Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL II ANWENDBARKEIT DER RECHTSAKTE DER ORGANE, ARTIKEL 157

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Avis juridique important | 11972B157 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL II ANWENDBARKEIT DER RECHTSAKTE DER ORGANE, ARTIKEL 157 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0045 ++++ ARTIKEL 157 DIE NEUEN MITGLIEDSTAATEN TEILEN DER KOMMISSION NACH ARTIKEL 33 DES EAG-VERTRAGS BINNEN DREI MONATEN NACH DEM BEITRITT DIE RECHTS - UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN MIT, DIE IN IHREM HOHEITSGEBIET DEN GESUNDHEITSSCHUTZ DER BEVÖLKERUNG UND DER ARBEITSKRÄFTE GEGEN DIE GEFAHREN IONISIERENDER STRAHLUNGEN SICHERSTELLEN SOLLEN .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.