Europäische Union

Beschluss des Rates vom 21. November 2022 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 2022/C 446/02

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24.11.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 446/23 BESCHLUSS DES RATES vom 21. November 2022 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (2022/C 446/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 106a; gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (1), insbesondere auf Artikel 44; in Erwägung nachstehender Gründe: — Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 24. November 2021 endgültig festgestellt (2). — Die Kommission hat am 5. Oktober 2022 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. — Der Rat muss unverzüglich seinen Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2022 festlegen, damit dringend ausreichende Mittel unter anderem für folgende Zwecke bereitgestellt werden können: a) Aufstockung der Sofortmaßnahmen im Rahmen des Aktionsbereichs „Lebensmittelkette“ des Binnenmarktprogramms, b) vorgezogene Bereitstellung von Mitteln und Aufstockung des Katastrophenschutzverfahrens der Union, um die Bereitstellung von Sachhilfe für die Ukraine fortzusetzen, und Leasing von Hubschraubern und anderem leichten Fluggerät zur Verbesserung der Reaktionsbereitschaft der Union bei der Brandbekämpfung aus der Luft und c) Aufstockung der Verwaltungsausgaben und Versorgungsbezüge in Rubrik 7 infolge der hohen Inflation und der rasch steigenden Energiepreise. Daher ist eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union gerechtfertigt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 wird angenommen. Der vollständige Text kann über die Website des Rates unter https://www.consilium.europa.eu/ eingesehen oder heruntergeladen werden. Geschehen zu Brüssel am 21. November 2022. Im Namen des Rates Der Präsident Z. NEKULA (1)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1. (2)  ABl. L 45 vom 24.2.2022, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.