Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/1675 der Kommission vom 16. Februar 2024 über die staatliche Beihilfe SA.62829 (2023/C) Rumäniens zugunsten der Blue Air Aviation SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 910)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/1675 14.6.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/1675 DER KOMMISSION vom 16. Februar 2024 über die staatliche Beihilfe SA.62829 (2023/C) Rumäniens zugunsten der Blue Air Aviation SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 910) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den vorstehend genannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 20. August 2020 beschloss die Kommission, keine Einwände gegen die geplante Beihilfe zugunsten der Blue Air Aviation SA (im Folgenden „Blue Air“) in Form einer staatlichen Garantie für ein Darlehen in Höhe von insgesamt 300 775 000 RON (62,13 Mio. EUR) (2) zu erheben, wovon 28,29 Mio. EUR (136,9 Mio. RON) als Beihilfe zur Beseitigung von Schäden gemäß Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und 33,84 Mio. EUR (163,8 Mio. RON) als Rettungsbeihilfe auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (im Folgenden die „Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien“) (3) und Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV (im Folgenden der „Rettungsbeihilfebeschluss“) gewährt worden waren (4). (2) Rumänien gewährte die staatliche Garantie am 20. Oktober 2020. Blue Air rief das Darlehen der EximBank S.A. am 23. Oktober 2020 ab. Am 22. April 2021 übermittelte Rumänien der Kommission erstmals einen Umstrukturierungsplan von Blue Air, der mit einer Verlängerung der staatlichen Garantie auf insgesamt sechs Jahre gestützt wurde. (3) Am 12. August 2021 legten die rumänischen Behörden Informationen für die Bewertung der Umstrukturierungsbeihilfe zur Unterstützung des ursprünglichen Umstrukturierungsplans vor. (4) Am 20. August 2021 legte die Kommission eine vorläufige Bewertung der Umstrukturierungsbeihilfe vor und forderte zusätzliche Informationen an. (5) Am 16. November 2021 übermittelte Rumänien der Kommission den geänderten Umstrukturierungsplan von Blue Air (im Folgenden der „Umstrukturierungsplan“) und legte Informationen für die Bewertung der Umstrukturierungsbeihilfe zur Unterstützung des Plans vor. (6) In einer Videokonferenz vom 17. Mai 2022 forderte die Kommission Klarstellungen an und wies auf die wichtigsten Informationen hin, die für die Beurteilung der Vereinbarkeit der Umstrukturierungsbeihilfe noch erforderlich waren. Am 18. Mai 2022 bestätigte die Kommission schriftlich die erörterten Hauptpunkte und wies auf die wichtigsten noch offenen Fragen in Bezug auf die Vereinbarkeit der Beihilfe hin, die von Rumänien zu klären waren. (7) Am 8. Juli 2022 forderte die Kommission von den rumänischen Behörden Informationen über den Umstrukturierungsplan und die Unterstützungsbeihilfe an. Am 6. September 2022 übermittelte die Kommission ein Erinnerungsschreiben. Rumänien hat die erbetenen Informationen nicht übermittelt. (8) Am 29. September und am 5. Dezember 2022 informierte Rumänien die Kommission in der Folge von Presseberichten, in denen eine abrupte vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs von Blue Air erwähnt wurde, und nachdem die Kommission um einen Lagebericht ersucht hatte, über die Situation in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von Blue Air und über die Schritte, die Rumänien ergriffen hatte, nachdem die in Erwägungsgrund 1 genannte staatliche Garantie in Anspruch genommen worden war. (9) Mit Schreiben vom 17. April 2023 (im Folgenden der „Einleitungsbeschluss“) setzte die Kommission Rumänien über ihren Beschluss in Kenntnis, in Bezug auf die Beihilfe das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten. Nach zwei Erinnerungsschreiben übermittelte Rumänien seine Stellungnahme am 5. September 2023. (10) Der Beschluss der Kommission zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (5). Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (11) Bei der Kommission ging die Stellungnahme eines Beteiligten ein. Sie leitete sie am 1. August 2023 mit der Bitte um Stellungnahme an Rumänien weiter, das dieser Bitte jedoch nicht nachkam. 2.   DAS BEGÜNSTIGTE UNTERNEHMEN 2.1.   Geschäftstätigkeit von Blue Air (12) Blue Air ist eine rumänische Aktiengesellschaft, die ursprünglich als Blue Air Airline Management Solutions SRL gegründet wurde und seit August 2013 tätig ist. Blue Air übernahm im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die Luftverkehrstätigkeit der Blue Air Transport Aerian SA, als diese ihren Geschäftsbetrieb einstellte. Im Jahr 2018 änderte die Blue Air Airline Management Solutions SRL ihren Namen und ihre Rechtsform in Blue Air Aviation S.A. Bis November 2022 hielt die Airline Invest S.A., eine private rumänische Gesellschaft mit keiner anderen Geschäftstätigkeit als dem Besitz der Anteile an Blue Air, 76,18 % des Gesellschaftskapitals von Blue Air, während zwei Einzelpersonen Anteile von 23,81 % bzw. 0,1 % hielten. (13) Blue Air baute seine Geschäftstätigkeit im Laufe der Jahre aus, geriet dabei jedoch in finanzielle Schieflage. Bis Ende 2019 erzielte Blue Air einen Jahresumsatz von rund 414 Mio. EUR und betrieb 23 Flugzeuge des Typs 737, die 4,2 Mio. Fluggäste pro Jahr transportierten, von denen 60 % rumänische Staatsangehörige waren, die im Ausland lebten. Im September 2021 beschäftigte Blue Air an vier Betriebsstützpunkten in Rumänien und einem in Italien 1 058 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um i) internationale und inländische Personenbeförderungsdienste, ii) Charterdienste für Reisebüros und iii) Dienste zur Vermietung von Flugzeugen mit Besatzung („wet leasing“) (6) zu erbringen. (14) Den Angaben in dem am 16. November 2021 übermittelten Umstrukturierungsplan zufolge erstreckte sich das Netz von Blue Air fast ausschließlich auf Europa, mit etwa 90 Direktverbindungen und im Wettbewerb hauptsächlich mit Tarom, Ryanair und Wizz Air. Blue Air betrieb 20 dieser Strecken als alleiniger Betreiber. Auf 36 dieser Strecken erbrachte ein weiteres Luftfahrtunternehmen ebenfalls Beförderungsleistungen. Auf den anderen Strecken verkehrten neben Blue Air zwei oder mehr Luftfahrtunternehmen. 2.2.   Schwierigkeiten von Blue Air und frühere Rettungsbeihilfe (15) Rumänien erklärt, Blue Air habe bis 2018 ein beschleunigtes Wachstum erlebt und umfangreiche Investitionen in die Eröffnung neuer Stützpunkte und Strecken getätigt. Blue Air habe seine Geschäfts- und Expansionstätigkeit ohne angemessenen Zugang zu Finanzmitteln ausgeführt, was zu Liquiditäts- und Solvenzproblemen geführt habe. Im Rettungsbeihilfebeschluss wurden das negative Eigenkapital von Blue Air in Höhe von 18,9 Mio. EUR per 31. Dezember 2019 und die kumulierten Verluste in Höhe von 37,7 Mio. EUR über dem gezeichneten Gesellschaftskapital von 0,2 Mio. EUR und Rücklagen in Höhe von 0,62 Mio. EUR festgestellt. Darüber hinaus wurde im Rettungsbeihilfebeschluss festgestellt, dass die COVID-19-Pandemie seit Anfang März 2020 erhebliche negative Auswirkungen auf die Leistung von Blue Air hatte (7). Verluste und negatives Eigenkapital nahmen zu, sodass Blue Air am 6. Juli 2020 einen Vorinsolvenzantrag stellen musste. (16) Wie im Rettungsbeihilfebeschluss dargelegt, stand die in Erwägungsgrund 1 genannte staatliche Garantie im Zusammenhang mit einer Darlehensfinanzierung und der Beseitigung von Schäden nach Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV und war auch Teil des zwischen September 2020 und Februar 2021 erwarteten negativen Liquiditätssaldos gemäß dem Liquiditätsplan von Blue Air. Das Darlehen wurde für sechs Jahre gewährt, wobei die Verpflichtung bestand, innerhalb von sechs Monaten