Europäische Union

2009/332/EG,Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 26. Februar 2009 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0332. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide: 1904 20 10 – – Zubereitungen nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken – – andere: 1904 20 91 – – – auf der Grundlage von Mais 1904 20 95 – – – auf der Grundlage von Reis 1904 20 99 – – – andere 1904 30 00 Bulgur-Weizen 1904 90 – andere: 1904 90 10 – – Reis 1904 90 80 – – andere 1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren: 1905 10 00 – Knäckebrot 1905 20 – Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren: 1905 20 10 – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 30 GHT 1905 20 30 – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 1905 20 90 – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 50 GHT oder mehr – Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln: 1905 31 – – Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt: – – – ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt: 1905 31 11 – – – – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger 1905 31 19 – – – – andere – – – andere: 1905 31 30 – – – – mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr – – – – andere: 1905 31 91 – – – – – Doppelkekse mit Füllung 1905 31 99 – – – – – andere 1905 32 – – Waffeln: 1905 32 05 – – – mit einem Wassergehalt von mehr als 10 GHT – – – andere – – – – ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt: 1905 32 11 – – – – – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger 1905 32 19 – – – – – andere – – – – andere: 1905 32 91 – – – – – gesalzen, auch gefüllt 1905 32 99 – – – – – andere 1905 40 – Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren: 1905 40 10 – – Zwieback 1905 40 90 – – andere 1905 90 – andere: 1905 90 10 – – ungesäuertes Brot (Matzen) 1905 90 20 – – Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren – – andere: 1905 90 30 – – – Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils 5 GHT oder weniger 1905 90 45 – – – Kekse und ähnliches Kleingebäck 1905 90 55 – – – extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert – – – andere: 1905 90 60 – – – – gesüßt 1905 90 90 – – – – andere 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht: 2001 90 – andere: 2001 90 30 – – Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2001 90 40 – – Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 2001 90 60 – – Palmherzen 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 2004 10 – Kartoffeln: – – andere 2004 10 91 – – – in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 2004 90 – anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen 2004 90 10 – – Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 : 2005 20 – Kartoffeln: 2005 20 10 – – in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 2005 80 00 – Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen: – Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt: 2008 11 – – Erdnüsse: 2008 11 10 – – – Erdnussbutter – andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19 : 2008 91 00 – – Palmherzen 2008 99 – – andere: – – – ohne Zusatz von Alkohol: – – – – ohne Zusatz von Zucker: 2008 99 85 – – – – – Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2008 99 91 – – – – – Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus: – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee: 2101 11 – – Auszüge, Essenzen und Konzentrate: 2101 11 11 – – – mit einem Gehalt an aus Kaffee stammender Trockenmasse von 95 GHT oder mehr 2101 11 19 – – – andere 2101 12 – – Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von Kaffee: 2101 12 92 – – – Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee 2101 12 98 – – – andere 2101 20 – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate: 2101 20 20 – – Auszüge, Essenzen und Konzentrate – – Zubereitungen: 2101 20 92 – – – auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate 2101 20 98 – – – andere 2101 30 – geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus: – – geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel: 2101 30 11 – – – geröstete Zichorien 2101 30 19 – – – andere – – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien oder aus anderen gerösteten Kaffeemitteln: 2101 30 91 – – – aus gerösteten Zichorien 2101 30 99 – – – andere 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002 ); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform: 2102 10 – Hefen, lebend: 2102 10 10 – – ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen) – – Backhefen: 2102 10 31 – – – getrocknet 2102 10 39 – – – andere 2102 10 90 – – andere 2102 20 – Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend: – – Hefen, nicht lebend 2102 20 11 – – – in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 2102 20 19 – – – andere 2102 20 90 – – andere 2102 30 00 – zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf: 2103 10 00 – Sojasoße 2103 20 00 – Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 2103 30 – Senfmehl, auch zubereitet, und Senf: 2103 30 10 – – Senfmehl 2103 30 90 – – Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl) 2103 90 – andere: 2103 90 10 – – Mango-Chutney, flüssig 2103 90 30 – – aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger 2103 90 90 – – andere 2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen: 2104 10 – Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen: 2104 10 10 – – getrocknet 2104 10 90 – – andere 2104 20 00 – zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen 2105 00 