Europäische Union

2012/321/EU: Beschluss der Kommission vom 25. Januar 2012 über die Maßnahme SA.14588 (C 20/09) Belgiens zugunsten von De Post — La Poste (jetzt „bpost“ ) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 178) Text von Bedeutung für den EWR

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nternehmens leicht feststellen lassen. Zudem wird mit der ROS das Schätzen und Zuordnen von Vermögenswerten zu verschiedenen Diensten vermieden, was bei einem kapitalbasierten Vergleichsmaßstab wie ROE und ROCE erforderlich wäre und sich in der Regel schwierig gestaltet. WIK weist zudem darauf hin, dass ein auf der ROS beruhender Vergleichsmaßstab empfohlen wird, wenn die Vergleichsunternehmen und das dem Benchmarking unterzogene Unternehmen derselben Branche/demselben gewerblichen Sektor angehören, was die Einheitlichkeit der Struktur von EBIT und Umsatz gewährleistet. (261) Hinsichtlich der Zusammensetzung der Vergleichsgruppe gelangt WIK zu dem Schluss, das ein Kompromiss zwischen der Vergleichbarkeit der Unternehmen in der Stichprobe und dem Stichprobenumfang gefunden werden muss. WIK spricht sich gegen die Aufnahme europäischer etablierter Postbetreiber in die Stichprobe auf, da ihre Preise auf einem Markt reguliert wurden, der während des geprüften Zeitraums in den meisten Ländern dem Wettbewerbern verschlossen war. Aus diesem Grund ist auch die Zahl der Unternehmen, die im direkten Wettbewerb mit den etablierten Postbetreibern stehen, relativ gering. Es handelt sich hauptsächlich um kleinere Unternehmen. Um eine ausgewogene Gruppe von Vergleichsunternehmen zu erhalten, bezieht WIK sowohl die direkten Wettbewerber auf den nationalen Märkten mit ein als auch die großen multinationalen Expresspaketdienste (UPS, FedEx, DHL), deren Tätigkeiten risikoreicher und kapitalintensiver als die eines etablierten Postunternehmens auf einem geschützten nationalen Markt sind. (262) Was den Kompromiss zwischen Vergleichbarkeit und Stichprobenumfang anbelangt, sieht WIK drei Vergleichsgruppen vor: i) die Vergleichsgruppe I oder „kleine Paketdienstgruppe“ umfasst Unternehmen, die hauptsächlich als Anbieter von Paketdiensten tätig sind (10 Unternehmen, die als mit den Universalpostdienstanbietern in hohem Maße vergleichbar angesehen werden); ii) die Vergleichsgruppe II oder „erweiterte Paketdienstgruppe“ umfasst Unternehmen, deren Haupttätigkeit auch andere Dienste wie Briefdienste umfassen könnte (26 Unternehmen mit etwas geringerer Vergleichbarkeit), und iii) die Vergleichsgruppe III umfasst auch Unternehmen des Bereichs Straßengüterverkehr (1 163 Unternehmen mit geringerer Vergleichbarkeit) (73). Nach Angaben von WIK verstärkt dieser Ansatz die statistische Gültigkeit des abschließenden Benchmarkings. (263) Eines der Auswahlkriterien, das für alle Vergleichsgruppen gilt, betrifft die Unternehmensgröße; berücksichtigt werden nur Unternehmen mit Erträgen von mehr als 3 Mio. EUR (74). Was den von den Daten abgedeckten Zeitraum anbelangt, so lagen nur für den Zeitraum 1998-2007 verlässliche Daten vor; für den Zeitraum 1990-1997 wurde rückwirkend interpoliert (75). (264) Darüber hinaus wendet WIK die bei den Verrechnungspreisen verwendete Analyse an und legt das Konzept des Interquartilsabstands (76) zugrunde, um den Einfluss von Ausreißern zu verringern und die Höhe des angemessenen Gewinns festzulegen. (265) WIK erhält für den Zeitraum 1998-2007 folgende Ergebnisse: a) Vergleichsgruppe I: 25. Perzentil