Europäische Union

2002/895/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Januar 2002 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Hirschfelder Leinen und Textil GmbH (Hiltex) gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 310) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32002D0895 2002/895/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Januar 2002 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Hirschfelder Leinen und Textil GmbH (Hiltex) gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 310) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 314 vom 18/11/2002 S. 0045 - 0061 Entscheidung der Kommission vom 30. Januar 2002 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Hirschfelder Leinen und Textil GmbH (Hiltex) gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 310) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/895/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. DAS VERFAHREN (1) Mit am 12. April eingetragenen Schreiben vom 9. April 1999 teilte Deutschland der Kommission Umstrukturierungsbeihilfen zugunsten der Hirschfelder Leinen und Textil GmbH (Hiltex) mit. (2) Mit Schreiben vom 11. Mai 2000 unterrichtete die Kommission Deutschland über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag bezüglich der Ad-hoc-Beihilfen zugunsten von Hiltex. Gleichzeitig wurde Deutschland aufgefordert, ausreichende Informationen und Angaben vorzulegen, um feststellen zu können, ob die Beihilfen von 60,472 Mio. DEM den Bedingungen der genehmigten Regelungen entsprachen, in deren Rahmen sie angeblich gewährt wurden. (3) Die Entscheidung der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(1) veröffentlicht. Die Kommission hat die Beteiligten zur Äußerung zu den betreffenden Beihilfen aufgefordert. Der Kommission sind keine Stellungnahmen zugegangen. (4) Am 6. Juni 2000 teilte Deutschland der Kommission mit, dass Hiltex für zahlungsunfähig erklärt wurde und dass die Eigentümer Linen Production Ltd und Uniwear Asia unerreichbar waren. (5) Mit Schreiben vom 6. September 2000 beantwortete Deutschland die Anordnung zur Auskunftserteilung, die in der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens enthalten war, dahin gehend, dass die angeblich im Rahmen genehmigter Regelungen gewährten Beihilfen auf einen Betrag von 48,53 Mio. DEM reduziert worden seien; außerdem legten sie einige Informationen zu den Beihilfemaßnahmen vor. (6) Mit Schreiben vom 7. Februar 2001 teilte die Kommission Deutschland mit, dass sie das förmliche Prüfverfahren auf die Beihilfe ausdehnt, die den Informationen zufolge offensichtlich nicht in den Anwendungsbereich genehmigter Beihilferegelungen fiel. (7) Die Entscheidung der Kommission zur Ausdehnung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(2) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten zur Äußerung zu der betreffenden Beihilfe auf. Doch hat sie keine Stellungnahmen erhalten. (8) Mit Schreiben vom 6. April 2001 reagierte Deutschland auf die Ausdehnung des förmlichen Prüfverfahrens. Darin unterrichtete es die Kommission über die Gewährung einer weiteren Umstrukturierungsbeihilfe von 1 Mio. DEM für das in Konkurs befindliche Unternehmen. Diese Beihilfe ist nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung. II. DIE BESCHREIBUNG A. Die Unternehmen (9) Hiltex ist eine Flachs- und Textilspinnerei in Hirschfelde (Sachsen), einem Fördergebiet