Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/501 der Kommission vom 12. Juni 2015 über von dem rumänischen Unternehmen Hidroelectrica in Rechnung gestellte Tarife für S.C. ArcelorMittal Galați, S.C. Alro SA, S.C. Alpiq RomEnergie S.R.L., S.C. Alpiq RomIndustries S.R.L., S.C. Energy Financing Team Romania S.R.L. (EFT), S.C. Electrica S.A., S.C. Electromagnetica SA, S.C. Energy Holding S.R.L., S.C. EURO-PEC S.A., S.C. Luxten-Lighting Group S.A., S.C. Electrocarbon S.A. Slatina und S.C. ELSID Titu S.A. — SA.33623 (2012/C), SA.33624 (2012/C), SA.33451 (2012/C) und SA.33581 (2012/C) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3919) (Text von Bedeutung für den EWR. )

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29.3.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 83/1 BESCHLUSS (EU) 2017/501 DER KOMMISSION vom 12. Juni 2015 über von dem rumänischen Unternehmen Hidroelectrica in Rechnung gestellte Tarife für S.C. ArcelorMittal Galați, S.C. Alro SA, S.C. Alpiq RomEnergie S.R.L., S.C. Alpiq RomIndustries S.R.L., S.C. Energy Financing Team Romania S.R.L. (EFT), S.C. Electrica S.A., S.C. Electromagnetica SA, S.C. Energy Holding S.R.L., S.C. EURO-PEC S.A., S.C. Luxten-Lighting Group S.A., S.C. Electrocarbon S.A. Slatina und S.C. ELSID Titu S.A. — SA.33623 (2012/C), SA.33624 (2012/C), SA.33451 (2012/C) und SA.33581 (2012/C) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3919) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf die Beschlüsse der Kommission zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Beihilfen SA.33623 (2012/C, ex 11/NN) (1), SA.33624 (2012/C, ex 2011/CP) (2), SA.33451 (2012/C, ex 2012/NN) (3) und SA.33581 (2012/C) (4), nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den vorstehend genannten Bestimmungen und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 28. Januar 2011 und am 2. August 2011 gingen bei der Kommission drei Beschwerden des Investmentfonds S.C. FP Proprietatea S.A. (im Folgenden „FP“ oder „Beschwerdeführer“) zu den angeblich unter dem Marktpreis liegenden Stromverkäufen ein, die das Unternehmen S.C. Hidroelectrica S.A. (im Folgenden „Hidroelectrica“) an mehrere Abnehmer tätigte. (2) Am 25. April 2012 informierte die Kommission Rumänien, dass sie sich entschieden habe, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (5) (AEUV) bezüglich der mutmaßlichen staatlichen Beihilfemaßnahmen einzuleiten (im Folgenden zusammenfassend „Einleitungsbeschlüsse“): — SA.33623 bezüglich S.C. ArcelorMittal Galați S.A. („ArcelorMittal“); — SA.33624 bezüglich S.C. Alro S.A. („Alro“); — SA.33451 bezüglich S.C. Alpiq RomEnergie S.R.L. („S.C. Alpiq RomEnergie“), S.C. Alpiq RomIndustries S.R.L. („Alpiq RomIndustries“), S.C. Energy Financing Team Romania S.R.L. („EFT“), S.C. Electromagnetica S.A. („Electromagnetica“), S.C. Energy Holding S.R.L. („Energy Holding“), S.C. Euro-Pec S.A. („Euro-Pec“), S.C. Electrica S.A. („Electrica“) und S.C. Luxten-Lighting Group S.A („Luxten-Lighting“) (im Folgenden zusammenfassend „Stromhändler“); — SA.33581 bezüglich S.C. Electrocarbon S.A. Slatina („Electrocarbon“) und S.C. ELSID Titu S.A. („Elsid“) (im Folgenden „Elektrodenhersteller“). (3) Die Einleitungsbeschlüsse wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (6). Die Kommission forderte die rumänischen Behörden und die Beteiligten zur Abgabe ihrer Stellungnahmen auf. (4) Am 23. Juli 2012 übermittelten