nach der Gewährung einen Umstrukturierungsplan vorzulegen. Die staatliche Garantie wurde durch erstrangige Hypotheken auf bestimmte Vermögenswerte von Blue Air und Dritten gesichert (8). (17) Im Entwurf eines Regierungsnoterlasses, den Rumänien in seiner Anmeldung der Rettungsbeihilfe vorgelegt hat, wurde darauf verwiesen, dass die Sicherheit für die staatliche Garantie unter anderem eine Beteiligung von 75 % an Blue Air umfasste, die von der Airline Invest SA und einer Einzelperson am Gesellschaftskapital von Blue Air gehalten wurde. Im Falle einer Inanspruchnahme der Garantie würde das Eigentum an der Sicherheit auf den Staat übertragen, der damit zum Anteilseigner würde. (9) Der Wert der Sicherheit war in dem Erlass nicht beziffert. (18) Am 5. Dezember 2022 teilten die rumänischen Behörden der Kommission mit, dass die staatliche Garantie zugunsten des Darlehensgebers EximBank S.A. in Anspruch genommen worden sei und dass das Finanzministerium die Beträge im Zusammenhang mit dem von Blue Air aufgenommenen garantierten Darlehen vollständig gezahlt habe. 3.   BESCHREIBUNG DES UMSTRUKTURIERUNGSPLANS UND DER UNTERSTÜTZUNGSBEIHILFE 3.1.   Umstrukturierungsplan: Dauer und geplante Umstrukturierungsmaßnahmen (19) Der Umstrukturierungsplan für Blue Air deckt den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2025 ab, der mit den Geschäftsjahren 2021-2025 des begünstigten Unternehmens zusammenfällt. In diesem Zeitraum werden mehrere betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt, insbesondere Maßnahmen zur i) Senkung der Flottenkosten, ii) Senkung der Wartungskosten, einschließlich der Entsorgung von Flugzeugen, iii) Aufrechterhaltung des Dienstes und Gewährleistung von Reiseflexibilität für Fluggäste, iv) Umstrukturierung des Flughafen- und Streckennetzes, um die wichtigsten Drehkreuzflughäfen einzubeziehen, v) Änderung der Geschäftsstrategie, um zu einer der führenden Billigfluggesellschaften in Mittel- und Osteuropa zu werden, vi) Erhöhung des Beitrags von Direktverkaufskanälen, vii) Transformation von IT-Systemen, viii) Umsetzung organisatorischer Anpassungen und Verringerung der Personalkosten, ix) Erneuerung der Flotte, um Kosten für Kraftstoff und CO2-Zertifikate einzusparen, x) Öffnung der technischen und wartungsbezogenen Tätigkeiten für den Markt durch Übertragung auf ein neu gegründetes Unternehmen und xi) Umschuldung sowie Verhinderung einer Insolvenz. 3.2.   Finanzierung des Umstrukturierungsplans (20) Die zur Deckung der Umstrukturierungskosten erforderlichen Finanzmittel belaufen sich auf 194,26 Mio. EUR. Rumänien macht geltend, dass die Kosten teilweise mit einer Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 33,84 Mio. EUR und teils mit einem Eigenbeitrag von Blue Air in Höhe von 160,42 Mio. EUR finanziert würden. (21) Hinsichtlich der Finanzierung des Umstrukturierungsplans teilte Rumänien der Kommission zunächst mit, dass die staatliche Garantie für das Rettungsbeihilfedarlehen künftig, bis zum Ende der sechsjährigen Laufzeit dieses Darlehens, als Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten von Blue Air aufrechterhalten werde, sodass das Darlehen bis 2026 zurückgezahlt werden könne. Anschließend teilte Rumänien der Kommission am 5. Dezember 2022 mit, dass die staatliche Garantie in Anspruch genommen worden sei und dass das Finanzministerium die Beträge im Zusammenhang mit dem von Blue Air aufgenommenen garantierten Darlehen vollständig gezahlt habe. Zur Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen über die Sicherheiten der Garantie übernahm der Staat über die staatliche Vermögensverwaltungsbehörde 75 % der Anteile an Blue Air (10), während die restlichen 25 % des gesamten Gesellschaftskapitals von Blue Air bei Airline Invest S.A. (1,191 %) und einer Einzelperson (23,809 %) verblieben. (22) Was den mutmaßlich nicht geförderten Teil der Finanzierung betrifft, so