im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag. Sie stellt mittel- bis feingesponnene Leinengarne, Langfaser-Flachsgarn (100 % Leinen) und Werkgarn (100 % Leinen) her. Die Garne werden in den Bereichen Technik, Haushaltstextilien und Herstellung von Oberbekleidung verwendet. (10) Das im Jahr 1848 gegründete Unternehmen war in der DDR der VEB Vereinigte Leinenindustrie Großpostwitz. Nach den vorliegenden Informationen begann die Treuhandanstalt (THA) im Jahr 1990/91 mit der Umstrukturierung. Am 19. Dezember 1994 wurde Hiltex Bestandteil von Schröder & Partner GmbH & Co. Management KG (S+P MKG)(3). Das Unternehmen sollte nach Durchführung der notwendigsten Investitionen privatisiert werden. In den Jahren 1994 und 1995 wurden Investitionen in Höhe von 9,4 Mio. DEM getätigt. Es wurde nicht angegeben, wie diese Investitionen finanziert wurden. (11) Nach Einleitung und Ausdehnung des Prüfverfahrens teilte Deutschland der Kommission mit, dass Hiltex 1993 134 Mitarbeiter zählte, einen Umsatz von 4,4 Mio. DEM erzielte und über Vermögenswerte von 33,2 Mio. DEM verfügte. 1994 beschäftigte Hiltex immer noch genauso viele Mitarbeiter, erzielte einen Umsatz von 8,993 Mio. DEM und wies Vermögenswerte in Höhe von 38,321 Mio. DEM aus. (12) Hiltex wurde im Rahmen einer Ausschreibung vom 21. Dezember 1995 für 25500 DEM an die Uniwear Trading Ltd (51 %) privatisiert, die der Uniwear SA Belgien (nachstehend: Uniwear-Gruppe) gehörte und deren Geschäftsführer Herr Jvan Bontognali war. MCC-Credit Commercial à moyen terme Ltd (nachstehend: MCC) erwarb 49 % der Anteile für einen Betrag von 24500 DEM. Nach Angaben Deutschlands hatten sich zwei andere potenzielle Investoren interessiert gezeigt, zogen sich aber anschließend zurück. 1. Unternehmensaufbau zum Zeitpunkt der Privatisierung im Dezember 1995 (13) Hiltex zählte 1995 113 Mitarbeiter, erzielte einen Umsatz von 4,186 Mio. DEM und eine Bilanzsumme von 11 Mio. DEM. Das in Irland ansässige Unternehmen MCC beschäftigte 1995 140 Mitarbeiter, hatte Vermögenswerte von 565301 EUR und erzielte einen Umsatz von 4167065 EUR. Die Uniwear-Gruppe zählte am 31. Dezember 1995 438 Mitarbeiter, erzielte einen Umsatz von 8,754 Mio. EUR und eine Bilanzsumme von insgesamt 31,811 Mio. EUR. (14) Aus den Daten vom Dezember 1995 ergibt sich folgende Unternehmensstruktur: >PIC FILE= "L_2002314DE.004701.TIF"> 2. Unternehmensaufbau im Jahr 1996 (15) Der Aufbau der Uniwear-Gruppe änderte sich im Verlauf des Jahres 1996, wobei sich die Mitarbeiterzahl, der Umsatz und die Vermögenswerte vergrößerten(4). Laut Geschäftsbericht für 1996 erwarb die Uniwear-Gruppe im Januar 1996 37,9 % der Anteile an dem Sockenhersteller PEX Plc (Vereinigtes Königreich)(5) und das gesamte Gerbereiunternehmen Australia Slinkskins. (16) Am 4. September 1996 verkaufte MCC rückwirkend zum 1. Juli 1996 seine Hiltex-Anteile an Uniwear Asia, das seinerzeit der Uniwear-Gruppe angehörte und dessen Geschäftsführer ebenfalls Herr Jvan Bontognali war. Hiltex gehörte damals in seiner Gesamtheit der Uniwear-Gruppe. (17) Laut Geschäftsbericht der Uniwear-Gruppe für 1996 verkaufte die Uniwear-Gruppe am 2. November 1996 rückwirkend zum 1. Januar 1996 die Uniwear Trading und die Uniwear Asia mit der Begründung, dass "Hiltex die erwarteten Zuschüsse wegen der Größe von Uniwear nicht bekommen würde"(6). 