Europäische Union

2008/406/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 2007 über die staatliche Beihilfe C 51/06 (ex N 748/06), die Polen zugunsten von Arcelor Huta Warszawa gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 6077) (Text von Bedeutung für den EWR)

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3.6.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 143/31 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2007 über die staatliche Beihilfe C 51/06 (ex N 748/06), die Polen zugunsten von Arcelor Huta Warszawa gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 6077) (Nur der polnische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/406/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 erster Unterabsatz, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, unter Berücksichtigung des Protokolls Nr. 8 zum Beitrittsvertrag über die Umstrukturierung der polnischen Stahlindustrie (1), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung (2) gemäß den genannten Artikeln und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   DAS VERFAHREN (1) Im Jahr 2002 legte das Unternehmen Arcelor Huta Warszawa (nachstehend „AHW“ genannt), damals noch Huta L.W. Sp. z o.o. (nachstehend „HLW“ genannt), den polnischen Behörden einen Umstrukturierungsplan vor (auch als einzelbetrieblicher Geschäftsplan bezeichnet). Dieser Plan (nachstehend „IBP 2003“ genannt) wurde im März 2003 aktualisiert. (2) Der Umstrukturierungsprozess in der polnischen Stahlindustrie wurde im Juni 1998 eingeleitet, als Polen der Gemeinschaft das erste Umstrukturierungsprogramm für die Stahlindustrie vorlegte. Ziel des Programms war die Erfüllung der Bedingungen von Artikel 8 Absatz 4 des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen mit Polen (nachstehend Artikel 8 Absatz 4 genannt), der vorsah, dass während der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens für Stahlerzeugnisse ausnahmsweise eine staatliche Beihilfe zur Umstrukturierung gewährt werden kann. (3) Am 5. November 2002 genehmigte der Ministerrat der Republik Polen das Programm für die Umstrukturierung und Entwicklung der Stahlindustrie in Polen bis zum Jahr 2006. Auf dieser Grundlage verabschiedete er am 25. März 2003 das Nationale Umstrukturierungsprogramm in seiner endgültigen Fassung (nachstehend „KPR“ genannt). Grundsätzlich ermöglicht dieses Programm die Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung der polnischen Stahlindustrie im Zeitraum 1997 bis 2006 in einer Höhe von maximal 3,387 Milliarden PLN (846 Mio. EUR). (3) (4) Das KPR wurde der Kommission vorgelegt, die es am 25. März 2003 einer Bewertung unterzog. Auf dieser Grundlage unterbreitete die Kommission einen Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Verlängerung der Karenzfrist für die Gewährung staatlicher Beihilfen für die polnische Stahlindustrie im Rahmen des Europa-Abkommens bis Ende 2003 (ursprünglich galt diese Regelung nur bis zum Jahr 1997), die an die Bedingung geknüpft war, dass die Begünstigten bis 2006 Rentabilität erzielen. Der Rat verabschiedete diese Entscheidung im Juli 2003. (4) (5) Demzufolge hat die EU Polen in Abweichung von ihren Grundsätzen (5) gestattet, der Stahlindustrie eine Umstrukturierungsbeihilfe zu gewähren. Die entsprechenden Festlegungen enthält das Protokoll Nr. 8 zum Beitrittsvertrag über die Umstrukturierung der polnischen Stahlindustrie (nachstehend „Protokoll Nr. 8“ genannt) (6). Das Protokoll