Europäische Union

1999/834/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 1999 zu den vom Königreich Schweden notifizierten nationalen Bestimmungen über die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Kreosot (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 3426) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der schwedische Text ist verbindlich)

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Schweden genehmigten Produkten um dickfluessige, viskose Öle, die bis zu 100 % aus bei der fraktionierten Destillation innerhalb der für die jeweiligen Öle vorgesehenen Destillationsverläufe gewonnenem Kreosot bestehen. Diese Öle sind nur zur Druckimprägnierung mit Schlußvakuum nach speziellen industriellen Verfahren geeignet, die insbesondere für eine optimale Imprägnierung von Rundholz entwickelt wurden. Holz, das nach diesem Verfahren imprägniert wurde, enthält im Durchschnitt 135 kg Kreosot/m3, und es wird eine lange Nutzungsdauer des Holzes (etwa 40-50 Jahre) gewährleistet. (81) Was das Vorhandensein einer besonderen Situation in Schweden betrifft, so wird die Behauptung, behandeltes Holz sei in Schweden ein äußerst wichtiger Baustoff, teilweise durch Daten zur Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz in Europa im Jahre 1990 belegt: Tabelle 2 Die Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz in Europa (1990)((Quelle: vgl. Fußnote 18, S. 6.)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (82) Die Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz ist seit 1990 relativ konstant geblieben. Im Jahre 1995 wurden 74000 m3 Holz mit Kreosot behandelt (63 % Leitungsmasten, ansonsten Bahnschwellen), wovon etwa ein Viertel exportiert wurde. (83) Aus Tabelle 2 geht hervor, daß Schweden den höchsten Pro-Kopf-Verbrauch an mit Kreosot behandeltem Holz in Europa hat; gleichzeitig ist der Verbrauch pro km2 einer der niedrigsten. Letztere Zahl ist jedoch unter Umständen irreführend, weil vernünftigerweise davon auszugehen ist, daß die Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz verstärkt in Gebieten mit höherer Bevölkerungsdichte (z. B in Südschweden) erfolgt. Der hohe Pro-Kopf-Verbrauch könnte möglicherweise eine höhere Exposition der schwedischen Bevölkerung zur Folge haben. Andererseits scheint der niedrige Wert für den Verbrauch pro km2 darauf hinzudeuten, daß die Kontaktwahrscheinlichkeit für einen Einwohner eher niedrig ist. Umweltexposition (84) Bei der Bewertung der Umweltexposition ist die Verwendung von behandeltem Holz pro Flächeneinheit der ausschlaggebende Faktor. Wie aus Tabelle 2 hervorgeht, ist dieser Wert für Schweden besonders niedrig; der europäische Durchschnittswert könnte selbst bei einem wesentlichen Anstieg nicht erreicht oder gar überschritten werden. (85) Der Bau von Bootsstegen führt offensichtlich nicht zu einer Menge und Dichte der Holzkonstruktionen unter Wasser, wie sie durch die fortlaufenden Uferschutzanlagen in den Niederlanden besteht. Die behandelten Holzoberflächen, die mit Wasser in Berührung kommen, sind also viel kleiner, und das Wasservolumen ist entsprechend größer. Die schwedische Regierung hat keine Daten vorgelegt, um ihre Behauptung zu belegen, in der Nähe von Bootsstegen seien lokale negative Auswirkungen auf aquatische Organismen zu verzeichnen. Die im Auftrag der Kommission erstellte Studie kommt dagegen nach Auswertung gemessener Auslaugungsraten und von der Annahme ausgehend, es seien Sedimente vorhanden, die Kreosot stark absorbieren, zu dem