3. Unternehmensaufbau seit Mai 1999 (18) Am 6. Juni 1997 wurde die Uniwear Trading Ltd in Linen Production Ltd umbenannt und gemeinsam mit Uniwear Asia in die Gruppe Key Corporate Ventures Ltd (Jungferninseln) eingebunden, deren alleiniger bzw. wichtigster Gesellschafter offenbar Herr Jvan Bontognali war. Zu dieser Gruppe wurden keine näheren Angaben vorgelegt. Auch der genaue Zeitpunkt der Einbindung der beiden Unternehmen in die Gruppe ist nicht bekannt. (19) Deutschland erklärt, dass seit Herbst 1998 keine betrieblichen oder persönlichen Bindungen mehr zu der Uniwear-Gruppe bestehen. Dies lässt darauf schließen, dass bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin Beziehungen zur Uniwear-Gruppe bestanden, obwohl diese an die Eigentümer von Hiltex als Unternehmen im November 1996 verkauft worden waren. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass bis 22. Juli 1997 Herr De Poorter von der Uniwear-Gruppe als Geschäftsleiter von Hiltex tätig war. (20) In diesem Zusammenhang stellt die Kommission außerdem fest, dass Geschäftsbeziehungen auch zwischen Hiltex und Lys Lieve(7), einer Tochtergesellschaft der Uniwear-Gruppe, die in Belgien nassgesponnenes Leinen herstellt, bestanden. Hiltex war als Verkaufsvertreter für die Produkte von Lys Lieve in Deutschland tätig. Bei Lys Lieve sind seit 1997 Maschinen gelagert, die Hiltex 1996 von dem Unternehmen Mackie International Ltd(8) erwarb, einem Gesellschafter der Uniwear-Gruppe. Zur Bezahlung dieser Maschinen beabsichtigten Uniwear Asia und die Uniwear-Gruppe eine Erhöhung des Grundkapitals von Hiltex um 6,6 Mio. DEM. Hiltex hatte 1998 von Lys Lieve hergestellte Erzeugnisse unter seinem eigenen Markennamen verkauft. Nach den vorliegenden Angaben wird Lys Lieve seine Werksanlagen endgültig stilllegen und seine Marktanteile Hiltex überlassen. (21) Außerdem sollte mit Wirkung vom 30. Juni 1999 das Nominalkapital von Hiltex um 6,6 Mio. DEM erhöht werden. Dieser Betrag sollte zu 6 Mio. DEM von Uniwear Asia und zu 0,6 Mio. DEM von der Uniwear-Gruppe aufgebracht werden. Eine weitere Kapitalerhöhung von 3,3 Mio. DEM war für Ende 1999 geplant. Nach diesen Kapitalerhöhungen hätten Uniwear Asia einen Anteil von 65 % (6,409 Mio. DEM), die Uniwear-Gruppe einen Anteil von 15 % (1,5 Mio. DEM) und die Linen Production Ltd einen Anteil von 20 % (1,941 Mio. DEM) an Hiltex gehabt. (22) In seiner Antwort auf die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens erklärte Deutschland, dass keine der Kapitalerhöhungen stattfand und deswegen die Uniwear-Gruppe niemals mit 15 % an Hiltex beteiligt gewesen ist. Nach Angaben Deutschlands meldete die Uniwear-Gruppe im Juni 2000 Konkurs an. Hiltex meldete am 6. Juli 2000 Konkurs an. Der Geschäftsführer von Hiltex, Linen Production Ltd, Uniwear Asia und Key Corporate Ventures Ltd, Herr Jvan Bontognali, scheint verschwunden. B. Die Umstrukturierung (23) Trotz der Anordnung zur Auskunftsverteilung ist immer noch nicht klar, wann mit der Umstrukturierung begonnen wurde. Nach den der Kommission vorliegenden Angaben leitete die THA die Umstrukturierung des Unternehmens 1990/91 ein, d. h. vor der Privatisierung. Gleichzeitig wird aber behauptet, dass die Umstrukturierung 1995 begann, als drastische Nachfrage- und Preiseinbrüche zu einem Umsatzrückgang von über 50 % führten. Das Umstrukturierungskonzept wurde 1999 nochmals geändert, als die Verpflichtungen aus dem Privatisierungsvertrag von 1995 überprüft wurden. (24) Der einzige Umstrukturierungsplan, der der Kommission unterbreitet wurde, betraf den