Europäische Union

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2009 zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen — Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D1005. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

24.12.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 347/26 BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2009 zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen — Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms (2009/1005/EU) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 21, Nummer 22 Absätze 1 und 2 und Nummer 23, aufgrund des geänderten Vorschlags der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Rahmen der Haushaltskonzertierungssitzung vom 18. November 2009 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einvernehmen über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zu finanzierende Energievorhaben, den Ausbau des Breitbandinternets sowie Maßnahmen zur Bewältigung der anlässlich der Halbzeitbewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 („Gesundheitscheck“) ermittelten „neuen Herausforderungen“ erzielt (2). Die Finanzierung erfordert gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013, mit der die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Teilrubrik 1a für 2010 um 1 779 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen) angehoben wird. (2) Die Anhebung der Obergrenze bei der Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2010 wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen bei den (Teil-)Rubriken 1a, 1b, 2, 3a und 5 für das Jahr 2009 und die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen bei den (Teil-)Rubriken 1a, 2 und 5 für das Jahr 2010 gesenkt werden. (3) Um ein angemessenes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen angepasst. Diese Anpassung ist haushaltsneutral. (4) Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung sollte daher entsprechend geändert werden (3) — BESCHLIESSEN: Einziger Artikel Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt. Geschehen zu Straßburg am 17. Dezember 2009. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident J. BUZEK Im Namen des Rates Der Präsident H. LINDBLAD (1)   ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. (2)  KOM(2008) 0800, KOM(2008) 0859, KOM(2009) 0171 und ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 8. (3)  Zu diesem Zwecke werden die aus der genannten Vereinbarung resultierenden Beträge in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet. ANHANG FINANZRAHMEN 2007-2013 (in Mio. EUR zu konstanten Preisen 2004) Verpflichtungsermächtigungen 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Total 2007-2013 1. Nachhaltiges Wachstum 50 865 53 262 55 879 56 435 55 400 56 866 58 256 386 963 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung 8 404 9 595 12 018 12 580 11 306 12 122 12 914 78 939 1b Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung 42 461 43 667 43 861 43 855 44 094 44 744 45 342 308 024 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen 51 962 54 685 51 023 53 238 52 528 51 901 51 284 366 621 davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen 43 120 42 697 42 279 41 864 41 453 41 047 40 645 293 105 3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht 1 199 1 258 1 375 1 503 1 645 1 797 1 988 10 765 3a Freiheit, Sicherheit und Recht 600 690 785 910 1 050 1 200 1 390 6 625 3b Unionsbürgerschaft 599 568 590 593 595 597 598 4 140 4. Die EU als globaler Akteur 6 199 6 469 6 739 7 009 7 339 7 679 8 029 49 463 5. Verwaltung  (1) 6 633 6 818 6 816 6 999 7 255 7 400 7 610 49 531 6. Ausgleichszahlungen 419 191 190         800 VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT 117 277 122 683 122 022 125 184 124 167 125 643 127 167 864 143 Verpflichtungsermächtigungen in % des BNE 1,08  % 1,09  % 1,06  % 1,06  % 1,03  % 1,02  % 1,01  % 1,048  % ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT 115 142 119 805 109 091 119 245 116 884 120 575 119 784 820 526 Zahlungsermächtigungen in % des BNE 1,06  % 1,06  % 0,95  % 1,01  % 0,97  % 0,98  % 0,95  % 1,00  % Spielraum 0,18  % 0,18  % 0,29  % 0,23  % 0,27  % 0,26  % 0,29  % 0,24  % Eigenmittel-Obergrenze in % des BNE 1,24  % 1,24  % 1,24  % 1,24  % 1,24  % 1,24  % 1,24  % 1,24  % (1)  Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenze dieser Rubrik angesetzten Beträge sind Nettobeträge und berücksichtigen nicht die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR zu Preisen von 2004 für den Zeitraum 2007-2013.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.