Europäische Union

Beschluss 2012/699/GASP des Rates vom 13. November 2012 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

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14.11.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 314/27 BESCHLUSS 2012/699/GASP DES RATES vom 13. November 2012 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, die innerhalb der Union wie auch in Drittstaaten zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Waffen getroffen werden müssen. (2) Die Union setzt diese Strategie zielstrebig um und führt die in Kapitel III der Strategie aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte von multilateralen Einrichtungen wie etwa des Provisorischen Technischen Sekretariats der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation – CTBTO) zu unterstützen. (3) Der Rat hat am 17. November 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 2003/805/GASP betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln (1) angenommen. Darin wird unter anderem gefordert, die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty — CTBT) zu fördern. (4) Die Unterzeichnerstaaten des CTBT haben die Einsetzung einer mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Vorbereitungskommission beschlossen, die den Status einer internationalen Organisation hat und der bis zur Errichtung der CTBTO die effektive Anwendung des CTBT obliegt. (5) Ein baldiges Inkrafttreten und eine weltweite Anwendung des CTBT und die Stärkung des Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO-Vorbereitungskommission sind wichtige Ziele der Strategie. In diesem Zusammenhang haben die von der Demokratischen Volksrepublik Korea im Oktober 2006 und im Mai 2009 durchgeführten Nuklearversuche erneut deutlich gemacht, dass es wichtig ist, dass der CTBT rasch in Kraft gesetzt wird und die Einrichtung und Stärkung des Überwachungs- und Verifikationssystems des CTBT beschleunigt werden muss. (6) Die CTBTO-Vorbereitungskommission prüft, wie ihr Verifikationsregime unter anderem durch den Ausbau der Fähigkeiten im Bereich der Überwachung von Edelgasen und durch Bemühungen um die uneingeschränkte Einbeziehung der an der Umsetzung des Verifikationsregimes beteiligten Unterzeichnerstaaten des CTBT am besten gestärkt werden kann. (7) Im Rahmen der Umsetzung der Strategie hat der Rat drei Gemeinsame Aktionen und einen Beschluss zur Unterstützung der Tätigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission angenommen, und zwar die Gemeinsame Aktion 2006/243/GASP (2) im Bereich Ausbildung und Kapazitätsaufbau für die Verifikation sowie die Gemeinsame Aktion 2007/468/GASP (3), die Gemeinsame Aktion 2008/588/GASP (4) und den Beschluss 2010/461/GASP (5) zur Stärkung der Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission. (8) Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden. (9) Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses sollte die CTBTO-Vorbereitungskommission beauftragt werden, die – auf der Grundlage ihrer einzigartigen Expertise und Fähigkeiten durch das Netz des Internationalen Überwachungssystems (das über 280 Anlagen in 85 Ländern umfasst) und das Internationale Datenzentrum – die einzige internationale Organisation ist, die in der Lage und dazu befugt ist, diesen Beschluss durchzuführen. Die von der Union unterstützten Projekte können nur durch einen außerbudgetären Beitrag zur CTBTO-Vorbereitungskommission finanziert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Um die fortlaufende praktische Umsetzung bestimmter Elemente der Strategie sicherzustellen, unterstützt die Union die Tätigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission und setzt sich dabei für folgende Ziele ein: a) Stärkung der Fähigkeiten des Überwachungs- und Verifikationssystems des CTBT, einschließlich im Bereich des Aufspürens von Radionukliden; b) Stärkung der Fähigkeiten der Unterzeichnerstaaten des CTBT, ihren Verifikationspflichten nach dem CTBT nachzukommen und es ihnen zu ermöglichen, die Vorteile der Teilnahme am CTBT-Vertragssystem uneingeschränkt zu nutzen. (2)   Mit den von der Union geförderten Projekten werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt: a) Leistung technischer Hilfe für Länder in Osteuropa, in Lateinamerika und der Karibik, in Südostasien, im Pazifikraum und im Fernen Osten, damit sie uneingeschränkt am CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystem