Europäische Union

2003/569/EG: Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/37.614/F3 PO/Interbrew und Alken-Maes) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3915)

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Avis juridique important | 32003D0569 2003/569/EG: Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/37.614/F3 PO/Interbrew und Alken-Maes) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3915) Amtsblatt Nr. L 200 vom 07/08/2003 S. 0001 - 0058 Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/37.614/F3 PO/Interbrew und Alken-Maes) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3915) (Nur der niederländische und der französische Text sind verbindlich) (2003/569/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 - Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrags(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003(2), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2, im Hinblick auf den Beschluss der Kommission vom 29. September 2000, in dieser Sache das Verfahren einzuleiten, nachdem die beteiligten Unternehmen nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission(3) Gelegenheit erhalten haben, sich zu den von der Kommission in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Kenntnis des Abschlussberichts des Anhörungsbeauftragten in dieser Sache(4), in Erwägung nachstehender Gründe: 1. EINLEITUNG (1) Gegenstand dieses Verfahrens sind über einen längeren Zeitraum praktizierte komplexe Kartellabsprachen auf dem belgischen Biermarkt (sowohl im Hotel- und Gaststättengewerbe (Horeca) als auch im Einzelhandel). Interbrew NV und Alken-Maes NV, die beiden Marktführer auf dem belgischen Biermarkt, haben insbesondere über einen allgemeinen Nichtangriffspakt, Preise und Sonderangebote im Einzelhandel, die Aufteilung der Kunden im Hotel- und Gaststättengewerbe (sowohl "klassische" als auch nationale Kunden), die Beschränkung der Investitionen und der Werbung auf dem Hotel- und Gaststättenmarkt und eine neue Struktur der von ihnen im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Einzelhandel in Anwendung gebrachten Preise bilaterale Beratungen abgehalten sowie Absprachen getroffen. Außerdem haben sie untereinander Informationen über ihren Absatz im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Einzelhandel ausgetauscht. Interbrew NV und Alken-Maes NV haben des Weiteren versucht, die von ihnen ergriffenen Maßnahmen im Rahmen der Vereinigung belgischer Brauereien (Confederatie der Brouwerijen van België) teilweise weiterentwickeln zu lassen. (2) Eine gesonderte gegenseitige Abstimmung stellen die Beratungen von Interbrew NV und Alken-Maes NV mit den Brauereien NV Brouwerij Haacht und Martens NV im Hinblick auf Händlermarkenbier ("Private Label"-Bier), insbesondere Kunden und Preise, sowie der Informationsaustausch zwischen diesen Beteiligten auf dem Gebiet von Händlermarkenbier dar. 2. DIE BELGISCHE BRAUWIRTSCHAFT 2.1. Der Biermarkt in Belgien 2.1.1. Das Angebot (3) In Belgien ist die Zahl der Brauereiunternehmen in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen. Gehörten 1991 der Confederatie der Brouwerijen van België (CBB) noch 76 Brauereien an, so waren es Anfang 2000 68(5). Einige dieser Brauereiunternehmen besitzen übrigens mehrere Brauereien. (4) Trotz der relativ großen Zahl in Belgien tätiger Brauereien konzentriert sich die Bierproduktion im Wesentlichen bei einigen wenigen Akteuren. Auf die fünf größten Brauereien Belgiens entfielen 1998 mehr als 80 % des Gesamtausstoßes. Die beiden führenden Brauereien auf dem belgischen Markt, Interbrew NV und Alken-Maes NV, erzeugten in diesem Zeitraum zusammen fast 70 % der in Belgien abgesetzten Biermenge(6). (5) Neben Pils werden in Belgien zahlreiche Spezialbiere wie Abtei- und Trappistenbiere, Geuze und Kriek, Weißbiere, Amber-Biere, Saisonbiere und zahlreiche regionale Biere angeboten(7). 