gleich -0,42 %, 75. Perzentil gleich 6,72 % und Median (50. Perzentil) gleich 3,86 %; b) Vergleichsgruppe II: 25. Perzentil gleich 0,45 %, 75. Perzentil gleich 6,77 % und Median (50. Perzentil) gleich 3,48 %; c) Vergleichsgruppe III: 25. Perzentil gleich 0,64 %, 75. Perzentil gleich 5,57 % und Median (50. Perzentil) gleich 2,59 %. (266) WIK gelangt zu dem Schluss, dass sich die erweiterte Paketdienstgruppe als Vergleichsgruppe am besten eignet, weil die erhaltenen Ergebnisse gegenüber der anderen Vergleichsgruppe (kleine Paketdienstgruppe) zeitstabil sind und weil dieser Sektor von den Funktionen her der Brief- und Paketsparte ähnlicher als die andere Vergleichsgruppe (Straßengüterverkehr) ist. (267) Eine weitere Anpassung wird vorgenommen, um eine Obergrenze des angemessenen Gewinns von DP auf der Grundlage der Analyse des Geschäftsrisikos von DP in Bezug auf die Vergleichsgruppe zu erhalten. Danach schlägt WIK als Obergrenze für den angemessenen Gewinn von DP den Wert von 3,48 % vor, der dem ROS-Median von Vergleichsgruppe II entspricht. Mit der Wahl des Medians anstelle des 75. Perzentils als Obergrenze für den angemessenen Gewinn möchte WIK zum Ausdruck bringen, dass die Unternehmen in der Stichprobe ein höheres Risiko eingehen als die etablierten Postbetreiber, da sie keine Sonderrechte genießen. Stellungnahmen der belgischen Behörden zum WIK-Gutachten Stellungnahmen zum WIK-Gutachten (268) Die belgischen Behörden hielten die im WIK-Gutachten verwendete Methode für fehlerhaft und legten am 23. April 2010, 1. März 2011, 14. Juni 2011, 5. August 2011, 10. August 2011, 14. Dezember 2011 und 19. Dezember 2011 mehrere Dokumente (Schreiben, Positionspapiere und Berichte) zur Widerlegung des Vorgehens des WIK-Gutachtens vor; in diesen Dokumenten legten sie ihre eigene Methode zur Ermittlung des Vergleichsmaßstabs für den angemessenen Gewinn dar. (269) In einem am 5. August 2011 zugesandten Positionspapier machten die belgischen Behörden im Wesentlichen geltend, dass die im WIK-Gutachten verwendete Stichprobe für die Tätigkeit, die Größe, das Risikoprofil und den Bezugszeitraum nicht repräsentativ sei. Belgien bringt vor, dass es sehr schwierig sei, die Stichprobe anhand der in Ziffer 18 des DAWI-Gemeinschaftsrahmens aufgeführten Kriterien zu rechtfertigen. (270) In demselben Positionspapier macht Belgien auch geltend, dass es sinnvoll wäre, zwischen Gewinnspannen von Sparten mit ganz unterschiedlichem Risikoniveau zu unterscheiden; wenn Presse- und Briefzustellung Sparten mit unterschiedlichem Risikoprofil seien, müssten auch unterschiedliche Werte für den angemessenen Gewinn verwendet werden. (271) Zudem bringen die belgischen Behörden vor, dass die Tätigkeiten von DPLP von Produktivitätsgewinnen profitieren würden und die Kommission dies nach Ziffer 18 des DAWI-Gemeinschaftsrahmens bei der Festlegung der angemessenen Rendite berücksichtigten müsse. Die belgischen Behörden betonen, dass DPLP im Wege zahlreicher Reformen ein rentables Unternehmen geworden sei, nachdem es lange Zeit rote Zahlen geschrieben habe. Die Kosten von DPLP seien insbesondere durch die Schließung von Postämtern gesenkt worden. Der Anteil von 50 %, der seit 2006 im Besitz privater Investoren sei, habe zum Entstehen einer neuen effizienzorientierten Kultur geführt. Den belgischen Behörden zufolge müssten solche Effizienzgewinne bei der Ermittlung der angemessenen Rendite, die DPLP zugestanden werden könne, berücksichtigt