teilhaben und dazu beitragen können; b) Unterstützung des Internationalen Überwachungssystems zur Verbesserung der Aufspürung von etwaigen Nuklearexplosionen, insbesondere durch die Unterstützung ausgewählter seismologischer Hilfsstationen und die Messung und Begrenzung des Radioxenon-Hintergrunds; c) Stärkung der Verifikationsfähigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission im Bereich der Inspektionen vor Ort, insbesondere durch Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der nächsten Integrierten Feldübung; d) Unterstützung der Förderung des CTBT und der langfristigen Tragfähigkeit seines Verifikationsregimes durch die Initiative für den Kapazitätsaufbau, die auf ausgewählte, weltweit bereitgestellte Aus- und Fortbildungsprogramme, einschließlich Programme am Sitz der CTBTO-Vorbereitungskommission, ausgerichtet ist. Diese Projekte kommen allen Unterzeichnerstaaten des CTBT zugute. Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte erfolgt durch die CTBTO-Vorbereitungskommission. Sie nimmt diese Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahr. Zu diesem Zweck trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vorkehrungen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission. Artikel 3 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 5 185 028 EUR. (2)   Die mit dem in Absatz 1 festgelegten Betrag finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten finanziellen Bezugsrahmens. Hierzu schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission. In diesem Finanzierungsabkommen wird festgehalten, dass die CTBTO-Vorbereitungskommission gewährleistet, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. (4)   Die Kommission bemüht sich, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte, die von der CTBTO-Vorbereitungskommission ausgearbeitet werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. (2)   Die Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte. Artikel 5 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses, falls bis dahin kein Finanzierungsabkommen geschlossen wurde. Geschehen zu Brüssel am 13. November 2012. Im Namen des Rates Der Präsident V. SHIARLY (1)   ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 34. (2)   ABl. L 88 vom 25.3.2006, S. 68. (3)   ABl. L 176 vom 6.7.2007, S. 31. (4)   ABl. L 189 vom 17.7.2008, S. 28. (5)   ABl. L 219 vom 20.8.2010, S. 7. ANHANG Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten, zur Verbesserung der Aussichten auf ein baldiges Inkrafttreten des CTBT und zur Unterstützung seiner weltweiten Anwendung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen 1.   EINLEITUNG Der Aufbau eines einwandfrei funktionierenden Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO-Vorbereitungskommission (im Folgenden „Vorbereitungskommission“) ist von wesentlicher Bedeutung bei der Vorbereitung der Durchführung des CTBT nach seinem Inkrafttreten. Der Ausbau der Fähigkeiten der Vorbereitungskommission im Bereich der Überwachung von Edelgasen ist ein wichtiges Instrument für die Beurteilung, ob es sich bei einer beobachteten Explosion um einen Nuklearversuch handelte. Außerdem hängen die Funktionsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit des CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystems von den Beiträgen aller Unterzeichnerstaaten des CTBT ab. Deshalb ist es wichtig, dass die Unterzeichnerstaaten des CTBT in die Lage versetzt werden, uneingeschränkt am CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystem teilzuhaben und dazu beizutragen. Die Arbeiten im Rahmen der Durchführung dieses Beschlusses werden auch im Hinblick auf die Verbesserung der Aussichten auf ein baldiges Inkrafttreten und eine weltweite Anwendung des CTBT von Bedeutung sein. Die in diesem Beschluss beschriebenen Projekte werden einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Ziele der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verwirklichen. Zu diesem Zweck wird die Union die folgenden sechs Projekte unterstützen: 1. Bereitstellung von technischer Hilfe und Kapazitätsaufbau für die Unterzeichnerstaaten des CTBT, damit sie uneingeschränkt an der Umsetzung des CTBT-Verifikationsregimes teilhaben und dazu beitragen können; 2. Aufbau von Kapazitäten für künftige Generationen von CTBT-Experten durch die Initiative für den Kapazitätsaufbau (Capacity Development Initiative – CDI); 