Ergebnis, daß die Kreosotkonzentrationen im Wasser mindestens eine Größenordnung unter der toxischen Dosis liegen. (86) Die Studie enthält Angaben zur Beschaffenheit des Bodens in der Umgebung behandelter Pfähle (die zum Teil mit großen Mengen Kreosot behandelt worden sind). Bereits in einer Entfernung von 10-15 cm von den behandelten Pfählen entsprachen die Konzentrationen der einzelnen PAH der normalen Umgebungskonzentration. In einer zweiten, von der Universität Uppsala erstellten Studie wird berichtet, daß im Boden in einer Entfernung von 10 cm von mit Kreosot behandelten Pfählen auch 37 Jahre nach der Behandlung kein Kreosot nachgewiesen werden konnte. (87) Es waren keine gemessenen Daten verfügbar, mit deren Hilfe die schwedischen Behauptungen hinsichtlich der besonderen Situation beim Abbau von Kreosot hätten belegt werden können. Zwar ist die Sonnenscheindauer in Schweden geringer als in den meisten anderen Mitgliedstaaten, aber Photodegradation spielt, wie die im Auftrag der Kommission erstellte Studie hervorhebt, nur dort eine wichtige Rolle, wo Licht hingelangen kann, also an der Erd- und der Wasseroberfläche. Bei kreosotbehandelten Pfählen im Boden wird sich der größte Teil des ausgelaugten Materials nicht an der Oberfläche befinden, da die Mobilität sehr gering ist; in einer aquatischen Umwelt wird dieses Material vom Sediment absorbiert. Insgesamt spielt die Photodegradation beim Abbau von Kreosot also nur eine untergeordnete Rolle. Der biologische Abbau von Kreosot geht im allgemeinen nur langsam vonstatten. Daten zu den Auswirkungen von Temperaturunterschieden auf den biologischen Abbau bzw. zu der Frage, ob der Abbau von Kreosot in Schweden wesentlich langsamer abläuft als in anderen Mitgliedstaaten, wurden nicht vorgelegt. (88) Insgesamt hat Schweden nicht nachgewiesen, und die im Auftrag der Kommission erstellte Studie konnte nicht bestätigen, daß in Schweden im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hinsichtlich der kreosotbedingten Umweltrisiken eine besondere Situation vorliegt. Zur Exposition des Menschen (89) Im Falle einer Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 94/60/EG in Schweden würde die Exposition der Öffentlichkeit infolge der dann erlaubten Verwendung von Kreosot durch den privaten Verbraucher, der umfangreicheren Möglichkeiten zur Wiederverwendung von behandeltem Holz sowie des höherem B[a]P-Gehalts des zur Behandlung von Bahnschwellen und Leitungsmasten in industriellen Verfahren eingesetzten Kreosots möglicherweise verstärkt. Da das Produkt seit über 20 Jahren nicht mehr auf dem Markt ist, läßt sich allerdings unmöglich abschätzen, wie groß die Zunahme ausfallen würde. Entsprechendes gilt für die Frage, in welchem Umfang die Exposition infolge einer Änderung der Bestimmungen über die Verwendung von neu behandeltem Holz sowie früher behandeltem Holz zunehmen würde. (90) Anstatt den Versuch zu unternehmen, die Zunahme der Exposition insgesamt zu quantifizieren, führt die im Auftrag der Kommission erstellte Studie nach einem ähnlichen Verfahren wie dem von der deutschen und der niederländischen Regierung in ihren jeweiligen Anträgen angewandten zwei Expositionsbewertungen durch, bei denen die die Rahmenbedingungen der Richtlinie 94/60/EG zugrunde gelegt werden. Im ersten Szenario baut ein erwachsener Verbraucher einen privaten Bootssteg, wobei er kreosotbehandeltes Holz verarbeitet und außerdem Kreosot mit dem Pinsel aufstreicht. Im zweiten Szenario spielen Kinder an Geräten aus mit Kreosot