie des Rahmenabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten. — Uneingeschränkte Anwendung der geltenden Regeln auf dem Gebiet der Berufsethik und der internen Kontrolle sowie der Menschenrechtsstandards in allen Strafverfolgungsbehörden, der Justiz- und Gefängnisverwaltung, u. a. durch regelmäßige Schulungen. — Bereitstellung ausreichender Mittel zur Verbesserung der Haftbedingungen. — Einrichtung wirksamer Mechanismen für die Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung sämtlicher Formen der Diskriminierung durch staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen gegen einzelne Personen oder Gruppen. — Verstärkung des Schutzes der Rechte von Frauen und Kindern. — Aktualisierung und Umsetzung der Strategie für eine gerechte Vertretung von Minderheiten insbesondere durch Bereitstellung angemessener Mittel und Verhängung wirksamer Sanktionen bei Nichterreichen der Zielvorgaben. — Besserer Zugang aller Minderheiten zu Bildung, Justiz und Sozialleistungen. Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen — Weitere uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ — ICTY) und — im Hinblick auf eine mögliche Rückverweisung von Fällen — Erfüllung aller für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrens notwendigen Voraussetzungen. — Weitere Förderung des Übergangs vom Stabilitätspakt zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen und wirksame Umsetzung des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA). — Gewährleistung gutnachbarlicher Beziehungen, insbesondere durch auf einem konstruktiven Ansatz beruhende intensivierte Bemühungen um eine für beide Seiten akzeptablen Verhandlungslösung in der mit Griechenland strittigen Frage des Ländernamens im Rahmen der Resolutionen 817/93 und 845/93 des VN-Sicherheitsrates, und Vermeidung von Maßnahmen, die sich negativ auf diese Beziehungen auswirken könnten. — Stärkung der Zusammenarbeit mit Nachbarländern und wirksame Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels und Schmuggels, justizielle Zusammenarbeit, Grenzverwaltung, Rückübernahme und Umweltschutz. Wirtschaftliche Kriterien — Fortführung der Eintragung von Land- und Grundbesitz und Stärkung des Grundbuchwesens im Hinblick auf mehr Rechtssicherheit für Wirtschaftsteilnehmer und ein besseres Funktionieren der marktwirtschaftlichen Mechanismen. — Verbesserung der Effizienz öffentlicher Dienstleistungen, insbesondere durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Ausbildung und Modernisierung der bestehenden Infrastruktur. Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Kapitel 1: Freier Warenverkehr — Annahme und Umsetzung horizontaler Rahmenvorschriften zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur, Gewährleistung der Aufgabentrennung zwischen den verschiedenen Funktionen (Regulierung, Normung, Akkreditierung, Messwesen, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung) für die Verfahren der Konformitätsbewertung. — Ausarbeitung einer umfassenden Strategie samt Zeitplan und Zwischenzielvorgaben für die Umsetzung des Besitzstands für die einschlägigen horizontalen Organisationen (Normung, Akkreditierung, Messwesen und Marktüberwachung) sowie Zieldaten und klarer Aufgabenzuteilung für die Einführung und die wirksame Umsetzung der rechtlichen Maßnahmen sowie die Verbesserung der Verwaltungskapazität in den einzelnen Sektoren. — Entwurf eines Aktionsplans zur Angleichung an die Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag mit Zwischenzielvorgaben für das interne Screening des innerstaatlichen Rechts und der Verwaltungspraxis im Hinblick auf die Einführung von Klauseln für die gegenseitige Anerkennung und die dadurch erforderlichen Änderungen. — Erhöhung der Übernahmerate europäischer Normen und Intensivierung der Bemühungen um Vollmitgliedschaft in den europäischen Normungsorganisationen. Kapitel 3: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit — Beseitigung der noch verbleibenden Hemmnisse für natürliche und juristische Personen aus der EU bei der Niederlassung oder Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen. — Unterscheidung in den Rechtsvorschriften zwischen der Erbringung von Dienstleistungen über eine dauerhafte Niederlassung und der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen. Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr — Weitere Stärkung des Systems zur Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere durch Sensibilisierung der Bericht erstattenden Institutionen und Aufstellung einer glaubwürdigen Bilanz der Rechtsdurchsetzung seitens der zuständigen Stellen. Verstärkter Aufbau von Kapazitäten und Informationsaustausch zwischen diesen Stellen. — Fortschritte bei der Beseitigung der noch verbleibenden Beschränkungen des Kapitalverkehrs. Kapitel 5: Öffentliches Auftragswesen — Stärkung des Beschwerdeausschusses zur Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzsystems. Kapitel 6: Gesellschaftsrecht — Entwicklung einer wirksamen und unabhängigen Qualitätssicherung und öffentlicher Aufsichtssysteme für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften. Stärkung der einschlägigen Verwaltungskapazitäten. Kapitel 7: Schutz der Rechte an geistigem Eigentum — Ausarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans für den Aufbau der erforderlichen Kapazitäten für die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands in allen unter dieses Kapitel fallenden Bereichen, mit besonderem Schwerpunkt auf spezifischen Schulungsmaßnahmen für die Strafvollzugsbehörden, Richter, Staatsanwälte und Zollbeamten. — Ausarbeitung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und bessere Zusammenarbeit zwischen den Strafvollzugsbehörden und allen relevanten Akteuren. Kapitel 8: Wettbewerbspolitik — Vorlage einer glaubwürdigen Durchsetzungsbilanz im Bereich des Kartellrechts und Konzentration auf die schwerwiegendsten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. — Einführung wirksamer Ex-ante-Kontrollen