Europäische Union

94/895/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Dezember 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 des EG-Vertrags und Artikel 53 des EWR-Abkommens (IV/34.768 - International Private Satellite Partners) (Nur der englische und englische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 31994D0895 94/895/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Dezember 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 des EG-Vertrags und Artikel 53 des EWR-Abkommens (IV/34.768 - International Private Satellite Partners) (Nur der englische und englische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 354 vom 31/12/1994 S. 0075 - 0086 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 15. Dezember 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 des EG-Vertrags und Artikel 53 des EWR-Abkommens (IV/34.768 - International Private Satellite Partners) (Nur der englische und der italienische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (94/895/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 - Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrags (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, insbesondere auf die Artikel 2, 6 und 8, im Hinblick auf den von den betroffenen Parteien am 17. bzw. 28. Juni 1993 nach Artikel 2 bzw. Artikel 4 der Verordnung Nr. 17 eingereichten Antrag auf Erteilung eines Negativattests samt Anmeldung im Hinblick auf eine Freistellung, im Hinblick auf das Ersuchen der Parteien vom 14. Februar 1994, den Antrag und die Anmeldung auf Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszudehnen, im Hinblick auf die nach Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 veröffentlichte Zusammenfassung des Antrags und der Anmeldung (2), nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT A. HINTERGRUND (1) Am 28. Juni 1993 sind bei der Kommission 20 Vereinbarungen über die Gründung eines Unternehmens angemeldet worden. Das Unternehmen - International Private Satellite Partners (IPSP) - ist als Kommanditgesellschaft nach amerikanischem Recht zu dem Zweck gegründet worden, a) unter Einsatz eines eigenen Satellitensystems auf Unternehmen in Europa und Nordamerika zugeschnittene Telekommunikationsdienste aus einer Hand zu erbringen und b) Dritten hohe Übertragungskapazitäten anzubieten, soweit die Satellitenkapazität von IPSP oder deren Gesellschaftern nicht voll genutzt wird. Infolge des Inkrafttretens des EWR-Abkommens haben die Parteien am 14. Februar 1994 eine Ausdehnung der Anmeldung auf Artikel 53 des EWR-Abkommens beantragt. Die Kommission hat daraufhin das Verfahren der Zusammenarbeit mit der EFTA-Überwachungsbehörde eingeleitet. B. DIE PARTEIEN a.a. Die beteiligten Unternehmen (2) Orion Satellite Corporation (OrionSat) wurde von Orion Network Systems nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware als Komplementär der IPSP gegründet. Sie besitzt eine Lizenz der Federal Communications Commission der Vereinigten Staaten (FCC) für Bau, Aussetzung und Betrieb der beiden IPSP-Satelliten und ist zur Leitung und Kontrolle der Entwicklungs- und Geschäftstätigkeit der IPSP ermächtigt. Die Muttergesellschaft Orion Network Systems, zugleich Kommanditistin der IPSP, ist auf Telekommunikationsanlagen und -dienste und insbesondere auf Punkt-zu-Punkt-Verbindungen mittels gemieteter Kapazitäten spezialisiert. OrionSat ist als Komplementär zu [. . .] (3) an IPSP beteiligt; hinzugerechnet werden müssen die Anteile der Orion Network Systems in Höhe von [. . .]. (3) British Ärospace Communications gehört zur Unternehmensgruppe British Ärospace (BÄ) und wurde als Kommanditistin der IPSP eigens zum Zwecke dieser Beteiligung gegründet. Ihr Anteil an IPSP beträgt [. . .]