3. Verbesserung des Modells für atmosphärische Transportprozesse (Atmospheric Transport Modelling – ATM); 4. Charakterisierung und Begrenzung von Radioxenon; 5. Unterstützung der Integrierten Feldübung 2014 (IFE14) durch die Entwicklung eines integrierten Multispektralarrays; 6. Verbesserung der Instandhaltung der zertifizierten seismologischen Hilfsstationen des Internationalen Überwachungssystems (International Monitoring System – IMS). Da die politischen Rahmenbedingungen günstiger geworden sind, haben sich die Aussichten auf ein Inkrafttreten des CTBT verbessert; dies wird auch durch die jüngsten Unterzeichnungen und Ratifizierungen des CTBT, unter anderem durch Indonesien, einen der in Anhang 2 des CTBT aufgeführten Staaten, verdeutlicht. In Anbetracht der so entstandenen positiven Dynamik müssen in den nächsten Jahren die Anstrengungen dringend verstärkt darauf konzentriert werden, dass nicht nur die Einrichtung des CTBT-Verifikationsregimes zum Abschluss gebracht wird, sondern auch seine Einsatzbereitschaft und Betriebsfähigkeit sichergestellt werden, und dass die Bemühungen für das Inkrafttreten und die weltweite Anwendung des CTBT fortgesetzt werden. Die von der Demokratischen Volksrepublik Korea im Oktober 2006 und im Mai 2009 durchgeführten Nuklearversuche haben nicht nur deutlich gemacht, wie wichtig ein universelles Verbot von Nuklearversuchen ist, sie haben auch die Notwendigkeit eines wirksamen Verifikationsregimes, mit dem die Einhaltung des Versuchsverbots überwacht werden kann, vor Augen geführt. Durch ein uneingeschränkt einsatzfähiges und glaubwürdiges CTBT-Verifikationsregime wird der internationalen Gemeinschaft ein verlässliches, unabhängiges Instrument an die Hand gegeben, durch das die Einhaltung des Versuchsverbots sichergestellt werden kann. Darüber hinaus spielen die CTBTO-Daten eine entscheidende Rolle bei Tsunami-Frühwarnungen und bei der Bewertung der Verbreitung radioaktiver Emissionen nach dem nuklearen Unfall in Fukushima im März 2011. Mit der Unterstützung dieser Projekte werden die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt. Die Durchführung dieser komplexen Projekte wird einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung wirksamer multilateraler Reaktionen auf gegenwärtige Sicherheitsbedrohungen leisten. Insbesondere werden diese Projekte die Ziele der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen voranbringen, unter anderem die weltweite Anwendung des CTBT und die Stärkung der darin enthaltenen Normen sowie des Verifikationsregimes. Die Vorbereitungskommission baut derzeit ein IMS auf, um sicherzustellen, dass keine Nuklearexplosion unentdeckt bleibt. Aufgrund ihrer einzigartigen Expertise durch ein weltweites Netz, das mehr als 280 Stationen in 85 Ländern umfasst, und das Internationale Datenzentrum (International Data Centre – IDC) ist die Vorbereitungskommission die einzige Organisation, die über die Kapazität für die Durchführung dieser Projekte verfügt, die nur durch einen außerbudgetären Beitrag an die Vorbereitungskommission finanziert werden können. Die Union hat in der Gemeinsamen Aktion 2006/243/GASP, der Gemeinsamen Aktion 2007/468/GASP, der Gemeinsamen Aktion 2008/588/GASP und dem Beschluss 2010/461/GASP Folgendes unterstützt: die Entwicklung eines E-Learning-Ausbildungsprogramms, die Integrierte Feldübung 2008 in Bezug auf Inspektionen vor Ort (On-Site Inspections – OSI), die Bewertung und Messung von Radioxenon, technische Hilfe für Afrika sowie Lateinamerika und die Karibik, seismologische Hilfsstationen, die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und die Steigerung der Fähigkeiten für OSI durch die Entwicklung eines Systems für das Aufspüren von Edelgas. Die in diesem Beschluss beschriebenen Projekte bauen auf den Projekten der vorhergehenden Gemeinsamen Aktionen und den mit ihrer Durchführung erzielten Fortschritten auf. Bei der Ausarbeitung der in diesem Beschluss beschriebenen Projekte wurde darauf geachtet, mögliche Überschneidungen mit dem Beschluss 2010/461/GASP zu vermeiden. Einige der Projekte umfassen Elemente, die mit den im Rahmen der vorhergehenden Gemeinsamen Aktionen durchgeführten Tätigkeiten vergleichbar sind, die aber einen unterschiedlichen materiellen Geltungsbereich haben oder sich an andere Empfängerstaaten oder -regionen richten. Alle sechs vorstehend erwähnten Projekte zur Unterstützung der Tätigkeit der Vorbereitungskommission werden vom Provisorischen Technischen Sekretariat (Provisional Technical Secretariat – PTS) der Vorbereitungskommission durchgeführt und verwaltet. 