die rumänischen Behörden der Kommission ihre Stellungnahme zu den Einleitungsbeschlüssen. (5) Die Kommission erhielt Stellungnahmen von elf (7) Beteiligten, d. h.: — in der Sache SA.33623 von ArcelorMittal am 30. Juli 2012 und am 2. August 2012. Am 5. Dezember 2012 leitete die Kommission die Stellungnahmen der Beteiligten an die rumänischen Behörden weiter. — in der Sache SA.33624 von Alro am 3. Oktober 2012, 28. November 2012, 12. April 2013 und 30. Mai 2013 und am 5. Oktober 2012 von einem Wettbewerber. Am 13. November 2012 leitete die Kommission die Stellungnahmen der Beteiligten an die rumänischen Behörden weiter. — in der Sache SA.33451 von Alpiq RomEnergie und Alpiq RomIndustries am 1. August 2012 und 20. Januar 2013, von EFT am 4. Februar 2013, von Energy Holding am 18. und 21. Januar 2013 und von Electromagnetica am 22. Januar 2013. Am 13. Februar 2013 leitete die Kommission die Stellungnahmen der Beteiligten an die rumänischen Behörden weiter. — in der Sache SA.33581 von Electrocarbon und Elsid am 18. Mai 2012 und 18. Januar 2013. Am 13. Februar 2013 leitete die Kommission die Stellungnahmen der Beteiligten an die rumänischen Behörden weiter. (6) Die rumänischen Behörden antworteten auf die Stellungnahmen der Beteiligten am 15. Januar 2013 in der Sache SA.33624 und am 24. März 2013 in den Sachen SA.33451 und SA.33581. (7) Die Kommission forderte weitere Informationen von den rumänischen Behörden an: — in der Sache SA.33623 (ArcelorMittal) durch Schreiben vom 30. Oktober 2012, 15. April 2013 und 29. Juli 2013; — in der Sache SA.33624 (Alro) durch Schreiben vom 22. Mai 2012, 30. Oktober 2012 und 15. April 2013; — in den Sachen SA.33451 und SA.33581 (Stromhändler und Elektrodenhersteller) durch Schreiben vom 6. August 2014 und 25. September 2014; — in allen vier Sachen am 29. Juli 2013 und 21. Februar 2014. (8) Die rumänischen Behörden stellten weitere Informationen bereit: — in der Sache SA.33623 (ArcelorMittal) am 30. November 2012, 3. und 10. Juni 2013, 16. Juli 2013, 11. September 2013, 18. Dezember 2013, 20. März 2014, 24. März 2014 und 14. Mai 2014; — in der Sache SA.33624 (Alro) am 19. Juni 2012, 23. Juli 2012, 30. November 2012, 15. Januar 2013, 3. Juni 2013, 11. September 2013, 18. Dezember 2013, 24. März 2014 und 14. Mai 2014; — in den Sachen SA.33451 und SA.33581 (Stromhändler und Elektrodenhersteller) am 11. September 2013, 24. März 2014, 14. Mai 2014, 3. September 2014 und am 10. Oktober 2014. (9) Am 11. März 2014 forderte die Kommission weitere Klärungen von Energy Holding zu deren angegebenen Stellungnahmen in der Sache SA.33451 (Stromhändler) an. Energy Holding antwortete am 8. Mai 2014. (10) Die Kommission erhielt weitere Einreichungen von Beteiligten: — In der Sache SA.33623 (ArcelorMittal) per E-Mail am 30. Juli und 2. August 2012; — in der Sache SA.33624 (Alro) per Schreiben vom 30. Mai, 28. Juni und 2. Juli 2013 und 21. März 2014; — in der Sache SA.33451 (Stromhändler) per Schreiben vom 18. und 19. November 2013, 16. und 18. Juni 2014 und 25. Juli und 25. November 2014; — in der Sache SA.33581 (Elektrodenhersteller) per Fax und per E-Mail am 18. Januar 2013. 2.   BESCHREIBUNG DER MUTMASSLICHEN BEIHILFEMASSNAHMEN (11) Dieser Abschnitt beschreibt die Vertragspartner (z. B. Hidroelectrica und vermeintliche Leistungsempfänger) sowie die Stromlieferungsverträge im Kontext des rumänischen Strommarkts. 2.1.   Die Vertragsparteien 2.1.1.   