behandeltem Holz. In beiden Fällen wurde davon ausgegangen, daß das Kreosot 50 ppm B[a]P enthielt. (91) Bevor auf die eigentlichen Bewertungen eingegangen wird, ist festzustellen, daß hier keine schwedische Besonderheit vorliegt und Entsprechendes auch für andere Mitgliedstaaten gelten würde. (92) Die im Auftrag der Kommission erstellte Studie geht ausführlich auf die Frage der Absorption über die Haut ein. Dabei greift sie auf verschiedene in technischen Leitfäden der EG vorgeschlagene Modelle zur Risikobewertung zurück, die allerdings für diesen Fall nicht wirklich geeignet waren. Deshalb berechnet die Studie die Expositiondosis für ein realistisches Worst-Case-Szenario. Anstatt sich auf Modelle zu verlassen, wertet die Studie experimentelle Daten zur Absorption verschiedener PAH-Verbindungen über die Haut aus, um die tatsächliche Kreosotabsorption zu ermitteln. Die Kreosotabsorptionsrate, von der hierbei ausgegangen wird, ist für die PAH-Absorption über die menschliche Haut experimentell ermittelt worden(19). (93) Das Worst-Case-Szenario für die Exposition über Hautkontakte liegt für einen Erwachsenen, der einen Bootssteg baut, bei Verwendung von Kreosot mit einem B[a]P-Gehalt von 50 ppm bei 0,43 ng pro kg Körpergewicht und Tag (Expositionsdauer pro Tag: 8 Stunden; die Haut ist zu 50 % bedeckt; durchschnittliches Körpergewicht und durchschnittliche Hautoberfläche). Wenn man annimmt, daß ein Verbraucher jedes Jahr zwei Wochen lang damit beschäftigt ist, 8 Stunden pro Tag Kreosotprodukte und mit Kreosot behandeltes Holz für Bauzwecke (wie beispielsweise Bau und Instandhaltung von Bootsstegen) zu verwenden, liegt die zulässige Tagesdosis bei einem Krebsrisiko von 1:100000 (gemäß den von der niederländischen Regierung in ihrem Antrag angeführten Berechnungen) bei 2,1 ng pro kg Körpergewicht und Tag. Die für den ungünstigsten Fall berechnete Expositionsdosis liegt also deutlich niedriger. Bei einer angenommenen Exposition von 6 Wochen pro Jahr läge die zulässige Dosis bei 0,7 ng pro kg Körpergewicht und Tag und damit immer noch über der im ungünstigsten Fall berechneten Exposition. (94) Das Worst-Case-Szenario für die Exposition über Hautkontakte liegt für Kinder, die an Geräten aus trockenem kreosotbehandeltem Holz spielen, bei 0,85 ng pro kg Körpergewicht und Tag (Expositionsdauer pro Tag: 2 Stunden; die Haut ist zu 50 % bedeckt; Körpergewicht: 15 kg). Es ist interessant, daß die niederländische Regierung bei ihrer nach einem etwas anderen Verfahren erstellten Modellkalkulation eine Expositiondosis von 2 ng pro kg Körpergewicht und Tag berechnet hat. Daß diese Daten so dicht beieinander liegen, spricht für ihre Plausibilität. Spielt ein Kind über einen Zeitraum von 6 Monaten zwei Stunden täglich, liegt die zulässige Tagesdosis bei einem Krebsrisiko von 1:100000 bei 4,8 ng pro kg Körpergewicht und Tag (niederländisches Modell) und somit über der berechneten Absorptionsmenge. Bei einer Spielzeit von 4 Stunden pro Tag liegt die zulässige Dosis bei 2,4 ng pro kg Körpergewicht und Tag, die Absorptionsmenge dagegen bei 1,7 ng pro kg Körpergewicht und Tag (und somit in der Nähe des Grenzwertes). (95) Obwohl diese Berechnungen eindeutig viele Unsicherheitsfaktoren enthalten, deuten die Ergebnisse insgesamt darauf hin, daß nicht auszuschließen ist, daß Einzelpersonen einer Expositionsdosis ausgesetzt werden könnten, die in etwa der zulässigen Tagesdosis entspricht, während eine solche Exposition der breiten Öffentlichkeit eher unwahrscheinlich ist. 3.1.4 Bewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Toxikologie, Ökotoxikologie und Umwelt (96) Bei der Ausarbeitung der Richtlinie 94/69/EG zur einundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG an den technischen Fortschritt war ein B[a]P-Gehalt von 50 ppm von den Mitgliedstaaten als sicher akzeptiert worden. Allerdings kamen die Kommission und die Mitgliedstaaten wie bereits erwähnt in einer Gemeinsamen Erklärung überein, die Lage im Lichte der Ergebnisse einer Studie über die karzinogenen Eigenschaften von Kohlenteerdestillaten erneut zu prüfen, die zu jener Zeit im Auftrag der Industrie und in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Krebsforschungszentrum (IARC) erstellt wurde. (97) Diese Studie(20) wurde der Kommission im Januar 1998 zur Verfügung gestellt. Untersucht wurden die karzinogenen Auswirkungen zweier Kreosotprodukte mit einer B[a]P-Konzentration von 10 bzw. 275 ppm, die der Sponsor (Rüttgers-Vft AG, Deutschland) zur Verfügung gestellt hatte. Die Produkte konnten wegen ihrer hohen Viskosität nicht direkt auf die Haut der Mäuse aufgetragen werden, sondern mußten mit Toluol verdünnt werden. Lösungen, die das Produkt in unterschiedlicher Konzentration enthielten und somit unterschiedliche B[a]P-Konzentration aufwiesen, sowie Lösungen aus reinem B[a]P und eine Kontrollsubstanz aus reinem Toluol wurden Gruppen von 62 Mäusen über einen Zeitraum von 78 Wochen auf die Haut aufgetragen (zweimal wöchentlich, 25 µl). Während dieser Zeit wurde beobachtet, ob sich Tumore bildeten, und nach Beendigung der Studie wurden die Versuchstiere gründlich untersucht. (98) Die Kommission übermittelte diese Studie sowie alle weiteren Unterlagen mit wissenschaftlichen und expositionsrelevanten Informationen über Kreosot dem Wissenschaftlichen Ausschuß für Toxikologie, Ökotoxikologie und Umwelt (SCTEE). Der SCTEE wurde aufgefordert festzustellen, ob hinreichende wissenschaftliche Beweise vorliegen, um zu belegen, daß von Kreosot mit einem B[a]P-Gehalt von weniger als 50 ppm bzw. von mit solchem Kreosot behandeltem Holz ein Krebsrisiko für den Verbraucher ausgeht, und, sofern ein solches Risiko besteht, ob dessen Ausmaß eingeschätzt oder quantifiziert werden kann. Der SCTEE gab am 27. November 1998 seine Stellungnahme ab. (99) Der SCTEE stellt fest, daß die Fraunhofer-Studie gut ausgelegt ist und das karzinogene Potential von Kohlenteerzubereitungen bestätigt. Infolge des genotoxischen Potentials von PAH, einschließlich B[a]P, gibt es keine Schwellenkonzentration für die Karzinogenität. Die Studie zeigt, daß zwischen dem B[a]P-Gehalt der verabreichten Zubereitungen und der Zahl der Versuchstiere mit Tumorbildung eine lineare Dosis-Wirkung-Beziehung besteht. Bei beiden Zubereitungen ist das Potential zum Auslösen von Hauttumoren fünfmal höher als bei reinem B[a]P, was vermutlich auf das Vorhandensein weiterer karzinogener Stoffe im Kreosot zurückzuführen ist. Aus der Studie geht hervor, daß Kreosot mit einem B[a]P-Gehalt von 50 ppm eine signifikante Inzidenz von Hautkrebs bei Mäusen auslöst. (100) Es liegen keine hinreichenden Daten vor, um von einer Studie, bei der Mäusen ein Produkt auf die Haut aufgetragen wurde, eindeutige Rückschlüsse auf die Exposition von Menschen zu ziehen. Bei der Übertragung von Daten über das Auslösen von Hautkrebs von der Maus auf den Menschen spielen eine Reihe unbekannter Faktoren eine Rolle, so daß es schwierig ist, Daten über das Krebspotential bei Mäusen zur Einschätzung des Krebsrisikos beim Menschen