Europäische Union

2003/282/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. November 2002 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Doppstadt GmbH gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4482) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32003D0282 2003/282/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. November 2002 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Doppstadt GmbH gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4482) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 108 vom 30/04/2003 S. 0008 - 0020 Entscheidung der Kommission vom 27. November 2002 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Doppstadt GmbH gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4482) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/282/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln(1), in Erwägung nachstehender Gründe: I. VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 5. Oktober 1999 setzte Deutschland die Kommission gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag von der Umstrukturierungsbeihilfe für die Privatisierung der ehemaligen LandTechnik Schönebeck GmbH zugunsten von Ferdinand Doppstadt in Kenntnis. Das Unternehmen wurde im Mai 1999 in Doppstadt GmbH umbenannt. (2) Die Kommission hat Deutschland mit Schreiben vom 1. August 2000 von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, wegen dieser Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (3) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(2). Die Kommission hat die Beteiligten zur Äußerung zu der betreffenden Beihilfe aufgefordert. (4) Die Kommission hat keine Stellungnahmen von Beteiligten erhalten. (5) Die Doppstadt GmbH ist eine Auffanggesellschaft, die aus der ehemaligen LandTechnik Schönebeck GmbH (LTS) und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft GS Fahrzeug- und Systemtechnik GmbH hervorging. Die LTS gehörte zu einer Gruppe von acht Unternehmen in den neuen Bundesländern, aus denen bei der Erstprivatisierung im Jahr 1994 die EFBE Verwaltungs GmbH & Co. Management KG, jetzt Lintra Beteiligungsholding GmbH, hervorging. Da das ursprüngliche Privatisierungskonzept im Dezember 1996 scheiterte, beschloss die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) im Januar 1997, die Umstrukturierung der potenziell lebensfähigen Lintra-Tochtergesellschaften fortzusetzen, um diese Unternehmen auf einen Wiederverkauf vorzubereiten. Da LTS Beihilfen erhalten hatte, die im Rahmen der anderen angemeldeten Umstrukturierungsbeihilfe zu beurteilen waren, wurde der Fall als nicht notifizierte Beihilfe registriert. Über die an die LTS über die Lintra Beteiligungsholding GmbH ausgezahlte Beihilfe hat die Kommission in ihrer Entscheidung über die Beihilfe an die Lintra Beteiligungsholding GmbH entschieden(3) (Entscheidung Lintra). II. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE (6) Bei der Beihilfeempfängerin, der Doppstadt GmbH, handelt es sich um eine Auffanggesellschaft, die aus der ehemaligen LandTechnik Schönebeck GmbH (LTS) und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft GS Fahrzeug- und Systemtechnik GmbH hervorgegangen ist. (7) Am 10. Mai 1999 wurde das operative Geschäft der LTS und der GS auf eine neue Gesellschaft mit einem Stammkapital von 25641 EUR(4) übertragen. Am gleichen Tag wurden die Gesellschaftsanteile auf Ferdinand Doppstadt übertragen. Diese Gesellschaft trägt den Namen Doppstadt GmbH. Anschließend wurden die LTS und die GS aufgelöst. (8) Die Doppstadt GmbH hat ihren Sitz in Schönebeck, Sachsen-Anhalt. Sie produziert Trägerfahrzeuge unterschiedlicher Leistungsklassen, Umwelttechnik, Feldhäcksler und Systemkomponenten. Im Mai 2002 hatte sie 305 Beschäftigte. (9) Der Investor, Ferdinand Doppstadt, wurde auf der Grundlage einer Anfang 1999 durchgeführten offenen Ausschreibung ausgewählt. Es gab 21 interessierte Unternehmen. Dies war das beste Gebot im Rahmen der Verhandlungen mit den Interessenten. Der Kaufpreis für das neugegründete Unternehmen betrug 25641 EUR. (10) Der Investor ist operativer Leiter einer Gruppe von sieben Unternehmen, die im Bereich Fahrzeuge, Kundendienst und Auslandsvertrieb tätig sind. Vor der Übernahme waren in seinen Unternehmen insgesamt 38 Arbeitnehmer beschäftigt. 