Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL I FREIER WARENVERKEHR, KAPITEL 2 BESEITIGUNG DER MENGENMAESSIGEN BESCHRAENKUNGEN, ARTIKEL 42

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Avis juridique important | 11972B042 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL I FREIER WARENVERKEHR, KAPITEL 2 BESEITIGUNG DER MENGENMAESSIGEN BESCHRAENKUNGEN, ARTIKEL 42 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0023 ++++ ARTIKEL 42 DIE MENGENMÄSSIGEN EIN - UND AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN WERDEN ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT IN IHRER URSPRÜNGLICHEN ZUSAMMENSETZUNG UND DEN NEUEN MITGLIEDSTAATEN SOWIE ZWISCHEN DEN NEUEN MITGLIEDSTAATEN MIT DEM BEITRITT BESEITIGT . DIE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE DIESE BESCHRÄNKUNGEN WERDEN SPÄTESTENS AM 1 . JANUAR 1975 BESEITIGT .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.