Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1959 der Kommission vom 18. Juli 2017 über die staatliche Beihilfe SA.34720-2015/C (ex 2013/N) Dänemarks zur Umstrukturierung der Vestjysk Bank (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4990) (Text von Bedeutung für den EWR. )

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Quellenkennung: 32017D1959. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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27.10.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 277/13 BESCHLUSS (EU) 2017/1959 DER KOMMISSION vom 18. Juli 2017 über die staatliche Beihilfe SA.34720-2015/C (ex 2013/N) Dänemarks zur Umstrukturierung der Vestjysk Bank (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4990) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, Gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, Nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Anfang 2012 trat Dänemark an die Kommission heran, um die Probleme zu erörtern, die zu diesem Zeitpunkt für die Vestjysk Bank A/S („Vestjysk Bank“ oder „die Bank“) bestanden. (2) Am 25. April 2012 nahm die Kommission in der Sache SA.34423 einen Beschluss (den „Rettungsbeihilfebeschluss“) (2) an, in dem festgestellt wurde, dass drei Maßnahmen zugunsten der Vestjysk Bank und der Aarhus Lokalbank (die infolge eines Zusammenschlusses am 30. März 2012 in der Vestjysk Bank aufging) eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen und aus Gründen der finanziellen Stabilität vorläufig mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Die Maßnahmen wurden dementsprechend für vorerst sechs Monate genehmigt. Sollte Dänemark innerhalb von sechs Monaten ab dem Erlass des Beschlusses einen umfassenden Umstrukturierungsplan vorlegen, würde die Genehmigung bis zum Erlass eines endgültigen Beschlusses der Kommission zu diesem Umstrukturierungsplan gelten. (3) Am 18. April 2012 legte Dänemark eine vorläufige Fassung des Umstrukturierungsplans für die Vestjysk Bank vor, der Entwürfe für eine Reihe von Verpflichtungen enthielt, die den Ausgangspunkt für Gespräche zum Umstrukturierungsplan bilden sollten. (4) Zwischen April 2012 und Dezember 2015 tauschten sich die Kommission und Dänemark in einer Reihe von Sitzungen, Telefonkonferenzen und schriftlichen Mitteilungen über den Umstrukturierungsplan aus, der mehrfach aktualisiert wurde. Zwischen August 2013 und April 2014 versuchte Dänemark, seine Beteiligung an der Bank zu verkaufen. Infolgedessen wurden in diesem Zeitraum die Gespräche zum Umstrukturierungsplan ausgesetzt. Der Versuch scheiterte mangels interessierter Bieter. (5) Mit Schreiben vom 4. Dezember 2015 hat die Kommission Dänemark von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, wegen der genannten Beihilfe das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuleiten (der „Einleitungsbeschluss“). (6) Am 7. Januar 2016 ging die Stellungnahme von Dänemark zum Einleitungsbeschluss bei der Kommission ein. (7) Im April 2016 eröffnete Dänemark ein neues offenes, bedingungsfreies und transparentes Verkaufsverfahren, um seine Anteile an der Bank zu veräußern. (8) Der Einleitungsbeschluss wurde am 17. Juni 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (3). Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. Sie erhielt keine Stellungnahmen von Beteiligten. (9) Nachdem sich im Rahmen des Verkaufsverfahrens keine Bieter für die Bank fanden, setzte Dänemark die Kommission am 23. November 2016 darüber in Kenntnis, dass die dänische Bank Nykredit daran interessiert sei, ein Konsortium aus Investoren zu bilden, bei denen es sich nicht um Banken handele, um die Vestjysk Bank zu erwerben und zu rekapitalisieren. Diese Transaktion würde — in Kombination mit weiteren Umstrukturierungsmaßnahmen — nach Ansicht Dänemarks die langfristige Rentabilität der Bank wiederherstellen. (10) Zwischen dem 23. November 2016 und Anfang Juni 2017 tauschten sich die Kommission und Dänemark in einer Reihe von Sitzungen, Telefonkonferenzen und schriftlichen Mitteilungen über den neuen Umstrukturierungsplan aus. (11) Am 14. Juni 2017 reichte Dänemark die endgültige Version des neuen Umstrukturierungsplans sowie die unterzeichnete Vereinbarung mit dem privaten Investorenkonsortium zum Erwerb der Anteile der Bank ein. Das Investorenkonsortium unterbreitete anschließend ein öffentliches Übernahmeangebot für die verbleibenden Anteile der Bank (die sich im Besitz privater Anleger befanden). Die Frist für dieses Angebot endete am 18. Juli 2017. (12) Mit Schreiben vom 12. Juni 2017 verzichtete Dänemark auf seine Rechte aus Artikel 342 des Vertrags in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung Nr. 1 (4) und erklärte sich mit der Annahme und Bekanntgabe des vorliegenden Beschlusses in englischer Sprache einverstanden. 2.   HINTERGRUND 2.1.   Aktuelle Situation der Vestjysk Bank (13) Die 1874 gegründete Vestjysk Bank wurde von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde als nicht systemrelevantes Finanzinstitut eingestuft und nimmt derzeit in Bezug auf ihre Größe mit einem Marktanteil von weniger als 0,3 % den 15. Platz unter den dänischen Banken ein. Den aktuellsten verfügbaren Daten (vom 31. März 2017) zufolge beläuft sich die Bilanzsumme der Bank auf 19,5 Mrd. DKK (2,6 Mrd. EUR). Sie verfügt über Einlagen in Höhe von 14 Mrd. DKK (1,9 Mrd. EUR), hat Kredite in Höhe von insgesamt 12,4 Mrd. DKK (1,7 Mrd. EUR) ausgegeben und beschäftigt 438 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent, „VZÄ“) in 15 Niederlassungen. (14) Der dänische Staat ist der Mehrheitsaktionär der Bank und kontrolliert 81,47 % des Stammkapitals und der Stimmrechte der Vestjysk Bank. Die Vestjysk Bank ist an der Kopenhagener Börse notiert. (15) Das Geschäftsmodell der Bank kombiniert das lokale Kreditgeschäft mit Privatkunden mit einem umfangreichen Engagement im Agrarsektor und im gewerblichen Immobiliengeschäft. Die Bank ist hauptsächlich in der dänischen Region Jütland aktiv. 2.2.   Die im Rettungsbeihilfebeschluss einstweilig genehmigten Beihilfen (16) Im Jahr 2012 erhielt die Vestjysk Bank staatliche Beihilfen für den Zusammenschluss mit der Aarhus Lokalbank, einer weiteren in Jütland aktiven dänischen Regionalbank. Ende 2011 wies die Vestjysk Bank eine Bilanzsumme von 29,2 Mrd. DKK (3,9 Mrd. EUR) und die Aarhus Lokalbank eine Bilanzsumme von 4,4 Mrd. DKK (600 Mio. EUR) aus. (17) Im Jahr 2009 hatten sowohl die Vestjysk Bank als auch die Aarhus Lokalbank Beihilfen nach der dänischen Rekapitalisierungsregelung erhalten. Die der Bank gewährte Beihilfe wurde in Form von Hybridkapital in Höhe von 1 438 Mio. DKK (5) und 177,8 Mio. DKK (6), insgesamt 1 615,8 Mio. DKK (rund 216 Mio. EUR), zur Verfügung gestellt und entsprach 6,2 % der risikogewichteten Vermögenswerte. Dadurch war der dänische Staat bereits vor dem Zusammenschluss