Europäische Union

2010/93/: Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2009 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor für den Zeitraum 2011-2013 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10121)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0093. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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zu einer Verlagerung der Fangtätigkeit führen (z. B. Windenergieanlagen). 8 Rückwurfquoten gewerblich genutzter Arten Indikator für die Quote der Rückwürfe gewerblich genutzter Arten im Verhältnis zu den angelandeten Mengen. Arten, Länge und Abundanz von Fängen und Rückwürfen, ermittelt anhand der Daten aus Logbüchern und Beobachterfahrten, die getrennt verarbeitet werden. Daten in Verbindung mit Ebene 6 für die Klassifizierung der Metiers (siehe Anlage IV (1-5)). Wie in diesem Gemeinschaftsprogramm in Bezug auf Rückwürfe näher angegeben. 9 Kraftstoffeffizienz des Fischfangs Indikator für die Beziehung zwischen Kraftstoffverbrauch und dem Wert der angelandeten Fänge. Er bietet Informationen über Tendenzen bei der Kraftstoffeffizienz der verschiedenen Fischereien. Wert der Anlandungen und Kraftstoffkosten. Der Wert ergibt sich aus der Multiplikation der Anlandungen nach Arten mit den Preisen. Kraftstoffkosten wie in diesem Gemeinschaftsprogramm definiert. Der Indikator sollte für jedes Metier gestützt auf Ebene 6 der Klassifizierung der Metiers (siehe Anlage IV (1-5)) nach Regionen, Quartalen und Jahren berechnet werden. Wie in diesem Gemeinschaftsprogramm spezifiziert. (1)  Spezifizierung und Berechnung von Indikatoren: siehe Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen (SEK 2008/449).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.