2.1.2. Die Nachfrage (6) Der in Belgien leicht rückläufige Bierkonsum lag 1998 insgesamt bei etwas mehr als 10 Mio. Hektoliter, was einem Rückgang um durchschnittlich 1,6 % pro Jahr gegenüber 1993 entspricht(8). Davon entfielen gut zwei Drittel auf Pils. Zu den wichtigsten Spezialbiersorten zählen Amber-Bier, Abteibier und Weißbier mit einem Anteil von jeweils rund 5-6 % am Gesamtbierverbrauch(9). Der Bierausstoß in Belgien sank von 1993 bis 1998 um durchschnittlich 0,4 % pro Jahr(10). (7) Etwa 60 % des Gesamtbierverbrauchs entfallen auf die rund 50000 Horeca-Verkaufsstellen (Hotel, Restaurants, Cafés). Der Biervertrieb an die Horeca-Unternehmer erfolgt vorrangig durch Bierverleger (auf den Horeca-Sektor spezialisierte Großhändler). Obgleich ihre Zahl in Belgien in den vergangenen Jahren durch Zusammenschlüsse, Übernahmen und Betriebsschließungen zurückgegangen ist, sind dort nach wie vor relativ viele Bierhändler tätig. Schätzungen zufolge sind es zwischen 1200(11) und 1800(12). Außerdem übernehmen die Brauereien selbst einen Teil des Vertriebs an das Hotel- und Gaststättengewerbe (Direktvertrieb). (8) Die übrigen ca. 40 % des Biers werden im Einzelhandel abgesetzt. Neben den Eigenmarken der Brauer gewinnen vornehmlich im Pilssegment Handelsmarken ("Private Labels") an Bedeutung. 1998 lag der Anteil von "Private Label"-Bier bei 5,5 % (550000 Hektoliter) des Gesamtverbrauchs in Belgien(13). (9) Die bedeutendsten Entwicklungen in Belgien sind eine leicht rückläufige Nachfrage, eine geringfügig sinkende Zahl von Brauereiunternehmen, Großhändlern und Verkaufsstellen, eine wachsende Bedeutung des Einzelhandels gegenüber dem Horeca-Segment sowie, innerhalb des Einzelhandels, ein zunehmender Stellenwert von "Private Label"-Bier. 2.1.3. Preisregelung (10) Bis zum 1. Mai 1993 galt für den belgischen Biersektor die Ministerialverordnung über die Verpflichtung zur Anmeldung von Preiserhöhungen (im Folgenden: "die Preisregelung"), der zufolge sich die Brauer entweder einzeln oder gemeinsam über ihren Berufsverband eine Bierpreiserhöhung von dem zuständigen Minister genehmigen lassen mussten(14). Die Anmeldungen für die Bierpreiserhöhung wurden von der CBB im Namen der Brauereien eingereicht. Die Anmeldung musste unter anderem eine fundierte, durch Zahlen gestützte Begründung für die Preiserhöhung sowie eine detaillierte Übersicht über die derzeitigen Preise, einschließlich eines Überblicks über bestimmte Rabatte, enthalten. Des Weiteren mussten der Anmeldung die Bilanzen der jeweiligen Unternehmen beigefügt sein. Am 23. Dezember 1992 hat die CBB letztmals eine Preiserhöhung angemeldet. Diese Preiserhöhung wurde am 6. Februar 1993 von dem zuständigen Minister unter der Voraussetzung genehmigt, dass das Rabattsystem unverändert bleibt und 1993 keine weiteren Preisanpassungen vorgenommen werden. 