gestattet die Gewährung einer staatlichen Beihilfe an acht ausgewählte Unternehmen, darunter HLW, mit einem Höchstbetrag von 3,387 Milliarden PLN bis Ende 2003 mit der Maßgabe, dass die Umstrukturierung bis spätestens 31. Dezember 2006 abgeschlossen ist. (7) Laut KPR soll HLW eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 322 Mio. PLN erhalten (siehe Tabelle 8), was im IBP 2003 festgelegt ist und entsprechend Punkt 9 Buchstabe a) und h) des Protokolls Nr. 8 umzusetzen ist. (6) Um sicherzustellen, dass die in Protokoll Nr. 8 genannten Bedingungen eingehalten werden, sind Gewährung und Kontrolle der Beihilfe dort detailliert geregelt. So wurde Polen unter anderem verpflichtet, jährlich zwei Kontrollberichte vorzulegen. In den Jahren 2004, 2005 und 2006 soll ein unabhängiger Berater die Überwachungsergebnisse bewerten. Bislang hat HLW/AHW im Februar 2004, im April 2005, im Mai 2006 und im Juni 2007 einen Tätigkeitsbericht vorgelegt, der jeweils mit den polnischen Behörden und den Begünstigten erörtert sowie von den Dienststellen der Kommission und den polnischen Behörden gebilligt wurde. (7) AHW hat 2005 am IBP von HLW (nachstehend „IBP 2005“ genannt) Änderungen vorgenommen. Der Antrag auf Genehmigung dieser Änderungen durch die Kommission wurde gemäß Punkt 10 des Protokolls Nr. 8 gestellt. (8) In ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2006 hat die Kommission Polen von ihrer Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens entsprechend Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag wegen der möglicherweise missbräuchlichen Anwendung von Beihilfen in Kenntnis gesetzt. (9) Die Entscheidung der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (8) veröffentlicht. Die Kommission hat die Beteiligten zur Abgabe einer Stellungnahme bezüglich der oben genannten Beihilfe aufgefordert. (10) Polen hat mit Schreiben vom 2. März 2007 geantwortet. Am 19. März 2007 ging bei der Kommission auch eine Stellungnahme des begünstigten Unternehmens AHW ein, die Polen zusammen mit Anfragen übermittelt wurde. Nach den Treffen mit den polnischen Behörden und dem begünstigten Unternehmen im März 2007, am 2. April und am 6. August 2007 wurden Polen weitere Anfragen übermittelt. Die Antworten Polens gingen am 4. Juni 2007 und am 1. Oktober 2007 ein. (11) Am 18. Oktober 2007 haben die Dienststellen der Kommission Polen davon in Kenntnis gesetzt, dass die Kommission eine erste Bewertung der Beihilfesache vorgenommen hat. Nach einem Informationsaustausch zwischen den polnischen Behörden und der Kommission teilten die polnischen Behörden am 16. November 2007 mit, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Beihilfe „ungeachtet der Rechtslage“ zurückzuzahlen. (12) Mit Schreiben vom 22. November haben die polnischen Behörden bestätigt, dass AHW am 20. November 2007 einen Betrag von 2 089 768 EUR auf ein Sperrkonto zugunsten des Ministeriums der Finanzen eingezahlt hat. Entsprechend den Vertragsbedingungen kann bis zu dem Tag, an dem diese Entscheidung erlassen wird, nicht auf diese Mittel zugegriffen werden. An diesem Tag steht der Sperrbetrag einschließlich der ab 20. November 2007 aufgelaufenen Zinsen dem Ministerium zur Verfügung. Wird bis Ende Februar 2008 keine Entscheidung getroffen, kann AHW wieder über die gesperrten Mittel verfügen. II.