werden. Das Gutachten von Charles River Associates (272) Am 1. März 2011 sandten die belgischen Behörden der Kommission einen von Charles River Associates (CRA) verfassten Bericht, in dem das WIK-Gutachten kritisch beäugt und eine andere Methode zur Bewertung des angemessenen Gewinns von DPLP vorgeschlagen wird. (273) Im Hinblick auf die Zusammensetzung der Stichprobe macht CRA geltend, dass die drei WIK-Stichproben viele kleine Unternehmen enthalten würden, deren Risikoprofil mit dem eines großen Postunternehmens nicht vergleichbar sei. CRA bestreitet daher die Schlussfolgerungen von WIK, dass die Erbringung von Briefdiensten durch das betreffende etablierten Postunternehmen ein geringes Risiko beinhalte und mit den Unternehmen der Vergleichsgruppen angemessene Vergleiche angestellt werden könnten. (274) CRA weist insbesondere auf die Korrelation zwischen der Kostenstruktur eines Unternehmens (im Hinblick auf den Anteil der festen und variablen Kosten) und dem eingegangenen Geschäftsrisiko hin. CRA macht geltend, dass ein Postunternehmen, das eine Universaldienstverpflichtung übernimmt, mit höheren Fixkosten konfrontiert ist und daher einem Nachfragerückgang in stärkerem Maße ausgesetzt ist als ein Unternehmen mit geringen Fixkosten. Zudem betont CRA die ROS-Differenz zwischen den kleinen und großen Unternehmen der WIK-Gruppen (77); dies deute auf das Vorliegen systematischer Unterschiede zwischen kleinen Paketdiensten und größeren Unternehmen wie UPS und FedEX hin, die sich durch die unterschiedliche Kostenstruktur erklären ließen. (275) CRA nimmt auch eine ausführlichere Analyse der Merkmale der kleinen Paketdienste in der Stichprobe der Vergleichsgruppe I von WIK vor und gelangt zu dem Schluss, dass ihr Risikoprofil mit dem eines großen Postbetreibers nicht vergleichbar ist. Nach Ansicht von CRA sollte die bereits schwer vergleichbare Stichprobe nicht um weitere, noch weniger vergleichbare Unternehmen erweitert werden. (276) CRA weist das Vorbringen von WIK zurück, die etablierten europäischen Postbetreiber sollten nicht in die Stichprobe aufgenommen werden, weil ihre Gewinne nicht durch Wettbewerb, sondern durch Preisregulierung ermöglicht worden seien und die Gefahr darin bestehe, dass diese etablierten Postbetreibern durch die Preisregulierung überhöhte Gewinne erzielen konnten. CRA macht geltend, dass sich WIK, indem sie etablierte Postbetreiber als Vergleichsunternehmen ausschließe, auf die theoretische Annahme stütze, dass diese etablierten Unternehmen überhöhte Preise hätten verlangen können, ohne dies durch empirische Beweise zu untermauern. CRA betont hierzu, dass die festgestellten hohen Renditen angesichts der in mehreren Mitgliedstaaten angewandten Preisregulierungsmechanismen wie der Price-Cap-Systeme (78) eher durch Produktivitätsgewinne als durch überhöhte Preise bedingt seien. (277) CRA bringt vor, dass die naheliegende Methode zur Berechnung einer angemessenen Gewinnspanne von DPLP für deren Gemeinwohlverpflichtungen darin bestehen würde, die vorliegenden Daten für die mit Posttätigkeiten erzielten Gewinnspannen anderer westeuropäischer Postbetreiber zugrunde zu legen. Diese Methode sei um so naheliegender, als es sich bei den in Rede stehenden öffentlichen Dienstleistungen vor allem um Briefdienste handle und Daten über die mit Postdiensten erzielten Gewinnspannen der anderen westeuropäischen Postunternehmen direkt zugänglich seien und keine allzu milde Preisregulierung