2.2. Die Brauereien (11) Anlage II weist die Marktanteile der betreffenden vier belgischen Brauereien im Zeitraum 1992-1998 (auf der Grundlage der Menge, abgerundet auf ganze Zahlen) aus. Aufgeführt sind die Marktanteile für den Markt insgesamt sowie für das Pilssegment. Zugleich wird zwischen Vertriebskanal, Horeca-Sektor und Einzelhandel (Food), unterschieden. 2.2.1. Interbrew (12) Interbrew NV (im Folgenden: "Interbrew") ist die mit Abstand größte Brauerei Belgiens. Zu ihren wichtigsten Marken in Belgien zählen Jupiler und Stella Artois (Pils), Hoegaarden (Weißbier) sowie Leffe (Abteibier). Diese vier stehen auf der Hitliste der auf dem belgischen Markt meistverkauften Marken. Interbrew unterhält Niederlassungen nicht nur in Belgien, sondern auch in mehreren weiteren Ländern der Europäischen Union, insbesondere in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich und in Frankreich. Außerhalb der Europäischen Union ist Interbrew unter anderem in Kanada tätig, wo sie 1995 den kanadischen Brauer Labatt übernommen hat, sowie in Osteuropa und in Asien. Interbrew gehört zu den zehn führenden Brauereiunternehmen auf der Welt. Seit 1. Dezember 2000 ist Interbrew an der Börse notiert. Der Umsatz von Interbrew belief sich 2000 weltweit auf 8605 Mio. EUR. Der Gesamtbierumsatz in Belgien betrug im selben Jahr [ > 500 Mio.](15) EUR, wovon [< 5 Mio.] EUR Handelsmarken sind. 2.2.2. Danone und ihre Tochtergesellschaft Alken-Maes (13) Brouwerijen Alken-Maes NV (im Folgenden: "Alken-Maes") ist die Nummer 2 auf dem belgischen Markt und führt unter anderem die Marken Maes und Cristal (Pils), Grimbergen (Abteibier), Ciney (regionales Bier) sowie Brugs Tarwebier (Weißbier). Im Jahr 2000 lag Alken-Maes' weltweiter Umsatz bei 120,78 Mio. EUR. Bezogen auf sämtliches Bier belief sich der von Alken-Maes im Jahr 2000 in Belgien erzielte Umsatz auf [ > 100 Mio.] EUR. Im selben Jahr wurden mit Handelsmarken [< 5 Mio.] EUR umgesetzt. (14) Alken-Maes entstand 1988 durch einen Zusammenschluss der Brauereien Alken-Kronenbourg (damals zum französischen BSN gehörend) und Maes. 1992 erwarb BSN, das 1994 in Groupe Danone SA (im Folgenden: "Danone") umbenannt worden ist, den Mehrheitsanteil an Alken-Maes und übernahm das Management von Alken-Maes. Auch die in Frankreich ansässige Brauerei Kronenbourg gehörte zu Danone. Im Jahr 2000 verkaufte Danone ihre Bieraktivitäten an das britische Scottish and Newcastle. Der weltweite Umsatz von Danone belief sich im Jahr 2000 auf 14 287 Mio. EUR. 1999 erzielte Danone mit sämtlichen Bierarten in Belgien(16) einen Umsatz von [ > 100 Mio.] EUR. 2.2.3. Martens (15) Martens NV (im Folgenden: "Martens") produziert hauptsächlich "Private Label"-Pils für große Einzelhandelsketten wie Aldi. Martens braut zudem ein eigenes Bier unter dem Namen Sezoens. Außerdem importiert Martens die deutsche Marke Karlsberg aus dem Niedrigpreissegment (nicht zu verwechseln mit der dänischen Carlsberg-Marke). Der weltweite Umsatz von Martens belief sich im Jahr 2000 auf 33598507 EUR. Davon entfielen [< 50 Mio.] EUR auf den Bierabsatz in Belgien. Martens' Umsatz mit Handelsmarken betrug im Jahre 2000 in Belgien [ > 5 Mio.] EUR. 2.2.4. Haacht (16) NV Brouwerij Haacht (im Folgenden: "Haacht") produziert vornehmlich Pils. Als wichtigste Marke von Haacht gilt Primus. Im Jahr 2000 betrug der weltweite Umsatz von Haacht 69416371 EUR, davon entfielen [< 50 Mio.] EUR auf Bier in Belgien. Haachts Umsatz mit Handelsmarken betrug im Jahr 2000 in Belgien [ > 5 Mio.] EUR. 2.2.5. Der Unternehmensverband - die Confederatie van Brouwers in België (Vereinigung belgischer Brauer - CBB) (17) Sämtliche erwähnten Brauereiunternehmen gehören dem Unternehmensverband CBB an. Die CBB vertritt die Interessen ihrer angeschlossenen Mitglieder. Für das Tagesgeschäft der CBB ist ein Direktor verantwortlich. Die Tätigkeiten der CBB erstrecken sich auf Arbeitsgruppen und/oder Ausschüsse, in die die Mitglieder Vertreter entsenden. 