unmittelbar heranzuziehen. Die Morphologie und Physiologie der Haut, ihre Stoffwechselaktivierung bzw. -inaktivierung sowie Reparaturprozesse beeinflussen die artenabhängige Sensibilität gegenüber den karzinogenen Wirkstoffen von Kreosot bei der Exposition über die Haut. Eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des Krebsrisikos, z. B. für die Exposition von Kindern, die beim Spielen Hautkontakte mit Holz haben, das mit Kreosot imprägniert wurde, ist daher auch unter Heranziehung aller verfügbaren wissenschaftlichen Informationen schwierig. (101) Aus den Daten der Fraunhofer-Studie errechnete der SCTEE für die karzinogene Wirkung einen T25-Wert für reines B[a]P von 13 µg pro Körpergewicht und Tag. Der T25-Wert bezeichnet die chronische Tagesdosis pro kg Körpergewicht, die der 25 % der Versuchstiere während des Zeitraumes, der der artenspezifischen Durchschnittslebenserwartung entspricht, an einer bestimmten Stelle in ihrem Gewebe Tumore entwickeln. Bei den getesteten Kreosotformulierungen lag die karzinogene Wirkung insgesamt fünfmal höher (2,7 µg pro kg Körpergewicht und Tag). (102) Sollten die von der im Auftrag der Kommission erstellten Studie berechneten Werte (0,85 ng B[a]P pro kg Körpergewicht und Tag bei einer Spielzeit von 2 Stunden) und 1,7 ng (bei einer Spielzeit von 4 Stunden) annähernd der tatsächlichen Exposition entsprechen, läge das Krebsrisiko für die gesamte Lebenszeit bei 8,2*10-5 (bzw. 1.63*10-4 bei lebenslanger täglicher Exposition und wäre damit eindeutig besorgniserregend. Bei einer täglichen Exposition während eines Zeitraums von 10 von 70 Jahren (niederländisches Modell) läge das Krebsrisiko bei 1,16*10-5 (bzw. 2,33*10-5), bei einer täglichen Exposition während eines Zeitraums von 5 von 70 Jahren (deutsches Modell) dagegen bei 0,58*10-5 (bzw. 1,16*10-5). Wenn man von den Expositionswerten ausgeht, die von der niederländischen Regierung (2 ng pro kg Körpergewicht und Tag) bzw. der deutschen Regierung (2,62 ng pro kg Körpergewicht und Tag) errechnet wurden, fällt das Risiko entsprechend größer aus. (103) Geht man hinsichtlich des durch Kreosot bedingten Hautkrebsrisikos von der vom SCTEE auf der Basis der neuesten Studie abgeleiteten Dosis-Wirkung-Beziehung aus, so liegt das Risiko je nach dem gewählten Expositionsmodell entweder geringfügig oder deutlicher über dem Wert von 1*10-5, den die Weltgesundheitsorganisation als zulässigen Risikowert für genotoxische Karzinogene vorgeschlagen hat. (104) Der SCTEE weist ferner darauf hin, daß der Wert von 2 ng B[a]P pro kg Körpergewicht und Tag, also das Worst-Case-Szenario für die B[a]P-Exposition beim Spielen auf mit Kreosot behandeltem Holz, mit den Schätzungen für die B[a]P-Aufnahme durch Verzehr von Lebensmitteln verglichen werden muß. Die jährliche B[a]P-Aufnahme durch Verzehr von Lebensmitteln wird auf 0,3-1,6 mg geschätzt; bei einem Menschen mit einem Körpergewicht von 70 kg entspräche dies einer täglichen Exposition von 12-63 ng/kg (d. h. deutlich höher als die Exposition über die Haut). (105) Insgesamt kommt der SCTEE zu folgendem Ergebnis: 1. - In Anbetracht der Genotoxizität von B[a]P und der Ergebnisse der Fraunhofer-Studie zur Hautauftragung gibt es hinreichende wissenschaftliche Belege dafür, daß von Kreosot mit einem B[a]P-Gehalt von weniger als 50 ppm und/oder von mit solchem Kreosot behandeltem Holz ein Krebsrisiko für Verbraucher ausgeht. - B[a]P ist ein guter Indikator für die karzinogenen Eigenschaften der getesteten Kreosotzubereitung, weil zwischen