1. Die Umstrukturierung (11) Ursprünglich sollte der Umstrukturierungszeitraum von Mai 1999 bis Ende Dezember 2002 dauern. Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan sah Investitionen und Umstrukturierungsmaßnahmen im Wert von 39,722 Mio. EUR (unter Einbeziehung öffentlicher Mittel) vor. Die Investitionen haben vor allem den Ersatz veralteter Maschinen und Werkzeuge, die Steigerung der Qualität und Flexibilität des Produktionsprozesses und die Einhaltung von Umweltnormen zum Ziel. (12) Der Investor erhöht das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2002 auf 10,25 Mio. EUR und stattet die Gesellschaft mit dem notwendigen Betriebskapital von mindestens 14 Mio. EUR aus. (13) Ziel der Umstrukturierung ist den übermittelten Informationen zufolge die Vervollständigung und systematische Ausweitung der Produktpalette von Doppstadt. Ein wesentliches Element des Umstrukturierungsplans ist die Nutzung der Synergien der Doppstadt-Unternehmensgruppe durch den Vertrieb der Fahrzeugauswahl unter dem etablierten Markennamen Doppstadt. Die künftige Strategie sieht eine Konzentration auf den Kommunalbereich und eine Positionierung der Doppstadt GmbH als Anbieter eines kompletten Satzes von Trägerfahrzeugen vor. Ferner sollen nach dem neuen Plan bis zu 25 % der Produktionskapazitäten für die Ausführung von Unteraufträgen der Doppstadt Calbe GmbH genutzt werden. Die Nutzung der übrigen Kapazitäten soll durch die Produktion von Modellen in der jetzigen und in weiterentwickelten Versionen sowie von neuen Produkten sichergestellt werden. Ferner wurde erklärt, dass 25 % des künftigen Umsatzes über die Verlagerung der Fertigung aus den in Velbert und Calbe ansässigen Unternehmen realisiert werden sollen. (14) Der Vertrieb der Produkte soll mit Unterstützung der DVG Doppstadt Vertriebsgesellschaft GmbH unter Nutzung des vorhandenen Vertriebsnetzes in Deutschland und im Ausland erfolgen. Es wird mit einem Absatzvolumen von mindestens 500 Einheiten des Hauptprodukts - des Spezialträgerfahrzeugs TRAC (im Folgenden: "Trac") - gerechnet, und bis zum Ende der Umstrukturierung wird eine jährliche Absatzsteigerung in Höhe von 10 bis 15 % prognostiziert. (15) Die Prognose für die künftige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft ging für das Jahr 2002 von einem positiven Ergebnis in Höhe von [...]*(5) Mio. EUR bei einem Umsatz von [...]* Mio. EUR aus. Für 2003 belief sich die Gewinnprognose auf [...]* Mio. EUR bei einem Umsatz von [...]* Mio. EUR. (16) Der Absatz der Doppstadt GmbH teilte sich im Jahr 2000 wie folgt auf: Deutschland [...]* %, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten [...]* %, Westeuropa [...]* %. (17) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> NB: Die Tabelle enthält gerundete Werte und ist nicht arithmetisch korrekt. (18) Zusätzlich zu der in der Tabelle aufgeführten Finanzierung wurde von Deutschland ein Beitrag von 2,8 Mio. EUR zu den Personalkosten in die Finanzierung der Umstrukturierung einbezogen. Dieser Beitrag ergibt sich aus dem teilweisen Lohn- und Gehaltsverzicht der Mitarbeiter der Doppstadt GmbH während des Umstrukturierungszeitraums. 2. Einleitungsbeschluss nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag (19) Im Einleitungsbeschluss stellte die Kommission fest, dass der Investor F. Doppstadt nicht über frühere Erfahrungen im Bereich Trägerfahrzeuge und nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügte. Die Kommission stellte ferner fest, dass die ihr vorliegenden Informationen zu den relevanten Märkten nicht ausreichten, um ihr die Schlussfolgerung zu gestatten, dass die recht ehrgeizigen Verkaufsziele, auf denen die langfristige Rentabilität des Unternehmens beruhte, realistisch und plausibel wären. Daher hegte die Kommission