Europäische Union

Beschluss des Gerichts vom 5. April 2017 über die Gerichtsferien

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017D0529(02). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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29.5.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 168/4 BESCHLUSS DES GERICHTS vom 5. April 2017 über die Gerichtsferien (2017/C 168/03) DAS GERICHT — aufgrund des Artikels 41 Absatz 2 der Verfahrensordnung — ERLÄSST FOLGENDEN BESCHLUSS: Artikel 1 Für das am 1. September 2017 beginnende Gerichtsjahr werden die Daten der Gerichtsferien im Sinne des Artikels 41 Absätze 2 und 6 der Verfahrensordnung wie folgt festgesetzt: — Weihnachten 2017: Montag, 18. Dezember 2017, bis Sonntag, 7. Januar 2018; — Ostern 2018: Montag, 26. März 2018, bis Sonntag, 8. April 2018; — Sommer 2018: Montag, 16. Juli 2018, bis Freitag, 31. August 2018. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg, den 5. April 2017. Der Kanzler E. COULON Der Präsident M. JAEGER

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.