. Die BÄ-Gruppe beschäftigt sich hauptsächlich mit Konzeption und Herstellung von Zivil- und Militärflugzeugen, Waffenleitsystemen, Satelliten und Satelliten-Teilsystemen, Ausrüstungen für Nutzlast- und Trägerraketen und Kfz-Bau. Sie ist Hauptzulieferer für die IPSP-Satelliten. Der Gesamtumsatz der BÄ-Gruppe belief sich 1992 auf 9,977 Milliarden £Stg (13 Milliarden ECU). (4) COM DEV Satellite Communications Ltd ist als Kommanditistin zu [. . .] an IPSP beteiligt und wurde von ihrer Muttergesellschaft COM DEV Ltd eigens zum Zweck dieser Beteiligung gegründet. Die COM DEV-Gruppe ist ein wichtiger Anbieter von Satelliten-Teilsystemen für Kommunikation, Raumforschung und Fernerkundung. (5) General Dynamics Commercial Launch Services ist als Kommanditistin zu [. . .] an IPSP beteiligt. Das Unternehmen bietet Satelliten-Aussetzungsdienste an und soll diese auch für die IPSP-Satelliten erbringen. Das Unternehmen gehört zu der General Dynamics Co., einem auf den Gebieten der Herstellung und des Vertriebs von Waffensystemen, Abschußrampen, Raumfahrt-Transporttechnologie und Baustoffen tätigen Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von 8,751 Milliarden US-Dollar (7,250 Milliarden ECU) im Jahre 1991. (6) Kingston Communications International Ltd (Kingston) ist als Kommanditistin zu [. . .] an IPSP beteiligt und wurde von ihrer Muttergesellschaft Kingston Communications (Hull) plc eigens zum Zwecke dieser Beteiligung gegründet. Kingston Communications (Hull) plc ist ein britisches Unternehmen mit der Lizenz zum Betrieb des öffentlichen Fernsprech-Wählnetzes der Stadt Hull und Umgebung. Kingston Communications (Hull) plc und BÄ haben ein gemeinsam beherrschtes Gemeinschaftsunternehmen, Kingston Satellite Services Ltd, gegründet, das beide Gründungsgesellschafter bei den Verhandlungen mit IPSP über das Angebot von IPSP Diensten vertreten soll. Der Gesamtumsatz der Kingston-Gruppe belief sich 1991 auf 59 Millionen £Stg (77 Millionen ECU). (7) MCN Sat. US ist ein Unternehmen aus den Vereinigten Staaten, das von der französischen Gruppe Matra-Hachette als IPSP-Beteiligungsgesellschaft gegründet wurde und zu [. . .] an IPSP beteiligt ist. Die Gruppe Matra-Hachette ist in der Luft- und Raumfahrtindustrie, insbesondere in der Herstellung verschiedener Satellitentypen (über Matra Marconi Space), sowie in den Bereichen Rüstungstechnik, Telekommunikation und CAD-CAM-Ausrüstung, Kfz-Bau, Verlagswesen, Rundfunk, Film und Werbung tätig. Ihr Gesamtumsatz belief sich 1992 auf 55 Milliarden ffrs (8,350 Milliarden ECU). (8) STET - Società Finanziaria Telefonica per Azioni ist ein italienisches Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz des Istituto per la Ricostruzione Industriale (IRI), des grössten staatlichen Unternehmens Italiens, befindet. Als Holdinggesellschaft des IRI für den Telekommunikationssektor hat STET die finanziellen und kommerziellen Aspekte der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten, Anlagen und Netzen zu koordinieren. STET ist als Kommanditistin zu [. . .] an IPSP beteiligt. Wie später noch ausführlicher darzulegen sein wird, erhält STET das ausschließliche Recht, IPSP-Satellitenkapazität und internationale Telekommunikationsdienste für Unternehmen in Italien und "Osteuropa" anzubieten. (9) Trans-Atlantic Satellite Inc. ist eine Tochtergesellschaft des japanischen Unternehmens Nißho Iwai Co. und wurde hauptsächlich zum Zwecke der Beteiligung an IPSP gegründet, an der sie zu [. . .] beteiligt ist. Ausserdem soll das Unternehmen für bestimmte Bauteile der IPSP-Satelliten als Zulieferer von BÄ tätig werden. In dieser Sparte erzielte das Unternehmen in dem am 31. März 1992 endenden Geschäftsjahr einen Umsatz von 3 Millionen US-Dollar (2,5 Millionen ECU). Nißho Iwai Co. ist ein allgemeines Handelsunternehmen, das im An- und Verkauf sowie im Import und Export japanischer und ausländischer Erzeugnisse aller Art tätig ist. In dem am 31. März 1992 endenden Geschäftsjahr erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 86,7 Milliarden ECU. Die Nißho Iwai-Gruppe ist als Grossaktionär an mehreren im Telekommunikationsbereich tätigen Unternehmen beteiligt, so an Satellite Japan Corporation, einem in Japan vor allem hohe Transponderkapazität