Zeitraum vom 21. Dezember 1995 bis 30. Juni 2000. Demnach sollte Hiltex eng mit der Uniwear-Gruppe zusammenarbeiten, um so zu einem der größten Anbieter von feinen Leinengarnen in Europa zu werden. Hiltex erwarb zu diesem Zweck 1996 Maschinen von Mackie International Ltd und beabsichtigte den Ausbau seiner Naturfaserproduktion (Wolle, Seide, Baumwolle und Leinen). Hiltex sollte sich auf die Produktion von äußerst feinen Garnen konzentrieren, während grobe Garne aus China eingeführt und von Hiltex vermarktet würden. Zu diesem Zweck erwarb die Uniwear-Gruppe eine Spinnerei in China und wollte eine weitere Spinnerei in Brasilien erwerben. (25) Kernstück des Umstrukturierungsplans war die Verlegung der derzeitigen Produktionsstätte aus einem 150 Jahre alten Gebäude in ein modernes Gewerbegebiet, wodurch sich der innerbetriebliche Transportaufwand verringern sollte. Gleichzeitig sollten auch die innerbetrieblichen Abläufe verbessert werden. Durch die neu angeschafften Maschinen sollte eine Steigerung der Produktivität bei gleichzeitiger Senkung der Material-, Personal- und Energiekosten erreicht werden. Die Kosten für Wasser und Energie sollten durch Anlagen zur Wasseraufbereitung um 10 % bis 15 % gesenkt werden. (26) Hiltex rechnete mit einer Absatzsteigerung von 400 t/Jahr auf 1343 t/Jahr ab dem Jahr 2000, was Deutschland zufolge ohne einen Ausbau der Kapazitäten erreicht werden sollte. Die Kommission stellt fest, dass Hiltex nach Schließung des Unternehmens Lys Lieve, das 1999 600 t/Jahr produzierte, dessen Marktanteile übernehmen sollte. (27) Tabelle 1 gibt Aufschluss über die geplanten Investitionen und den letzten Stand der Umstrukturierung: Tabelle 1 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (28) In der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens stellte die Kommission fest, dass die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen 1999 nicht wie beabsichtigt durchgeführt worden waren. Nach Angaben Deutschlands war dies auf Finanzprobleme der Erwerber zurückzuführen, die zur Folge hatten, dass mit dem Bau der neuen Produktionsstätte nicht begonnen werden konnte. Deutschland räumte ein, dass sich die Absatzprognosen von Hiltex deswegen erst ein Jahr später als geplant würden verwirklichen lassen, dass aber die Gewinnschwelle nach wie vor 1999-2000 erreicht würde. (29) Nach Angaben Deutschlands reduzierte Hiltex seine gesamten Produktionskapazitäten für Langflachsgarne und Flachswerggarne zwischen 1995 und 1999 von 606 t/Jahr auf 595 t/Jahr. Für das Jahr 2000 war eine weitere Reduzierung auf 577 t/Jahr vorgesehen. Seitdem mit der Umsetzung des für den Zeitraum 1996-2000 vorgelegten Umstrukturierungsplans begonnen wurde, haben sich die Produktionskapazitäten für Langflachsgarne erhöht, die für Flachswerggarne hingegen verringert. Insgesamt wurden die Produktionskapazitäten nach Angaben Deutschlands jedoch abgebaut. (30) Nach Angaben Deutschlands hat Hiltex seit 1992 47 Maschinen erworben, von denen mindestens ein Teil von der Uniwear-Gruppe gekauft wurde, und 76 Maschinen verschrottet. Der Maschinenpark des Unternehmens besteht aus rd. 21 Maschinen für unterschiedliche Produktionszwecke. 