Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/1973 des Rates vom 29. September 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D1973. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1973 30.9.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/1973 DES RATES vom 29. September 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 14. Oktober 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1720 (1) angenommen. (2) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2025. Auf Grundlage einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2026 verlängert und die Begründungen für zwei im Anhang jenes Beschlusses aufgeführte natürliche Personen aktualisiert werden. (3) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss (GASP) 2019/1720 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 9 wird das Datum „15. Oktober 2025“ durch das Datum „15. Oktober 2026“ ersetzt. 2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 29. September 2025. Im Namen des Rates Der Präsident M. BØDSKOV (1)  Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1720/oj). ANHANG Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 erhalten die Einträge 7 und 9 unter der Überschrift „A. Natürliche Personen gemäß Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1“ folgende Fassung:   Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste „7. Rosario María MURILLO ZAMBRANA Alias: Rosario María MURILLO DE ORTEGA Position(en): Ko-Präsidentin der Republik Nicaragua (seit Februar 2025, ehemals Vizepräsidentin, seit 2017). Ehefrau von Präsident Daniel Ortega Geburtsdatum: 22. Juni 1951 Geburtsort: Managua, Nicaragua Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch Reisepass-Nr.: A00000106 (Nicaragua) Ko-Präsidentin Nicaraguas seit Februar 2025, First Lady von Nicaragua und eine Anführerin der Sandinistischen Jugend. Vizepräsidentin Nicaraguas von Januar 2017 bis Februar 2025. Sie spielte eine entscheidende Rolle beim Anstoß zur und bei der Rechtfertigung der Repression von Demonstrationen der Opposition unter der Führung der nicaraguanischen Nationalpolizei im Jahr 2018. Im Juni 2021 bedrohte sie die nicaraguanische Opposition öffentlich und diskreditierte unabhängige Journalisten. Diese Drohungen haben sich seither wiederholt. Im Februar 2023 enthüllte Daniel Ortega, dass Rosario María Murillo Zambrana die Initiatorin neuer Repressionen ist, und zwar im Zusammenhang mit der Ausweisung und dem Entzug der Staatsbürgerschaft von 222 politischen Gefangenen. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die Untergrabung der Demokratie in Nicaragua. 2.8.2021 9. Juan Antonio VALLE VALLE Position(en): Leiter der nicaraguanischen Nationalpolizei Dienstgrad: General/Leitender Kommissar Geburtsdatum: 4. Mai 1963 Geburtsort: Matagalpa, Nicaragua Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch Als Leiter, im Range eines leitenden Kommissars (zweithöchster Rang), der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und bis Februar 2025 in leitender Funktion der Polizei in Managua ist Juan Antonio Valle Valle verantwortlich für wiederholte Fälle von Polizeibrutalität und übermäßiger Gewaltanwendung, die zum Tod von Hunderten von Zivilisten, zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, zu Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und zur Verhinderung von Demonstrationen gegen die Regierung geführt hat. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua. 2.8.2021“ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1973/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.