vertreibenden Satellitenbetreiber, der sich unlängst mit dem japanischen Unternehmen JC-Sat zusammengeschlossen hat. Der Zusammenschluß wurde im vergangenen Jahr von der Kommission genehmigt. b.b. Die Kommanditgesellschaft (10) IPSP wurde zu dem Zweck gegründet, multinationalen Unternehmen internationale Telekommunikationsdienste im Geschäftsverkehr, z. B. unternehmenseigene Netze, Übermittlung grosser Datenmengen, Datenerfassung und -austausch, Telefax, elektronische Post und netzgestützte Dienste, über Satelliten unter Einsatz von VSATs (very small aperture terminals) aus einer Hand ( "one-stop-shopping") in Form von Punkt-zu-Punkt-Verbindungen für Nordamerika und Europa anzubieten. Ferner soll IPSP Satellitenübertragungskapazität anbieten, die weder von ihr selbst noch von ihren Gesellschaftern genutzt wird. (11) Die Gründungsgeschichte der IPSP bis zum Abschluß der angemeldeten Vereinbarungen begann 1982, als OrionSat bei der FCC der Vereinigten Staaten die Genehmigung für den Betrieb eines internationalen Satellitensystems beantragte. Nach Erhalt der Genehmigung nahm OrionSat 1988 Gespräche mit Intelsat auf. Nach Abschluß dieser Gespräche ein Jahr später beauftragte OrionSat die BÄ vertraglich als Hauptunternehmer mit dem Bau und der Aussetzung des Satellitensystems. Gleichzeitig verhandelte OrionSat bis zur Gründung der IPSP Ende 1991 mit potentiellen Gesellschaftern und einigte sich mit einem internationalen Bankenkonsortium über ein Finanzierungspaket. (12) Nach der von der FCC erteilten Genehmigung durften weder IPSP noch deren Kunden die IPSP-Satellitenanlagen mit einem öffentlichen Fernsprech-Wählnetz zusammenschalten, um Telekommunikationsdienste anzubieten. Im Dezember 1993 änderte die FCC jedoch ihre Politik in dem Sinne, daß nunmehr eigenständige Satellitensysteme (wie IPSP) beantragen können, bis zu 1 250 Leitungen mit einer Leistung von 64 kbps entsprechend der Leistung des öffentlich vermittelten Verkehrs zu betreiben. 1. Dienstleistungen und Anlagen (13) IPSP beabsichtigt den Bau, die Aussetzung und den Betrieb zweier leistungsstarker Telekommunikationssatelliten im Ku-Band, die in eine Erdumlaufbahn von 37,5° bzw. 47° westlicher Länge gebracht werden sollen. Der erste (unter Verwendung der gemeinsam van BÄ und Matra Marconi Space über deren Gemeinschaftsunternehmen Satcom International entwickelten Eurostar-Rampe) gebaute Satellit soll mit 28 Transpondern von 54 MHz Bandweite und 6 Transpondern von 36 MHz Bandweite ausgestattet werden. Dies entspricht einer für Kommunikationszwecke nutzbaren Gesamtkapazität von 1 728 MHz. Die Reichweite der Satelliten ( "footprint") erstreckt sich auf grosse Teile Nordamerikas, grosse Teile des EWR und Teile Mittel- und Osteuropas. (14) Der erste Satellit soll im Dezember 1994 in Betrieb genommen werden, der zweite etwas später. Die Lebensdauer wird mit 12 Jahren veranschlagt. (15) Vor Aussetzung und Inbetriebnahme der eigenen Satelliten wird IPSP ihre Dienste mit Hilfe gemieteter Satellitenkapazität erbringen. (16) Überdies beabsichtigt IPSP ihre Satelliten mittels eigener, in den Vereinigten Staaten hergestellter Standortverfolgungs-, Fernmessungs- und Steuerungsanlagen, ergänzt durch in Italien hergestellte Anlagen, zu überwachen. (17) Die Kunden der IPSP müssen auf eigenem Gelände Zweiwege-VSATs errichten, um die Dienste der IPSP in Anspruch nehmen zu können. 2. Finanzielle Lastenverteilung (18) Die komplexen Finanzierungsvereinbarungen betreffend IPSP lassen sich wie folgt darstellen: a) Das Gesellschaftskapital beträgt insgesamt 90 Millionen US-Dollar; die Anteile der Gesellschafter richten sich nach der Höhe ihrer Einlagen. Die Einlage von OrionSat als Komplementär in Höhe von 30 Millionen US-Dollar setzt sich zusammen aus der FCC-Lizenz, bestimmten vertraglichen Rechten und anderen materiellen und immateriellen Aktiva. b) Ausserdem haben die Teilhaber von einem internationalen Bankenkonsortium eine vorrangige Finanzierungsfazilität in Höhe von 251 