Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 30. Oktober 2019 zur Unterrichtung der Republik Ecuador, dass sie möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird2019/C 373/04

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D1105(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e von Artikel 31 Absätze 3 und 6 der IUU-Verordnung deutliche Hinweise darauf, dass Ecuador nicht alle seine völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich internationaler Rechtsvorschriften sowie Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen erfüllt hat. 3.4.   Besondere Sachzwänge der Entwicklungsländer (Artikel 31 Absatz 7 der IUU-Verordnung) (51) Gemäß dem UN-Index für menschliche Entwicklung (UNHDI) (7) galt Ecuador 2017 als ein Land mit hoher menschlicher Entwicklung (Platz 86 unter 189 Ländern). (8) (52) Unter Berücksichtigung der oben genannten Platzierung im UN-Index für menschliche Entwicklung und der Feststellungen während der Besuche von 2017 bis 2019 fanden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass Ecuadors Versäumnis, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, das Ergebnis eines niedrigen Entwicklungsstands wäre. Es liegen keine stichhaltigen Beweise vor, dass Mängel bei den Fischereivorschriften, bei der Überwachung und Kontrolle und bei den Rückverfolgbarkeitssystemen auf geringe Kapazitäten und schlechte Infrastruktur zurückzuführen sind. Die Kommission hat Ecuadors Anträge auf Unterstützung bei der Überarbeitung seiner Fischereivorschriften positiv beschieden. (53) Angesichts der in diesem Abschnitt dargelegten Situation und auf der Grundlage aller von der Kommission zusammengetragenen Fakten sowie aller Aussagen des betreffenden Landes gibt es im Sinne von Artikel 31 Absatz 7 der IUU-Verordnung deutliche Hinweise darauf, dass Ecuadors Entwicklungsstatus und Gesamtleistungsfähigkeit im Bereich des Fischereimanagements nicht durch den Entwicklungsstand des Landes beeinträchtigt werden. 4.   SCHLUSSFOLGERUNGEN ZUR MÖGLICHEN EINSTUFUNG ALS NICHTKOOPERIERENDES DRITTLAND (54) Vor dem Hintergrund der Ergebnisse, denen zufolge Ecuador seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen als Flaggen-, Hafen-, Küsten- oder Marktstaat nicht nachkommt und keine geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei ergreift, sollte dem Land gemäß Artikel 32 der IUU-Verordnung mitgeteilt werden, dass die Kommission es möglicherweise als bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei nichtkooperierendes Drittland einstufen wird. (55) Darüber hinaus sollte die Kommission gegenüber Ecuador alle in Artikel 32 der IUU-Verordnung festgelegten Maßnahmen ergreifen. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Abwicklung sollte eine Frist festgelegt werden, innerhalb deren das Land schriftlich Stellung beziehen und die Situation bereinigen kann. (56) Darüber hinaus werden durch die Mitteilung an Ecuador, dass es möglicherweise als Land eingestuft wird, das die Kommission im Sinne dieses Beschlusses als nichtkooperierendes Drittland betrachtet, weitere Schritte der Kommission oder des Rates zum Zwecke der Einstufung und der Erstellung einer Liste nichtkooperierender Drittländer weder ausgeschlossen noch automatisch vollzogen — BESCHLIEßT: Einziger Artikel Ecuador wird darüber informiert, dass es von der Kommission möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird. Brüssel, den 30. Oktober 2019 Für die Kommission Karmenu VELLA Mitglied der Kommission (1)  ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1. (2)  https://treaties.un.org/ (3)  https://www.un.org/depts/los/convention_agreements/convention_overview_fish_stocks.htm (4)  http://www.fao.org/port-state-measures/background/parties-psma/en/ (5)  Internationaler Aktionsplan zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, 2001. (6)  https://www.fisheries.noaa.gov/international-affairs/identification-iuu-fishing-activities#magnuson-stevens-reauthorization-act-biennial-reports-to-congress (7)  Quelle: http://hdr.undp.org/en/data (8)  http://hdr.undp.org/sites/all/themes/hdr_theme/country-notes/ECU.pdf

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.