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE (13) AHW ist ein polnischer Stahlproduzent, der Flüssigstahl und Langprodukte, insbesondere Qualitäts- und Spezialstahl (Leicht- und Schwerprofile), herstellt. (14) 1991 übernahm der Lucchini-Konzern, ein italienischer Stahlproduzent, den Großteil der Anteile an HLW, die dann im Jahr 2005 an das Unternehmen Arcelor verkauft wurden, das 2006 mit Mittal Steel fusionierte. (9) 1.   Das Umstrukturierungsprogramm im IBP 2003 (15) Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass sich HLW zum Zeitpunkt der Annahme des Geschäftsplans in einer schwierigen finanziellen Lage befunden hat. Das Unternehmen hat von seiner Holdinggesellschaft, dem Lucchini-Konzern, der sich nach Auffassung Polens in einer tiefen Finanzkrise befand und seine wertvollen Aktiva aus rechtlichen Gründen nicht veräußern konnte, keine zusätzlichen Mittel erhalten. Deshalb litt das Unternehmen von 1997 bis 2003 an erheblichem Geldmangel, was in dem Umstrukturierungsprogramm seinen Niederschlag fand. (10) (16) Zur Wiederherstellung der Rentabilität sah der IBP 2003 deshalb für HLW eine Reihe von grundlegenden Umstrukturierungsmaßnahmen vor (Pkt. 3.2), von denen die wichtigsten nachfolgend genannt sind: a) „Vermögens- und Finanzumstrukturierung mit dem Ziel, die für die Umsetzung dieses Programm erforderlichen Mittel zu beschaffen, die Liquidität sicherzustellen und die Finanzkosten zu senken; b) Investitionen zur weiteren Verbesserung der Qualität und des Produktsortiments sowie der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens; Senkung der Kosten […]; c) weitere Verbesserung der Umweltnormen“. a)   Investitionen (17) Wie es im IBP 2003 (Pkt. 3.3) heißt, beruht die industrielle Strategie „auf der schrittweisen Verbesserung des Sortiments durch die weitgehende Einschränkung der Produktion von Stäben und Knüppeln aus unlegiertem Stahl und den Ausbau der Produktion von Spezial- und Qualitätsstahl“. Hier sah HLW die „schrittweise Durchführung weiterer Investitionen in den Unternehmensbereichen Mittel- und Feinstahlwalzwerk, Schmiede, Zieherei, Blockgießhalle“ vor, während das Kaltbandwalzwerk geschlossen werden sollte. (18) Zur Umsetzung der vorgenannten Strategie legte das Unternehmen ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von [150 — 220] (*1) Mio. PLN auf, die sich laut IBP 2003 wie folgt verteilten: Tabelle 1 Geplante Investitionen in der Stahlproduktion (= Tabelle 21 im IBP 2003) In Tsd. PLN 2002 2003 2004 2005 2006 Gesamt Stahlwerk         […] […] Warmwalzwerke […] […] […] […] […] [ca. 95 %] Allgemein […] […] […] […] […] […] Zieherei […] […] […] […] […] […] Gesamt […] […] […] […] […] [150 Mio. — 220 Mio. PLN] (19) Entsprechend Pkt. 4.4 des IBP 2003 lag der Investitionsschwerpunkt auf der Modernisierung der Warmwalzwerke (siehe Tabelle 22 im IBP 2003). Dazu zählten die Modernisierung des Mittelstahlwalzwerks sowie der Austausch der Wärmeöfen des Blockwalzwerks und des Grobwalzwerks. Der Zeitraum für die Umsetzung des Investitionsvorhabens ist in Tabelle 23 des IBP 2003 festgelegt, der zufolge nahezu alle Investitionen im Jahr 2002 anlaufen sollten. b)   Personalumstrukturierung (20) Entsprechend dem IBP 2003 (Pkt. 4.11) plante das Unternehmen, die Zahl der Beschäftigten von 1 249 auf 850 zu verringern. Im IBP 2005 ist eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl auf 700 vorgesehen. Im IBP 2003 standen für die Personalumstrukturierung 4,03 Mio. PLN zur Verfügung, wovon 1,5 Mio. PLN über eine staatliche Sonderbeihilfe, 1,17 Mio. PLN im Rahmen des Programms PHARE und 1,34 Mio. PLN vom Unternehmen