Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/349 des Rates vom 16. Januar 2024 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D0349. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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alentierten Wissenschaftlern aus dem Globalen Süden wurde geschaffen; dadurch ist eine Gemeinschaft junger Experten, die sich aktiv an den Debatten im Zusammenhang mit dem BWÜ beteiligen, entstanden. Mit dieser Maßnahmen soll weiterhin jungen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und Akademikern aus dem Globalen Süden, die BWÜ-relevante Tätigkeiten durchführen, die Gelegenheit geboten werden, Kapazitäten auf- bzw. auszubauen. 4.3.2.   Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen dieser Maßnahme werden drei jährliche Stipendienprogramme mit jeweils 20 Teilnehmern durchgeführt, die ein vorbereitendes Segment im Online-Format sowie einen einwöchigen Besuch in Genf im Präsenzmodus umfassen. Die Stipendienprogramme zielen darauf ab, junge Menschen aus dem Globalen Süden zusammenzubringen, um ihnen die Teilnahme an multilateralen Verhandlungen im Rahmen des BWÜ und die Kontaktaufnahme zu Diplomaten und Experten zu ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, junge Frauen aus dem Globalen Süden zur Teilnahme zu ermutigen, daher wird ein Drittel der Stipendienprogramme nur Wissenschaftlerinnen offenstehen. Das Projekt wird auf erfolgreichen Initiativen wie „Jugend für Abrüstung“ des UNODA aufbauen, sie ausweiten und Kontinuität mit den bereits unternommenen Anstrengungen gewährleisten. 4.3.3   Erwartete Ergebnisse der Maßnahme 1. Stärkere Beteiligung junger Menschen aus dem Globalen Süden, einschließlich junger Frauen, am BWÜ-Prozess, insbesondere bei Tagungen und Veranstaltungen zum Thema Biosicherheit, und Schaffung eines soliden Netzes junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Globalen Süden. Maßnahme 4 – Unterstützung des intersessionalen BWÜ-Programms 4.4.1.   Zweck der Maßnahme Das BWÜ-Sponsoring-Programm dient dazu, Entwicklungsländer dahingehend zu unterstützen, dass sie Vertreter zu den offiziellen BWÜ-Tagungen in Genf entsenden können. Zu diesen Tagungen gehören die Überprüfungskonferenz, die alle fünf Jahre stattfindet, sowie die intersessionalen Tagungen in dem Zeitraum zwischen den Überprüfungskonferenzen. Das Sponsoring-Programm wurde auf der Siebten Überprüfungskonferenz (2011) eingerichtet und dann in der Folge auf der Achten Überprüfungskonferenz (2016) und kürzlich auf der Neunten Überprüfungskonferenz (2022) verlängert. Das Sponsoring-Programm wird durch freiwillige Beiträge der Vertragsstaaten finanziert. 4.4.2.   Beschreibung der Maßnahme Durch diese Maßnahme wird das Sponsoringprogramm gefördert, das Experten aus Entwicklungsländern die Teilnahme an den intersessionalen BWÜ-Tagungen in Genf ermöglicht. Das Sponsoringprogramm wird auch genutzt, um Staatsbediensteten aus Staaten, die noch nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind, eine Teilnahme an BWÜ-Tagungen in Genf zu ermöglichen, damit sie sich mit offiziellen BWÜ-Tagungen vertraut machen können. 4.4.3.   Erwartete Ergebnisse der Maßnahme 1. Auf regionaler/subregionaler Ebene wird ein gemeinsames Verständnis für die Ziele des intersessionalen BWÜ-Programms für den Zeitraum 2024-2026 erreicht, und bei den Vertragsstaaten wird der Stand der Vorbereitungen im Hinblick auf eine Teilnahme an der Zehnten Überprüfungskonferenz im Jahr 2027 verbessert. 2. Experten aus Entwicklungsländern, die BWÜ-Vertragsstaaten sind, erlangen dadurch, dass ihre Teilnahme an den Tagungen bezuschusst wird, ein besseres Verständnis des intersessionalen BWÜ-Programms und der Überprüfungskonferenz. Maßnahme 5 – Instrumente für Outreach- und Bildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit 4.5.1   Ziel der Maßnahme Ziel dieser Maßnahme ist es, konkrete praktische Instrumente, Materialien und Ansätze für Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu entwickeln, um die Durchführung der unter den vorstehenden Maßnahmen beschriebenen Tätigkeiten zu ermöglichen und zu unterstützen und die Wahrnehmung des BWÜ in der Öffentlichkeit zu verbessern. Alle Maßnahmen werden im Einklang mit der Strategie für Abrüstungserziehung des UNODA durchgeführt und auf dieser Strategie aufbauen. 4.5.2.   