2.3. Handel zwischen Mitgliedstaaten (18) Bei der Bewertung des vorliegenden Zahlenmaterials ist Folgendes zu berücksichtigen: Dem Marktforschungsinstitut Canadean zufolge lässt sich aus den von der Nationalbank veröffentlichten offiziellen Statistiken die tatsächliche Struktur des internationalen Handels kaum erschließen. Beispielsweise übernahm Interbrew Anfang 1995 die Brauerei Nederlandse Oranjeboom. Seither hat Interbrew, um ihre Produktivität zu maximieren, bestimmte Biermengen unabgefuellt von Belgien in die Niederlande exportiert, um sie nach der Verpackung für den Konsum nach Belgien zu reimportieren. In Ermangelung einer Alternative greift Canadean trotzdem nach wie vor auf die Statistiken der Nationalbank zurück(17). Auf eine entsprechende Anfrage verweist auch die CBB auf die Statistiken der Nationale Bank, die zudem in der CBB-Zeitschrift "Het Brouwersblad" veröffentlicht werden(18). Die nachstehend herangezogenen Statistiken sollten deshalb nicht als exakter Maßstab (der nicht vorliegt), sondern eher als Anhaltspunkt gesehen werden. (19) Dem Marktforschungsinstitut Canadean zufolge stiegen die Biereinfuhren nach Belgien zwischen 1993 und 1998 von 454000 Hektoliter auf 916000 Hektoliter pro Jahr (also ca. 9 % des Gesamtverbrauchs). Davon stammten 1998 gut 80 % aus anderen Mitgliedstaaten. Importiert wird vornehmlich aus den Niederlanden, Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich(19). Nach Angaben von Interbrew war im Zeitraum 1993-1998 ein Anstieg der Einfuhren nach Belgien von 337453 auf 731202 Hektoliter zu verzeichnen. In der 1994 im Auftrag der CBB von Arthur D. Little (Unternehmensberatung) angefertigten Studie werden die Ausfuhren von Frankreich nach Belgien mit etwa 60 000 Hektolitern angegeben. Die Auftragserteilung beweist, dass die Paralleleinfuhren auch der CBB Anlass zu Sorge gaben(20). Um Paralleleinfuhren geht es beispielsweise dann, wenn ein belgischer Großhändler Pils der Marke Jupiler (von Interbrew) bei der französischen Niederlassung von Interbrew einkauft und diese anschließend in Belgien auf den Markt bringt. Die Studie von Arthur D. Little weist auch aus, dass die Preise ab Brauerei in Belgien (im Jahr 1994) weit über denen in Frankreich lagen(21). (20) Einige Dokumente aus dem Jahr 1993 beschreiben die Auswirkung von Paralleleinfuhren auf Interbrew und den direkten Zusammenhang zwischen Preisunterschieden in Belgien und Frankreich sowie diesen Importen. Als (mögliche) Folge wird die "Destabilisierung des gesamten belgischen Biermarkts" genannt. Zugleich wird bemerkt: "die Preisgestaltung, die Rabattpolitik (...) sind keine nationale Angelegenheit, sondern sie müssen verstärkt auf internationaler Ebene erörtert werden."(22) (21) Belgien ist ein wichtiger Bierexporteur. Zwischen 1993 und 1998 haben sich die Ausfuhren insgesamt von 3,6 Mio. Hektoliter auf nicht weniger als 4,8 Mio. Hektoliter pro Jahr erhöht. Etwa 90 % werden in andere Mitgliedstaaten exportiert. Die Exporte gehen im Wesentlichen nach Frankreich, in die Niederlande, nach Deutschland, Italien und in das Vereinigte Königreich(23). 