2.   PROJEKTBESCHREIBUNG 2.1.   Projekt 1: Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau 2.1.1.   Hintergrund Innerhalb des Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes zeichnet sich das CTBT-Verifikationsregime dadurch aus, dass es als einziges in der Lage ist, für die Einhaltung des Vertrags relevante Informationen in Echtzeit an die Unterzeichnerstaaten des CTBT zu liefern. Über das primäre Verifikationsziel des CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystems hinaus sind die Techniken und Daten des IMS auch für zivile und staatliche Einrichtungen bei der Analyse (beispielsweise) von Erdbeben, von Vulkanausbrüchen, von Unterwasser-Explosionen, des Klimawandels und von Tsunamis von beträchtlichem Nutzen. Während das Interesse an der Einrichtung Nationaler Datenzentren (National Data Centres – NDC) in den letzen Jahren in den Entwicklungsländern erheblich zugenommen hat – so ist die Teilnehmerzahl des IDC seit 2008 um etwa 36 gestiegen –, verfügen zahlreiche dieser Länder noch immer nur über einen eingeschränkten Zugang zum CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystem. Deshalb unternimmt die Vorbereitungskommission derzeit zusätzliche Anstrengungen, um die Zahl der NDC, die Zahl der für Unterzeichnerstaaten eingerichteten sicheren Zugriffskonten und die Zahl der berechtigten Nutzer zu erhöhen. Zielgruppe sind insbesondere die 62 verbleibenden Unterzeichnerstaaten des CTBT, die noch keinen Zugriff auf die Daten des IMS und die Produkte des IDC haben (dies sind 25 Staaten in Afrika, 9 in Lateinamerika, 6 im Nahen und Mittleren Osten und Südasien, 12 in Südostasien, im Pazifikraum und im Fernen Osten, 3 in Osteuropa und 7 in Nordamerika und Westeuropa). Die Anstrengungen richten sich vorrangig an diejenigen, die der technischen Unterstützung bedürfen, um die besagten Daten und Produkte stärker nutzen zu können. Die laufenden Kosten für den Betrieb der NDC müssen von den Empfängerstaaten getragen werden, um die Tätigkeit der Zentren aufrechtzuerhalten. Die entsprechende Verpflichtung seitens der Empfängerstaaten ist Voraussetzung für den Erfolg dieses Projekts. Dieses Projekt besteht aus vier einander ergänzenden Komponenten, die den Umfang und die Reichweite der bestehenden Fähigkeiten der Vorbereitungskommission für den Kapazitätsaufbau verbessern werden. Dieses Projekt stützt sich auf den bestehenden Rahmen für die Bereitstellung von Ausbildung und Ausrüstung im Bereich des Kapazitätsaufbaus für Entwicklungsländer, indem Länder und Regionen darin aufgenommen werden, die noch nicht in den Genuss dieser Unterstützung gekommen sind, und indem der Geltungsbereich dahin gehend erweitert wird, dass er auch Lehrgänge über Radionuklid-Überwachung und ATM erfasst. Im Rahmen des Projekts werden Computer-Programme zur Echtzeitverarbeitung von seismischen, hydroakustischen sowie Infraschall-Wellenformdaten entwickelt und gefördert. Mit einem neuen Stipendienprogramm werden der Wissensaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Staaten gefördert, während wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit durch das virtuelle Datenauswertungszentrum (virtual Data Exploitation Centre – vDEC) unterstützt werden. 2.1.2.   Umfang des Projekts Dieses Projekt umfasst die folgenden vier Komponenten, die in einer integrierten und einander ergänzenden Weise durchgeführt werden: 1. Komponente 1: Einbeziehung von Unterzeichnerstaaten des CTBT in Osteuropa, in Lateinamerika und der Karibik, in Südostasien, im Pazifikraum und im Fernen Osten, damit sie uneingeschränkt an der Umsetzung des CTBT-Verifikationsregimes und der Katastrophen- und Notfallreaktion sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Entwicklungen teilhaben und dazu beitragen können. 2. Komponente 2: Entwicklung und Förderung des Software-Pakets Seiscomp 3 (SC3) für die NDC zur Echtzeitverarbeitung aller Arten von Wellenformdaten. 3. Komponente 3: Entwicklung und Förderung eines Stipendienprogramms zur Erweiterung der Wissensbasis und der Erkenntnisse der Vorbereitungskommission durch die Nutzung der vom Personal der NDC und den Stationsbetreibern (Station Operators) erarbeiteten Kenntnisse und Expertise und Unterstützung bei der Förderung von Wissensaustausch und Zusammenarbeit zwischen Staaten, wobei das PTS eine koordinierende Rolle übernimmt. 