Millionen US-Dollar für den ersten Satelliten erhalten. c) Einige Gesellschafter haben zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 9 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt. d) Um eine genügende Auslastung der Satellitenkapazität der IPSP zu gewährleisten, haben sich die Kommanditisten verpflichtet, Satellitenkapazität bis zu einem Gesamtbetrag von [. . .] sowie bis zu [. . .] Transponder zu mieten. Wie später noch darzulegen sein wird, kann diese Kapazität von den Kommanditisten an die Kunden der IPSP weitervermietet werden. e) Schließlich haben sich die Kommanditisten zusätzlich verpflichtet, im Falle eines negativen Cashflows weitere Kapazität von bis zu [. . .] Transpondern zu mieten und dafür zusätzliche Zahlungen an IPSP zu leisten, damit deren vorrangige Verbindlichkeit bedient werden kann. 3. Zentrale Leitung und gemeinsame Geschäftstätigkeit (19) Da IPSP zu dem Zweck gegründet worden ist, mittels eines vollständig zusammengeschalteten Netzes einheitliche Dienstleistungen zu einheitlichen Preisen anzubieten, hat der Komplementär die alleinige Verantwortung für die Leitung und Kontrolle des Unternehmens sowie - vorbehaltlich begrenzter Kontroll- und Genehmigungsrechte der Kommanditisten - weitgehende Befugnisse zur Ausübung der eigentlichen Geschäftstätigkeiten wie Entwicklung, Betrieb, Vermarktung und Verkaufsförderung. (20) Die Ausübung der Kontrolle durch OrionSat ist auch eine Auflage der FCC für die Übertragung der Lizenz von OrionSat auf IPSP. 4. Vermarktung und Vertrieb (21) IPSP wird ihre Dienste mit Hilfe einer Reihe lokaler Vermarktungs- bzw. Betreibergesellschaften als Vertreter oder Vertriebshändler der IPSP vermarkten und vertreiben. Mit Ausnahme der STET, die ausschließlich Vertriebsrechte für Italien genießt und Alleinvertreter für eine in den Vereinbarungen zusammenfassend als "Osteuropa" bezeichnete Gruppe von Ländern (Österreich, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, Malta, die ehemalige UdSSR, die ehemalige Tschechoslowakei und das ehemalige Jugoslawien) ist, werden diesen Vertretern oder Vertriebshändlern keine Ausschließlichkeitsrechte gewährt. Eine Beteiligung an IPSP als Kommanditist ist zwar möglich, nicht aber Voraussetzung. Da in einigen Mitgliedstaaten Lizenzen für die Aufwärtsstrecke noch nicht erhältlich sind, wird IPSP dort mit den nationalen Telekommunikationsbetreibern (TOs) als Vertreter zusammenarbeiten müssen, bis die Liberalisierung des europäischen Marktes für Satellitendienste abgeschlossen ist. C. DER RELEVANTE MARKT a.a. Sachlich relevante Märkte (22) IPSP wird in zwei Märkte als Wettbewerber eintreten: - den Markt für internationale private Telekommunikationsdienste im Geschäftsverkehr, - den Markt für das Anbieten hoher Satelliten-Übertragungskapazität. 1. Internationale private Telekommunikationsdienste im Geschäftsverkehr (23) Dienste wie die seitens IPSP beabsichtigten - unter anderem Voice Calling, Hochgeschwindigkeits-Telefax, Datenspeicherung und -übermittlung sowie Videokonferenzschaltungen - sollen die wachsende Nachfrage multinationaler Unternehmen nach modernen Punkt-zu-Punkt-Kommunikationsverbindungen zwischen ihren über die ganze Erde verstreuten Standorten bzw. zu ihren Kunden und Lieferanten decken. (24) Solche Dienste lassen sich dem neu entstehenden Markt für internationale (und selbst globale) Mehrwertdienste für Grossunternehmen und andere intensive Nutzer fortgeschrittener Telekommunikationsdienste zurechnen. (25) Dieses Marktsegment gehört zu jenen mit den grössten Wachstumspotentialen des gesamten Telekommunikationsmarktes in den nächsten Jahren, wobei es aus dem derzeitigen Prozeß der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und der immer engeren Verzahnung von Telekommunikationstechnik und Elektronik (insbesondere Software) in vollem Umfang Nutzen zieht. Interessanterweise sehen die meisten Unternehmensallianzen im Telekommunikationsbereich, die gegenwärtig angekündigt werden, einen Eintritt