selbst bereitgestellt werden sollten. (11) c)   Finanzumstrukturierung (21) Darüber hinaus sah der IBP 2003 eine Finanz- und Vermögensumstrukturierung vor (Pkt 3.2), die die „Tilgung kurzfristiger Kredite und die Veräußerung von nicht benötigtem unproduktiven Vermögen“ beinhaltete. (22) Gemäß Pkt. 4.7 des IBP 2003 war eine Schuldenrestrukturierung mit einem Volumen von 513,369 Mio. PLN geplant (laut Bilanz umfasste dieser Betrag lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten), die aus künftigen Gewinnen sowie der Vermögensumstrukturierung finanziert werden sollten. Aus der Vermögensumstrukturierung im Jahr 2004 und 2005 wurden Einnahmen in Höhe von 363 Mio. PLN erwartet, wovon 60 Mio. PLN für die Deckung neuer Verbindlichkeiten vorgesehen waren. (23) Der Kommission ist bekannt, dass laut IBP 2003 vor allem folgende Maßnahmen im Rahmen der Finanzumstrukturierung geplant waren. Erstens: Erlass der öffentlichen Verbindlichkeiten, was einer staatlichen Beihilfe von 21,5 Mio. PLN entsprach (siehe 4.12.2). Zweitens: HLW führt seit 2000 eine kontinuierliche Vermögensumstrukturierung durch, die die Veräußerung unproduktiven Vermögens beinhaltet und die Finanzierung des Investitionsprogramms sicherstellen soll. (24) Bei der Bewertung der Vermögensumstrukturierung ist zu berücksichtigen, dass das Vermögen von HLW schon einmal Gegenstand einer von dem Unternehmen als „Sale-and-lease-back-Geschäft“ bezeichneten Finanztransaktion war. Im Jahr 2000 wurde dem Unternehmen ein Darlehen in Höhe von 250 Mio. PLN gewährt, das vor allem durch ein Pfandrecht an den Grundstücken und Gebäuden des Unternehmens gesichert wurde. Davon waren sowohl das produktive als auch das unproduktive Vermögen betroffen. Die Tilgung sollte in zwei jährlichen Raten bis 2010 erfolgen. Diese Transaktion war insofern notwendig, als HLW Finanzmittel brauchte, sein unproduktives Vermögen aber nicht direkt veräußern konnte. Dieser Verkauf sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und Einnahmen bringen, mit denen die finanziellen Belastungen verringert werden sollten. (25) Entsprechend dem IBP 2003 war eine Vermögensumstrukturierung in Bezug auf das unproduktive Vermögen geplant (Pkt. 4.7 und 4.8). Offensichtlich wurde der erste Teil, der 53 von 100 Hektar umfasste, Ende 2001 verkauft. Der Verkauf des übrigen unproduktiven Vermögens verzögerte sich jedoch aufgrund der Schwierigkeiten mit der AKR (Agencja Kapitałowo Rozliczeniowa S.A. — Kapital- und Abrechnungsagentur AG, einer Aktiengesellschaft, an der die Agentur für Industrieentwicklung und der Staat beteiligt sind) bei der Regelung des Rechtsstatus eines Teils der nicht für die Produktion genutzten Grundstücke. (26) Da keine Mittel aus Grundstücksverkäufen zur Verfügung standen, war die Aufnahme eines staatlich verbürgten Überbrückungsdarlehens in Höhe von 300 Mio. PLN vorgesehen, das für Investitionen sowie die Tilgung kurzfristiger Verbindlichkeiten verwendet werden sollte (insgesamt 219 Mio. PLN). 