der Mehrheitsaktionär beider Banken (er hielt 53,1 % der Anteile der Vestjysk Bank und 45,2 % der Anteile der Aarhus Lokalbank) (7). (18) Am 28. Februar 2012 unterrichtete Dänemark die Kommission darüber, dass die Vestjysk Bank und die Aarhus Lokalbank kurz vor einem Zusammenschluss stünden, da sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt seien, zu notleidenden Banken zu werden. Der Zusammenschluss der beiden Banken sollte dazu beitragen, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Banken zu bewältigen. Zu diesem Zweck sollte ein einziges fortbestehendes Institut geschaffen werden, das stärker als regionale Bank positioniert sein sollte: die Vestjysk Bank. (19) Um den Zusammenschluss durchzuführen, meldete Dänemark die folgenden Maßnahmen für die Vestjysk Bank bei der Kommission an: — Maßnahme 1 — Abschluss einer Kapitalerhöhung der Bank mit einem Nettoerlös zwischen 250 und 300 Mio. DKK; — Maßnahme 2 — Aufnahme neuer nachrangiger Darlehen mit einem Darlehensbetrag von 200 Mio. DKK; — Maßnahme 3 — Veräußerung einer Minderheitsbeteiligung der Bank in Höhe von 175 Mio. DKK (23 Mio. EUR) an einem dänischen Hypothekarkreditinstitut an die dänische Zentralbank; — Maßnahme 4 — Staatliche Garantien für neue Schuldverschreibungen bis zu einem Betrag von 8,6 Mrd. DKK (1 154 Mio. EUR). (20) Am 25. April 2012 genehmigte die Kommission die Maßnahmen 1, 3 und 4 als einstweilige Rettungsbeihilfen für einen Zeitraum von sechs Monaten. Sollte Dänemark innerhalb von sechs Monaten ab dem Erlass des Beschlusses einen umfassenden Umstrukturierungsplan vorlegen, würde die Genehmigung bis zum Erlass eines endgültigen Beschlusses der Kommission zu diesem Umstrukturierungsplan gelten. Maßnahme 2 wurde vollständig von privaten Kapitalgebern finanziert und daher nicht als staatliche Beihilfe eingestuft. (21) Am 28. Juni 2012 erhielt die Vestjysk Bank eine endgültige bindende Zusage der dänischen Einrichtung zur Gewährleistung der Finanzstabilität (8) bezüglich Maßnahme 4, welche die staatlichen Garantien für Verbindlichkeiten auf einen Betrag von 6,8 Mrd. DKK (914 Mio. EUR) begrenzte. (22) Der Bruttoerlös aus Maßnahme 1 belief sich auf einen Betrag von 318,7 Mio. DKK (Nettoerlös: 300 Mio. DKK) und die Beteiligung des Staats auf 166 Mio. DKK (22 Mio. EUR). Maßnahme 3 führte zu einem Kapitalentlastungseffekt von 0,60 %, indem die risikogewichteten Vermögenswerte der Bank reduziert wurden. (23) Der endgültige Betrag der Unterstützung, der sich aus der Umsetzung der drei im Rettungsbeihilfebeschluss beschriebenen Maßnahmen ergab, belief sich auf 7 293,7 Mio. DKK (979 Mio. EUR). 2.3.   Fehlen eines soliden Umstrukturierungsplans und Einleitungsbeschluss (24) Am 18. April 2012 legte Dänemark eine vorläufige Fassung des Umstrukturierungsplans für die Vestjysk Bank vor, die als eigenständiges Institut weitergeführt werden sollte. Der Plan enthielt ebenfalls einen Entwurf für ein Term Sheet für mögliche Verpflichtungen. Auf die Einreichung dieser vorläufigen Fassung folgten zahlreiche Aktualisierungen und Nachträge, durch die zusätzliche Maßnahmen vorbereitet werden sollten, um die langfristige Rentabilität der Bank wiederherzustellen, da es dieser nicht gelang, die prognostizierten Gewinne zu erzielen. (25) Im August 2013 unterrichte Dänemark die Kommission über den geplanten Verkauf der Vestjysk Bank. Die Gespräche über die Umstrukturierung der Bank, die als eigenständiges