3. DAS VERFAHREN (22) Am 26. und 27. Oktober 1999 wurden gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von Alken-Maes in Waarloos und der CBB in Brüssel vorgenommen. (23) Am 11. November 1999 wurden gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 Auskunftsverlangen an Interbrew, Alken-Maes und die CBB übermittelt. Interbrew wurde nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften speziell ersucht(24), der Kommission bestimmte Dokumente, von denen sie im Rahmen eines anderen Verfahrens während einer Nachprüfung am 13. und 14. Juli 1999 in den Geschäftsräumen von Interbrew in Leuven Abschriften angefertigt hat, erneut vorzulegen. Diese Dokumente stellten den unmittelbaren Anlass für die Nachprüfungen im Oktober 1999 dar. (24) Am 10. Dezember 1999, 23. Dezember 1999 und 24. Dezember 1999 gingen die Stellungnahmen von Alken-Maes, Interbrew bzw. der CBB ein. (25) Alken-Maes hat am 27. Dezember 1999 eine Erklärung abgegeben, in der sie sich auf die Mitteilung der Kommission über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen beruft(25). (26) Am 10. Januar 2000 wurde dem belgischen Wirtschaftsministerium ein Auskunftsverlangen übermittelt. Darauf wurde mit Schreiben vom 4. Februar 2000 geantwortet. (27) Am 12. Januar 2000 wurde der CBB gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 ein weiteres Auskunftsverlangen zugesandt. Die CBB hat die geforderten Auskünfte mit Schreiben vom 1. Februar 2000 erteilt. (28) Interbrew hat mit Schreiben vom 14. und 19. Januar 2000 in Ergänzung zu den mit Schreiben vom 23. Dezember 1999 gegebenen Auskünften Informationen erteilt. Aufgrund dieser Zusatzinformationen hat die Kommission am 21. Januar per Fax ein informelles weiteres Auskunftsverlangen an Interbrew gesandt. Mit Schreiben vom 2. Februar 2000 hat Interbrew dazu Stellung genommen. Am 8. und 28. Februar 2000 hat Interbrew abermals Zusatzinformationen übermittelt. (29) Am 29. Februar hat Interbrew eine Erklärung betreffend den belgischen Markt abgegeben. Ebenso wie Alken-Maes hat sich Interbrew in dieser Erklärung an die Kommission auf die Mitteilung der Kommission über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen berufen.(26). (30) Mit Schreiben vom 7. März 2000 hat Alken-Maes ihre am 27. Dezember übermittelte Erklärung ergänzt und näher erläutert. (31) Am 22. März 2000 hat die Kommission gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 Auskunftsverlangen an die Brauereien Alken-Maes, Haacht und Martens gesandt. Alken-Maes und Haacht haben der Kommission ihre Antworten am 5. April 2000 zukommen lassen, die Antwort von Martens ist am 6. April 2000 eingegangen. (32) Gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 hat die Kommission am 3. April 2000 Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von Interbrew in Leuven vorgenommen. (33) Am 14. April 2000 hat die Kommission gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 Auskunftsverlangen an Danone, die Muttergesellschaft von Alken-Maes, sowie an Heineken NV, ein in den Niederlanden ansässiges Brauereiunternehmen, übermittelt. Mit Schreiben vom 10. bzw. 11. Mai 2000 haben Danone und Heineken die geforderten Auskünfte erteilt. (34) Abgesehen von den oben erwähnten Nachprüfungen und dem Schriftverkehr fanden im Laufe