umfasst der Umstrukturierungsplan insbesondere folgende zusätzliche Quellen: a) Schuldenerlass von Dienstleistungsverpflichtungen gegenüber Dritten in Höhe von 34,79 Mio. EUR. Zu den Dritten zählen: i) italienische Fluggäste, ii) rumänische und italienische Gläubiger im Rahmen von Vergleichsvereinbarungen und iii) verschiedene Gläubiger nach Vertragsverhandlungen. b) Andere Anteilseigner von Blue Air als der Staat würden 28,57 Mio. EUR, die Blue Air privaten Flugzeugvermietern schuldet, zurückzahlen und damit vorübergehend Gläubiger von Blue Air werden. Die Anteilseigner würden diese Schulden in drei Phasen, die Ende 2022 abgeschlossen sein sollten, in Eigenkapital von Blue Air umwandeln und somit Blue Air von der Rückzahlung der Schulden freistellen. c) Die Veräußerung von Luftfahrzeugen, die derzeit zugunsten der ANAF und der ALC Aero Leasing 3 Designated Activity Company besichert werden, dürfte zu einem Eigenbeitrag von 5,89 Mio. EUR führen. Rumänien weist darauf hin, dass das Verkaufsverfahren im Oktober 2023 abgeschlossen werden sollte. d) Externe Finanzierung in Höhe von 54,47 Mio. EUR, einschließlich der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für den Betrieb einer neuen Fluggesellschaft in Höhe von 14,47 Mio. EUR und einer Finanzierung in Höhe von 40 Mio. EUR, um die Liquiditätslücke in den Jahren 2021 und 2022 zu schließen und die Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit während des Umstrukturierungszeitraums sicherzustellen. e) Intern generierte Ressourcen, einschließlich geplanter Nettoergebnisse (Einnahmen) in Höhe von 30,02 Mio. EUR, die im Geschäftsjahr 2022 erwartet werden. 3.3.   Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität: Finanzprognosen (23) Laut Umstrukturierungsplan soll die Zahl der Luftfahrzeuge von 19 im Jahr 2020 auf 23 im Jahr 2023 erhöht werden und danach bis 2025 stabil bleiben. Die verfügbaren Sitze pro Kilometer würden von 7,2 Mio. im Jahr 2019 und 3,2 Mio. im Jahr 2020 auf 10,2 Mio. im Jahr 2023 steigen und bis 2025 stabil bleiben. Darüber hinaus erklärt Rumänien, dass die operativen Umstrukturierungsmaßnahmen sicherstellen sollen, dass Blue Air den Umstrukturierungsprozess des Netzes beschleunigt, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs durch eine rasche und kontinuierliche Anpassung der verfügbaren Kapazität an die Nachfrage zu gewährleisten. (24) Im Umstrukturierungsplan wird davon ausgegangen, dass Blue Air bis Ende 2022 ein positives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen („EBITDA“) und eine EBITDA-Marge von 16,8 % erreichen wird und dass diese Zahlen bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums wie in Tabelle 1 dargestellt steigen werden. Darüber hinaus würden sich laut den Cashflow-Schätzungen im Plan zwischen 2022 und 2025 der Mittelzufluss von Blue Air auf etwa 600 Mio. EUR und der Mittelabfluss auf rund 580 Mio. EUR belaufen, wobei ab 2022 ein positiver Kassenbestand zu verzeichnen wäre, der am Ende des Umstrukturierungszeitraums bei 21 Mio. EUR liegen würde. Tabelle 1 Ausgewählte Finanzdaten aus dem Umstrukturierungsplan (Geschäftsjahre 2021 bis 2025, Daten in Mio. EUR)   Umstrukturierungszeitraum GJ 21 GJ 22 GJ 23 GJ 24 GJ 25 Einnahmen 112,01 344,02 424,63 443,31 460,75 EBITDA (58,21 ) 57,76 98,24 104,86 103,59 EBIT (58,49 ) 19,09 39,77 42,86 42,46 Nettoergebnis (68,04 ) 30,02 8,83 12,95 19,93 Kassenbestand (3,81 ) 19,45 11,65 12,07 21,28 EBITDA-Marge –51,9  % 16,8  % 23,1  % 23,6  % 22,5  % Quelle: Umstrukturierungsplan, Abschnitte 4 und 7, S. 16 und 46. (25) Der Umstrukturierungsplan enthält Finanzprognosen in einem Basisszenario mit den Finanzdaten aus Tabelle 1. Die Prognosen enthalten weder Angaben zur Eigenkapitalposition und zur Höhe des eingesetzten Kapitals noch ein pessimistisches Szenario. In dem Plan wird nicht erläutert, wie Blue Air die Solvenzprobleme beheben würde, die sich