Europäische Union

Beschluss des Rates vom 29. April 2024 zur Ersetzung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2024/5443 5.9.2024 BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2024 zur Ersetzung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (C/2024/5443) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 (1) des Rates, insbesondere auf Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 28. März 2023 (2) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Zeit vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2027 ernannt. (2) Nach dem Ausscheiden von Herrn Carlos ARRANZ CORDERO ist der Sitz eines Mitglieds in der Gruppe der Vertreter der Regierungen frei geworden. (3) Die spanische Regierung hat eine Kandidatin für den frei gewordenen Sitz vorgeschlagen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Frau Aitana GARÍ PÉREZ wird als Nachfolgerin von Herrn Carlos ARRANZ CORDERO für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. März 2027, zum Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 29. April 2024. Im Namen des Rates Der Präsident D. CLARINVAL (1)   ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58. (2)   ABl. C 116 vom 31.3.2023, S. 19. ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5443/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.