Europäische Union

2006/144/EG: Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013)

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r 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (7) und zu den Zielen des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung des Klimawandels. Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten: i) Förderung von Umweltleistungen und artgerechter Tierhaltung. Die Bürger in Europa erwarten, dass die Landwirte verbindliche Normen einhalten. Aber viele sind auch der Auffassung, dass die Landwirte dafür entlohnt werden sollten, wenn sie sich verpflichten, darüber hinaus bestimmte Leistungen zu erbringen, die der Markt alleine nicht erbringen würde, insbesondere wenn es um bestimmte im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft besonders wichtige Ressourcen wie Wasser und Boden geht. ii) Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder. Ein Großteil der wertvollen ländlichen Umwelt in Europa ist von der Landwirtschaft gestaltet worden. Eine nachhaltige Landbewirtschaftung kann mithelfen, die Gefahren aufgrund der Aufgabe der wirtschaftlichen Nutzung sowie die Gefahr der Wüstenbildung und von Waldbränden insbesondere in benachteiligten Gebieten zu verringern. Geeignete Bewirtschaftungssysteme tragen dazu bei, dass so unterschiedliche Landschaften und Lebensräume wie Feuchtgebiete, Trockenrasen und Bergweiden erhalten bleiben. In vielen Regionen sind dies wichtige Bestandteile des Kultur- und Naturerbes und der Attraktivität des ländlichen Raums insgesamt als Wohn- und Arbeitsort. iii) Bekämpfung des Klimawandels. Land- und Forstwirtschaft spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von erneuerbaren Energien und Bioenergieanlagen. Geeignete land- und forstwirtschaftliche Verfahren können zur Verringerung der Emission von Treibhausgasen sowie zur Erhaltung der Kohlenstoffspeicherwirkung und der organischen Materie in der Bodenzusammensetzung beitragen und auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erleichtern. iv) Konsolidierung des Beitrags des ökologischen Landbaus. Der ökologische Landbau stellt einen ganzheitlichen Ansatz nachhaltiger Landwirtschaft dar. In dieser Hinsicht sollte sein Beitrag zu den Zielen des Umwelt- und Tierschutzes weiter gestärkt werden. v) Förderung von Initiativen, die sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft von Vorteil sind. Die Umweltleistungen, insbesondere durch Agrarumweltmaßnahmen, können zur Identität des ländlichen Raums und seiner Lebensmittelerzeugnisse beitragen. Sie können die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung im Tourismus und in Dienstleistungs- und Freizeitinfrastrukturen auf dem Land bilden, insbesondere wenn sie mit einer Diversifizierung in Bereiche wie Tourismus, Handwerk, Ausbildung und Non-Food einhergehen. vi) Förderung der räumlichen Ausgewogenheit. Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums können einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums leisten. Sie können auch dazu beitragen, dass in einer wettbewerbsorientierten, wissensbasierten Wirtschaft ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen städtischem und ländlichem Raum erhalten bleibt 3.3.   Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Die Mittel, die im Rahmen von Schwerpunkt 3 für die Bereiche Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum eingesetzt werden, sollten zu der übergreifenden Priorität der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und von Voraussetzungen für Wachstum beitragen. Die im Rahmen von Schwerpunkt 3 verfügbaren Maßnahmen sollten insbesondere dazu eingesetzt werden, die Schaffung von Kapazitäten, den Erwerb von Qualifikationen und die Organisation für die örtliche strategische Entwicklung zu fördern, und mit dafür sorgen, dass der ländliche Raum auch für die künftigen Generationen attraktiv bleibt. Bei der Förderung von Ausbildung, Information und Unternehmergeist sollten die besonderen Bedürfnisse von Frauen, jungen Menschen und älteren Arbeitnehmern berücksichtigt werden. Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten: i) Ankurbelung der Wirtschaft und Steigerung der Beschäftigungsraten in der ländlichen Wirtschaft. Die Diversifizierung ist notwendig für Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum und trägt so zu einer besseren räumlichen Ausgewogenheit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bei. Tourismus, Handwerk und Dienstleistungs- und Freizeitinfrastrukturen auf dem Land sind in vielen Regionen Wachstumssektoren und bieten Möglichkeiten sowohl für die Diversifizierung im landwirtschaftlichen Betrieb hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten als auch für den Aufbau von Mikrounternehmen in der ländlichen Wirtschaft im weiteren Sinne. ii) Förderung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt. Ein