in das Marktsegment der Mehrwertdienste (mitunter als ersten Schritt eines umfassenderen Zusammenschlusses) und insbesondere die Bereitstellung fortgeschrittener Mehrwertdienste an die weltgrössten Unternehmen vor. (26) Für die verschiedenen Dienste werden entweder über Koaxial- oder Lichtwellenleiterkabel verbundene terrestrische Anlagen oder Satelliten und VSATSs eingesetzt. Satelliten werden heute besonders für Kundenstandorte in entfernten Gebieten und in Gebieten mit sehr mangelhafter terrestrischer Infrastruktur empfohlen. (27) Obgleich einige der anderen angekündigten Unternehmensallianzen ebenfalls die Bereitstellung von Satellitendiensten - als Teil eines Pakets von vor allem über Kabel bereitgestellten Diensten - vorsehen, ist IPSP das erste Unternehmen, das seine Dienste ausschließlich über Satelliten anbieten wird. (28) Eine weitere Besonderheit der IPSP liegt darin, daß deren Gesellschafter (abgesehen von STET und Kingston) im Gegensatz zu den meisten derzeit angekündigten Unternehmensallianzen aus etablierten TOs private Unternehmen sind, die bisher nicht im Telekommunikationsbereich tätig sind. (29) Nach den Angaben der Parteien ist dieser Mangel an privater Initiative auf die immer noch hohen Marktzutrittsschranken zurückzuführen: - In vielen Ländern sind Telekommunikationsdienste trotz der bedeutsamen Veränderungen, die sich gegenwärtig vollziehen, weiterhin stark reglementiert. Dies bedeutet, daß IPSP in Ländern, in denen nach wie vor ausschließliche Rechte bestehen, nicht selbst tätig werden kann und dort, wo das terrestrische Segment der Satelliten noch nicht vollständig liberalisiert ist, für die Auf- und Abwärtsstrecke eine Genehmigung benötigt. Ausserdem muß sich IPSP für Dienste mittels eigener Satellitensysteme mit den internationalen Satellitenorganisationen (ISOs) ins Benehmen setzen. - Ein Einsteiger, der seine eigenen Übertragungsanlagen betreiben will, muß hohe Investitionen tätigen. Allein im Fall der beiden IPSP-Satelliten werden die Kosten für Bau, Erprobung und Aussetzung auf mindestens 425 Millionen US-Dollar veranschlagt. - Der Aufbau eines Unternehmens angemessener Grösse und Bekanntheit mit einem geläufigen Markennamen und einem festen Kundenstamm ist gerade auf diesem Markt schwierig, kostspielig und zeitaufwendig. 2. Anbieten von hoher Satelliten-Übertragungskapazität (30) Dieser Markt ist für IPSP nur von untergeordneter Bedeutung. Die Parteien haben erklärt, nur dann auf diesem Markt tätig zu werden, wenn die Nachfrage nach IPSP-Dienstleistungen hinter den Erwartungen zurückbleiben sollte. (31) Der Markt für die Bereitstellung von Raumsegment-Kapazität wird bisher weitgehend von den drei internationalen Satellitenorganisationen INTELSAT, EUTELSAT und INMARSAT beherrscht, die eine beträchtliche Anzahl von Telekommunikationssatelliten besitzen (allein INTELSAT betreibt derzeit 13 geostationäre Satelliten). Alle drei Organisationen ähneln sich im Aufbau, d. h. sie beruhen auf mehreren Abkommen zwischen souveränen Staaten, die durch ihre Regierungen oder die von diesen benannten öffentlichen oder privaten Telekommunikationsbetreiber (die "Unterzeichner") vertreten werden. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung von Raumsegment a) für welt- oder europaweite öffentliche Telekommunikationsdienste (INTELSAT und EUTELSAT) oder b) für die Verbesserung der Kommunikation in der See- und Raumfahrt (INMARSAT). (32) In den jeweiligen ISO-Abkommen wird der direkte Zugang zu Satelliten-Übertragungskapazität und erdgebundenen Sende- und Empfangsanlagen den Unterzeichnern (die auch die terrestrischen Netze besitzen) vorbehalten, so daß private Satellitenbetreiber, die in Wettbewerb mit den Signataren stehen, deren Genehmigung für die Nutzung von Satellitenkapazität einzuholen haben. Damit wird die ohnehin schon beherrschende Stellung der Unterzeichner auf dem Telekommunikationsmarkt insgesamt noch gestärkt. (33) Überdies müssen die Betreiber eigener Satellitensysteme wie IPSP