Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ERSTER TEIL SPRACHLICHE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, A) OBST UND GEMUESE

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Quellenkennung: 11979HN02/01/1/AA. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11979HN02/01/1/AA DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ERSTER TEIL SPRACHLICHE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, A) OBST UND GEMUESE Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0114 +++++ IN DEN GENANNTEN ARTIKELN ODER ANHÄNGEN DER NACHSTEHENDEN RECHTSAKTE WERDEN DIE ANGABEN IN DEN SPRACHEN DER GEMEINSCHAFT IN IHRER DERZEITIGEN ZUSAMMENSETZUNG DURCH DIE JEWEILIGE ANGABE IN GRIECHISCHER SPRACHE ERGÄNZT . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2498/75 DER KOMMISSION VOM 30 . SEPTEMBER 1975 ( ABL . NR . L 254 VOM 1 . 10 . 1975 ) : ARTIKEL 3 ABSATZ 2 UNTERABSATZ 3 .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.