spezielles Hemmnis stellen in vielen ländlichen Gebieten unzureichende Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Örtliche Initiativen für Kinderbetreuungseinrichtungen können den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Dazu kann auch der Aufbau einer Kinderbetreuungsinfrastruktur gehören, möglicherweise in Kombination mit Initiativen zur Gründung kleiner Unternehmen, die für den ländlichen Raum relevante Tätigkeiten und örtliche Dienstleistungen anbieten. iii) Neubelebung der Dörfer. Integrierte Initiativen, die Diversifizierung, Unternehmensgründungen, Investitionen in das Kulturerbe, Infrastrukturmaßnahmen zugunsten örtlicher Dienstleistungen und Erneuerungsmaßnahmen miteinander kombinieren, können dazu beitragen, sowohl die wirtschaftlichen Aussichten wie auch die Lebensqualität zu verbessern. iv) Die Förderung von Mikrounternehmen und Handwerksbetrieben kann auf traditionelle Fertigkeiten aufbauen oder neue Fähigkeiten einbringen, insbesondere in Kombination mit dem Erwerb von Ausrüstung oder mit Ausbildung und Schulung, und so den Unternehmergeist und die Entwicklung des wirtschaftlichen Gefüges fördern. v) Durch die Ausbildung junger Menschen in für die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft erforderlichen Fertigkeiten kann Bedarf in den Bereichen Tourismus, Freizeit, Umweltdienste, traditionelle ländliche Praktiken und Qualitätserzeugnisse gedeckt werden. vi) Förderung der Einführung und Verbreitung von IKT. Die Einführung und Verbreitung von IKT ist im ländlichen Raum sowohl für die Diversifizierung als auch für die örtliche Entwicklung, die Erbringung örtlicher Dienstleistungen und die Förderung der digitalen Integration von Bedeutung. Durch IKT-Initiativen in den Dörfern in Kombination mit IT-Ausrüstung, Vernetzung und Schulung in e-Skills durch Gemeinschaftsstrukturen können Größenvorteile erreicht werden. Derartige Initiativen können die Einführung von IKT in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen im ländlichen Raum sowie die Verbreitung von e-Business und e-Commerce wesentlich erleichtern. Um Standortnachteile auszugleichen, müssen die Möglichkeiten des Internets und der Breitbandkommunikation in vollem Umfang genutzt werden, z. B. mit Unterstützung regionaler Programme im Rahmen der Strukturfonds. vii) Die Bereitstellung und innovative Nutzung erneuerbarer Energiequellen kann zur Erschließung neuer Absatzmärkte für Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft zur Förderung örtlicher Dienstleistungen sowie zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit im ländlichen Raum beitragen. viii) Förderung des Fremdenverkehrs. Der Tourismus ist in vielen ländlichen Gebieten ein wichtiger Wachstumssektor und kann sich auf deren Kultur- und Naturerbe stützen. Mit dem verstärkten Einsatz von IKT in der Tourismusbranche für Buchungen, Werbung, Marketing, die Gestaltung von Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten können Gästezahlen und Aufenthaltsdauer gesteigert werden, insbesondere wenn Verbindungen zu kleineren Einrichtungen geschaffen werden und der Agrotourismus gefördert wird. ix) Modernisierung der örtlichen Infrastruktur, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten. In die Telekommunikations-, Verkehrs-, Energie- und Wasserinfrastruktur werden in den kommenden Jahren beträchtliche Investitionen fließen. Die Strukturfonds werden Projekte, die von den transeuropäischen Netzen bis zum Aufbau von Verbindungen zu Industrie- und Wissenschaftsparks reichen, nachdrücklich unterstützen. Um den maximalen Multiplikatoreffekt bei Wachstum und Beschäftigung zu erreichen, können kleine örtliche Infrastrukturen mit Unterstützung durch Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eine entscheidende Rolle bei der Verbindung dieser wichtigen Investitionen mit örtlichen Diversifizierungsstrategien und der Entwicklung des Potenzials des Agrar- und Lebensmittelsektors spielen. 3.4.   Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Die für den Schwerpunkt 4 (Leader) eingesetzten Mittel sollten zu den Prioritäten der Schwerpunkte 1 und 2 sowie insbesondere des Schwerpunkts 3 beitragen, aber auch eine wichtige Rolle bei der horizontalen Priorität Verwaltungsverbesserung und Erschließung des endogenen Entwicklungspotenzials der ländlichen Gebiete spielen. Die Förderung im Rahmen des Schwerpunktes 4 bietet die Möglichkeit, nach einer auf die örtlichen Bedürfnisse und Stärken abgestellten und von der Gemeinschaft geleiteten Entwicklungsstrategie alle drei Ziele — Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt, Lebensqualität und Diversifizierung — miteinander zu kombinieren. Durch integrierte Ansätze, die die Land- und Forstwirte ebenso wie die anderen ländlichen Akteure einbeziehen, kann das örtliche Natur- und Kulturerbe bewahrt und aufgewertet und das Umweltbewusstsein erhöht werden; des Weiteren können dadurch Erzeugnisspezialitäten, Fremdenverkehr sowie erneuerbare Ressourcen und erneuerbare Energie gefördert und entsprechende Investitionen getätigt werden. Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten: i) Aufbau lokaler Kapazitäten für Partnerschaften, Werbung und Unterstützung für Kompetenzerwerb, was zu einer besseren Nutzung des örtlichen Potenzials beitragen kann. ii) Förderung der öffentlich-privaten Partnerschaft. Das Leader-Programm wird insbesondere durch Unterstützung innovativer Konzepte zur Entwicklung des ländlichen Raums und Zusammenführung des privaten und des öffentlichen Sektors weiterhin eine wichtige Rolle spielen. iii) Förderung von Zusammenarbeit und Innovation. Lokale Initiativen wie das Leader-Programm und die Unterstützung der Diversifizierung können eine wesentliche Rolle dabei spielen, dass Menschen für neue Ideen und Ansätze gewonnen, Innovation und Unternehmergeist gefördert sowie die allgemeine Integration und das Angebot an örtlichen Dienstleistungen verstärkt werden. Online-Foren können hilfreich sein für die Verbreitung von Wissen, den Austausch über bewährte Verfahren und Innovationen bei ländlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen. iv) Verbesserung der lokalen Verwaltung. Das Leader-Programm kann durch Unterstützung innovativer Konzepte, die die Land- und Forstwirtschaft und die örtliche Wirtschaft insgesamt stärker miteinander verflechten, zur Diversifizierung der wirtschaftlichen Grundlagen und zur Stärkung des sozioökonomischen Gefüges der ländlichen Gebiete beitragen. 3.5.   Gewährleistung einer kohärenten Programmplanung Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Strategien sollten die Mitgliedstaaten darauf achten, dass größtmögliche Synergien zwischen den Schwerpunkten und innerhalb der Schwerpunkte entstehen und Widersprüche vermieden werden. Gegebenenfalls können sie integrierte Konzepte entwickeln. Ferner sind sie aufgefordert, sich zu überlegen, wie andere auf EU-Ebene verfolgte Strategien berücksichtigt werden können, z. B. der Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, die Entscheidung, verstärkt auf erneuerbare Energiequellen zurückzugreifen (8), die erforderliche Entwicklung einer mittel- und langfristigen EU-Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels (9), die erforderliche Vorbereitung auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, die EU-Forststrategie und der Forst-Aktionsplan (der zur Erreichung des Wachstums- und Beschäftigungsziels wie auch des Nachhaltigkeitsziels beitragen kann) und die Prioritäten des mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002  (10) festgelegten Sechsten Umweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere diejenigen Prioritäten, die diesem Programm zufolge thematische Umweltstrategien erfordern (Bodenschutz, Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt, nachhaltiger Einsatz von Pestiziden, Luftverschmutzung, städtische Umwelt, nachhaltige Ressourcenverwendung sowie Abfallrecycling). Auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gibt es mehrere Möglichkeiten, um die Verwaltung und die Umsetzung der Maßnahmen zu verbessern. Im Wege der technischen Hilfe können europäische und nationale Netzwerke für ländliche Entwicklung als Foren aufgebaut werden, in denen die Beteiligten bewährte Verfahren und Erfahrungen bei allen Aspekten der Konzipierung, Verwaltung und Durchführung der Maßnahmen austauschen können. Bei der Festlegung der einzelstaatlichen Strategien müssen ferner Information und Publizität zwecks einer frühzeitigen Einbeziehung der verschiedenen Akteure bedacht und für die späteren Durchführungsstufen ausgearbeitet werden. 3.6.   Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Die Synergien zwischen der Strukturpolitik, der Beschäftigungspolitik und den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die in einem bestimmten geografischen Gebiet und einem bestimmten Tätigkeitsbereich durch den Europäischen Regionalfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fischereifonds und den ELER zu finanzieren sind. Die wichtigsten Leitprinzipien für die Abgrenzung und die Koordinierungsmechanismen zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen sollten in dem nationalen Strategieplan und dem nationalen strategischen Bezugsrahmen festgelegt werden. Für Infrastrukturinvestitionen könnte die Größe der Förderintervention als Leitprinzip herangezogen werden. So würden z. B. für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen und andere Infrastrukturvorhaben auf Ebene des Mitgliedstaates oder der Region bzw. Unterregion die kohäsionspolitischen Instrumente eingesetzt, wohingegen auf der unteren lokalen Ebene gegebenenfalls die im Rahmen von