Hidroelectrica (12) Hidroelectrica wurde 2000 gegründet, als die rumänische Regierung vier unabhängige gänzlich staatliche Unternehmen gründete. Das Unternehmen unterliegt dem allgemeinen Gesellschaftsrecht. Sein Stammkapital wird über das Ministerium für Wirtschaft und Handel (80,056 %) vom rumänischen Staat sowie vom Beschwerdeführer (19,943 %) gehalten. Der rumänische Staat ist bei Hauptversammlungen von Aktionären und Vorstandsmitgliedern von Hidroelectrica vertreten. Tatsächlich können die Vorstandsmitglieder von Hidroelectrica diese Funktion mit Regierungsposten verbinden (8). (13) Hidroelectrica ist mit einer Jahreskapazität, die sich in einem durchschnittlichen hydrologischen Jahr auf ca. 17,5 TWh beläuft, der größte Stromerzeuger Rumäniens. Hidroelectrica erzeugt Strom mithilfe von Staudämmen und -Laufwasserkraftwerken. Allerdings ist diese Art von Stromerzeugung in Abhängigkeit von den hydrologischen Bedingungen erheblichen Schwankungen unterworfen: 2004 erzeugte Hidroelectrica 17,6 TWh, 2009 waren es 16,4 TWh und 2010 21,3 TWh. 2013 lag der Marktanteil von Hidroelectrica bei 28,24 %, vor dem von Complexul Energetic Oltenia, einem Erzeuger von Strom durch Kohleverbrennung mit einem Marktanteil von 20,83 % und Nuclearelectrica mit 20,65 % Marktanteil. Sowohl Complexul Energetic Oltenia und Nuclearelectrica sind Unternehmen in Staatseigentum. (14) Die Kostenstruktur von Hidroelectrica ist durch hohe Fixkosten (in Bezug auf die Amortisierung von Staudämmen, Bauarbeiten und regelmäßigen Wartungen) und niedrige variable Produktionskosten gekennzeichnet. Hydroelektrizität hat häufig geringere Grenzkosten als andere Energiequellen, insbesondere fossile Brennstoffe. Diese Kostenstruktur leitet sich von der Stromerzeugung ab, die auf Wasserkraft basiert und typischerweise keine erheblichen Brennstoff- oder Grenzkosten aufweist (9). Daher werden Richtlinien für den Verkauf und die vollständige Deckung von Kosten oberhalb der Grenzkosten für die Produktion über das gesamte Spektrum des vom Wasserkrafterzeuger verkauften Leistungsangebots weitgehend von jedem Erzeuger individuell bestimmt. Abgesehen von der Grundregel, dass langfristig sämtliche Kosten für die Wasserkrafterzeugung (oder andere Arten vom Stromerzeugung) zu decken sind, gibt es keine bindenden oder wirtschaftlichen normativen Regeln zur optimalen Preisbestimmung, die ausschließlich auf den Kosten für bestimmte Käuferschichten mit kurzen bis mittelfristigen Zeiträumen basieren. Dies schließt zum Beispiel alle verkauften kWh aus, die notwendigerweise den gleichen Beitrag zur vollständigen Deckung der Fixkosten haben müssen, ungeachtet der verkauften Leistung an jeden Abnehmer. Aufgrund der Abhängigkeit von der Hydrologie und seiner Unfähigkeit, seine Fixkostenbasis anzupassen, ist das Unternehmen Hidroelectrica jedoch im Allgemeinen auf lange Sicht einem gewissen Risiko wegen unkontrollierbarer Volatilität seiner Leistung und folglich seiner Einnahmen ausgesetzt. Dadurch benötigt das Unternehmen Hidroelectrica eine stabile Leistung für seine Langzeitproduktion, um stabile und prognostizierbare Erträge zu erzielen. (15) 2005, als die meisten zu untersuchenden Verträge unterzeichnet wurden, beinhaltete Hidroelectricas Strategie die Modernisierung und den Bau neuer Wasserkraftwerke mit einer Kapazität von 1,6 GW. Die Gesamtinvestition wurde für den Zeitraum 2005-2025 auf 5,9 Mrd. EUR