1999-2000 sollten weitere 12 Maschinen angeschafft werden. (31) Deutschland wies insbesondere auf die Kostenreduzierung hin, die durch die Umstrukturierung erreicht werden sollte. Die Ausrichtung auf internationale Märkte sowie die Spezialisierung auf Feingarne sollten mittelfristig zu einer Ergebnisverbesserung führen, so dass die Gewinnschwelle 1999/2000 erreicht würde. Das Unternehmen würde dann in der Lage sein, aus eigener Kraft auf dem Markt zu konkurrieren. (32) Die Kommission stellt fest, dass Hiltex am 6. Juli 2000 Konkurs anmeldete. Sie ist über die Umsetzung der vorerwähnten Maßnahmen zu keinem Zeitpunkt informiert worden. Die Gewinnschwelle ist niemals erreicht worden. C. Die Kosten der Umstrukturierung (33) Die Gesamtkosten der Umstrukturierung für den Zeitraum 1996-2000 und die zur Deckung dieser Kosten vorgesehenen Finanzmaßnahmen sind der nachstehenden von Deutschland vorgelegten Tabelle zu entnehmen: Tabelle 2 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> D. Die Finanzierung durch die öffentliche Hand (34) Nach Angaben Deutschlands erhielt Hiltex viermal ein Finanzierungspaket der öffentlichen Hand. Aus den von Deutschland übermittelten Aufstellungen geht hervor, welche Finanzhilfen gewährt wurden (gerundete Beträge). (35) Finanzhilfen zwischen 1991 und 1995: Tabelle 3 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (36) Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Privatisierung: Tabelle 4 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (37) Finanzhilfen zwischen 1996 und 1999: Tabelle 5 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (38) In der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens stellte die Kommission auch fest, dass Hiltex 1996 für die Förderung von Projekten Finanzhilfe vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Höhe von 479 DEM (Maßnahme 27) erhalten hatte. Wegen seiner geringen Höhe wurde dieser Betrag allerdings nicht in Tabelle 5 aufgenommen. (39) Aufgrund der Änderung der finanziellen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag von 1995 wurden 1999 folgende Finanzhilfen gewährt: Tabelle 6 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (40) In der Antwort auf die Anordnung zur Auskunftserteilung erklärte Deutschland, dass die Maßnahme 27 a) (ursprünglich 3,430 Mio. DEM) und die Maßnahme 28 (ursprünglich 10,820 Mio. DEM) nur teilweise ausgezahlt worden waren, da Hiltex für zahlungsunfähig erklärt worden war. In seiner Antwort auf die Ausdehnung des förmlichen Prüfverfahrens präzisierte Deutschland, dass die Maßnahmen 28, 29 und 30 nicht durchgeführt worden sind und ihr Betrag daher nicht in der Gesamtsumme enthalten ist. Tabelle 6 ist geändert worden und spiegelt die tatsächlichen Zuwendungen wider. E. Die Finanzierung aus privaten Mitteln (41) Die Kommission stellt fest, dass sie angesichts der wechselnden Unternehmensverbindungen und der unzureichenden Angaben nicht in der Lage ist, den Investor von Hiltex zu identifizieren. Die hierzu übermittelten Informationen sind widersprüchlich: Zum Teil wird die Uniwear-Gruppe als Investor genannt, zum Teil aber auch Uniwear Asia und die Linen Production Ltd. Die Angaben über Art, Höhe und Herkunft der Investorbeiträge sind gleichermaßen widersprüchlich und irreführend. Den vorgelegten Angaben zufolge besteht der Beitrag des Investors zur Umstrukturierung von Hiltex wohl aus Folgendem: (42) Kapitalerhöhung von 6 Mio. DEM: Diese wurde ursprünglich als Bar- und Sacheinlage (Maschinen) der Uniwear-Gruppe, später als Bareinlage der Uniwear Asia beschrieben, die von Hiltex direkt der Idra Consult für die Bezahlung der acht im Jahr 1996 erworbenen Maschinen des Herstellers Mackie