Beschreibung der Maßnahme Konkret wird vorgeschlagen, für Studierende der Biowissenschaften ein Schulungsprogramm in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen auszuarbeiten, um für die Schaffung und Weiterentwicklung des BWÜ und dessen anhaltende Bedeutung für die Wahrung von Frieden und Sicherheit zu sensibilisieren. Themen, die für Studierende von besonderem Interesse sind, wie beispielsweise Anlass zu Besorgnis gebende Forschungsarbeiten mit doppeltem Verwendungszweck, sowie den Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, die für das Übereinkommen von Bedeutung sind, wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Anlässlich des fünfzigsten Jahrestages des Inkrafttretens des BWÜ im Jahr 2025 wird vorgeschlagen, eine halbtätige Feierveranstaltung bei den VN in Genf zu organisieren. Zudem wird vorgeschlagen, die Ausarbeitung einer Veröffentlichung zum 50. Jahrestag zu finanzieren, die bei der Feierstunde vorgestellt wird. Um ein breiteres Publikum zu erreichen und die Maßnahmen beispielsweise zur Universalisierung und zur verstärkten Umsetzung des Übereinkommens zu erleichtern, wird zudem vorgeschlagen, die Website des BWÜ, die gegenwärtig nur in englischer Sprache verfügbar ist, in alle Amtssprachen der Vereinten Nationen zu übersetzen. 4.5.3   Erwartete Ergebnisse der Maßnahme 1. Die vorgenannten Maßnahmen werden effizient durchgeführt und ihre Wirkung wird durch die beschriebenen Instrumente noch verstärkt. 5.   PERSONALAUSSTATTUNG Die Durchführung dieses Projekts erfordert eine kontinuierliche Personalpräsenz in Genf, damit die gestraffte Durchführung aller seit dem vorherigen Ratsbeschluss laufenden Tätigkeiten sichergestellt ist. Derzeit umfasst das Personal mit Dienstsitz in Genf, das mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses betraut ist, Mitarbeiter der Ebenen P3 und G6; außerdem hat ein EU-Mitgliedstaat bis Oktober 2023 Mittel für einen Posten der Ebene P2 bereitgestellt. In Anbetracht des Umfangs der oben beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen und um eine qualitativ hochwertige Umsetzung und die Nachhaltigkeit der unternommenen Anstrengungen gewährleisten sowie mögliche Verknüpfungen mit den Beratungen der Arbeitsgruppe herstellen zu können, wird vorgeschlagen, einen Posten der Ebene P2 zu schaffen und die bisher finanzierten Posten der Ebenen P3 und G6 beizubehalten. In die Zuständigkeit des Postens der Ebene P2 wird speziell die Durchführung der Maßnahme 3 – Initiative „Jugend für Biosicherheit“ sowie die Unterstützung der Durchführung der Maßnahmen 1, 2 und 5 fallen. 6.   BERICHTERSTATTUNG UNODA/BWÜ-ISU wird dem Hohen Vertreter jährliche Sachstandsberichte über die Projektdurchführung vorlegen. 7.   LAUFZEIT Die Dauer der Durchführung des Projekts wird auf insgesamt 36 Monate veranschlagt. 8.   ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU UNODA/BWÜ-ISU ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die durchgeführten Maßnahmen von der EU finanziert wurden. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU durchgeführt. UNODA/BWÜ-ISU wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der EU in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der EU herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum dieser Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge Stelle eingefügt. 9.   BEGÜNSTIGTE Die Maßnahmen zur Förderung der Universalität gemäß Projekt 1 kommen Staaten zugute, die nicht Vertragsstaaten des BWÜ sind (sowohl Unterzeichner- als auch Nichtunterzeichnerstaaten); sie richten sich ebenfalls an die Privatwirtschaft, akademische Fachkreise und Nichtregierungsorganisationen. Die Maßnahmen zum Kapazitätsauf- und -ausbau gemäß Projekt 2 kommen Vertragsstaaten des BWÜ zugute, wobei ein besonderes Augenmerk auf Staaten gelegt wird, die dem BWÜ erst vor Kurzem beigetreten sind. Zu den Begünstigten des Projekts 3 zählen junge Entscheidungsträger, Wissenschaftler und Akademiker aus BWÜ-Vertragsstaaten im Globalen Süden, die in BWÜ-relevanten wissenschaftlichen bzw. akademischen Bereichen arbeiten. Die Maßnahmen gemäß Projekt 4 kommen Staatsbediensteten aus Vertragsstaaten zugute, und zwar insbesondere denjenigen mit BWÜ-relevanten Aufgabenbereichen, wie beispielsweise den als nationale Kontaktstellen benannten Staatsbediensteten, sowie sonstige nationale Experten, die von den Vertragsstaaten selbst benannt werden. Die Maßnahmen gemäß Projekt 5 kommen denjenigen, die die einschlägigen Materialien erstellen, sowie denjenigen, die diese Materialien nutzen, z. B. Studierende und Lehrkräfte, Industrievertreter und Nichtregierungsorganisationen, zugute. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/349/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.