aufzeigen würden. (278) CRA macht vor allem geltend, dass die Analyse auf den EBIT-Margen (ROS) beruhen sollte, die mit den Briefsparten derjenigen westeuropäischen Postunternehmen erzielt würden, die sektorspezifische Informationen über die EBIT-Margen ihrer Briefsparten übermittelten, oder (wenn keine sektorspezifischen Informationen über die EBIT-Margen mitgeteilt werden) auf den EBIT-Gesamtmargen der westeuropäischen Postbetreiber, die mehr als 75 % ihrer Einnahmen mit Briefdiensten erwirtschaften. CRA schließt die osteuropäischen Postbetreiber aufgrund von deren gegenüber westeuropäischen Postunternehmen relativ geringen Effizienz aus der Stichprobe aus. (279) Demzufolge beruht die Analyse von CRA auf einer Stichprobe von 11 westeuropäischen Postunternehmen für den Zeitraum 2002-2009 (73 Beobachtungen insgesamt). Die durchschnittliche ROS dieser Stichprobe beträgt […] %, der Median […] % und das 75. Perzentil […] % (79). CRA berechnet auch das getrimmte Mittel ([…] %) und das winsorisierte Mittel ([…] %), das wie der Median nicht von Ausreißern beeinflusst wird (80). (280) Im Hinblick auf die Festlegung einer Benchmark für die angemessene Gewinnspanne bringt CRA vor, dass die Verwendung von Mittelwerten methodische Probleme aufwerfe. CRA erläutert, dass die kritische Schwelle einer überhöhten Rendite aufgrund der in der Stichprobe beobachteten Schwankungen der Gewinnspannen oberhalb des Mittels oder eines anderen Maßes der zentralen Tendenz liegen sollte und beispielsweise gleich dem 75. Perzentil sein könnte. Ein solcher Ansatz würde nach Angaben von CRA mit der bei den Verrechnungspreisuntersuchungen eingesetzten Methode im Einklang stehen, die darin besteht, ein Intervall (z. B. einen Interquartilsabstand oder einen Perzentilabstand) zugrunde zu legen. Von den belgischen Behörden am 14. Dezember 2011 vorgelegtes Dokument — Nachweis des Anspruchs von DPLP, für den Zeitraum 1992-2010 eine Risikoprämie auf den angemessenen Gewinn zu erhalten (281) Am 14. Dezember 2011 legten die belgischen Behörden der Kommission ein Dokument mit dem Standpunkt von DPLP zu den von Postunternehmen eingegangenen Risiken vor, in dem eine Methode zur Entwicklung eines Instruments zur Messung der Risikoprämie vorgeschlagen wird, die zusammen mit der risikofreien Umsatzrendite ein angemessenes ROS-Niveau ergeben würde. (282) In dem Dokument wird nicht erläutert, wie die risikofreie Umsatzrendite (ausgedrückt als ROS) im vorliegenden Fall definiert werden könnte, und es enthält keine eindeutigen Angaben dazu, wie hoch die angemessene ROS nach der vorgeschlagenen Methode wäre. Die Analyse befasst sich vielmehr mit der Bewertung verschiedener Risiken und der Berechnung einer Risikoprämie, die alle Risikoarten widerspiegelt. (283) Die belgischen Behörden konzentrieren sich vor allem auf drei große Risikokategorien — das sektorspezifische Risiko, das dienstbezogene Risiko und das vertragsspezifische Risiko — und die üblichen Risikoarten für jede Kategorie, denen die Postbetreiber ausgesetzt sind. Die Methode zur Bewertung der Risikoprämie sieht Folgendes vor: i) die Festlegung einer „maximalen Risikoprämie“ (81); ii) die Aufsplittung des betrachteten Zeitraums in Vertragsperioden, um die mit jedem Vertrag verbundenen Risiken zu erfassen; iii) die Verwendung einer einfachen Skala zur Beurteilung jedes Risikos für jede Vertragsperiode (gering, mittelhoch oder hoch); iv) die Umrechnung der jedem Risiko zugewiesenen Noten in