der Untersuchung auch Treffen zwischen Bediensteten der GD Wettbewerb der Kommission und Interbrew, Alken-Maes sowie der CBB statt. (35) Am 29. September 2000 hat die Kommission in dieser Sache das Verfahren eingeleitet und eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an die Unternehmen bestätigt, an die die vorliegende Entscheidung gerichtet ist. Alle Beteiligten haben schriftliche Stellungnahmen zu den Beschwerdepunkten der Kommission abgegeben. Da keine der Beteiligten eine Anhörung beantragt hat, fand diese nicht statt. (36) Am 21. Dezember 2000 hat Interbrew zur Vervollständigung des Dossiers zwei weitere Dokumente übermittelt, die zwei Treffen mit Alken-Maes im Rahmen der zwischen ihnen bestehenden bilateralen Vereinbarungen betreffen. Alken-Maes und Danone wurde die Möglichkeit eingeräumt, auf diesen Brief mit Anlagen von Interbrew zu reagieren. 4. BESCHREIBUNG DER VERSTÖSSE 4.1. Vorbemerkung: das schriftliche Beweismaterial (37) Der im Folgenden dargelegte Sachverhalt basiert auf dem Beweismaterial, das im Laufe der oben genannten Nachprüfungen, mithilfe der Antworten auf Auskunftsverlangen und durch unaufgeforderte Übermittlung von Informationen durch die Beteiligten zusammengetragen worden ist. (38) Das der Kommission vorliegende Beweismaterial enthält in erheblichem Umfang die Namen von (ehemaligen) Mitarbeitern der in dieses Verfahren involvierten Unternehmen. In der vorliegenden Entscheidung sind diese Namen durch die Funktionen ersetzt worden, die die jeweiligen Personen damals innehatten. Stimmt demnach ein Verweis auf das Beweismaterial nicht mit eben diesem Verweis im Text der Mitteilung der Beschwerdepunkte überein, so wird zugunsten der Empfänger dieser Entscheidung die entsprechende Randnummer der Mitteilung der Beschwerdepunkte angegeben. 4.2. Einleitung und Zusammenfassung (39) Im Folgenden wird der Sachverhalt über einen längeren Zeitraum praktizierter komplexer Kartellabsprachen auf dem belgischen Biermarkt (sowohl im Hotel- und Gaststättengewerbe als auch im Einzelhandel) beschrieben. Interbrew und Alken-Maes, die Nummern 1 und 2 auf dem belgischen Biermarkt, haben über die Preise und die Verkaufsförderung im Einzelhandel, über die Aufteilung von Kunden auf dem Horeca-Markt, über die Einschränkung der Investitionen und Werbung im Horeca-Sektor sowie über die Struktur der von ihnen in Anwendung gebrachten Preise (Abschnitt 4.3) im Besonderen bilaterale Beratungen abgehalten und Absprachen getroffen und zudem gegenseitig Informationen zu ihren Absatzzahlen ausgetauscht (Abschnitt 4.4). Interbrew und Alken-Maes haben des Weiteren versucht, einen Teil der von ihnen ergriffenen Maßnahmen im Rahmen der CBB fortführen zu lassen (Abschnitt 4.5). Eine weitere gegenseitige Abstimmung stellen die Beratungen von Interbrew und Alken-Maes mit den Brauereien Haacht und Martens sowie der Informationsaustausch zwischen diesen Brauereien auf dem Gebiet von "Private Label"-Bier dar (Abschnitt 4.6). 