Zweifel daran, dass der Umstrukturierungsplan die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen vermag. (20) Im Einleitungsbeschluss stellte die Kommission ferner fest, dass sie nicht über ausreichende Informationen verfüge, um auszuschließen, dass der LTS im Jahr 1997 gewährte Verzicht in Höhe von 5,3 Mio. EUR als Beihilfe für die laufende Umstrukturierung anzusehen sei. Aus diesem Grund wurde er im Einleitungsbeschluss als Teil der Finanzierung der Umstrukturierung berücksichtigt. Folglich wurde festgestellt, dass der Anteil der öffentlichen Finanzierung bei 53,896 Mio. EUR liegt, was 72 % der Gesamtkosten entspricht. Der Beitrag des Begünstigten beläuft sich auf 21,004 Mio. EUR bzw. 28 % der Gesamtkosten. Daher hegte die Kommission zum Teil Zweifel daran, dass der Beitrag des Investors als erheblich gelten kann, wie die Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien es vorschreiben. (21) Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die geplante Umstrukturierung hauptsächlich aus Investitionen bestehen würde. Von den insgesamt 39,732 Mio. EUR für Umstrukturierungsmaßnahmen würden 27,133 Mio. EUR (69 %) auf Investitionen entfallen. Dies deutet darauf hin, dass das Projekt vom Charakter her wohl eher der Finanzierung einer Neuinvestition als einer Umstrukturierung entspricht. In diesem Fall ergeben sich Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe. Ist das Projekt als Neuinvestition und nicht als Umstrukturierung anzusehen, so müsste die Beihilfeintensität des Vorhabens die regionale Hoechstgrenze einhalten. (22) Ferner erinnerte die Kommission daran, dass sich aus der abschließenden Entscheidung in der noch anhängigen Sache C 41/99 betreffend die Lintra Beteiligungsholding GmbH weitere Forderungen an die ehemalige LTS ergeben könnten, die den Kosten des gegenwärtigen Umstrukturierungsplans zugerechnet werden müssten. Solche zusätzlichen Forderungen seien bei der Beurteilung der Fähigkeit des Umstrukturierungsplans zur Sicherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens und der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe zu berücksichtigen. III. BEMERKUNGEN DEUTSCHLANDS (23) Mit Schreiben vom 6. November 2000 übermittelte Deutschland seine Bemerkungen zum Einleitungsbeschluss. Mit Schreiben vom 21. September 2001 informierte Deutschland die Kommission über Änderungen des Umstrukturierungsplans. Die Bemerkungen Deutschlands werden nachfolgend wiedergegeben: 1. Aus der Entscheidung Lintra resultierende Verbindlichkeiten (24) Was mögliche weitere Forderungen an die ehemalige LTS betrifft, die im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zu berücksichtigen sind, verweist Deutschland auf seine in der Sache C 41/99 betreffend die Lintra Beteiligungsholding GmbH eingereichte Stellungnahme. Die Stellungnahme hat die Forderungen von Lintra gegenüber der LTS(6) in Höhe von insgesamt 4088648,54 EUR zum Gegenstand. Diese Forderungen wurden von der LTS in Liquidation beglichen. 2. Qualifizierung des Projekts als Umstrukturierung (25) Was den Charakter der Privatisierung der ehemaligen LTS als Umstrukturierung anbetrifft, erklärt Deutschland, dass der Umstrukturierungsplan alle in den Leitlinien vorgesehenen Kriterien erfuellt. Der neue Investor hat das Geschäft der LTS/GS, die seit 1999 in Liquidation war, ohne Unterbrechung fortgeführt. Die erste Umstrukturierungsmaßnahme war die Gründung der Auffanggesellschaft Doppstadt GmbH, die die Geschäfte der zwei Vorgesellschaften wie folgt fortführte: - mit zunächst 192 der ursprünglich 260 Mitarbeiter, - mit dem identischen Auftragsbestand, - mit den bestehenden Verträgen mit denselben Lieferanten, - mit demselben Produktionsvolumen und einer geänderten Produktpalette, - mit derselben bestehenden Produktionsstätte, - mit denselben Prozessen sowie Rohstoffen und Vorräten - sowie unter denselben technischen Bedingungen. (26) Das Unternehmen wurde daher zunächst unter denselben unrentablen Bedingungen fortgeführt, die bestanden, als die Vorgesellschaften in