53 Mio. PLN waren außerdem für Investitionsvorhaben eingeplant, die dem ursprünglichen Plan zufolge nach 2006 realisiert werden sollten (diese 219 Millionen + 53 Millionen sowie 10 % Finanzierungskosten, also 27 Millionen, ergeben zusammen einen Betrag von 299 Millionen). In den 219 Mio. PLN sollten mindestens […] Mio. PLN (d. h. […] Mio. PLN — 53 Mio. PLN) aus den gesamten, für Investitionsvorhaben eingeplanten Mitteln in Höhe von [150 — 220] Mio. PLN enthalten sein. Der Restbetrag von […] Mio. PLN (219 Mio. PLN — […] Mio. PLN) bildete die Kosten der kurzfristigen Finanzumstrukturierung. d)   Umstrukturierung im Bereich Umweltauswirkungen (27) Der IBP 2003 (Pkt. 4.9) beinhaltete außerdem ein gesondertes Investitionsprogramm für Umweltschutzmaßnahmen, das die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach ISO-Norm 14001 (mit einem Volumen von 0,5 Mio. PLN), verschiedene Investitionen im Rahmen der ökologischen Sanierung von Gelände mit einem Volumen von 50 Mio. PLN und die Modernisierung des energiewirtschaftlichen Bereichs (für die keine Mittel bereitgestellt wurden) vorsah. Die Investitionen sollten 2002 anlaufen. (28) Wie das Verfahren aufgezeigt hat, wurden einige, aber nicht alle der im IBP 2003 ausgewiesenen Maßnahmen entsprechend dem Zeitplan umgesetzt. So wurde insbesondere der Bau einer Schrottaufbereitungsanlage auf die Jahre 2007—2008 verschoben. Dieses Vorhaben wurde erst im Sommer 2007 in Angriff genommen. Außerdem wurde auf die Errichtung einer Abfallverwertungsanlage verzichtet, da die Abfallverwertung von einem Unterauftragnehmer (12) übernommen wird, was Kosten spart. (29) In dem Verfahren fand zudem die Aussage Polens ihre Bestätigung, wonach die Umstrukturierungskosten im Bereich Umweltauswirkungen nicht im Rahmen der Umsetzung des Umstrukturierungsprogramms bestritten, sondern aus eigenen Mitteln wie den Einnahmen aus der Umstrukturierung der Vermögenswerte gedeckt werden sollten. e)   Finanzierung der Umstrukturierung (30) Nach Pkt. 4.12 des IBP 2003 bestand ein Finanzbedarf von 300 Mio. PLN (siehe auch Cashflow-Übersicht, Pkt. 5.1). Da hierzu keine andere Aussage getroffen wurde, ist davon auszugehen, dass es sich dabei um den gesamten Finanzbedarf handelt. (31) In Punkt 4.12 wird der Finanzierungsbedarf für Umstrukturierungsmaßnahmen auf 113,6 Mio. PLN im Jahr 2002 und 105,3 Mio. PLN im Jahr 2003 beziffert. Die Kosten der Beschaffung dieser Mittel über Kredite werden mit 21,9 Mio. PLN veranschlagt. Weitere 53 Mio. PLN waren für die Kostendeckung vorgesehen. Es wurde jedoch nicht ausgewiesen, wofür die Finanzmittel im Einzelnen benötigt werden. (32) Ein über das Jahr 2003 hinausgehender Finanzierungsbedarf wurde nicht ausgewiesen. Vielmehr wird im IBP 2005 des AHW in Bezug auf den IBP 2003 festgestellt: „[…] Das Umstrukturierungsprogramm sah eine Reihe von strategischen und operativen Maßnahmen vor, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Rentabilität und damit der Liquidität führen sollten. Entsprechend dem Umstrukturierungsprogramm war, beginnend mit dem Jahr 2003, eine schrittweise Verbesserung der Liquiditätskennziffern geplant.“ f)   Schlussfolgerung bezüglich der Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des IBP 2003 (33) Die im IBP beschriebene Umstrukturierung, für die außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen erforderlich waren, beinhaltet Investitionen in Höhe von ([150 — 220] Mio. PLN, davon 53 Mio. PLN für beschleunigte Investitionen), eine Personalumstrukturierung (4,03 Mio. PLN), den Erlass öffentlicher Verbindlichkeiten (21,5 Mio. PLN), eine Finanzumstrukturierung (81,5 Mio. PLN) und Darlehenskosten (27,1 Mio. PLN), was zusammen 324,63 Mio. PLN ergibt. (34) Die Umstrukturierung sollte hauptsächlich über ein staatlich verbürgtes Darlehen finanziert werden, mit dem der durch die verspätete Vermögensumstrukturierung entstandene Finanzbedarf gedeckt werden sollte. Um dem Unternehmen die