Europäische Union

Beschluss 2014/913/GASP des Rates vom 15. Dezember 2014 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0913. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s vier Impulspapieren; e) Sensibilisierung für die Problematik des Transfers von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und des Wissenstransfers zur Verhinderung des unabsichtlichen Transfers zwischen Mitgliedstaaten und Schärfung des weltweiten Bewusstseins für Ausfuhrkontrollmechanismen. 2.2.4   Begünstigte des Projekts Nutznießer der Impulspapiere werden die Union und ihre Mitgliedstaaten sein; über die weitere Verteilung dieser Impulspapiere befindet der Hohe Vertreter in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates. Die endgültige Entscheidung stützt sich auf Vorschläge der für die Durchführung zuständigen Stelle nach Artikel 2 Absatz 2 dieses Beschlusses. 2.3   Projekt 3: Weltweite Anwendung der HCoC-Outreach-Maßnahmen 2.3.1   Projektziel Durch das Projekt soll sowohl für die Nichtverbreitung von Trägerraketen und für den HCoC sensibilisiert werden, indem mehrere Veranstaltungen durchgeführt werden, die der Kontaktaufnahme mit Nichtunterzeichnerstaaten dienen sollen. Die entsprechenden Veranstaltungen werden in Wien und New York durchgeführt, um am Rande einschlägiger Veranstaltungen Kontakt zu den VN-Delegationen herstellen zu können. 2.3.2   Projektbeschreibung Das Projekt umfasst die folgenden drei Arten von Veranstaltungen: a) Finanzierung von vier Outreach-Veranstaltungen (zwei in jeder Stadt) sowohl zur Förderung der Anwendung des HCoC als auch zur Förderung der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper; diese Veranstaltungen werden in den folgenden beiden Städten durchgeführt: i) in New York am Rande der Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung oder am Rande der Tagungen des Vorbereitungsausschusses der Konferenz der Vertragsparteien des Nichtverbreitungsvertrags, ii) in Wien am Rande der Tagungen des HCoC oder am Rande anderer relevanter Veranstaltungen der VN in Wien. Zur Organisation der Seminare: i) jedes Seminar dauert einen halben Tag und umfasst bis zu 80 Teilnehmer aus den VN-Missionen in New York und Wien und eine ausgewählte Gruppe von Rednern und EU Beamten; ii) es werden bis zu sechs Redner eingeladen; iii) der amtierende Vorsitz des HCoC wird eingeladen; iv) im Rahmen dieses Beschlusses werden Mittag- oder Abendessen in einem engeren Rahmen veranstaltet und finanziert, die dazu dienen sollen, Kontakte zwischen ranghohen Beamten aus ausgewählten Staaten und einem hochrangigen Vertreter der EU und Experten herzustellen. Hierfür legt die für die Projektdurchführung zuständige Stelle für jede Veranstaltung eine Liste von Staaten vor, von denen einige zu den Nichtunterzeichnerstaaten zählen. Hierdurch wird es möglich sein, hochrangige Vertreter zusammenzubringen, die mit Nichtverbreitungsfragen befasst sind. b) Finanzierung von drei regionalen Outreach-Seminaren, die in Lateinamerika (z.B. Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, oder Nichtunterzeichnerstaaten im karibischen Raum), im Nahen und Mittleren Osten (z.B. Golfstaaten, Bahrein, Katar, oder Saudi-Arabien) und Asien (z.B. Indonesien oder Vietnam) stattfinden könnten. Die Auswahl des Veranstaltungsorts erfolgt im Einvernehmen mit dem Hohen Vertreter sowie in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates. Die Seminare werden die neuesten Entwicklungen bei der Verbreitung von Trägerraketen zum Thema haben und den Schwerpunkt auf regionale Fragen legen; außerdem wird der HCoC behandelt und es wird darüber informiert, was es konkret bedeutet, Unterzeichnerstaat zu sein. Die Unterzeichnerstaaten der Region werden auf Regierungsebene eingeladen, damit sie ihre Erfahrungen an Nichtunterzeichnerstaaten weitergeben. Der amtierende Vorsitz des HCoC wird zudem ersucht, eine Erklärung abzugeben und den Vorsitz zu führen. Der Teilnehmerkreis könnte Beamte, Diplomaten, militärisches Personal, Vertreter von internationalen Organisationen, Vertreter der EU, Wissenschaftler usw. umfassen. Zur Organisation der Seminare: i) Jedes Seminar wird einen Tag dauern; ii) es könnten bis zu 50 Personen eingeladen werden; iii) der amtierende