Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG I LISTE ZU ARTIKEL 21 DER BEITRITTSAKTE, III. NIEDERLASSUNGSRECHT UND FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR, D) OEFFENTLICHE BAUAUFTRAEGE

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Avis juridique important | 11979HN01/03/D DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG I LISTE ZU ARTIKEL 21 DER BEITRITTSAKTE, III. NIEDERLASSUNGSRECHT UND FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR, D) OEFFENTLICHE BAUAUFTRAEGE Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0090 +++++ RICHTLINIE 71/305/EWG DES RATES VOM 26 . JULI 1971 ( ABL . NR . L 185 VOM 16 . 8 . 1971 , S . 5 ) . AM ENDE VON ARTIKEL 24 WIRD DER PUNKT DURCH EIN SEMIKOLON ERSETZT UND FOLGENDER TEXT ANGEFÜGT : " FÜR GRIECHENLAND : ES KANN EINE VOR EINEM NOTAR ABZUGEBENDE EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG ÜBER DIE AUSÜBUNG DES BERUFS EINES BAUUNTERNEHMERS VERLANGT WERDEN " . IN ANHANG I WIRD FOLGENDES ANGEFÜGT : " VIII . GRIECHENLAND : ANDERE JURISTISCHE PERSONEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS , DEREN ÖFFENTLICHE BAUAUFTRAEGE STAATLICHER KONTROLLE UNTERLIEGEN . "

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.