Europäische Union

Beschluss 2013/798/GASP des Rates vom 23. Dezember 2013 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-03-26

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it etwa einem Dutzend Kämpfern an die Grenze zur ZAR, um andere LRA-Gruppen zu treffen und zu eskortieren, die Elfenbein von Garamba aus nach Norden befördern. Im April 2015 verließ Salim Kafia Kingi, um eine Ladung Stoßzähne in Empfang zu nehmen. Im Mai war Salim am Transport von 20 Stück Elfenbein aus der Demokratischen Republik Kongo nach Kafia Kingi beteiligt. Zuvor war Salim im Juni 2014 mit einer Gruppe von LRA-Kämpfern in die DRK vorgestoßen, um in Garamba Elefanten zu wildern. Joseph Kony hatte Salim zudem beauftragt, zwei LRA-Befehlshaber nach Garamba zu eskortieren, um Jahre zuvor angelegte Elfenbeinverstecke freizulegen. Im Juli 2014 traf Salim eine zweite LRA-Gruppe, um die insgesamt 52 Stücke Elfenbein nach Kafia Kingi zu transportieren. Salim war Joseph Kony gegenüber für die Elfenbein-Buchführung verantwortlich und für die Weitergabe von Informationen über Elfenbein-Transaktionen an LRA-Gruppen zuständig. ▼M24 12.    Abdoulaye HISSENE (Aliasnamen: a) Abdoulaye Issène, b) Abdoulaye Hissein, c) Hissene Abdoulaye, d) Abdoulaye Issène Ramadane, e) Abdoulaye Issene Ramadan, f) Issene Abdoulaye) Titel: Präsident des Conseil National de Défense et de Sécurité (CNDS) und militärischer Anführer des Front Populaire pour la Renaissance de la Centrafrique Funktion: „General“ Geburtsdatum: a) 1967, b) 1. Januar 1967 Geburtsort: a) Ndele, Bamingui-Bangoran, Zentralafrikanische Republik b) Haraze Mangueigne, Tschad Staatsangehörigkeit: a) Zentralafrikanische Republik b) Tschad Reisepass-Nr.: a) Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. D00000897, ausgestellt am 5. April 2013 (gültig bis 4. April 2018) b) Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. D00004262, ausgestellt am 11. März 2014 (gültig bis 10. März 2019) Nationale Identifikationsnummer: Personalausweis des Tschad Nr. 103-00653129-22, ausgestellt am 21. April 2009 (gültig bis 21. April 2019) Aufenthalt: a) KM5, Bangui, Zentralafrikanische Republik, b) Nana-Grebizi, Zentralafrikanische Republik, c) Ndjari, Ndjamena, Tschad d) Ndélé, Bamingui-Bangoran (Hauptaufenthaltsort seit August 2016) Tag der Benennung durch die VN: 17. Mai 2017 Weitere Angaben: Hissène war früher Minister für Jugend und Sport im Kabinett des ehemaligen Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik Michel Djotodia. Davor war er Anführer der Konvention der Patrioten für Gerechtigkeit und Frieden (Convention des patriotes pour la justice et la paix), einer politischen Partei. Außerdem etablierte er sich als Anführer bewaffneter Milizen in Bangui — insbesondere in dem Stadtviertel „PK5“ (3. Distrikt). Im Oktober 2016 wurde Abdoulaye Hissène zum Präsidenten des Conseil National de Défense et de Sécurité ernannt, einer Einrichtung, die damals geschaffen wurde, um militärische Anführer und befehlshabende Kämpfer aller ehemaligen Séléka-Gruppierungen zusammenzubringen. Er hat diese Position seither inne, kontrolliert jedoch tatsächlich nur die FPR-Kämpfer. Name des Vaters: Abdoulaye. Name der Mutter: Absita Moussa. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdoulaye Hissène wurde am 17. Mai 2017 nach Nummer 16 und Nummer 17 Buchstabe g der Resolution 2339 (2017) in die Liste als Person aufgenommen, „die Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die den politischen Übergangsprozess oder den Stabilisierungs- und Aussöhnungsprozess gefährden oder behindern oder die Gewalt schüren“, und die „an der Planung, Steuerung, Förderung oder Durchführung von Angriffen auf Missionen der Vereinten Nationen oder internationale Sicherheitspräsenzen, namentlich die MINUSCA, die Missionen der Europäischen Union und französische Operationen, die sie unterstützen, beteiligt [ist]“. Weitere Angaben: Abdoulaye Hissène und andere Mitglieder der Ex-Séléka kollaborierten mit Unruhestiftern der Anti-Balaka, die mit dem ehemaligen Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik François Bozizé sowie mit Maxime Mokom verbündet waren, um im September 2015 im Rahmen eines gescheiterten Putschversuchs zum Sturz der Regierung gewaltsame Proteste und Zusammenstöße zu schüren, während die damalige Übergangspräsidentin Catherine Samba-Panza an der VN-Generalversammlung 2015 teilnahm. Mokom, Hissène und andere wurden von der Regierung der Zentralafrikanischen Republik wegen verschiedener Straftaten, einschließlich Mord, Brandstiftung, Folter und Plünderei, im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putsch angeklagt. Hissène wurde nach 2015 einer der wichtigsten Anführer der bewaffneten über 100 Mann starken Milizen im „PK5“-Viertel von Bangui. In dieser Funktion beschnitt er die Bewegungsfreiheit und verhinderte die Rückkehr der Staatsmacht in das Gebiet, unter anderem durch illegale Besteuerung von Transporttätigkeiten und gewerblichen Tätigkeiten. In der zweiten Hälfte des Jahres 2015 fungierte Hissène als der Vertreter der „Nairobisten“ der Ex-Séléka in Bangui, die in Zusammenarbeit mit den Anti-Balaka-Kämpfern unter Mokom agierten. Bewaffnete Männer unter dem Befehl von Haroun Gaye und Hissène waren an den Gewalttaten beteiligt, die zwischen dem 26. September und dem 3. Oktober 2015 in Bangui verübt wurden. Mitglieder von Hissènes Gruppe stehen im Verdacht, am 13. Dezember 2015 — dem Tag des Verfassungsreferendums — an dem Angriff auf das Fahrzeug eines der Anführer der Ex-Séléka, Mohamed Moussa Dhaffane, beteiligt gewesen zu sein. Hissène wird vorgeworfen, die Verantwortung für die Gewalttätigkeiten im KM5-Distrikt von Bangui zu tragen, bei denen fünf Menschen starben, zwanzig verletzt wurden und die Bewohner daran gehindert wurden, ihre Stimme in dem Verfassungsreferendum abzugeben. Hissène gefährdete die Durchführung der Wahlen, indem er einen Zyklus von Vergeltungsschlägen zwischen verschiedenen Gruppen anzettelte. Hissène wurde am 15. März 2016 von der Polizei am Flughafen M'poko von Bangui festgenommen und der Abteilung für Untersuchungen und Ermittlung der nationalen Gendarmerie überstellt. Seine Miliz befreite ihn später unter Anwendung von Gewalt und stahl eine Waffe, die zuvor von der MINUSCA im Rahmen eines vom Ausschuss gebilligten Ausnahmeersuchens übergeben worden war. Nach der Festnahme von muslimischen Händlern durch die internen Sicherheitskräfte in „PK 12“ entführten die Milizen von Gaye und Hissène am 19. Juni 2016 fünf zentralafrikanische Polizisten in Bangui. MINUSCA versuchte am 20. Juni, die Polizisten zu befreien. Bewaffnete Männer unter dem Befehl von Hissène und Gaye lieferten sich ein Feuergefecht mit den Friedenssicherungstruppen, die versuchten die