Vorsitz des HCoC wird ersucht, eine Erklärung abzugeben. c) Durchführung von bis zu zehn gezielten Expertenmissionen für Nichtunterzeichnerstaaten. Sie richten sich hauptsächlich an die einschlägigen Wirtschaftsbereiche, die wissenschaftliche Gemeinschaft, Ausfuhrkontrollexperten und Vertreter der Zivilgesellschaft. In Abstimmung mit den Kompetenzzentren der Europäischen Union werden zwei Experten für die Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper der durchführenden Stelle und ein Experte der EU in gezielt ausgewählten Staaten Unterstützungsmissionen vor Ort (field missions) durchführen. Zu den möglichen Zielstaaten könnten unter anderem Ägypten, Algerien, Bahrein, Bolivien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Israel, Katar, Malaysia, Mexiko, Saudi-Arabien, Südafrika und Thailand zählen. Die endgültige Liste der Staaten wird in enger Abstimmung mit dem Hohen Vertreter festgelegt, ebenso wie die Möglichkeit gemeinsamer Demarchen im Rahmen der Outreach-Maßnahmen des nach der VN-Resolution 1540 eingesetzten Ausschusses. Der Teilnehmerkreis könnte Beamte, Diplomaten, militärisches Personal, Akademiker, Vertreter der Wirtschaft, Forscher usw. aus dem Zielstaat umfassen. Vorrang wird Beamten und politischen Entscheidungsträgern sowie Diplomaten, einschlägigem militärischen Personal usw. eingeräumt. Zur Organisation der Seminare: i) Jedes Seminar wird einen Tag dauern; ii) es könnten bis zu 25 Personen eingeladen werden; iii) drei Experten werden eingeladen; iv) der amtierende Vorsitz des HCoC wird eingeladen. 2.3.3   Angestrebte Projektergebnisse/Indikatoren a) Organisation von mindestens vier Outreach-Veranstaltungen in New York und Wien; b) rege Teilnahme seitens diplomatischer Kreise und der wissenschaftlichen Gemeinschaft an den drei regionalen Veranstaltungen sowie Eröffnung neuer Perspektiven für Beitritte; c) Durchführung von zehn Expertenmissionen zur Förderung der weltweiten Anwendung des HCoC. Teilnahme von mindestens 20 Entscheidungsträgern und Beamten an diesen Missionen und Steigerung des Engagements der Beamten und Entscheidungsträger in den Zielstaaten; d) Sensibilisierung für die neuesten Entwicklungen im Bereich der Verbreitung von Trägerraketen und insbesondere Sensibilisierung für den Kodex bei Nichtunterzeichnerstaaten sowie Förderung der Diskussionen über weitere Anstrengungen zur Eindämmung der Verbreitung von Trägerraketen, e) Förderung der Debatte innerhalb und außerhalb der Union über weitere Initiativen mittels des Projekts; f) verstärkte Sensibilisierung für die Bedeutung der Verbreitung von Trägerraketen als strategisches Problem mittels des Projekts. 2.3.4   Begünstigte des Projekts Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungen werden Nichtunterzeichnerstaaten stehen, auch wenn Unterzeichnerstaaten aus strategischen Gründen in einige Veranstaltungen einbezogen werden können. Bei den Teilnehmern sollte es sich vorrangig um Regierungsexperten und hochrangige Beamte handeln. Die endgültige Auswahl der begünstigten Staaten erfolgt in Abstimmung zwischen der für die Durchführung zuständigen Stelle und dem Hohen Vertreter und in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates. 3.   LAUFZEIT Die Dauer der Durchführung der Projekte wird auf insgesamt 30 Monate veranschlagt. 4.   FÜR DIE PROJEKTDURCHFÜHRUNG ZUSTÄNDIGE STELLE a) Die FRS wird mit der technischen Durchführung der Projekte betraut; b) die Kofinanzierung hängt von der FRS ab. c) Die für die Durchführung zuständige Stelle erstellt i) Vierteljahresberichte über die Durchführung der Projekte; ii) einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach Ende der Durchführung der Projekte. d) Die Berichte werden dem Hohen Vertreter übermittelt. e) Die FRS wird sicherstellen, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. 5.   DRITT-TEILNEHMER Die Projekte werden ausschließlich aus diesem Beschluss finanziert. Experten aus den Unterzeichner- oder Nichtunterzeichnerstaaten des Kodex können als Dritt-Teilnehmer in Betracht kommen. Sie arbeiten im Einklang mit den Standardvorschriften der FRS. (1)  Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 13 vom 29.5.2009, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.