eine Gesamtnote für jede der drei großen Risikokategorien und v) die Umrechnung der Gesamtnoten in Risikoprämien, deren Summe die Gesamtrisikoprämie ergibt. (284) Zudem wird anhand von Beispielen bewiesen, dass DPLP überdurchschnittliche Risiken eingeht. Die belgischen Behörden bleiben dabei, dass DPLP einem höheren Volumenrisiko ausgesetzt sei, weil das Unternehmen einen höheren Anteil seiner Einnahmen mit der Briefsparte erwirtschafte und es, bedingt durch den überdurchschnittlichen Fixkostenanteil, eine stärkere Kostenstarrheit aufweise. Eine weitere Risikoart, die bei DPLP als höher beurteilt wird, ist das Sicherheitsrisiko. Gemäß der Analyse beruht dies darauf, dass DPLP einer der wenigen europäischen Postbetreiber ist, der Rentenzahlungen in bar den Empfängern direkt überbringt. (285) Ausgehend von der Bewertung der einzelnen Risiken gelangen die belgischen Behörden zu dem Schluss, dass die drei Risikoarten im vierten Verwaltungsvertrag höher seien, während der erste, zweite und dritte Vertrag durch ein mittelhohes Risikoniveau gekennzeichnet seien (die einzige Ausnahme sei das sektorspezifische Risiko, das beim ersten Vertrag als gering beurteilt wird). Die belgischen Behörden geben weitere Beispiele für die Art und Weise der Umrechnung der obigen Einstufung der einzelnen Risiken in Risikoprämien anhand unterschiedlicher Werte für die „maximale Risikoprämie“. Das Deloitte-Gutachten (286) Das in Erwägungsgrund 257 genannte Deloitte-Gutachten stimmt in mehreren Punkten mit dem WIK-Gutachten überein: 1. Beide verwenden bei der Suche von Vergleichsunternehmen in Finanzdatenbanken die gleiche Methode der Funktions- und Risikoanalyse; 2. beide schlagen die Umsatzrendite (ROS) als relevanteste Benchmark für die Ermittlung des angemessenen Gewinns vor (aufgrund des Mangels an Daten und der unterschiedlichen Bearbeitung der Buchhaltungsdaten in den einzelnen Unternehmen); 3. schließlich werden die Universalpostdienstanbieter als Vergleichsunternehmen ausgeschlossen, weil sie überwiegend auf regulierten Märkten tätig sind und Exklusivrechte genießen. (287) Der Hauptunterschied zwischen dem WIK-Gutachten und dem Deloitte-Gutachten hinsichtlich der Vergleichsgruppe betrifft die Größe der berücksichtigten Unternehmen. Deloitte nimmt in die Stichproben nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Mio. EUR auf (82). Diese Einschränkung lässt sich mit der Analyse der Besonderheiten der mit dem Universaldienst verbundenen Tätigkeiten und den damit zusammenhängenden Geschäfts- und Marktrisiken erklären (83). (288) Im Besonderen ist Deloitte der Ansicht, dass Unternehmen des Post- und Paketsektors, die über ein komplexes und großes Abhol- und Zustellnetz verfügen, angemessene Vergleichsunternehmen für DP sind. Angesichts der Bedeutung der für Postdienstnetze typischen Mengen-, Größen- und Konzentrationsvorteile und des hohen Anteils der Betriebskosten in Bezug auf die Kapitalkosten sowie der damit verbundenen Risiken (wie beispielsweise das Volumenrisiko oder das Risiko, dass Briefsendungen von E-Mails abgelöst werden) seien große Unternehmen des Post- und Paketsektors, die mehrere Produkte anbieten, als Vergleichsunternehmen relevanter als kleine Briefdienste. Speditions- und Logistikunternehmen würden sich — bis zu einem gewissen Grad — ebenfalls als Vergleichsunternehmen eignen, da sie vergleichbare Anlagegüter verwenden. (289) Um zu verdeutlichen, wie wichtig die Größe der Unternehmen ist, vergleicht