geschätzt. Das Modernisierungsprogramm benötigte 800 Mio. EUR an externer Finanzierung. Hidroelectrica leitete das Insolvenzverfahren am 26. Juni 2012  (10) ein, und es endete am 26. Juni 2013  (11). Am 25. Februar 2014 leitete Hidroelectrica erneut ein Insolvenzverfahren ein. Gemäß dem Insolvenzbericht, ausgestellt vom Konkursverwalter, wurde Hidroelectricas Insolvenz durch verschiedene Faktoren ausgelöst: die Verpflichtung, eine beträchtliche Produktionsmenge auf dem regulierten Markt zu geringeren Preisen als Produktionskosten zu verkaufen, die Verpflichtung, große Mengen an Strom von staatlichen rumänischen Stromerzeugern mit höheren Preisen zu kaufen (Mengen, die dann günstiger weiterverkauft wurden), das Portfolio von Kaufverträgen, Überinvestitionen, schlechtes Management und überhöhte Lohnkosten — all dies führte dazu, dass das Unternehmen Hidroelectrica nicht in der Lage war, seine Schulden bei den Gläubigern zu begleichen (12). 2.1.2.   Die mutmaßlichen Begünstigten (16) Die Kunden, mit denen Hidroelectrica die zu untersuchenden Verträge geschlossen hat, sind: — acht Stromhändler: Alpiq RomEnergie, ehemals SC EHOL Distribution, Rechtsnachfolger von Energy Holding. EHOL Distribution wurde an Alpiq verkauft und in Alpiq RomEnergie umbenannt; Alpiq RomIndustries, ehemals SC Buzmann Industries SRL, beide im Besitz des privaten Schweizer Betreibers Alpiq, welcher durch die Fusion von Aare-Tessin Ltd. für Elektrizität und Energie Ouest Suisse in 2008 entstand und welcher hauptsächlich in Südosteuropa tätig ist; EFT, eine Tochtergesellschaft der auf Zypern ansässigen Gruppe EFT, welche hauptsächlich in der Balkanregion aktiv ist; Electrica, ein Stromlieferant sowohl für geeignete Einzelhandelskunden als auch für die eigenen Tochterunternehmen, aktiv in Rumänien; Electromagnetica, ein Anbieter von Beleuchtungsprodukten und -dienstleistungen und ein Stromhändler mit Sitz in Rumänien; Energy Holding, ein Stromlieferant in Privatbesitz, der in Rumänien und in Südosteuropa tätig ist; EURO-PEC, ein Händler für Eisen- und Stahlprodukte für zivile, industrielle und der Marine zugehörige Konstruktionen und ein Stromhändler, der in Südosteuropa tätig ist; und Luxten-Lighting, ein Hersteller von Beleuchtungsprodukten und Stromhändler. — Zwei Elektrodenhersteller: Electrocarbon, ein börsennotiertes Unternehmen, das Graphitelektroden, kalzinierten Petrolkoks, Soderberg Paste und Kohleblöcke für Hochöfen herstellt; und Elsid, das 1984 gegründet wurde, um Graphitelektroden für die metallurgische Industrie herzustellen. — ArcelorMittal, eine Tochtergesellschaft der multinationalen Firmengruppe, die unter dem gleichen Namen aktiv und der führende Stahlhersteller weltweit ist. ArcelorMittal stellt warm- und kaltgewalzte Coils, verzinkte, gebeizte und geölte Coils und Platten her. ArcelorMittal ist mit einem jährlichen Stromverbrauch, der 1,7 TWh übersteigt, Rumäniens größter Stahlhersteller und zweitgrößter industrieller Stromverbraucher. — Alro, eine Tochtergesellschaft der Vimetco NL, einer Holdinggesellschaft in russischem Besitz mit Hauptsitz in den Niederlanden. Mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 3 TWh/Jahr in einem kontinuierlichen Fluss (24 Stunden am Tag) ist Alro der größte industrielle Stromverbraucher in Rumänien. 2.2.   