Institut weitergeführt werden sollte, wurden danach ausgesetzt. (26) Im April 2014 setzte Dänemark die Kommission darüber in Kenntnis, dass der Verkauf der Bank abgebrochen worden sei, da keiner der potenziellen Käufer ein Angebot vorgelegt hatte. Die Gespräche über die Umstrukturierung der Bank, die als eigenständiges Institut weitergeführt werden sollte, wurden daher wieder aufgenommen. Allerdings führten diese Gespräche nicht zu einem endgültigen und soliden Umstrukturierungsplan, der die Wiederherstellung der Rentabilität sicherstellen konnte, und die Kommission beschloss, das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags einzuleiten. 2.4.   Gründe für die Einleitung des Verfahrens (27) In ihrem Einleitungsbeschluss vom 4. Dezember 2015 äußerte die Kommission Zweifel a) an der Eignung des Entwurfs des Umstrukturierungsplans für die Wiederherstellung der Rentabilität der Bank; b) daran, dass die Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt worden waren; c) daran, dass bezüglich einem Pensionsgeschäft (9) aus dem Jahr 2013 eine angemessene Lastenteilung erfolgte. 3.   DAS FÖRMLICHE PRÜFVERFAHREN 3.1.   Antwort Dänemarks auf den Einleitungsbeschluss 3.1.1.   Vorliegen von Beihilfen in den Maßnahmen 1 und 3 (28) In seiner Antwort gab Dänemark an, die Einstufung von Maßnahme 4 als staatliche Beihilfe anzuerkennen, bekräftigte jedoch auch die zum Zeitpunkt des Rettungsbeihilfebeschlusses dargelegte Position und widersprach der Einstufung der Maßnahmen 1 und 3 als staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags. Konkret bezog Dänemark wie folgt Stellung: — Maßnahme 1: Dänemark vertritt die Auffassung, dass der Abschluss der Kapitalerhöhung keine staatliche Beihilfe darstelle, da er vollständig im Einklang mit dem Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers stehe. Dementsprechend handele es sich bei der Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe. — Maßnahme 3: Dänemark macht geltend, dass der Verkauf einer Minderheitsbeteiligung an einem dänischen Hypothekarkreditinstitut an die dänische Zentralbank keine staatliche Beihilfe darstelle: Da es sich bei der dänischen Zentralbank um eine unabhängige Einrichtung handele, betreffe der Transfer keine staatlichen Mittel. Zudem entstehe hier kein Vorteil für die Bank, da der Preis nach einer vorab definierten Methode berechnet wurde, die für jeden Aktionär gilt. 3.1.2.   Rentabilität (29) Dänemark gab an, dass es sich bei der Vestjysk Bank um eine tragfähige, jedoch zu diesem Zeitpunkt gefährdete Bank handele. Nach Ansicht Dänemarks befinde sich die Bank bereits am Ende der Umstrukturierungsphase und stehe kurz vor dem Eintritt in eine Phase der Stabilisierung. (30) Des Weiteren behauptete Dänemark in seiner Vorlage, dass die Bank eine stabile Grundlage für einen fortlaufenden Kerngewinn habe, jedoch aufgrund der niedrigen Kapitalreserve anfällig gegenüber äußeren makroökonomischen Faktoren sei. Dabei handele es sich um hauptsächlich um Faktoren, die den Agrarsektor betreffen und die sich aufgrund der Konzentration auf diesen Bereich besonders stark auswirken. 3.1.3.   Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen (31) Dänemark ist der Ansicht, dass die Bank aktiv daran gearbeitet habe, den Umfang ihres Geschäfts zu reduzieren, indem sie ihre Bilanzsumme und den Umfang ihrer Bruttoausleihungen gesenkt und sich stärker auf ihre Kernregion konzentriert habe, d. h. auf bestimmte Gegenden in Jütland. Des Weiteren habe die Bank die Anzahl ihrer Niederlassungen und die ihrer Vollzeitmitarbeiter deutlich verringert und insgesamt die Betriebskosten gesenkt. (32) Zudem habe die Bank seit Mitte des Jahres 2012 eine Reihe von Verhaltensmaßnahmen und Corporate-Governance-Vorschriften umgesetzt, die Dänemark im Kontext des in Erwägungsgrund 24 genannten Entwurfs des Umstrukturierungsplans vorgeschlagen hätte, um die Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. (33) Daher kommt Dänemark zu dem Schluss, dass die bereits unternommenen Schritte mehr als ausreichend seien, um die von der staatlichen Beihilfe verursachten Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. 3.1.4.   Lastenteilung (34) Dänemark erklärt, dass während des Umstrukturierungsvorhabens die Lastenteilung richtig umgesetzt worden sei. Dänemark erhielt einen Nachlass auf den Bezugspreis, wodurch eine angemessene Vergütung für die dänische Beteiligung an der Kapitalerhöhung sichergestellt wurde, sowie eine risikobasierte Garantieprovision für die staatliche Garantie. Damit waren die Vorgaben der Verlängerungsmitteilung 2011 (10) mehr als erfüllt. (35) In Bezug auf eine von mehreren seit dem Jahr 2012 durchgeführten Maßnahmen des Passiv-Managements (Liability Management Exercises), in deren Rahmen ein Preis über dem theoretischen Höchstpreis für den Rückkauf von Nachrangkapital gezahlt wurde, stellt Dänemark fest, dass der Betrag dieser Überzahlung zugunsten des Gläubigers (und nicht der Bank) rund 2 % des Darlehensbetrags in Höhe von 800 000 NOK (rund 108 000 EUR) betrüge. Infolgedessen habe die Bank einen entsprechenden Betrag an Dänemark gezahlt, um so eine etwaige unzureichende Lastenteilung auszugleichen, die dieser relativ kleine Betrag ausgelöst haben könnte. Der Betrag sei Anfang des Jahres 2014 vollständig bezahlt worden. 3.2.   Stresstest 2016 und neues Verkaufsverfahren (36) Auf Ersuchen der Kommission unterzog die dänische Finanzaufsichtsbehörde die Bank im März 2016 einem Stresstest. Der Stresstest wurde unverzüglich und im Einklang mit den Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) durchgeführt. Er ergab, dass eine Stresssituation bei der Vestjysk Bank zu einem Verstoß gegen die eigenen Solvabilitätsvorschriften führen könnte. (37) Im Mai 2016 unterrichtete Dänemark die Kommission davon, dass in Zusammenarbeit mit dem Finanzberater Dänemarks (SEB) ein Verfahren zum Verkauf der Bank eingeleitet worden sei. Ursprünglich sollte das Verfahren im Spätsommer 2016 abgeschlossen sein, doch es lief bis zum Spätherbst 2016 (siehe Erwägungsgrund 52). Während dieses Verfahrens wurden die Gespräche zum Umstrukturierungsplan ausgesetzt, da in einem solchen Plan die Vorhaben eines potenziellen Käufers der Bank berücksichtigt werden müssten. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass Dänemark in Erwägung zog, die Bank entweder an eine andere Bank (die sie vermutlich in ihren eigenen Geschäftsbetrieb integriert hätte) oder an einen Finanzinvestor (der sie vermutlich als eigenständiges Institut erhalten hätte) zu veräußern. Die Form des Umstrukturierungsplans hing also auch vom Käufertyp ab. 4.   