Deloitte seine Stichprobe mit der Stichprobe der Vergleichsgruppe II von WIK. Deloitte zeigt auf, dass die durchschnittliche ROS in der WIK-Stichprobe zwischen Gruppen von unterschiedlich großen Unternehmen (wobei die Größe aus der Beschäftigtenzahl abgeleitet wird) stark abweicht (84). Deloitte bringt vor, dass dagegen in der eigenen Stichprobe (die auf größeren Unternehmen beruht) kein enger Zusammenhang zwischen Größe und ROS bestehe. (290) Nach der Stichprobenauswahl stützt Deloitte seine Analyse auf 7 Post- und Paketunternehmen, 18 Logistik- und 19 Speditionsunternehmen. Die kleine Gruppe für den Post- und Paketsektor mit sieben Vergleichsunternehmen umfasst große multinationale Expresspaketdienste wie UPS, FedEx und TNT Express sowie weitere Postdienstleister, überwiegend aus den USA und dem Vereinigten Königreich (85). Die Daten decken im Prinzip den Zeitraum 1990-2007 ab, wobei jedoch die Daten für die ersten Jahre sehr begrenzt sind, weshalb Deloitte die Ergebnisse für diese Jahre für weniger verlässlich hält (86). (291) Deloitte untersucht zudem die Vor- und Nachteile mehrerer anderer Instrumente zur Rentabilitätsmessung. Im Deloitte-Gutachten wird die Verwendung des IRR aufgrund der praktischen Probleme, geeignete Daten über die Cash-flows zu erhalten, abgelehnt. Gleiches gilt für die Verwendung der ROCE oder der ROE, u. a. aufgrund der unterschiedlichen buchhalterischen Bearbeitung der Kosten und Kapitalstruktur (wobei Letztere für die ROE wichtig ist). Auch die ROA wird als ungeeignet erachtet, weil sie auf die Summe der Vermögenswerte ausgerichtet ist. Deloitte schlägt daher vor, die ROS zu verwenden, betont jedoch, dass sie, da sie kein direktes Maß für die Kapitalrendite sei, für die Zwecke des Benchmarkings herangezogen werden könne, sofern die verglichenen Unternehmen eine ähnliche Kapitalintensität aufweisen. (292) Deloitte berechnet dagegen die ROCE (sowie die ROCE zum Marktwert und die ROA) für eine kleine Teilstichprobe von sechs Unternehmen, gelangt jedoch zu dem Schluss, dass in der Bandbreite und Streuung der ROCE verschiedene Faktoren zum Ausdruck kommen könnten, was eine vorsichtige Interpretation notwendig mache und den Nutzen als Vergleichsmaßstab mindere. Unter diesen Faktoren betont Deloitte die Bedeutung der Kapitalintensität. Deloitte bringt vor, dass beispielsweise der Universaldienst von DP von der Kapitalintensität her eher mit dem von Paketdiensten wie UPS und FedEx als mit dem von Speditionsunternehmen wie Kuehne & Nagel oder Wincanton vergleichbar sei. (293) Deloitte betont auch die starken Rentabilitätsabweichungen der Unternehmen über die Zeit sowie innerhalb verschiedener Sektoren und zwischen diesen. Diese Abweichungen würden es Deloitte zufolge rechtfertigen, für den angemessenen Gewinn eher Bandbreiten als einen einzigen Mittelwert heranzuziehen. Ein solcher Ansatz sei auch zweckmäßig, weil überdurchschnittliche Ergebnisse aufgrund von Effizienzgewinnen nicht benachteiligt werden dürften. (294) Die Ergebnisse von Deloitte nach Sektoren und für alle Sektoren sind in Tabelle 22 des Deloitte-Gutachtens zusammengefasst. Danach betragen: a) für den Post- und Paketsektor für den Zeitraum 1998-2007 das Mittel der jährlichen ROS-Mittel 8,1 %, das Mittel der jährlichen ROS-Mediane 7,4 %, das Mittel der jährlichen 25. Perzentile 4,8 % und das Mittel der jährlichen 75. Perzentile 12 %; b) für alle Sektoren für den Zeitraum 1990-2007 das Mittel der jährlichen