International Ltd zu überweisen war. Den vorliegenden Informationen zufolge wurde dieser Betrag nach Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens auf ein Bankkonto in den Bahamas mit der Anweisung eingezahlt, den Betrag an Idra Consult zu überweisen. Nach Angaben Deutschlands ist die Kapitalerhöhung niemals vorgenommen worden. Die Kommission ist über den gegenwärtigen Verbleib dieses Geldes nicht informiert worden. (43) Kapitalerhöhung der Uniwear-Gruppe in Höhe von 0,6 Mio. DEM einschließlich Zinsen in Höhe von 0,101 Mio. DEM: Von Deutschland wird dieser Beitrag als Verzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens beschrieben, das sich ursprünglich auf rund 1 Mio. DEM belief und das Hiltex 1997 von der Gruppe gewährt worden war. Den Angaben zufolge wurde dieser Betrag direkt an Mackie International Ltd überwiesen. Im Gegenzug leaste Hiltex drei Maschinen, die angeblich Eigentum der Uniwear-Gruppe waren. (44) Kapitalerhöhung in Form eines Zuschusses von 3,3 Mio. DEM: Von diesem Betrag sollten 0,385 Mio. DEM von Uniwear Asia, 1 Mio. DEM von der Uniwear-Gruppe und 1,915 Mio. DEM von Linen Production Ltd aufgebracht werden. Nach Angaben Deutschlands wurden bereits 1,592 Mio. DEM eingezahlt. (45) Investitionskredit von 3,1 Mio. DEM: Nach Angaben Deutschlands ist dieser Kredit trotz Unterzeichnung eines Kreditvertrags nie gezahlt worden. (46) Darlehen für die Deckung von Verbindlichkeiten in Höhe von 1,14 Mio. DEM, das nach Angaben Deutschlands tatsächlich gewährt wurde. (47) Erwähnt wird außerdem ein Verlustausgleich, der sich ursprünglich auf 0,927 Mio. DEM belief, später aber mit 0,594 Mio. DEM angegeben wurde. Über Herkunft und Wirksamkeit dieser Mittel liegen keine Angaben vor. (48) Demnach scheinen effektiv 3,332 Mio. DEM zugunsten von Hiltex gezahlt worden zu sein. F. Marktanalyse (49) Abnehmer von Leinengarnen sind neben Webereien für Bekleidungsstoffe sowohl Webereien für Haus- und Heimtextilien als auch Hersteller von Geweben für technische Anwendungen. Das erste Marktsegment beeinflusst das zweite insofern, als bei einer modebedingten größeren Nachfrage der Preis für Leinengarne steigt und die Hersteller von Heimtextilien dann auf andere Garne ausweichen. Nach Angaben Deutschlands setzt Hiltex 20 % seiner Produktion in Deutschland und die übrigen 80 % in anderen Mitgliedstaaten ab. (50) Deutschland stützt sein Vorbringen, dass die Rentabilität des Unternehmens langfristig wiederhergestellt werden kann, auf eine knappe Marktanalyse, der zufolge sich der europäische Leinengarnmarkt gegenwärtig in einer Umstrukturierungsphase befindet. Die Kapazitätsauslastung schwankt derzeit zwischen 60 % und 70 % gegenüber fast 100 % in den nachfragestarken Vorjahren. Der Trend geht immer mehr zu hochwertigen Feingarnen, ein Marktsegment, in dem Hiltex tätig ist. (51) Die Produktionskapazitäten in Europa haben sich laut Darstellung Deutschlands wie folgt entwickelt: Tabelle 7 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (52) In der Vergangenheit wechselten sich in dieser Branche Aufschwung und Abschwung im Rhythmus von etwa sieben Jahren ab. Nach dem letzten Nachfrageboom 1993/94 erwarten die Anbieter eine ähnliche Entwicklung für 2000/01. Bei technischen Artikeln ist der Markt nach Angaben Deutschlands seit Jahren rückläufig. III. BEMERKUNGEN DEUTSCHLANDS (53) Deutschland erklärte in seiner Antwort auf die Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens, dass