Liquidation gingen. Gleichzeitig wurde der vom Käufer erstellte Umstrukturierungsplan schrittweise ausgeführt. (27) Den Angaben Deutschlands zufolge umfasst der Umstrukturierungsplan folgende Maßnahmen: a) Interne Maßnahmen: - Belegschaft: Ausbildung der übernommenen Mitarbeiter, Zukunftsvorsorge durch Ausweitung der Ausbildungsmaßnahmen; - Vertrieb: Integration in das vorhandene Vertriebsnetz der Doppstadt-Gruppe; - Produktpalette: Anpassung der bestehenden Produktpalette durch die Einstellung der Produktion unrentabler Fahrzeuge und die Ersetzung durch neue moderne Produkte sowie die Besetzung vielversprechender Marktsegmente; - nicht kapitalisierbare Umstrukturierungsmaßnahmen: Überprüfung des Layouts der Fertigungsstraßen und Rationalisierung der Arbeitsabläufe mit dem Ziel der Umwandlung des Unternehmens von einem Großserienhersteller zu einem modernen Lieferanten von kundenspezifischen Sondermaschinen. b) Investitionen: - Behebung des Investitionsrückstands: Modernisierung der bestehenden Produktionsstätte zur Erfuellung der gesetzlichen Umweltschutzvorschriften, Verbesserung der Qualität, Flexibilisierung, Ersatz alter Werkzeuge und Maschinen. c) Finanzielle Maßnahmen: - Kapitalbeitrag durch den Käufer, die Belegschaft, die BvS und das Land Sachsen-Anhalt, Verlustausgleich. (28) Nach den Ausführungen Deutschlands sind die Investitionen lediglich Teil der Umstrukturierung des Unternehmens und ein untrennbarer Bestandteil des gesamten Umstrukturierungsplans. Die Investitionen allein reichen nicht aus, um langfristig die Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen, ohne ebenfalls die Arbeitsabläufe neu zu ordnen und zu rationalisieren, die Produktpalette zu modernisieren und die Finanzen neu zu ordnen. (29) Daher erfuellt der Umstrukturierungsplan nach Auffassung Deutschlands die Kriterien der Umstrukturierungsleitlinien und kann nicht als Neuinvestition im Sinne der Regionalentwicklung angesehen werden. 3. Durchführbarkeit des Umstrukturierungsplans (30) Was den Investor betrifft, führt Deutschland aus, dass die Familie Doppstadt, in deren Unternehmen Ferdinand Doppstadt zuvor tätig war, bevor er seine eigenen Geschäftsaktivitäten entwickelte, über eine 30-jährige Erfahrung bei der Herstellung von Trägerfahrzeugen verfügt. Die im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit in der Landwirtschaft, bei Dienstleistungen für die Kommunalverwaltung, Vertrieb und Kundendienstleistungen für Unimog und andere Marken gewonnenen praktischen Erfahrungen wurden unmittelbar in die Entwicklung der Trägerfahrzeuge eingebracht. In den frühen 70er Jahren entwickelte Doppstadt die Steuerhydraulik für den Mercedes Benz MB-Trac 65. Zu jener Zeit führte Doppstadt auch Tests für Deutz-Intrac durch. (31) Doppstadt hat sich stets auf die Entwicklung von in hohem Maße kundenspezifischen Systemlösungen in Nischenmärkten konzentriert. In der Vergangenheit hat Doppstadt seine eigenen oder in einigen Fällen Trägerfahrzeuge anderer Hersteller verwendet, um von Doppstadt entwickelte Anbaugeräte zu betreiben oder an diese Fahrzeuge anzuschließen (z. B. den Grizzly als Verbindung des Steyr-Tracs mit dem Doppstadt-Stromrichter). (32) Was die Finanzmittel des Investors betrifft, erklärt Deutschland, dass gemäß Privatisierungsvertrag die finanziellen Verpflichtungen des Käufers durch eine Bankbürgschaft in Höhe von 2,05 Mio. EUR, eine Bankzusage in der geschäftsüblichen Form zur Sicherung von Investitionsverpflichtungen in Höhe von 6,934 Mio. EUR und eine Bankzusage für einen Investitionskredit zur Sicherung der operativen Finanzierung in Höhe von 14,07 Mio. EUR gesichert sind. Nach den Ausführungen Deutschlands sollten diese Finanzierungszusagen der Banken des Unternehmens ausreichen, um die Zweifel der Kommission hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Investors auszuräumen. a) Der geänderte Umstrukturierungsplan (33) Deutschland legte ferner einen geänderten Umstrukturierungsplan vor. Nach Angaben Deutschlands musste der Plan aufgrund von