der Inzidenz von Krebserkrankungen und der B[a]P-Dosis ein lineares Verhältnis festgestellt wurde. Allerdings erwies sich die karzinogene Wirkung der Kreosotzubereitung als fünfmal höher als aufgrund ihres B[a]P-Gehalts angenommen worden war. 2. - Aufgrund der vorliegenden Informationen ist selbst bei Berücksichtigung der erheblichen Unsicherheiten bei der Bewertung der Risiken, denen Kinder ausgesetzt sind, die mit Kreosot behandeltem Holz in Berührung kommen, festzustellen, daß der Umfang des Risikos eindeutig Anlaß zur Besorgnis bietet. Allerdings liegt der höchste geschätzte Expositionswert sechs- bis dreißigmal unter den Werten für die B[a]P-Exposition Erwachsener durch Lebensmittel. - Um ein klares Bild von der Expositionslage zu erhalten, müßte man eine reale Studie zur Stoffmassenbilanz in exponiertern Kindern durchführen. Die Durchführung einer solchen Studie wäre nicht nur sehr kompliziert und ressourcenintensiv, sie würde auch ethische Fragen aufwerfen. 3.1.5 Gesamtbewertung (106) Die schwedische Regierung hat nicht nachgewiesen, und es konnte auch nicht durch weitere Forschungsarbeiten belegt werden, daß sich Schweden hinsichtlich der allgemeinen Umweltverschmutzung durch PAH oder der Exposition von Mensch und Umwelt durch PAH, die bei der Verwendung von Kreosot und mit Kreosot behandeltem Holz freigesetzt werden, in einer besonderen Situation befindet, oder daß die Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie 94/60/EG in Schweden eine solche Situation herbeiführen würde. (107) Der Kommission wurden jedoch im Rahmen ähnlicher Anträge der Niederlande, Deutschlands und Dänemarks auf Ausnahmeregelungen gemäß ex-Artikel 100a Absatz 4 EG-Vertrag zur Richtlinie 94/60/EG weitere Informationen vorgelegt; hinzu kommen neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus einer umfangreichen Studie, die nach Annahme der Gemeinschaftsrichtlinie durchgeführt wurde. (108) Auf Grundlage der neuesten experimentellen Daten ist der SCTEE zu der Einschätzung gelangt, daß von Holz, das mit Kreosot mit einem B[a]P-Gehalt von weniger als 50 ppm behandelt worden ist, ein Krebsrisiko für den Menschen ausgeht. Wie groß dieses Risiko ist, läßt sich nicht genau einschätzen. Unter Berücksichtigung bestehender Unklarheiten hinsichtlich der Exposition ist die Kommission der Auffassung, daß Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wahrscheinlichkeit einer längeren Kreosotexposition über die Haut - entweder durch direkten Kontakt mit Kreosot oder durch Kontakt mit kreosotbehandeltem Holz - zu reduzieren, nach dem Vorsorgeprinzip gerechtfertigt ist. (109) Solche Maßnahmen können jedoch nur als gerechtfertigt angesehen werden, wenn der allgemeine Grundsatz der Proportionalität gewahrt bleibt, das heißt, daß die Maßnahmen über das zur Verwirklichung des legitimen Zieles Geeignete und Notwendige nicht hinausgehen. Folglich können die Rechtsvorschriften, die die schwedische Regierung der Kommission notifiziert hat, nur insoweit gebilligt werden, als durch diese Rechtsvorschriften ein Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Kreosot eingeführt wird, das den Erhalt einer solchen Genehmigung wirklich möglich macht, wenn dies mit den Erfordernissen des Gesundheits- und des Umweltschutzes vereinbar ist. (110) Es ist zu beachten, daß in den schwedischen Bestimmungen über Kreosot ein Genehmigungsverfahren vorgesehen ist, ohne daß dabei ein bestimmter Grenzwert für den B[a]P-Gehalt oder andere physikalische oder chemische Eigenschaften des