es bereits alle erheblichen Informationen über den KMU-Status von Hiltex übermittelt hat. Deutschland übermittelte einzelne Angaben über bestimmte Beihilfemaßnahmen und teilte der Kommission mit, dass ein Teil dieser Maßnahmen nicht durchgeführt worden ist. Es führte aus, dass sämtliche Maßnahmen, die Hiltex zugute gekommen sind, keine staatlichen Beihilfen darstellen oder aber in den Anwendungsbereich von Beihilferegelungen fallen, die von der Kommission genehmigt worden sind. (54) In seiner Antwort auf die Entscheidung über die Ausdehnung des förmlichen Prüfverfahrens unterbreitete Deutschland einige Daten über das Unternehmen betreffend die Jahre 1993 und 1994 sowie ergänzende Angaben über Beihilfen, die angeblich aufgrund genehmigter Regelungen gewährt worden sind. IV. WÜRDIGUNG (55) Im Rahmen der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens war Deutschland durch eine Anordnung zur Auskunftserteilung aufgefordert worden, der Kommission innerhalb eines Monats ausreichende Informationen zu übermitteln, um die Maßnahmen beurteilen zu können. In der Entscheidung über die Ausdehnung des förmlichen Prüfverfahrens erinnerte die Kommission daran, dass die meisten in der Anordnung zur Auskunftserteilung enthaltenen Fragen unbeantwortet geblieben sind. Trotz dieser Maßnahmen reichen die nach der Anordnung übermittelten Informationen immer noch nicht aus, um die Bedenken zu zerstreuen, die die Kommission zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens und zu dessen Ausdehnung veranlasst haben. Die Kommission stützt daher die Würdigung auf die ihr vorliegenden Informationen(9). A. Der Beihilfeempfänger (56) Nach den letzten Informationen war Hiltex 1993 und 1994 ein KMU. Trotz der Anordnung zur Auskunftserteilung kann die Kommission angesichts der Beziehungen von Hiltex zur Uniwear-Gruppe und danach zur Key Corporate Ventures-Gruppe nicht zu dem Schluss gelangen, dass der unmittelbare Beihilfeempfänger Hiltex nach seiner Privatisierung ein KMU war. (57) Zum Zeitpunkt seiner Privatisierung im Dezember 1995 könnte Hiltex für sich betrachtet ein KMU im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 3. April 1996 betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen(10) (nachstehend: Empfehlung) gewesen sein. Da aber die zu 49 % an Hiltex beteiligte Uniwear-Gruppe mit einer Beteiligung von 51 % an Hiltex seinerzeit ein großes Unternehmen war, war das Unabhängigkeitskriterium nicht erfuellt und war Hiltex kein KMU. (58) In der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens wies die Kommission darauf hin, dass der rückwirkende Verkauf von Hiltex im November 1996 mit dem Ziel, das Unternehmen in den Genuss von für KMU vorgesehene Regionalbeihilfesätze kommen zu lassen, als ein Versuch angesehen werden könnte, die KMU-Kriterien zu umgehen. (59) Nach der Empfehlung ist das Bezugsjahr für die Überprüfung der Schwellenwerte, die ein Unternehmen erfuellen muss, um als KMU eingestuft zu werden, der letzte durchgeführte Jahresabschluss. Da Hiltex 1996 Beihilfen bis zu der für KMU vorgesehenen Hoechstgrenze (Maßnahmen 17 und 18) erhalten hat, ist Grundlage für die Feststellung des KMU-Status 1995. Wie ausgeführt wurde, war Hiltex am 31. Dezember 1995 infolge seiner Einbindung in die Uniwear-Gruppe kein KMU. (60) Was den gegenwärtigen Status betrifft, so wurden 1997 die Linen Production

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.