Problemen geändert werden, die in Verbindung mit dem Hauptprodukt, dem Trac, nach dessen Markteinführung entstanden. (34) Deutschland erklärt, dass das Unternehmen die ursprünglich vorgesehenen Umsatz- und Ergebnisziele hauptsächlich aufgrund nicht erreichter Umsatzziele im Bereich Trägerfahrzeuge verfehlt hat. Als der Investor das Unternehmen übernahm, ging man davon aus, dass das Hauptprodukt der LTS, der Trac, umgehend auf dem Markt gebracht werden könnte. Die Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen (Fertigung, Logistik und Vertrieb) begann ausgehend von der Annahme der Marktreife des Tracs. Folglich wurden die Zahl der Mitarbeiter und die Lagerbestände kräftig erhöht. Die ersten Tracs wurden Ende 2000 ausgeliefert, und erst zu diesem Zeitpunkt wurde offensichtlich, dass der Trac technisch überholt war und nicht den Anforderungen der Kunden an ein modernes Mehrzweckträgerfahrzeug entsprach. (35) Der Umstrukturierungszeitraum wird durch den geänderten Umstrukturierungsplan um ein Jahr verlängert. Anstatt wie ursprünglich vorgesehen im Jahr 2002, wird nun erst im Jahr 2003 ein positives Ergebnis erwartet. Die wichtigsten Punkte des geänderten Plans werden nachfolgend aufgeführt: (36) Für die Bereiche Produktion, Technik und Entwicklung wurde im Januar 2001 ein neuer Leiter eingestellt. Für die Modernisierung der Trac-Serie wurde ein spezielles Konstruktionsteam gebildet und ein neues Produkt entwickelt. Die Arbeitsabläufe wurden optimiert und Teamarbeit eingeführt. Die Zahl der Mitarbeiter wurde per 30. Juni 2001 um 71 Personen reduziert. (37) Die Zusammenarbeit mit den Händlern wurde überdacht und die Erfordernisse in dieser Hinsicht neu definiert. Es wird nach einer weiteren Führungskraft gesucht, und es wurden externe Berater beauftragt, um das Unternehmen bei der Bewältigung des Umstrukturierungsprozesses zu unterstützen. Im August 2001 wurde ein Beirat eingesetzt, um die Kontrollen zu verbessern und bei der rechtzeitigen Erkennung potenzieller Probleme zu helfen. (38) Was die Investitionen betrifft, wurde erklärt, dass bis zum 18. Juni 2001 Investitionen in Höhe von 10,063 Mio. EUR bereits durchgeführt worden waren. Der Gesamtbetrag der Investitionen ist jedoch 9,581 Mio. EUR niedriger, da das Unternehmen vom Bau eines betriebseigenen Kraftwerks absehen wird. Aufgrund der Liberalisierung der Energiemärkte ist der Betrieb eines eigenen Kraftwerks weder notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll. (39) Die Kosten für andere Umstrukturierungsmaßnahmen werden (von ursprünglich 12,589 Mio. EUR) um 4,777 Mio. EUR auf 17,367 Mio. EUR steigen. Bis Juni 2001 wurden Maßnahmen in Höhe von 13,603 Mio. EUR durchgeführt. Der Bedarf an weiteren Finanzmitteln ergab sich aus der notwendigen Modernisierung der Trac-Serie. Für die Entwicklung der Tracs werden [...]* EUR. DEM benötigt. Für die Präsentation des Produkts auf Fachmessen und für andere Fördermaßnahmen in den Bereichen Marketing und Vertrieb von Tracs werden [...]* Mio. EUR benötigt. Weitere [...]* Mio. EUR werden für die Reorganisation des Unternehmens (Einführung von Teamarbeit, Verbesserung der internen Kommunikation, Steigerung der Produktivität und externe Berater) benötigt. Darüber hinaus erfordert die derzeitige Lage des Unternehmens zusätzliches Betriebskapital in Höhe von [...]* Mio. EUR. (40) Deutschland erklärt, dass die zusätzlichen Maßnahmen durch staatliche Beihilfen finanziert werden. Da die gesunkenen Investitionskosten zu einer entsprechenden Abnahme der Investitionsbeihilfen führen, beläuft sich die Gesamtbeihilfe für die Umstrukturierung nach dem neuen Plan auf 45,409 Mio. EUR; dieser Betrag liegt unter der in dem ursprünglichen Plan vorgesehenen Summe. Die Finanzierung durch den Investor bleibt unverändert. Folglich umfasst der geänderte Umstrukturierungsplan Gesamtkosten für die Umstrukturierung in Höhe von 69,26 Mio. EUR. Dieser Betrag ist 3,071 Mio. EUR niedriger als die im ursprünglichen Plan vorgesehenen Kosten. (41) Was die Finanzierung der Umstrukturierung