im Bereich der staatlichen Beihilfen. — Stärkung der Verwaltungskapazität der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs und Gewährleistung einer angemessenen Mittel- und Personalausstattung. — Uneingeschränkte Gewährleistung der transparenten und nicht diskriminierenden Anwendung des Wettbewerbsrechts. Kapitel 9: Finanzdienstleistungen — Stärkung des Rechts- und Aufsichtsrahmens für den Finanzsektor, einschließlich dessen Durchsetzung, insbesondere was den Versicherungs- und den Wertpapiermarkt anbetrifft. — Gewährleistung, dass die unabhängige Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor ihre Arbeit aufnehmen kann und eine angemessene Personalausstattung erhält. Kapitel 10: Informationsgesellschaft und Medien — Beendigung der Verletzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, indem alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um den Verpflichtungen zur Liberalisierung der elektronischen Kommunikationsdienste nachzukommen, einschließlich Erlass aller notwendigen Durchführungsvorschriften und weitere Stärkung der Regulierungsbehörden. — Wettbewerbssichernde Vorkehrungen gegenüber Betreibern mit erheblicher Marktmacht. — Stärkung der Unabhängigkeit und Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation und elektronische Medien. — Gewährleistung einer soliden und dauerhaften Finanzierungsquelle für die öffentliche Rundfunkanstalt und den Rundfunkrat. Kapitel 11: Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums — Beschleunigung der Eintragung von Agrarland in das Grundbuch. — Erhebung und Verarbeitung zuverlässiger Agrardaten. — Weitere Vorbereitungen zur Einrichtung effizienter und solider Zahl- und Kontrollstellen zur Verwaltung der Agrarfonds in Übereinstimmung mit den EU-Anforderungen und internationalen Prüfungsstandards. Kapitel 12: Nahrungsmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik — Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich der Tier- und Pflanzengesundheit, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die Rahmenvorschriften mit dem Besitzstand vereinbar sind. — Weitere Stärkung der Kapazität des Veterinärdienstes auf zentraler wie auf lokaler Ebene, um ein EU-kompatibles Kontrollsystem zu schaffen, insbesondere für Einfuhrkontrollen. — Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Systems zur Identifizierung von Rindern und Registrierung ihrer Verbringung sowie Einführung eines Systems zur Identifizierung von Schweinen, Schafen und Ziegen. — Weitere Angleichung der Kontrollsysteme für Tierseuchen und Tiergesundheit an die legislativen und institutionellen Erfordernisse der EU sowie die Notfallpläne für meldepflichtige Krankheiten. — Bewertung der Einhaltung einschlägiger EU-Vorschriften durch die agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe als Grundlage für künftige Pläne zur Modernisierung dieser Betriebe. Kapitel 14: Verkehr — Weitere Umsetzung der Absichtserklärung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Stärkung der Zusammenarbeit mit der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle. — Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in Bezug auf den Straßenverkehr, insbesondere in den Bereichen gefährliche Güter, Marktzugang, soziale Bedingungen, Einführung des digitalen Tachografen und Erhöhung der Straßensicherheit. — Einrichtung einer Regulierungsbehörde im Eisenbahnsektor, die unabhängig vom Infrastrukturbetreiber und von den Eisenbahnunternehmen arbeitet, Einsetzung einer Sicherheitsbehörde, die für die Ausstellung von Sicherheitszertifikaten zuständig ist, und Angleichung der einschlägigen Bestimmungen an die EU-Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Eisenbahnverkehr. Gewährleistung der finanziellen Stabilität durch Ausgleichszahlungen für die gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich des Personenverkehrs und Schuldensenkung. — Umsetzung der im Rahmen der ersten Übergangsphase des Übereinkommens über einen Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen, einschließlich der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften für den Luftverkehr. — Stärkung der Verwaltungskapazität der Zivilluftfahrtbehörde. Kapitel 15: Energie — Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften für den inländischen Strom- und Erdgasmarkt, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen an den Besitzstand, um den Energiemarkt schrittweise für den Wettbewerb zu öffnen. — Weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Energie-Regulierungskommission. — Erfüllung der seit dem 1. Juli 2007 aus dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft erwachsenden Verpflichtungen in Bezug auf die vollständige Umsetzung des Besitzstands für den inländischen Strom- und Gasmarkt und den grenzüberschreitenden Handel mit Strom. — Stärkung der Verwaltungskapazität in allen Energiesektoren, so auch der Energiebehörde in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen. — Bau einer geeigneten Lagerstätte für radioaktives Material. — Gewährleistung, dass die Direktion für Strahlenschutz ordnungsgemäß und unabhängig arbeitet. Kapitel 16: Steuern — Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Steuervorschriften und Bekämpfung der Steuerhinterziehung. — Einleitung struktureller Maßnahmen für die dringende Reform der Kontrollpolitik und zur Verbesserung der Kontrollkapazität. — Entwicklung einer Auditstrategie und angemessener IT-Systeme. — Wahrung der Grundsätze des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung und Sicherstellung, dass neue Steuermaßnahmen mit diesen in Einklang stehen. Kapitel 18: Statistik — Stärkung der Kapazität des Statistikamtes, damit die nächste Volkszählung rechtzeitig durchgeführt und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung sowie die zugrunde liegenden Statistiken ständig weiterentwickelt werden können; insbesondere Schließung verbleibender Lücken bei der Erhebung und Verarbeitung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.