4.3. Die bilateralen Treffen von Interbrew und Alken-Maes betreffend die Marktaufteilung, Preise und andere Vertragsbedingungen 4.3.1. Vorbemerkungen (40) Zumindest ab Ende 1992 und mit Sicherheit bis Anfang 1998 hat es zahlreiche Treffen und andere Formen des Kontakts zwischen Vertretern von Interbrew und Danone bzw. Alken-Maes, der in Belgien ansässigen Tochtergesellschaft von Danone, gegeben. Die meisten Treffen zwischen Interbrew und den Vertretern von Danone sind für diese Entscheidung irrelevant, da sie sich vornehmlich auf eventuelle Zusammenschlüsse und Übernahmen sowie auf eine mögliche Zusammenarbeit zwischen diesen Unternehmen auf anderen Märkten als Belgien bezogen. (41) Die im Folgenden beschriebenen Treffen und anderen Formen des Kontakts zeichnen demzufolge auch kein vollständiges Bild sämtlicher Kontakte zwischen den Vertretern der beteiligten Unternehmen. Lediglich die für die vorliegende Entscheidung relevanten dokumentierten Kontakte werden beschrieben. Ein Hinweis auf die anderen Kontakte erfolgt nur dann, wenn dies für die exakte Beschreibung des Kontexts für notwendig erachtet wird, in dem die für die vorliegende Entscheidung relevanten und dokumentierten Kontakte stattgefunden haben. 4.3.2. Beschreibung des Sachverhalts - Chronologie 4.3.2.1. Zeitraum Ende 1992-1993 (42) Zusammenfassung Zwischen Ende 1992 und 1993 kommt es regelmäßig zu Kontakten und werden Absprachen über die Einzelhandelspreise getroffen. Des Weiteren wird die Senkung der betrieblichen Investitionen erörtert. Als Decknamen verwendet Interbrew "Université de Lille"(27). Zudem geht es um Danones Absicht, die bestehende Zusammenarbeit zwischen Interbrew und Alken-Maes enger zu gestalten. Bei Interbrew herrscht anfänglich auch aufgrund der Wettbewerbsregeln in Bezug auf den Ausbau der Zusammenarbeit Zurückhaltung. Außerdem ist Interbrew als Marktführer der Meinung, bestimmte Entscheidungen allein treffen zu können. (43) Am 17. November 1992 treffen sich Vertreter von Alken-Maes, Interbrew und Kronenbourg/Danone. Anlässlich dieser Zusammenkunft wird Interbrew der neue Generaldirektor von Alken-Maes vorgestellt(28). (44) Am 28. Januar 1993 berichtet der Direktor Food Belgien von Interbrew dem Generaldirektor Belgien von Interbrew zu der "Sitzung mit den Bierverlegern" Folgendes(29): "Nach viel 'Gerede' haben wir folgende Vereinbarungen getroffen: - Ausgehend von der derzeitigen Preisgestaltung versuchen ITW und Maes, die ständigen Sonderangebotspreise (Konzept GIB) schnellstmöglich in einer ersten Phase auf 285 BEF und in einer zweiten Phase auf 295 BEF anzuheben. (...) [Anm. Hierbei handelt es sich höchstwahrscheinlich um den Preis für einen Kasten Pils.] - Zusage, in den nächsten drei Monaten für die Kästen Pils keinen Werbe- und/oder Prospektbeitrag zu zahlen, wenn der Mindestpreis nicht eingehalten wird. Entscheidung über eine Verlängerung fällt auf einer Sitzung nach Ablauf der drei Monate." Danone hat in ihrer Stellungnahme zu den Beschwerdepunkten erklärt, hier handele es sich um eine Sitzung der Brauereien mit dem Verband der Bierverleger am 28. Januar 1993. (45) Am 12. März 1993 informiert der Executive Vice-President Core Market Beers Europe von Interbrew den Chief Executive Officer (CEC) ad interim von Interbrew in Vorbereitung eines Abendessens am 16. März mit einem Vertreter von Danone (damals BSN) in Form einer Mitteilung über die vor dieser Zeit stattgefundenen Kontakte(30). "Es gab mehrere Zusammenkünfte zwischen [dem Président Directeur Général von Danone] und [dem ehemaligen CEO von Interbrew], bei denen die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit geprüft wurde (...). Ich persönlich treffe den Herrn [den Président Directeur Général von Kronenbourg, zugleich Generaldirektor von Danone] einige Male pro Jahr im Ra

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.