i) sich mit INTELSAT (und/oder EUTELSAT) beraten, wodurch gewährleistet werden soll, daß solche privaten Satellitensysteme dem ISO-System keinen ernsten wirtschaftlichen Schaden zufügen, und ii) ebenfalls mit den zuständigen ISOs ihre Anlagen mit dem Frequenzspektrum und dem Raumbedarf des bestehenden und geplanten ISO-Raumsegments abstimmen, um die technische Kompatibilität der neuen Systeme und deren Betrieb zu gewährleisten. Nach den zwischen der IPSP und INTELSAT erfolgten Beratungen haben bisher Schweden, Dänemark, Deutschland, Belgien, Luxemburg, Italien, Irland, Österreich, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich der IPSP oder deren Vertretern Abwärtsverbindungsrechte eingeräumt. Daneben ist IPSP mit Unterstützung des Vereinigten Königreichs, Italiens und Irlands in Beratungen mit EUTELSAT eingetreten. b.b. Der räumlich relevante Markt (34) IPSP wird vor allem in dem von der Reichweite der Satelliten ( "foot print") definierten Gebiet tätig sein, d. h. in grossen Teilen Nordamerikas, in grossen Teilen des EWR und in Teilen Mittel- und Osteuropas. Dies wäre zugleich der räumlich relevante Markt der Vereinbarungen. Dieses Gebiet kann über terrestrische Verbindungen und Netze, über die auch Niederlassungen der Kunden ausserhalb der eigentlichen Satellitenreichweite einbezogen werden, noch vergrössert werden. c.c. Die Marktstellung der IPSP (35) Nach Schätzungen der IPSP sind auf dem Markt für private Telekommunikationsverbindungen 1990 annähernd 8,4 Milliarden ECU umgesetzt worden, wovon 1,4 Milliarden ECU auf innereuropäische und transatlantische unternehmensinterne Verbindungen entfallen sind. Für 1995 rechnet IPSP mit einem Wachstum dieses Marktsegments auf 3,5 Milliarden ECU, wovon IPSP annähernd [. . .] ECU umzusetzen gedenkt, was einem Marktanteil von [. . .] entspräche. D. DIE ANGEMELDETEN VEREINBARUNGEN a.a. Die einzelnen Vereinbarungen (36) Die derzeitige Form der IPSP ist das Ergebnis langwieriger und komplizierter Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern. Diese Komplexität spiegelt sich auch in der Zahl der angemeldeten Vereinbarungen wider, in denen Fragen wie Aufbau und Finanzierung der IPSP, Satellitenbetrieb, Unterstützung der IPSP durch die Gesellschafter und andere Unternehmen beim Vertrieb usw. geregelt werden. Im einzelnen handelt es sich um folgende Vereinbarungen: - Second Amended and Restated Agreement of Limited Partnership (Zweite Änderung und Neufassung des Kommanditgesellschaftsvertrags), nebst weiteren Änderungen, mit den Grundlagen für den Aufbau und den Betrieb der IPSP. - Communications Satellite Capacity Agreements (Vereinbarungen über Satellitenkapazität) und Contingent Communications Satellite Capacity Agreements (Eventualvereinbarungen über Satellitenkapazität) zwischen IPSP und den einzelnen Kommanditisten (oder deren Tochtergesellschaften), in denen sich letztere für 7 Jahre zur Nutzung erheblicher IPSP-Satellitenkapazität zur Eigenbedarfsdeckung wie auch für Weiterverkauf über IPSP an Dritte verpflichtet haben, um eine Mindestnutzung der Kapazitäten zu gewährleisten, und sich weiterhin verpflichtet haben, im Fall eines negativen Cashflows zusätzliche Kapazität zu mieten oder Kapital einzubringen. Letztere Vereinbarungen wurden auf Veranlassung der Gläubiger getroffen, die IPSP die vorrangig gesicherte Finanzierung gewährt haben. - Agreement of Principles (Grundlagenvereinbarung) mit den allgemeinen Bedingungen, unter denen IPSP ihre Dienste anbietet, einschließlich der allgemeinen Bedingungen, unter denen IPSP die Hilfe örtlicher Vertriebsunternehmen oder Netzbetreiber als Vertreter oder Vertriebshändler der IPSP in Anspruch nehmen kann. - Amended and Restated Preferred Bidder Agreement (geänderte und neugefasste Bietervorzugsvereinbarung), wonach IPSP ihren Kommanditisten bei der Auftragsvergabe für bestimmte Lieferungen und Dienstleistungen den Vorzug geben wird, solange deren Angebote

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.