Europäische Union

2006/742/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Oktober 2004 über eine Beihilfe Deutschlands zugunsten der Landesbank Hessen-Thüringen — Girozentrale (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 3931) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0742. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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darstellen. (37)  In der Realität ist die Situation natürlich weitaus komplizierter, z. B. wegen außerbilanzmäßiger Posten, unterschiedlicher Risikogewichte für Aktiva und Posten mit Null-Risiko. Der Kern der Überlegung indes bleibt davon unberührt. (38)  Die Situation bleibt die gleiche, wenn man die Möglichkeit in Betracht zieht, ergänzende Eigenmittel bis zur Höhe der Basiseigenmittel aufzubringen (Faktor 25 statt 12,5 für die Basiseigenmittel). (*4)  Zu 6) Sicherheitsabschlag aufgrund niedrigerer vorläufiger Festsetzung in Bilanz zum 31. Dezember 1998: Nach Angaben Deutschlands (39) sei der Anerkennungsprozess durch die Bankenaufsicht zum 31.12.1998 noch nicht abgeschlossen gewesen, so dass zunächst ein Wert von 1 023 Mio. EUR (2 000 Mio. DEM) in die Bilanz eingestellt worden sei. Der aus dem Bewertungsprozess hervorgehende Wert von 1 264 Mio. EUR sei unmittelbar nach Bewertung eingebucht worden und habe demnach Eingang in den Jahresabschluss für das Jahr 1999 gefunden. Die Kommission hält es angesichts dieses Vorgangs für angezeigt, zugunsten der Helaba einen Sicherheitsabschlag von der zu vergütenden Kapitalbasis für das Jahr 1999 vorzunehmen. Gläubiger der Helaba legten der Bonitätsbeurteilung während des Jahres 1999 die Zahlen des Jahresabschluss 1998 zugrunde mit dem vorläufig eingestellten, niedrigeren Betrag der Stillen Einlage von 1 023 Mio. EUR. Folglich ist im Jahre 1999 nur die Differenz zwischen diesem Betrag und dem nach dem Stufenmodell zur Unterlegung des Wettbewerbsgeschäfts nutzbaren Kernkapital mit der Avalprovision von 0,3 % p.a. (vor Steuern), also […] Mio. EUR, zu vergüten. Für die folgenden Jahre entspricht der Wert in der Vorjahresbilanz dem in der Jahresbilanz genannten Wert der Stillen Einlage. (39)  Siehe Antwort Deutschlands vom 23. August 2004, S. 6-7. (40)  Dieser Bericht wurde dem Rat Wirtschaft und Finanzen am 23. November 1998 vorgelegt, allerdings nicht veröffentlicht. Er ist bei der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission erhältlich, ebenso wie auf der Internet-Webseite der Kommission. (41)   ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.