Kreosots festgelegt würden. Gemäß Artikel 95 Absatz 4 dürfen nationale Rechtsvorschriften nur dann bestätigt werden, wenn diese aufgrund wichtiger Erfordernisse im Sinne des Artikels 30 oder in bezug auf den Schutz der Arbeitsumwelt oder den Umweltschutz gerechtfertigt sind. Das heißt, daß es nicht möglich ist, nationale Maßnahmen zu billigen, die ein Schutzniveau gewährleisten, das unterhalb dem der Richtlinie liegt. Folglich können die schwedischen Rechtsvorschriften nur gebilligt werden, weil ihre Anwendung gezeigt hat, daß keine Genehmigung für ein Produkt erteilt wurde, bei dem in der Richtlinie 94/60/EG festgelegten Grenzwerte überschritten wurden. Eine andere Anwendung der schwedischen nationalen Rechtsvorschriften kann unter Berufung auf Artikel 95 Absatz 4 nicht gebilligt werden. (111) Im Einklang mit Artikel 95 Absatz 7 EG-Vertrag überprüft die Kommission zur Zeit, ob es angemessen ist, die in der Richtlinie 94/60/EG enthaltenen Bestimmungen über Kreosot an den technischen Fortschritt anzupassen. Außerdem wird sich die Kommission im Rahmen der Überprüfungen gemäß Artikel 16 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten(21) mit der Verwendung von Kreosot beschäftigen. Dies wird in einem zeitlichen Rahmen geschehen, der im Einklang mit dem Prüfungszeitplan dieser Richtlinie steht, wobei die dabei eventuell festzulegenden Prioritäten zu berücksichtigen sind. Ein laufendes Forschungsvorhaben unter dem Vierten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung untersucht ferner die Produktionskette von mit Kreosot behandelten Pfählen und deren Verhalten bis zum Ende der Gebrauchsdauer(22). 3.2 Kein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung (112) Gemäß Artikel 95 Absatz 6 ist die Kommission verpflichtet, zu überprüfen, ob die einzelstaatlichen Bestimmungen kein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung darstellen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist unter "Nichtdiskriminierung" zu verstehen, daß vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden. (113) Die in den schwedischen Rechtsvorschriften enthaltenen Beschränkungen hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Verwendung kreosothaltiger Produkte gelten unterschiedslos für alle Produkte, in denen Kreosot enthalten ist, und die einem der in den Verordnungen festgelegten Verwendungszwecke zuzuführen sind. Da die schwedischen Rechtsvorschriften keine speziellen Bestimmungen für verschiedene Arten von Produkten enthalten, gelten sie gleichermaßen für alle Produkte, in denen Kreosot enthalten ist, unabhängig davon, ob diese in Schweden hergestellt oder eingeführt sind. Für eine mögliche Verwendung der schwedischen Rechtsvorschriften als Mittel zur willkürlichen Diskriminierung von Marktteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft gibt es also keinerlei Anzeichen. 3.3 Keine verschleierte Beschränkung des Handelns (114) Restriktivere nationale Rechtsvorschriften, die von den Bestimmungen einer Richtlinie der Gemeinschaft bezüglich des Inverkehrsbringens und der Verwendung von Produkten abweichen, stellen normalerweise ein Handelshemmnis dar, da Produkte, die in den anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr gebracht werden können, in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht in Verkehr gebracht werden können. Die Bestimmungen von Artikel 95 Absatz 6 sollen verhindern, daß unangemessene Einschränkungen aufgrund die in Absatz 4

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.