Die Verträge (17) Hidroelectrica schloss 14 Verträge für die Lieferung von Strom an die mutmaßlichen Begünstigten ab, und zwar einen Vertrag mit jedem der acht Stromhändler, außer Electrica (13), Electrocarbon, Elsid und Alro, und zwei Einjahresverträge mit ArcelorMittal. Die Hauptmerkmale dieser Verträge sind detailliert in den Erwägungsgründen 19 und 23 beschrieben. Für umfassendere Beschreibungen und weitere Details wird in jedem Fall auf den Einleitungsbeschluss sowie auf Anhang I dieses Beschlusses verwiesen. (18) Datum der Unterzeichnung der Verträge: Neun Verträge waren 2007 bereits in Kraft, d. h. zum Zeitpunkt des Beitritts Rumäniens in die EU, und fünf Verträge wurden nach dem Beitritt Rumäniens zur EU unterzeichnet (14). (19) Vertragsdauer: Die meisten Verträge wurden für längere Zeiträume zwischen fünf und zehn Jahren unterzeichnet, d. h., fünf Verträge wurden für einen ursprünglichen Zeitraum von zehn Jahren abgeschlossen (15), zwei Verträge wurden für einen ursprünglichen Zeitraum von sieben Jahren abgeschlossen (16) und drei Verträge wurden für einen ursprünglichen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen (17), von denen zwei Verträge im Jahr 2004 um zusätzliche fünf Jahre verlängert wurden (18); die vier verbleibenden Verträge wurden für einen Zeitraum von einem Jahr (19) oder weniger (20) abgeschlossen. (20) Aktueller Status der Verträge: Nur der Vertrag mit Alro ist noch in Kraft. Alle anderen Verträge wurden entweder: (i) durch den Konkursverwalter von Hidroelectrica während des Insolvenzverfahrens 2012 beendet; (ii) einzeln von einer der Parteien beendet (21) oder (iii) sind ausgelaufen (22). (21) Geltende Vertragspreise: Die in den untersuchten Verträgen dargelegten Preise waren Ad-hoc-Preise, die mit jedem Abnehmer verhandelt wurden und nicht durch Bezug auf bestehende, geltende Tarife von Hidroelectrica, z. B. als Ermäßigung oder Erhöhung eines geeigneten Tarifs oder Tarifstufe, bestimmt wurden. — In dem Vertrag mit Luxten-Lighting (Stromhändler) wurde der Preis ursprünglich auf einen Fixpreis für eine unbestimmte Zeit festgelegt. Nachträgliche Ergänzungen, die den ursprünglichen Vertragspreis erhöhten, wurden jährlich unterzeichnet. — In den Verträgen mit Electrocarbon und Elsid wurden die Fixpreise ursprünglich auf einen festen Betrag nur für das erste Vertragsjahr festgelegt. Am 1. September 2003  (23) wurde der Preis auf einen festen Satz angepasst, der für jedes Jahr bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit identisch war. Vor 2007 passten die Parteien den festgesetzten Preis für die nachfolgenden Jahre bis zum Ende der Vertragslaufzeit erneut auf einen festen Satz an, der für jedes Jahr identisch war (24). In der Praxis und trotz der Tatsache, dass der Vertragspreis vorab auf einen fixen Satz festgelegt wurde, verhandelten und vereinbarten die Parteien jedes Jahr neue Preise, die über dem vertraglichen Preisniveau lagen. Als Electrocarbon und Elsid im Jahr 2010 die von Hidroelectrica geforderte Erhöhung des Gesamtpreises jedoch ablehnten und Hidroelectrica die Stromversorgung einseitig zu unterbrechen beabsichtigte, wurde die Angelegenheit vor das zuständige Gericht gebracht, welches das Ersuchen von Hidroelectrica, die Preise über den vertraglich festgesetzten Satz hinaus anzuheben, nicht akzeptierte (25). (22) Recht der Parteien, den Vertrag einseitig zu beenden: — In den Verträgen mit Luxten-Lighting, Electrocarbon und Elsid hatte der Käufer die Möglichkeit, den Vertrag individuell mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Klausel war der Käufer verpflichtet, den vertraglich festgelegten Betrag zu zahlen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem Hidroelectrica einen neuen Stromliefervertrag unter gleichwertigen Bedingungen mit einem neuen Käufer unterzeichnet (26). — In den Verträgen mit Luxten-Lighting, Electrocarbon und Elsid war Hidroelectrica außerdem in der Lage, den Vertrag unter den folgenden Umständen zu beenden: (i) wiederholte Nichtzahlung des Vertragspreises für genutzten Strom und/oder wiederholte Nichtzahlung jeglicher Vertragsstrafen; (ii) Statusverlust des Käufers als berechtigter Verbraucher gemäß dem rumänischen Gesetz (welches ein Schlüsselelement für den Vertrag ist), in welchem Fall die Beendigung innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Datum des Statusverlustes möglich war; (iii) Weigerung seitens des Käufers, einen neuen Vertrag abzuschließen oder den bestehenden Vertrag zu ändern, falls sich die bei Vertragsabschluss vorherrschenden wirtschaftlichen und technischen Umstände verändern; in diesem Fall war eine Kündigung mit einer Frist von 30 Kalendertagen möglich; sowie (iv) in anderen Fällen, in denen geltende Gesetze oder Vorschriften eine Beendigung vorsahen (27). 2.3.   Der rumänische Strommarkt (23) Der Stromhandel in Rumänien konnte in der berücksichtigten Zeit auf zwei Märkten stattfinden: (i) dem regulierten Strommarkt, auf dem der Strom zu regulierten Tarifen und Bedingungen gehandelt wird, und (ii) dem wettbewerbsorientierten Strommarkt, auf dem der Strom frei gehandelt wird und wo unter anderem zwei Hauptarten von Verträgen geschlossen werden: bilaterale Verträge, die auf dem zentralisierten Markt gehandelt werden, und frei verhandelbare bilaterale Verträge — der sogenannte Markt für direkt ausgehandelte Verträge. Der regulierte Strommarkt (24) Transaktionen auf dem regulierten Strommarkt werden über Rahmenkaufverträge umgesetzt, die zwischen den auf dem regulierten Markt tätigen Stromproduzenten, darunter auch Hidroelectrica, und den „Versorgern letzter Instanz“, die die Stromverteilung an die Endverbraucher gewährleisten, geschlossen werden. Die Lieferanten letzter Instanz haben die Verpflichtung, Elektrizität an infrage kommende Verbraucher zu liefern, bei denen es sich um folgende handelt: (i) Endverbraucher, die ihr Recht auf Auswahl ihres Lieferanten und Erwerb von Elektrizität vom Wettbewerbsmarkt nicht ausgeübt haben oder (ii) Haushalte und gewerbliche Abnehmer, die weniger als 50 Angestellte haben und einen jährlichen Umsatz von weniger als 10 Mio. EUR aufweisen (28). Die infrage kommenden Verbraucher kaufen Elektrizität auf der Grundlage von regulierten Tarifen. (25) Auf den regulierten Märkten legte die nationale rumänische Behörde für Regulierung im Bereich der Energie (ANRE) die Preise und die von den Stromproduzenten zu liefernden Mengen jährlich vorab fest. Gemäß den Anforderungen der ANRE muss Hidroelectrica Händler im Stromgroßhandel beliefern, welche wiederum den Strom-Einzelhandel auf dem regulierten Markt versorgen. Die Großhandelspreise, die an Hidroelectrica gezahlt werden, werden auf Basis eines angemessenen Niveaus von gerechtfertigten Kosten plus Rendite von der ANRE festgelegt. Zwischen 2004 und 2010 lauteten die an Hidroelectrica gezahlten Großhandelspreise folgendermaßen (RON/MWh) (29): 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 40 67 54,59 62,46 