Europäische Union

2003/372/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 2002 über Beihilfen Griechenlands zugunsten von Olympic Airways (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4831) (Text von Bedeutung für den EWR)

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ngen für Verbindlichkeiten und Abgaben + C: Verbindlichkeiten + D: Rückstellung und Ertragsabgrenzung/Rubrik A: Nettoeigenkapital in der OA-Bilanz. (16) Nach Berechnung gemäß der vorhergehenden Fußnote: 575 Mio. [fmxeuro] Ende 2000, 825 Mio. [fmxeuro] Ende 2001. (17) Seite 55 und 56 des Berichtsentwurfs vom 3.7.1998 und Seite 74 des Berichts vom 21.7.1999. (18) Anhang 2 der griechischen Mitteilung vom 11. April 2002. (19) ABl. L 193 vom 18.7.1983, S. 1. (20) ABl. L 293 vom 27.10.2001, S. 1. (21) Griechisches Gesetz 2238/1994, insbesondere Artikel 95, und IKA-Rundschreiben Nr. 42/1999 über die Begleichung von Verbindlichkeiten. (22) In Anhang 15. (23) Anhänge 41-44. (24) ABl. L 240 vom 24.8.1992, S. 8. (25) In der Entscheidung von 1998 waren unter der Überschrift "Neuordnung der Kostenstruktur des Unternehmens" sieben wesentliche Maßnahmen aufgeführt. (26) ABl. C 288 vom 9.10.1999, S. 2. (27) Laut Abschnitt 2.1 Absatz 5 Buchstabe a) der Leitlinien ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn "bei Gesellschaften, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist, mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden ist und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verlorenging". (28) Artikel 1 Zusage c). (29) Artikel 1 Zusage b). (30) So genannte Rechtssache "Stardust Marine". Siehe besonders Randnummer 55. (31) Griechisches Entwicklungsgesetz 1846/1951, Artikel 11. (32) Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España/Ayuntamiento de Valencia, Slg. 1994, I-877, Randnr. 13. (33) Rechtssache C-256/97, D.M. Transports. (34) Es ist daran zu erinnern, dass sich die Sozialversicherungsbeiträge auf einen Zeitraum von acht Jahren beziehen. (35) Nach Gesetz 2676/1999 hat IKA das Recht (nicht die Pflicht), eine Einigung für verspätete Zahlungen oder Schulden zu treffen. (36) Rechtssache C-256/97, D.M. Transports, Randnr. 24. (37) Schlussanträge des Generalanwalts Mischo, Rechtssache C-480/98, Magefesa, Randnr. 32 bis 43, Slg. 2000, I-8717. (38) ABl. C 350 vom 10.12.1994, S. 5. (39) Siehe unter anderem Beihilfesache C 68/99, Italien, Dringende Maßnahmen zur Verwaltung von Großunternehmen in Schwierigkeiten, genehmigt am 16. Mai 2000, Ziffern 70 bis 73; Beihilfesache C 57/97, Spanien, Spanisches Unternehmenssteuergesetz, genehmigt am 31. Oktober 2000, Ziffern 24 bis 28; Beihilfesache C 61/2000, Frankreich, Bestimmungen für die Ansiedlung steuerbefreiter Unternehmen im Ausland, genehmigt am 21. November 2001, Ziffern 32 und 33.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.