Schwerpunkt 3 vorgesehene Maßnahme für Dienstleistungen zur Grundversorgung zum Tragen käme und auf diese Weise die Verbindung zwischen der lokalen und der regionalen Ebene hergestellt würde. Bei der Entwicklung des Humankapitals würde die Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums auf die Landwirte und Wirtschaftsakteure abzielen, die in die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft involviert sind. Die Bevölkerung der ländlichen Gebiete könnte im Rahmen eines von unten nach oben ausgerichteten Ansatzes unterstützt werden. Bei der Durchführung der Maßnahmen in diesem Bereich ist auf vollkommene Übereinstimmung mit den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie, die in den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung festgelegt sind, und auf Kohärenz mit den Maßnahmen, die aufgrund der nationalen Reformprogramme im Rahmen des Lissabon-Prozesses getroffen wurden, zu achten. Mit dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ sollen die Ziele von Lissabon in Bezug auf die Allgemein- und Berufsbildung verwirklicht werden. Im Mittelpunkt dieses Programms steht das lebenslange Lernen, das sich auf alle Stufen und Arten von allgemeiner und beruflicher Bildung, auch in der Land- und Forstwirtschaft und im Agrarlebensmittelsektor, erstreckt. 4.   BERICHTERSTATTUNGSSYSTEM Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sieht eine strategische Begleitung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Strategien vor. Grundlage für die Berichterstattung über die Fortschritte wird der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu erstellende gemeinsame Rahmen für die Begleitung und Bewertung sein. Dieser wird eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Indikatoren und eine gemeinsame Methodologie vorgeben. Ergänzt wird dies noch durch programmspezifische Indikatoren, die die besonderen Merkmale des jeweiligen Programmgebiets widerspiegeln. Dank der Anwendung einer bestimmten Anzahl gemeinsam festgelegter Indikatoren können die Leistungen, Ergebnisse und Wirkungen auf EU-Ebene aggregiert werden, was die Beurteilung der Fortschritte im Hinblick auf die gemeinschaftlichen Prioritäten erleichtert. Anhand von Indikatoren für die Ausgangssituation, die zu Beginn des Programmplanungszeitraums festgelegt werden, kann eine Ausgangsbewertung vorgenommen werden, die die Grundlage für die Ausarbeitung der Programmstrategie bildet. Es werden laufend Bewertungen stattfinden, darunter auf Programmebene eine Ex-ante- Bewertung, eine Halbzeitbewertung und eine Ex-post- Bewertung sowie andere zur Verbesserung der Verwaltung und der Wirksamkeit der Programme als zweckdienlich erachtete Bewertungen. Hinzu kommen thematische Studien und Synthesebewertungen auf Gemeinschaftsebene sowie die Aktivitäten des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums, das ein Forum für Erfahrungsaustausch und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau im Hinblick auf die Bewertung in den Mitgliedstaaten bietet. Der Austausch bewährter Verfahren und die Verbreitung von Bewertungsergebnissen können einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit der ländlichen Entwicklung liefern. In diesem Zusammenhang sollte das europäische Netz eine zentrale Rolle spielen, um die Kontakte zu erleichtern. (1)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Luxemburg (12. und 13. Dezember 1997), Berlin (24. und 25. März 1999) und Brüssel (24. und 25. Oktober 2002). (2)  Die OECD-Definition stützt sich auf den Bevölkerungsanteil, der in ländlichen Gemeinden (d. h. mit weniger als 150 Einwohnern je km2) in einer bestimmten NUTS III-Region lebt. Siehe Ausführliche Folgenabschätzung — SEK(2004) 931. Diese Definition ist die einzige international anerkannte Definition ländlicher Gebiete. In einigen Fällen berücksichtigt sie jedoch die in dichter bewohnten Gebieten, insbesondere in Stadtrandgebieten, lebende Bevölkerung nicht vollständig. Im Rahmen dieser Leitlinien wird sie lediglich zu statistischen und deskriptiven Zwecken verwendet. (3)  Gemessen am BIP auf der Grundlage der Kaufkraftparität. (4)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (22. und 23. März 2005). (5)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (16. und 17. Juni 2005). (6)  In diesem Zusammenhang sollten auch die Arbeiten des Ständigen Agrarforschungsausschusses berücksichtigt werden. (7)   ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1. Geändert durch die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG (ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 1). (8)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (25. und 26 März 2004). (9)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (22. und 23. März 2005). (10)   ABl. L 242 vom 10.9.2002, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.