laut der Feststellung der Kommission im Einleitungsbeschluss betrifft, räumt Deutschland ein, dass es sich beim BvS-Darlehen in Höhe von 2,6 Mio. EUR und der Übertragung der Vermögensgegenstände im Wert von 6,6 Mio. EUR um Umstrukturierungsbeihilfen handelt. Deutschland betont jedoch, dass der vom Investor für das neue Unternehmen gezahlte Preis in Höhe von 25641 EUR zum Beitrag des Investors hinzugerechnet werden sollte. (42) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> NB: Tabelle enthält gerundete Zahlen. (43) Deutschland erklärt, dass nach dem neuen Plan die Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens im Vergleich zum ursprünglichen Plan um ein Jahr verschoben wird. Anstatt wie ursprünglich geplant im Jahr 2002, ist nun ein positives Ergebnis für das Jahr 2003 vorgesehen. Der Umsatzanstieg wird zunächst hauptsächlich durch die Fertigung von Umwelttechnik generiert. Ab dem Jahr 2003, nach der Markteinführung der neuen Trac-Serie, werden diese Produkte ein Eckpfeiler des neuen Plans sein und ein Drittel des Umsatzes generieren. Der Anteil der Trac-Fahrzeuge (einschließlich Ersatzteilen), am Gesamtumsatz soll im Jahr 2003 etwa [...]* % betragen. Geplanter Anteil der Trac-Fahrzeuge (einschließlich Ersatzteilen) am Gesamtumsatz des Unternehmens >PLATZ FÜR EINE TABELLE> NB: Tabelle enthält gerundete Zahlen. (44) Deutschland gibt an, dass die neue Planung den Verkauf von [...]* Trac-Fahrzeugen im Jahr 2002 und von [...]* im Jahr 2003 vorsieht, um den geschätzten Umsatz hinsichtlich der Trac-Fahrzeuge zu erreichen. Zum Ende der Umstrukturierung sind Verkäufe von zwischen [...]* und [...]* Einheiten pro Jahr geplant. b) Marktinformationen (45) Deutschland erklärte, die Doppstadt GmbH sei im Marktsegment "Trägerfahrzeuge unterschiedlicher Leistungsklassen" tätig. Ihre Produktpalette umfasst kundenspezifische Kommunal- und Sonderfahrzeuge, die unter zahlreichen Bedingungen und in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt werden können. Da die Fahrzeuge die Fähigkeit besitzen, eine große Anzahl von Zubehör und Spezialgeräten zu benutzen, die in anderen Sektoren verwendet werden, können sie als konventionelle Traktoren in der Landwirtschaft sowie außerhalb des landwirtschaftlichen Bereichs eingesetzt werden. Die übermittelten Informationen veranschaulichen die mögliche Nutzung einer Vielzahl von Zubehör für den landwirtschaftlichen- und kommunalen Sektor sowie die Bau- und Forstwirtschaft. Die Zielmärkte für die Doppstadt-Trägerfahrzeuge sind hauptsächlich Kommunen (Städte und Gemeinden), private Auftragnehmer im Agrarbereich und forstwirtschaftliche Unternehmen. Die von der Doppstadt GmbH angebotene neue Produktpalette an Trägerfahrzeugen deckt Leistungsklassen ab 60 kW ab, zielt jedoch vornehmlich auf das obere Segment von über 85 kW ab. (46) Nach den Ausführungen Deutschlands wird der Traktormarkt für die Ermittlung des Marktvolumens auf dem Gemeinschaftsmarkt und der Wettbewerber herangezogen. Es ist jedoch zu bedenken, dass es sich bei Traktoren und Trägerfahrzeugen nicht um vollständig homogene Märkte mit austauschbaren Produkten handelt, da die möglichen Anwendungsformen konkurrierender Produkte nicht hundertprozentig übereinstimmen. Die Doppstadt Trägerfahrzeuge sind als multifunktionale Fahrzeuge zum Einsatz von Spezialausrüstungen konzipiert. Auch wenn diese Fahrzeuge zu einem gewissen Teil die gleichen Funktionen wie Lastkraftwagen wahrnehmen können, sind sie generell nicht für die Nutzung in Anwendungsgebieten in denen normalerweise Lastkraftwagen Anwendung fänden vorgesehen. Die Überschneidungen mit Lastkraftwagen sind nicht besonders signifikant, und bei über 90 % aller Produkte sind Traktoren und Trägerfahrzeugen austauschbar. Daher wird der Traktormarkt als Bezugspunkt für die Ermittlung des relevanten Marktvolumens genannt. (47) In den Jahren von 1995 bis 1997 war die Nachfrage nach Traktoren auf dem Gemeinschaftsmarkt durch jährliche Wachstumsraten von

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.