aus der äußerst negativen Eigenkapitalposition (siehe Erwägungsgrund 15) ergeben. Darüber hinaus deuten die kumulierten Nettoergebnisse zwischen 2021 und 2025 in Tabelle 1 darauf hin, dass sich die Eigenkapitalposition während des Umstrukturierungszeitraums nicht wesentlich verbessern und ins Positive wenden würde, selbst wenn wie geplant frisches Kapital zugeführt würde (siehe Erwägungsgrund 22). (26) Bei der Übermittlung des Umstrukturierungsplans war Rumänien zuversichtlich, dass Blue Air genügend Ressourcen generieren würde, um das geförderte Darlehen während des Umstrukturierungszeitraums vollständig zurückzuzahlen. Gleichzeitig betonte Rumänien jedoch auch, dass der Fortbestand des begünstigten Unternehmens aufgrund der erheblichen Verluste ab 2020 und der begrenzten Liquidität nach wie vor gefährdet sei. 3.4.   Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen (27) Rumänien schlug strukturelle Maßnahmen und eine Verkleinerung von Geschäftsbereichen sowie Verhaltensmaßregeln vor, um die durch die Umstrukturierungsbeihilfe verursachten Wettbewerbsverfälschungen zu begrenzen. 3.4.1.   Strukturelle Maßnahmen — Veräußerungen und Verkleinerung von Geschäftsbereichen (28) Bei den von Blue Air umzusetzenden Veräußerungen und Verkleinerungen von Geschäftsbereichen handelt es sich um folgende: a) Reduzierung der unrentablen Betriebsstützpunkte und Strecken, einschließlich der Schließung von neun Strecken bis Oktober 2021 und der Schließung der Stützpunkte Larnaca (Zypern) und Iași (Rumänien) ab April 2020; b) vorzeitige Rücksendung von vier Luftfahrzeugen; c) Externalisierung der Verwaltung, des Gesundheitsschutzes, des Arbeitsschutzes sowie der Zusatzleistungen und Ausgleichstätigkeiten; d) darüber hinaus würde nach Ansicht Rumäniens die Instandhaltungsgesellschaft Blue Air Technic S.R.L. als wichtigste Maßnahme zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen die Erbringung von Wartungsdienstleistungen auf andere Unternehmen als Blue Air ausdehnen. 3.4.2.   Verhaltensmaßregeln (29) Nach Angaben der rumänischen Behörden wurden in der Rechtsgrundlage für die staatliche Garantie und dem damit verbundenen Darlehensvertrag Verhaltensmaßregeln festgelegt, um sicherzustellen, dass die Beihilfe nur der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität dient und dass das Darlehen nicht für folgende Zwecke verwendet wird: a) aggressive kommerzielle Expansionen oder übermäßige Risikobereitschaft; b) Übernahme von Wettbewerbern oder anderen Betreibern, einschließlich vor- oder nachgelagerter Tätigkeiten; c) Quersubventionierung anderer Geschäftstätigkeiten integrierter Unternehmen, die sich im Dezember 2019 in Schwierigkeiten befanden; d) darüber hinaus wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder des begünstigten Unternehmens nicht über das im Dezember 2019 bestehende Niveau hinaus erhöht, bis das Darlehen und die staatliche Garantie zurückgezahlt sind. 3.5.   Rolle von Blue Air in Rumänien und kontrafaktische Fallkonstellation der Beihilfe (30) Den rumänischen Behörden zufolge ist Blue Air angesichts des schlechten Zustands des Straßen- und Schienennetzes in Rumänien von entscheidender Bedeutung, um über sein Streckennetz die interregionale Anbindung zu gewährleisten. Rumänien erläuterte, dass das Wachstum von Blue Air in den letzten 15 Jahren seiner Geschäftstätigkeit — auch unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit der Vorgängergesellschaft — dem rumänischen Migrationsmuster gefolgt sei. Blue Air bot seine Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen für im Ausland lebende rumänische Arbeitnehmer an. Das Unternehmen habe gemeinsam mit dem etablierten rumänischen Luftfahrtunternehmen Tarom weiterhin Inlandsstrecken ausgebaut, jedoch zu wettbewerbsfähigeren Preisen, um die terrestrische Anbindungslücke zu schließen und so die Anbindung von mehr als 700 000 Bürgern