DER NEUE UMSTRUKTURIERUNGSPLAN — EIN VON DER DÄNISCHEN BANK NYKREDIT KOORDINIERTES INVESTORENKONSORTIUM FÜR DEN ERWERB UND DIE REKAPITALISIERUNG DER VESTJYSK BANK (38) Am 23. November 2016 setzte Dänemark die Kommission darüber in Kenntnis, dass die dänische Bank Nykredit daran interessiert sei, ein Konsortium aus Investoren zu bilden, bei denen es sich nicht um Banken handele, um die Vestjysk Bank zu erwerben und zu rekapitalisieren. (39) Nach einem längeren Austauschprozess ab November 2016 unterrichtete Dänemark die Kommission am 29. April 2017 darüber, dass die Nykredit genügend feste Zusagen von einer Reihe von Investoren erhalten habe, um den neuen Umstrukturierungsplan umzusetzen. Am 14. Juni 2017 reichte Dänemark bei der Kommissioneine unwiderrufliche Vereinbarung über den Verkauf des staatlichen Anteils der Vestjysk Bank ein, die von Dänemark und einem Konsortium von Privatinvestoren unterzeichnet worden war. Diese Vereinbarung würde jedoch nur gelten, wenn vor dem 18. Juli 2017 keine besseren Angebote anderer potenzieller Käufer eingehen würden. (40) Die Nykredit erarbeitete zusammen mit der Vestjysk Bank einen neuen Entwurf für einen Umstrukturierungsplan, den Dänemark der Kommission vorlegte (der „Nykredit-Plan“). Dieser Plan soll eine Deckung des Kapitalbedarfs sowie die langfristige Rentabilität der Bank sicherstellen. Die wichtigsten Elemente des Nykredit-Plans sind: a) Ein von der Nykredit vertretenes Konsortium aus langfristig ausgerichteten dänischen Investoren (das „Konsortium“) (11), das den staatlichen Anteil von 81,47 % zu einem Preis von 1 DKK pro Aktie oder für einen Gesamtbetrag von rund 123 Mio. DKK (16,5 Mio. EUR) erwirbt. Die anderen (privaten) Aktionäre der Bank haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Aktien zu demselben Preis an das Konsortium zu veräußern. b) Eine Aktienausgabe durch das Konsortium; dadurch soll bei einem prognostizierten Zeichnungspreis von 1 DKK pro Aktie das Eigenkapital der Bank um 745 Mio. DKK (rund 100 Mio. EUR) erhöht werden. Alle verbleibenden bestehenden Aktionäre können zu denselben Bedingungen wie das Konsortium neue Aktien erwerben. c) Die Ausgabe von rund 150 Mio. DKK (rund 20 Mio. EUR) in zusätzlichem Kernkapital und von 225 Mio. DKK (rund 30 Mio. EUR) in Ergänzungskapital. Weitere 75 Mio. DKK (rund 10 Mio. EUR) an bestehendem Kernkapital bleiben erhalten. d) Die frühe Rückzahlung zum Nennwert von bestehendem Nachrangkapital in Höhe von rund 815 Mio. DKK (rund 110 Mio. EUR), einschließlich der rund 287,6 Mio. DKK (rund 38,7 Mio. EUR) des verbleibenden ausstehenden, vom dänischen Staat gehaltenen zusätzlichen Kernkapitals (12). e) Die Bank bemüht sich weiterhin um eine Senkung ihres Zinsaufwands (durch günstigere Finanzierung) und ihrer Personal- und Verwaltungskosten […] (*1), wodurch ein besseres Kosten-Ertrags-Verhältnis erzielt werden soll. (41) Der Geschäftsplan der Bank, in dem die Kostensenkungen aufgeführt sind, auf die in Erwägungsgrund 40 Buchstabe e verwiesen wird, enthält unter anderem die folgenden Prognosen für die Jahre 2017, 2018 und 2019: Tabelle 1 Geschäftsplan für den Zeitraum 2017-2019 und tatsächliche Zahlen für 2012 und 2016 Beträge in Mio. DKK 2012 (tatsächlich) 2016 (tatsächlich) 2017 (Prognose) 2018 (Prognose) 2019 (Prognose) Zinsaufwand 727 185 [80-130] [70-120] [60-110] Haupteinkommen 1 282 1 004 [900-1 000 ] [900-1 000 ] [900-1 000 ] Personalaufwendungen 334 311 [260-300] [250-290] [240-280] Verwaltungs- und andere Betriebskosten 254 178 [150-300] [145-295] [140-290] Rückstellungen für Kreditrisiken 1 515 416 [200-300] [200-300] [200-300] Nettoeinkommen – 1 399 80 [150-220] [220-290] [270-340] Eigenkapitalrentabilität (RoE) nach Steuern (%) – 106 5,4 [7-11] [7-11] [7-11] Kosten-Ertrags-Verhältnis (%) 55,3 50,3 [45-55] [40-50] [40-50] Anzahl der Mitarbeiter (VZÄ) 621,3 459 [375-425] [340-390] [340-390] Anzahl der Niederlassungen 24 15 15 15 15 (42) Am 12. Juni 2017 wurden die in den Buchstaben a bis d von Erwägungsgrund 40 beschriebenen vorgeschlagenen Transaktionen dem Markt und den Aktionären der Bank verkündet. Am selben Tag gab der dänische Staat bekannt, das freiwillige Angebot des Konsortiums für die dänische Beteiligung von 81,47 % an der Bank mit Auflagen akzeptiert zu haben. Dritte haben noch bis zum Ende der Annahmefrist des Angebots des Konsortiums (also bis zum 18. Juli 2017) Gelegenheit, ein finanziell günstigeres Angebot abzugeben (siehe auch Erwägungsgrund 57). Eine förmliche Angebotsunterlage mit Details zu den einzelnen Elementen des Vorschlags und einem Zeitplan wurde allen Aktionären der Bank am 19. Juni 2017 vorgestellt. Es wird erwartet, dass die Aktienausgabe und die Refinanzierung des zusätzlichen Kernkapitals im Herbst 2017 abgeschlossen werden können. (43) Am 13. Juni 2017 teilte Dänemark auf Ersuchen der Kommission in einem Schreiben mit, dass die vorgeschlagene Transaktion keine neuen Maßnahmen (zum Beispiel Garantien) enthalte, die eine staatliche Beihilfe beinhalten könnten, und reichte die Vereinbarung mit dem Konsortium bei der Kommission ein. Auf Nachfrage der Kommission bestätigte die dänische Finanzaufsichtsbehörde am selben Tag in einem Schreiben, dass die Kreditrisikopolitik der Vestjysk Bank den bewährten Verfahren ähnlicher Banken entspreche. Insbesondere kam die dänische Finanzaufsichtsbehörde auf der Grundlage ihrer laufenden Überprüfungen der Bank — darunter vier Prüfungen des Kreditrisikomanagements der Bank seit dem Jahr 2012 — zu dem Schluss, dass die Vestjysk Bank in ihrer Kreditrisikopolitik die dänische Durchführungsverordnung zur Verwaltung und Kontrolle von Banken (13) umsetze. 5.   VERPFLICHTUNGEN DÄNEMARKS ZUR UNTERSTÜTZUNG DES NYKREDIT-PLANS (44) Um die Wiederherstellung der Rentabilität der Bank zu fördern und mögliche Wettbewerbsverzerrungen weiter einzuschränken, hat Dänemark eine Reihe von Verpflichtungen abgegeben, die in den Buchstaben a bis j zusammengefasst sind (der vollständige Text der Verpflichtungen ist in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführt): a) Die Umstrukturierungsphase endet am 31. Dezember 2018, wenn die Bank in besagtem Jahr eine RoE nach Steuern von [7-11 %] erreicht. Wird diese RoE nicht erreicht, endet die Umstrukturierungsphase am 31. Dezember 2019. b) Wenn die Umstrukturierungsphase bis Ende 2019 verlängert wird, muss die Bank für jede Kundenbeziehung einen (neuen) Preis festsetzen (mit einigen wenigen Ausnahmen), sodass sie ihre vorab festgelegten Rentabilitätsziele je Kunde erreicht. c) Die Bank muss eine zusätzliche Kapitalreserve anlegen, die über dem gesetzlich bzw. durch Verordnungen festgelegten Wert liegt und die konkrete Liquiditätsziele umfasst. d) Die Bilanzsumme der Bank darf 2017 nicht höher ausfallen als für das Jahr 2016, und sie darf in den Jahren 2018 und 2019 (falls zutreffend) einen Betrag von 20 300 Mio. DKK (rund 2 730 Mio. EUR) bzw. 21 000 Mio. DKK (rund 2 824 Mio. EUR) nicht überschreiten. e) Die Bank muss ihre Kreditvergabe durch konkrete Einschränkungen in bestimmten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.