Speiseeis, auch kakaohaltig: 2105 00 10 – kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT – mit einem Gehalt an Milchfett von: 2105 00 91 – – 3 GHT oder mehr, jedoch weniger als 7 GHT 2105 00 99 – – 7 GHT oder mehr 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 2106 10 – Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe: 2106 10 20 – – kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 2106 10 80 – – andere 2106 90 – andere: 2106 90 10 – – „Käsefondue“ genannte Zubereitungen 2106 90 20 – – zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen – – andere: 2106 90 92 – – – kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 2106 90 98 – – – andere 2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee: 2201 10 – Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser: – – natürliches Mineralwasser: 2201 10 11 – – – ohne Kohlensäure 2201 10 19 – – – anderes 2201 10 90 – – andere: 2201 90 00 – andere 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nichtalkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 : 2202 10 00 – Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen 2202 90 – andere: 2202 90 10 – – keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend – – andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von: 2202 90 91 – – – weniger als 0,2 GHT 2202 90 95 – – – 0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT 2202 90 99 – – – 2 GHT oder mehr 2203 00 Bier aus Malz: – in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger: 2203 00 01 – – in Flaschen 2203 00 09 – – andere 2203 00 10 – in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10 l 2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert: 2205 10 – in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger: 2205 10 10 – – mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger 2205 10 90 – – mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol 2205 90 – andere: 2205 90 10 – – mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger 2205 90 90 – – mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol 2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt: 2207 10 00 – Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt 2207 20 00 – Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke: 2208 20 – Branntwein aus Wein oder Traubentrester: – – in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger: 2208 20 12 – – – Cognac 2208 20 14 – – – Armagnac 2208 20 26 – – – Grappa 2208 20 27 – – – Brandy de Jerez 2208 20 29 – – – anderer – – in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l: 2208 20 40 – – – Rohbrand – – – anderer: 2208 20 62 – – – – Cognac 2208 20 64 – – – – Armagnac 2208 20 86 – – – – Grappa 2208 20 87 – – – – Brandy de Jerez 2208 20 89 – – – – anderer 2208 30 – Whisky: – – „Bourbon“-Whiskey, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 30 11 – – – 2 l oder weniger 2208 30 19 – – – mehr als 2 l – – „Scotch“-Whisky: – – – „malt“-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 30 32 – – – – 2 l oder weniger 2208 30 38 – – – – mehr als 2 l – – – „blended“-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 30 52 – – – – 2 l oder weniger 2208 30 58 – – – – mehr als 2 l – – – anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 30 72 – – – – 2 l oder weniger 2208 30 78 – – – – mehr als 2 l – – anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 30 82 – – – 2 l oder weniger 2208 30 88 – – – mehr als 2 l 2208 40 – Rum und Taffia: – – in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger: 2208 40 11 – – – Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/– 10 %) – – – andere: 2208 40 31 – – – – mit einem Wert von mehr als 7,9 EUR pro l reinen Alkohol 2208 40 39 – – – – andere – – in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l: 2208 40 51 – – – Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/– 10 %) – – andere: 2208 40 91 – – – – mit einem Wert von mehr als 2 EUR pro l reinen Alkohol 2208 40 99 – – – – andere 2208 50 – Gin und Genever: – – Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 50 11 – – – 2 l oder weniger 2208 50 19 – – – mehr als 2 l – – Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 50 91 – – – 2 l oder weniger 2208 50 99 – – – mehr als 2 l 2208 60 – Wodka: – – mit einem Alkoholgehalt von 45,4 % vol oder weniger, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 60 11 – – – 2 l oder weniger 2208 60 19 – – – mehr als 2 l – – mit einem Alkoholgehalt von mehr als 45,4 % vol, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 60 91 – – – 2 l oder weniger 2208 60 99 – – – mehr als 2 l 2208 70 – Likör 2208 70 10 – – in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 2208 70 90 – – in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l 2208 90 – andere: – – Arrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 90 11 – – – 2 l oder weniger 2208 90 19 – – – mehr als 2 l – – Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 90 33 – – – 2 l oder weniger 2208 90 38 – – – mehr als 2 l – – anderer Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke, in Behältnissen mit einem Inhalt von: – – – 2 l oder weniger: 2208 90 41 – – – – Ouzo – – – – andere: – – – – – Branntwein: – – – – – – Obstbranntwein: 2208 90 45 – – – – – – – Calvados 2208 90 48 – – – – – – – andere – – – – – – andere: 2208 90 52 – – – – – – – Korn 2208 90 54 – – – – – – – – Tequila 2208 90 56 – – – – – – – – andere 2208 90 69 – – – – – andere alkoholhaltige Getränke – – – mehr als 2 l: – – – – Branntwein: 2208 90 71 – – – – – Obstbranntwein 2208 90 75 – – – – – Tequila 2208 90 77 – – – – – andere 