pro Jahr zu gewährleisten. Einige dieser Kurzstrecken wurden von internationalen Luftfahrtunternehmen kaum bedient. (31) Rumänien brachte vor, dass Blue Air auch eine wichtige Rolle für die lokale Wirtschaft spielte, da es Umsätze mit kleinen Regionalflughäfen erwirtschaftete und durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zum Staatshaushalt beitrug. Rumänien ergänzte, dass das begünstigte Unternehmen über hoch erfahrenes Schulungspersonal verfügte und Berufsausbildungskurse mit hohem Mehrwert anbot, z. B. Ab-initio-Schulungen für Piloten und wiederkehrende Schulungen für Piloten, Flugbegleiter und technisches Personal. Rumänien zufolge war dies für die Wirtschaft des Landes von Bedeutung. (32) In seinen ursprünglichen Stellungnahmen argumentierte Rumänien, dass der Marktaustritt von Blue Air zu Marktversagen und sozialer Härte im Sinne von Randnummer 44 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien führen würde. Der Marktaustritt von Blue Air würde der rumänischen Wirtschaft und Konnektivität schaden, da Blue Air eine wichtige Rolle bei der Beförderung von Wanderarbeitnehmern und Kleinunternehmern von und nach Rumänien sowie innerhalb Rumäniens spiele. Rumänien machte geltend, dass es für Wettbewerber schwierig sei, kurz- bis mittelfristig einzuspringen und die durch das einzigartige Netz von Blue Air abgedeckten Ziele und An- und Abflugzeiten anzubieten. (33) Am 29. September 2022 teilte Rumänien auf Ersuchen der Kommission mit, dass Blue Air ursprünglich alle Flüge vom 6. September 2022 bis zum 10. Oktober 2022 ausgesetzt habe, da es an Finanzmitteln für den regulären Betrieb, einschließlich Treibstoff, fehle. Kurzfristig führten Wizz Air, Ryanair oder Tarom Zehntausende gestrandete Fluggäste von Blue Air zurück oder boten ihnen Sitzplätze an. (34) Am 5. Dezember 2022 erklärte Rumänien, Blue Air habe dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur mitgeteilt, dass es den Flugbetrieb nicht vor März 2023 wiederaufnehmen werde und dass es in Gesprächen mit potenziellen Investoren stehe, die Finanzmittel für die Wiederaufnahme des Luftverkehrsbetriebs bereitstellen könnten. Seinerzeit war nach Angaben Rumäniens nur eines der sechs Boeing-737-Flugzeuge der Flotte von Blue Air lufttüchtig. (35) Am 18. November 2022 beschlossen die rumänischen Behörden, die Betriebsgenehmigung von Blue Air vom 21. November 2022 bis zum 31. März 2023 auszusetzen. Rumänien teilte der Kommission mit, dass diese Aussetzung überprüft werden könne, wenn Blue Air einen finanziellen Sanierungsplan vorlege, in dem nachgewiesen werde, dass es ermittelt habe, welche Finanzmittel geeignet und erforderlich seien, um den Luftverkehrsbetrieb in einem Umfang zu finanzieren, der es Blue Air ermögliche, seinen Verpflichtungen nachzukommen. 3.6.   Begründung für die Einleitung des Verfahrens (36) Im Einleitungsbeschluss vertrat die Kommission die vorläufige Auffassung, dass i) die Aufrechterhaltung der staatlichen Garantie über sechs Monate hinaus (Erwägungsgründe 1 und 21) sowie ii) die Verwertung der Sicherheiten für die staatliche Garantie und die Übertragung von 75 % der von ehemaligen Anteilseignern von Blue Air gehaltenen Anteile an Blue Air nach Erfüllung der Garantie und Zahlung der ausstehenden Darlehensbeträge wie in den Erwägungsgründen 8 und 20 beschrieben eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellen könnten. Die Kommission kam vorläufig zu dem Schluss, dass die Beihilfe bereits gewährt wurde und prüfte, ob diese Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar war. (37) Die Kommission hatte Zweifel, ob die Umstrukturierungsbeihilfe den Hauptanforderungen der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien entsprach. Insbesondere hatte die Kommission Zweifel, i) ob der endgültige Marktaustritt von Blue Air zu sozialer Härte oder

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.