Finanzumstrukturierung sowie Investitionen in den Jahren 2002/2003 und gegebenenfalls auch im Jahr 2004 zu ermöglichen, wurde ihm ein staatlich verbürgtes Überbrückungsdarlehen gewährt. Damit war die Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen eindeutig an einen Zeitplan geknüpft. (35) Im IBP 2003 wurde die Vermögensumstrukturierung jedoch nicht mit den Umstrukturierungskosten in Zusammenhang gebracht. Vielmehr handelte es sich um eine laufende Maßnahme, die unabhängig von dem durch eine staatliche Beihilfe unterstützten Umstrukturierungsprogramm durchgeführt wurde und für die offenkundig keine zusätzlichen staatlichen Mittel erforderlich waren. Auch wurden bestimmte Maßnahmen, die in keinem direkten Zusammenhang zur Wiederherstellung der Rentabilität standen, wie beispielsweise Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes, über die Vermögensumstrukturierung finanziert. Damit gingen sie, wie Polen unterstreicht, über eine Umstrukturierung hinaus. (36) Die Vermögensumstrukturierung wurde praktisch nur deshalb erwähnt, weil damit über den Verkauf von unproduktivem Vermögen die entsprechenden Finanzmittel bereitgestellt werden sollten. Die Abrechnung der Sale-and-lease-back-Transaktion fand hingegen keine Erwähnung. 2.   Staatliche Beihilfe (37) Von der Beihilfe in Höhe von 322 Mio. PLN (berechnet als Nettosubventionsäquivalent), wie sie ursprünglich im Rahmen des Nationalen Umstrukturierungsprogramms genehmigt wurde, erhielt AHW entsprechend der nachstehenden, von Polen übermittelten Tabelle folgenden Betrag: Tabelle 2 Genehmigte und in den Jahren 2002 und 2003 bezogene staatliche Beihilfe (*2)   KPR (Tsd. PLN) Bezogene staatliche Beihilfe (Tsd. PLN) Differenz (Tsd. PLN) Gesamt für die Jahre 2002—2003 321 878 000 203 946 000 117 932 000 (38) Die Beihilfe wurde für drei unterschiedliche Ziele gewährt: a) 0,33 Mio. PLN für die Personalumstrukturierung (genehmigt waren 1,5 Millionen); b) 20,56 Mio. PLN für die Abschreibung von Forderungen (genehmigt waren 21,5 Millionen), die zur allgemeinen Verbesserung der Finanzlage des Unternehmens verwendet wurden; c) Darlehensbürgschaft in Höhe von 183,2 Mio. PLN (46,3 Mio. EUR, genehmigt waren 299 Mio. PLN). (39) HLW hat auf der Grundlage des am 10. Dezember 2003 mit der Bank Pekao S.A. geschlossenen Vertrages von dieser Bank ein staatlich verbürgtes Darlehen erhalten. Gemäß dem Darlehensvertrag sollte die Tilgung innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsunterzeichnung, d. h. bis zum 10. Dezember 2008, erfolgen. (40) AHW beantragte im August 2003 eine Bürgschaft, die durch Beschluss des Ministerrats vom 31. Dezember 2003 erteilt wurde und sich auf einen Nennwert von 46,3 Mio. EUR plus Zinsen und sonstige verbundene Kosten bis 58,3 Mio. EUR bezog. Wie es in dem Ministerratsbeschluss hieß, benötigte HLW eine Beihilfe zur Finanzierung der Investitionen in das Warmwalzwerk sowie der Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögen im Rahmen des Sale-and-lease-back-Vertrags, und es wurde empfohlen, diese Beihilfe wie folgt zu verwenden: a) Ein Teil des Darlehens bis zu einer Höhe von 14 600 000 EUR war für die Finanzierung von Investitionen in die Produktion und die Walzanlage (Mittelstahlwalzwerk) sowie für die Modernisierung des Walzwerks (Walzengerüsts) vorgesehen. Zwischen dem 30. September 2004 und dem 28. Februar 2005 wurden jedoch nur 2 854 355 EUR in acht Raten in Anspruch genommen; die Tilgung erfolgte am 16. September 2005. b) Ein