2208 90 78 – – – – andere alkoholhaltige Getränke – – Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von: 2208 90 91 – – – 2 l oder weniger 2208 90 99 – – – mehr als 2 l 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen: 2402 10 00 – Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend 2402 20 – Zigaretten, Tabak enthaltend: 2402 20 10 – – Nelken enthaltend 2402 20 90 – – andere 2402 90 00 – andere 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“; Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen: 2403 10 – Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatzstoffen: 2403 10 10 – – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger 2403 10 90 – – anderer – andere: 2403 91 00 – – „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak 2403 99 – – andere: 2403 99 10 – – – Kautabak und Schnupftabak 2403 99 90 – – – andere 2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate: – andere mehrwertige Alkohole: 2905 43 00 – – Mannitol 2905 44 – – D-Glucitol (Sorbit): – – – in wässriger Lösung: 2905 44 11 – – – – mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger 2905 44 19 – – – – andere – – – andere: 2905 44 91 – – – – mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger 2905 44 99 – – – – andere 2905 45 00 – – Glycerin 3301 Ätherische Öle (auch terpenfrei gemacht), einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle: 3301 90 – andere: 3301 90 10 – – terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen – – extrahierte Oleoresine: 3301 90 21 – – – von Süßholzwurzeln und von Hopfen 3301 90 30 – – – andere 3301 90 90 – – andere 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art: 3302 10 – von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art: – – von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art: – – – Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten: 3302 10 10 – – – – mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol – – – – andere: 3302 10 21 – – – – – kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 3302 10 29 – – – – – andere 3501 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime: 3501 10 – Casein: 3501 10 10 – – zum Herstellen von künstlichen Spinnstoffen 3501 10 50 – – zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebens- und Futtermitteln 3501 10 90 – – andere 3501 90 – andere: 3501 90 90 – – andere 3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken: 3505 10 – Dextrine und andere modifizierte Stärken: 3505 10 10 – – Dextrine – – andere modifizierte Stärken: 3505 10 90 – – – andere 3505 20 – Leime: 3505 20 10 – – mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT 3505 20 30 – – mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT 3505 20 50 – – mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT 3505 20 90 – – mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder mehr 3809 Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 3809 10 – auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten: 3809 10 10 – – mit einem Gehalt an diesen Stoffen von weniger als 55 GHT 3809 10 30 – – mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 55 oder mehr, jedoch weniger als 70 GHT 3809 10 50 – – mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 70 oder mehr, jedoch weniger als 83 GHT 3809 10 90 – – mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 83 GHT oder mehr 3823 Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole: – technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination: 3823 11 00 – – Stearinsäure 3823 12 00 – – Ölsäure 3823 13 00 – – Tallölfettsäuren 3823 19 – – andere: 3823 19 10 – – – destillierte Fettsäuren 3823 19 30 – – – Destillationsfettsäuren 3823 19 90 – – – andere 3823 70 00 – technische Fettalkohole 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 3824 60 – Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 44 : – – in wässriger Lösung: 3824 60 11 – – – mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger 3824 60 19 – – – andere – – andere: 3824 60 91 – – – mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger 3824 60 99 – – – andere ANHANG IIa Einfuhrzölle Albaniens auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft Ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens werden folgende landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft zollfrei nach Albanien eingeführt: HS-Code (1) Warenbezeichnung 0501 00 00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar 0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare: 0502 10 00 – Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten 0502 90 00 – andere 0503 00 00 Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen: 0505 10 – Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen: 0505 10 10 – – roh 0505 10 90 – – andere 0505 90 00 – andere 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon: 0506 10 00 – Ossein und mit Säure behandelte Knochen 0506 90 00 – andere 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon: 0507 10 00 – Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein 0507 90 00 – andere 0508 00 00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon 0509 00 Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs: 0509 00 10 – roh 0509 00 90 – andere 0510 00 00 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht 0903 00 00 Mate 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: – Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: 1302 12 00 – – von Süßholzwurzeln 1302 13 00 – – von Hopfen 1302 14 00 – – von Pyre

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.