60,53 67,65 72 Der wettbewerbsorientierte Strommarkt (26) Seit 2005 wurde der rumänische wettbewerbsorientierte Strommarkt in fünf spezielle Märkte unterteilt, d. h.: — die zentralisierten, von der Strombörse OPCOM verwalteten Märkte; — den Markt für direkt ausgehandelte Verträge; — den Markt für Nebenleistungen; — den Ausgleichsmarkt und — den Exportmarkt. (27) Die zentralisierten Märkte werden von der Strombörse OPCOM verwaltet. Die OPCOM wurde 2001 gemäß Regierungsbeschluss Nr. 627/2000 als Aktiengesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft des Übertragungsnetzbetreibers Transelectrica gegründet. Kraft der von der ANRE erteilten Lizenz wurde die OPCOM zur Plattform für den Stromgroßhandel in Rumänien bestimmt. Die OPCOM ist die einzige Strombörse in Rumänien, die Rahmenbedingungen für den Stromhandel anbietet und dabei eine Mittlerrolle spielt. (28) Die OPCOM umfasst fünf große Marktsegmente: (i) den Day-ahead-Markt; (ii) den Intraday-Markt, der erst seit Juli 2011 von der OPCOM verwaltet wird; (iii) zentralisierte bilaterale Märkte, d. h. der zentralisierte, auf dem Versteigerungsprinzip beruhende Markt für bilaterale Verträge („OPCOM-PCCB“) und der zentralisierte, auf dem Prinzip des kontinuierlichen Verhandelns beruhende Markt für bilaterale Verträge (CMBC-CN); (iv) den zentralisierten Markt für grüne Zertifikate und (v) die Handelsplattform für Treibhausgasemissionszertifikate. Grüne Zertifikate und Treibhausgasemissionszertifikate schließen nicht direkt den Stromhandel mit ein und sind daher nachfolgend nicht beschrieben. Der Handel bei OPCOM begann erst 2005 und nur in den Day-ahead und OPCOM-PCCB-Märkten. (29) Zum Zeitpunkt des Beitritts Rumäniens zur EU 2007 wurde der Strom hauptsächlich auf dem regulierten Strommarkt (ca. 29 TWh oder ungefähr 55 % der Endnachfrage) gehandelt. Auf dem wettbewerbsorientiertem Strommarkt wurde Strom gehandelt: (i) auf der OPCOM-PCCB und (ii) auf dem Day-ahead-Markt, beide durch OPCOM verwaltet; dann (iii) im Rahmen von direkt ausgehandelten Verträgen, häufig langfristig, sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel, (iv) auf dem Ausgleichsmarkt, auf dem das Übertragungssystem der einzige Käufer ist, und schließlich (v) auf dem Exportmarkt (3,3 TWh in 2007). Zwischen 2007 und 2010 lauteten die Stromverkäufe auf diesen nicht regulierten Märkten in Rumänien wie folgt (30): (in TWh)   2007 2008 2009 2010 Durchschnitt 2007-2010 Stromproduktion — gesamt 61,39 64,01 56,69 59,14 60,31 Ausgleichsmarkt — gesamt 3,49 3,55 3,21 2,97 3,30 Day-ahead–Markt — gesamt 5,04 5,21 6,35 8,70 6,32 OPCOM–PCCB — gesamt 5,88 8,77 6,33 4,39 6,34 Verkäufe von Hidroelectrica in allen Marktsegmenten (30) Mit jährlichen Verkäufen von 18,2 TWh und einem Marktanteil von durchschnittlich 30,2 % im Zeitraum 2007-2010 war Hidroelectrica (und ist es noch) Rumäniens Hauptstromproduzent. Seit 2003 und im Einklang mit der schrittweisen Öffnung des Marktes für Stromabnehmer, die berechtigt sind, ihren Anbieter auszuwählen, wurden Hidroelectricas Verkäufe überwiegend durch direkt ausgehandelte bilaterale Verträge abgewickelt. Bis 2007 machten solche Verkäufe nahezu zwei Drittel von Hidroelectricas Gesamtverkäufen aus. Wie in der untenstehenden Tabelle gezeigt ist während des Zeitraums nach dem Beitritt Rumäniens zur EU der Anteil von Hidroelectricas Verkäufen am rumänis

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.