ROS-Mittelwerte 6 %, das Mittel der jährlichen ROS-Mediane 5,4 %, das Mittel der jährlichen 25. Perzentile 3,6 % und das Mittel der jährlichen 75. Perzentile 8,1 % (87). (295) Als Benchmark schlägt Deloitte einen auf dem Mittel der jährlichen ROS-Mittel beruhenden Wert von 7,9 % (88) vor; um die beobachtete Abweichung der ROS widerzuspiegeln, leitet Deloitte auch eine auf den jährlichen Interquartilsabständen beruhende Bandbreite für die angemessene ROS her (89). Würdigung des Benchmarkings Angemessener Gewinn (Standardbandbreite) (296) Das Auswählen der richtigen Stichprobe von Vergleichsunternehmen für etablierte Postunternehmen ist ein komplexes Unterfangen. Dass eine Unternehmensgruppe, die im Hinblick auf Geschäftstätigkeit und Risiko als Vergleichsmaßstab dienen soll, mit größter Sorgfalt ausgewählt werden muss, muss nicht besonders betont werden. (297) Die Gutachten von WIK und Deloitte konzentrieren sich auf Unternehmen, die vergleichbare Tätigkeiten wie DPLP ausüben, und schließen die etablierten Postunternehmen aus der Stichprobe aus. CRA verwendet dagegen eine Stichprobe, die nur europäische etablierte Postunternehmen umfasst. (298) Die Kommission schließt sich der Auffassung von WIK und Deloitte an, dass die Gewinne der etablierten Postunternehmen (die von CRA beim Benchmarking verwendet werden) nicht das Ergebnis normaler Marktbedingungen sind, sondern überwiegend auf den Regulierungsentscheidungen der Mitgliedstaaten beruhen. Sie spiegeln daher möglicherweise die Renditebenchmark nicht in geeigneter Weise wider. Gleichzeitig scheint die Stichprobe von CRA, die etablierte Postunternehmen anderer europäischer Länder enthält, die Stichprobe mit denjenigen Unternehmen zu sein, die DPLP am ähnlichsten sind. Deshalb vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Stichprobe von CRA in vollem Maße zu berücksichtigen ist, insbesondere, um durch Abgleichen die auf der Grundlage des WIK- und Deloitte-Gutachtens ermittelten Benchmarks für den angemessenen Gewinn (ROS) zu überprüfen. (299) Sowohl im WIK- als auch im Deloitte-Gutachten wird anerkannt, dass die Stichprobe einen ausreichenden Umfang haben muss, damit aussagefähige Schlussfolgerungen für das Benchmarking gezogen werden können. Zu diesem Zweck legen sie eine (relativ) kleine Stichprobe von Unternehmen des Post- und Paketsektors und größere Stichproben, die auch Logistik- und Speditionsunternehmen umfassen, zugrunde. Die Kommission anerkennt, dass ein ausreichender Stichprobenumfang für statistische Zwecke wichtig ist. Was den diesbezüglichen Standpunkt von CRA anbelangt, die die Zweckmäßigkeit der Erweiterung der Stichprobe um weniger vergleichbare Unternehmen bestreitet, vertritt die Kommission die Auffassung, dass die umfangreicheren Stichproben von WIK und insbesondere Deloitte, die anhand der verwendeten Stichprobenauswahlverfahren festgelegt wurden, hinreichend vergleichbar sind, um bei der Bewertung des Gewinns von DPLP als aussagekräftige Vergleichsgruppen zu dienen. (300) Im WIK-Gutachten wird versucht, anhand von drei zu Vergleichszwecken gebildeten Gruppen eine ROS-Benchmark zu ermitteln. Nach Auffassung der Kommission lassen sich allerdings zwei verschiedene, obgleich zusammenhängende Aspekte des WIK-Gutachtens kritisieren (90), und zwar i) die Heranziehung vieler kleiner Unternehmen (91), die ganz offensichtlich mit etablierten Postbetreibern wie DPLP nicht v

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.