weiterer Teil bis zu einer Höhe von 31 430 000 EUR war für die Umstrukturierung von Forderungen durch den Wiederkauf von Produktionsvermögen (Grund und Boden sowie Gebäude) vorgesehen, womit das Unternehmen den verbleibenden Teil des Sale-and-lease-back-Vertrags ablösen wollte. Bis zum 24. August 2004 wurden 31 245 684 EUR in Anspruch genommen; die Tilgung erfolgte am 16. September 2005. Den polnischen Behörden und dem begünstigten Unternehmen zufolge wurde das Darlehen für die Ablösung des Sale-and-lease-back-Vertrags von 2000 verwendet. (41) Nach Aussage des Unternehmens wurden Zinsen in Höhe von 1 132 788,35 EUR gezahlt, zahlbar in Tranchen. Im Zusammenhang damit wurde festgestellt, dass die erste, am 30. Dezember 2004 gezahlte Tranche den jeweiligen in Anspruch genommenen Teilen des Darlehens zuzurechnen ist, während die Zinsbeträge von diesem Zeitpunkt an auf die Gesamtsumme bezogen werden können. Den polnischen Behörden zufolge ergibt sich daraus folgende Aufteilung der Zinszahlungen: Tabelle 3 Gezahlte Zinsen Datum, gezahlte Zinsen Zinsen gesamt Zinsen für den für die Sale-and-lease-back-Transaktion verwendeten Teil des Darlehens Zinsen für den für Investitionen verwendeten Teil des Darlehens 30.12.2004 371 931 EUR 363 880 EUR 8 051 EUR 30.6.2005 536 522 EUR 491 612 EUR 44 910 EUR 16.9.2005 224 336 EUR 205 557 EUR 18 778 EUR   1 132 788 EUR 1 061 050 EUR 71 738 EUR (42) Im Zusammenhang mit dem verbürgten Darlehen sind dem AHW außerdem folgende Kosten entstanden: a) Bearbeitungsgebühr in Höhe von 270 000 EUR; b) an den Staat zu entrichtende Gebühr für die Erteilung der Darlehensbürgschaft in Höhe von 583 300 EUR, gezahlt am 30. April 2004 (1 % der gesamten Bürgschaftssumme in Höhe von 58 330 000, ungeachtet der Höhe des tatsächlich gewährten Darlehens); c) Kosten und Zahlungen, die der Bank im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag entstanden sind und zu Lasten des AHW gehen — 55 947 EUR. (43) Dem Darlehensantrag von HLW von 2003 zufolge hat das Unternehmen selbst die Höhe des Darlehens verringert (gegenüber dem gemäß IBP 2003 genehmigten Betrag), da dieses bereits ausgehandelt war. HLW hielt sich jedoch die Möglichkeit offen, die restliche Beihilfe im Rahmen des Limits von 75 Mio. PLN zu beantragen, wovon das Unternehmen jedoch keinen Gebrauch machte. 3.   Umsetzung des IBP 2003 (44) Dass der IBP 2003 nur teilweise umgesetzt wurde, wird keineswegs in Frage gestellt. HLW hat in den Jahren 2002—2004 nur 58,7 Mio. PLN für Umstrukturierungsmaßnahmen ausgegeben. Von den […] Mio. PLN, die im Zeitraum 2002—2004 für die Modernisierung des Warmwalzwerks vorgesehen waren, wurden knapp [ca. 25 % der gesamten, in Tabelle 1 aufgeführten Investitionsmittel] Mio. PLN in Anspruch genommen. Investiert wurde nur in die Modernisierung des Mittelstahlwalzwerks, nicht jedoch in die Wärmeöfen des Blockwalzwerks und das Grobwalzwerk. In das Stahlwerk wurden von […] Mio. PLN etwa 0,5 Millionen investiert, und für sonstige allgemeine Investitionen wurden […] Mio. PLN ausgegeben (siehe die Jahre 2002, 2003 und 2004 in nachstehender Tabelle 4). (45) Die Kommission hat keine Erkenntnisse darüber, ob eine Finanzumstrukturierung vorgenommen wurde. Wie jedoch aus dem IBP 2005 hervorgeht, lag die Verschuldung von HLW zum 30. Juni 2005 auf annähernd gleichem Niveau wie Ende 2001 (siehe Pkt. 18 im IBP 2005). Zudem konnte HLW bereits im Jahr 2004 ein pos

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.