4. Komponente 4: Instandhaltung und Förderung des vDEC als Plattform für wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit unter Nutzung der IMS-Daten und IDC-Produkte. Komponente 1: Diese Komponente ist eine Folgemaßnahme zu den Programmen der Vorbereitungskommission für technische Hilfe; mit ihr wird die technische Hilfe auf andere Länder in Lateinamerika und der Karibik sowie auf zwei weitere Regionen (Osteuropa und Südostasien, Pazifikraum und Ferner Osten) ausgeweitet. Das PTS wird technische Experten benennen und als Berater zur Verfügung stellen; diese werden in Absprache mit der Leitung des IDC und mit deren Zustimmung alle ihre Tätigkeiten koordinieren. Diese Komponente umfasst die folgenden drei Elemente:   Element 1: Umfassende Bewertung: In den potenziellen Empfängerstaaten wird eine Bewertung vorgenommen, um die Bekanntheit und die Nutzung von PTS-Daten und -Produkten zu beurteilen. Dazu werden Beurteilungen durch die Dienststellen und erforderlichenfalls Besuche in den Nutzerstaaten gehören, um die aktuellen Bedürfnisse und Vorstellungen nachzuvollziehen und um die Bekanntheit der PTS-Daten und -Produkte einschließlich ihrer Nutzungsmöglichkeiten für zivile und wissenschaftliche Zwecke zu erhöhen. Außerdem werden in jedem Land Kontakte zu weiteren relevanten Einrichtungen aufgenommen, die von der Nutzung von PTS-Daten und -Produkten profitieren könnten. Soweit angebracht, wird die Kontaktpflege zwischen der Nationalen Behörde und den einschlägigen Einrichtungen erleichtert. Sofern ein NDC besteht, wird der Status jedes NDC im Hinblick auf Personal und Infrastruktur (einschließlich Computer- und Internetinfrastruktur) beurteilt, um vorrangige Maßnahmen bestimmen zu können. Um eine bestmögliche Wirkung der Komponente 2 zu erleichtern, wird der derzeitigen Verbreitung und Nutzung von SC3 besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Soweit erforderlich, wird die obengenannte Bewertung durch regionale Workshops ergänzt. Diese Workshops werden die Gelegenheit bieten, die Rolle und Funktionen der NDC im Rahmen des CTBT zu erläutern und eine Bestandsaufnahme der Kenntnisse und Bedürfnisse in den teilnehmenden Staaten vorzunehmen.   Element 2: Ausbildung und technische Hilfe: Es werden regionale Lehrgänge durchgeführt, in der Vertreter der in Element 1 ermittelten Einrichtungen zusammengebracht werden. In diesen Lehrgängen erfolgt eine technische Einweisung in PTS-Daten und -Produkte. Während der Lehrgänge werden die Teilnehmer mit für NDC entwickelter PTS-Software arbeiten, die für den Zugriff auf PTS-Daten und -Produkte und deren Auswertung genutzt werden kann. Der Umfang wird dahin gehend erweitert, dass er auch Radionuklide und ATM erfasst. Zusätzlich werden einige Länder an dem Pilotprojekt für SC3 (siehe Komponente 2) teilnehmen. Die Lehrgänge bieten ferner die Gelegenheit, die Zusammenarbeit zwischen technischen Mitarbeitern von einschlägigen Einrichtungen in der Region zu fördern. Anschließend wird ausgewählten NDC umfangreiche technische Unterstützung gewährt, um ihnen dabei zu helfen, die in den regionalen Lehrgängen für spezifische NDC erworbenen Kenntnisse anzuwenden. Diese Unterstützung wird im Hinblick auf die Bedürfnisse der NDC, die Fähigkeiten der NDC-Mitarbeiter und unter Berücksichtigung sonstiger Besonderheiten (Anwendungsbereiche von Daten und Produkten, Sprachen usw.) individuell gestaltet. Die Teilnehmer werden mit Unterstützung durch technische Experten NDC-Software installieren und konfigurieren und entsprechend dem Bedarf der Nationalen Behörde einen Routine-Ablauf für die Datenerfassung, -verarbeitung, -auswertung und -übertragung aufstellen. Außerdem erhalten einige Länder ausgehend von der Beurteilung ihres Bedarfs die Grundausstattung für NDC, einschließlich Computer-Hardware und Peripheriegeräte. Wird Ausrüstung zur Verfügung gestellt, schulen die technischen Experten auch in Installation, Wartung und Betrieb der Geräte.   Element 3: Folgemaßnahmen: Um die erworbenen Fertigkeiten zu festigen und/oder noch bestehende Lücken zu schließen, werden den Empfängerstaaten Folgebesuche abgestattet, um zu beurteilen, wie die Teilnehmer das in den Lehrgängen von Element 2 Erlernte nutzen. Mit diesen Folgebesuchen soll sicherges

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.