Geiseln zu befreien. Dabei wurden mindestens sechs Menschen getötet und ein Mitglied der Friedenssicherungskräfte wurde verletzt. Hissène führte am 12. August 2016 einen Konvoi aus sechs Fahrzeugen mit schwerbewaffneten Personen an. Der aus Bangui fliehende Konvoi wurde von der MINUSCA südlich von Sibut gestellt. Auf dem Weg nach Norden kam es an einigen Kontrollstellen zu Feuerwechseln zwischen dem Konvoi und internen Sicherheitskräften. Der Konvoi wurde schließlich durch die MINUSCA 40 km südlich von Sibut gestoppt. Nach einer Reihe von Schusswechseln nahm die MINUSCA elf Männer fest, Hissène und mehrere andere konnten allerdings entkommen. Die festgenommenen Personen erklärten gegenüber der MINUSCA, dass Hissène der Anführer des Konvois sei, dessen Ziel es gewesen sei, Bria zu erreichen und an der von Nourredine Adam organisierten Versammlung von Ex-Séléka-Gruppen teilzunehmen. Im August und September 2016 reiste die Sachverständigengruppe zweimal nach Sibut, um die am 13. August von der MINUSCA beschlagnahmten Gegenstände aus dem Konvoi von Hissène, Gaye und Hamit Tidjani zu untersuchen. Die Sachverständigengruppe untersuchte außerdem die am 16. August im Haus von Hissène beschlagnahmte Munition. In den sechs Fahrzeugen und bei den festgenommenen Personen wurde letale und nichtletale militärische Ausrüstung gefunden. Die zentrale Gendarmerie durchsuchte am 16. August 2016 das Haus von Hissène in Bangui. Es wurden über 700 Waffen gefunden. Am 4. September 2016 eröffnete eine aus Kaga-Bandoro auf sechs Motorrädern kommende Gruppe von Ex-Séléka-Kämpfern in der Nähe von Dékoa das Feuer auf die MINUSCA — mit dem Ziel Hissène und seine Verbündeten abzuholen. Bei diesem Vorfall wurde ein Ex-Séléka-Kämpfer getötet und zwei Mitglieder der Friedenssicherungskräfte sowie ein Zivilist wurden verletzt. 13.    Martin KOUMTAMADJI (Aliasnamen: a) Abdoulaye Miskine, b) Abdoullaye Miskine, c) Martin Nadingar Koumtamadji, d) Martin Nkoumtamadji, e) Martin Koumta Madji, f) Omar Mahamat) Funktion: Präsident und Oberbefehlshaber der Front Démocratique du Peuple Centrafricain (FDPC) Geburtsdatum: a) 5. Oktober 1965, b) 3. März 1965 Geburtsort: a) Ndïnaba, Tschad, b) Kobo, Zentralafrikanische Republik, c) Kabo, Zentralafrikanische Republik Staatsangehörigkeit: a) Tschad, b) Zentralafrikanische Republik, c) Kongo Reisepass-Nr.: a) Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. 06FBO2262, ausgestellt am 22. Februar 2007 (abgelaufen am 21. Februar 2012), b) Dienstpass des Kongo Nr. SA0020249, ausgestellt am 22. Januar 2019 (gültig bis zum 21. Januar 2022) Aufenthalt: a) Am Dafock, Präfektur Vakaga, Zentralafrikanische Republik, b) Ndjamena, Tschad (seit seiner Festnahme im November 2019) Tag der Benennung durch die VN: 20. April 2020 Weitere Angaben: Martin Koumtamadji hat die FDPC im Jahr 2005 gegründet. Im Dezember 2012 schloss er sich der Séléka-Koalition an, die er dann im April 2013 verließ, nachdem die Rebellen in Bangui die Macht ergriffen hatten. Nach seiner Festnahme in Kamerun wurde er anschließend nach Brazzaville (Republik Kongo) überstellt. Er war zu jeder Zeit Befehlshaber seiner Truppen vor Ort in der Zentralafrikanischen Republik, auch während seiner Zeit in Brazzaville vor seiner Rückkehr in die Zentralafrikanische Republik (zwischen November 2014 und 2019). Die FDPC hat das Politische Abkommen für Frieden und Aussöhnung in der Zentralafrikanischen Republik am 6. Februar 2019 unterzeichnet, aber Martin Koumtamadji stellt nach wie vor eine Bedrohung für Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Zentralafrikanischen Republik dar. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/de/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Als Präsident und Oberbefehlshaber der Front Démocratique du Peuple Centrafricain (FDPC, eine an gewaltsamen Handlungen beteiligte bewaffnete Gruppe) hat sich Martin Koumtamadji an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik und insbesondere die Umsetzung des am 6. Februar 2019 in Bangui unterzeichneten Politischen Abkommens für Frieden und Aussöhnung in der Zentralafrikanischen Republik bedrohen. Er lehnte die Entwaffnung der FDPC-Kombattanten ab, zu der er als Unterzeichner des Politischen Abkommens für Frieden und Aussöhnung in der Zentralafrikanischen Republik verpflichtet war, und drohte im Juli 2019, Präsident Touadéra zu stürzen. Beginnend im Juni 2019 kooperierte er mit Nourredine Adam (CFi.002), gegen den ebenfalls Sanktionen verhängt wurden, und beteiligte sich am Waffenhandel mit einem engen Verbündeten von Nourredine Adam, um die militärischen Fähigkeiten der FDPC aufzubauen. Außerdem bot er der Front Populaire pour la Renaissance de la Centrafrique (FPRC) die Durchführung einer militärischen Operation mit seiner bewaffneten Gruppe während der Kämpfe in der Präfektur Vakaga im Jahr 2019 an. Er behinderte weiterhin die Wiederherstellung der staatlichen Autorität in den Operationsgebieten der FPDC, indem er illegale Straßensperren zur Erpressung von Viehzüchtern, Wirtschaftsakteuren (einschließlich Goldbergbauunternehmen, die in der Präfektur Nana-Mambéré tätig sind) und Reisenden aufrechterhielt. Unter seiner Führung hat die FDPC in der Präfektur Nana-Mambéré Handlungen begangen, die Menschenrechtsübergriffe oder ‐verletzungen darstellen, darunter Angriffe auf Zivilisten im April 2019, Entführungen von Zivilisten im März 2019 (in der Nähe von Zoukombo) und Handlungen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt im Mai 2019 (in Bagary). Im Jahr 2017 hat die FDPC auch 14 sexuelle Gewalttaten in Konflikten begangen. Zwischen 2016 und 2019 rekrutierte die FDPC Kinder als Soldaten in bewaffneten Konflikten und zwang elf Mädchen zur Ehe mit FDPC-Mitgliedern. Im März 2019 war er an der Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe beteiligt, als die FDPC unter der Führung von Miskine eine Reihe von Angriffen auf der Hauptstraße von Kamerun nach Bangui verübte. Schließlich lieferten sich FDPC-Elemente im April 2019 in der Nähe von Zoukombo (Präfektur Nana-Mambéré) und auf der Achse Bouar-Beleko Scharmützel mit der MINUSCA. ▼M27 14.    Bi Sidi SOULEMAN (Aliasnamen: a) Sidiki, b) „General“ Sidiki, c) Sidiki Abbas, d) Souleymane Bi Sidi, e) Bi Sidi Soulemane) Funktion: Präsident und selbst ernannter „General“ der Milizgruppe „Retour, Réclamation et Réhabilitation“ (3R) Geburtsdatum: 20. Juli 1962 Geburtsort: Bocaranga, Zentralafrikanische Republik Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik Reisepass-Nr.: Laissez-Passer Nr. 235/MISPAT/DIRCAB/DGPC/DGAEI/SI/SP, ausgestellt am 15. März 2019 (ausgestellt vom Innenminister der Zentralafrikanischen Republik) Aufenthalt: Koui, Präfektur Ouham-Pendé, Zentralafrikanische Republik Tag der Benennung durch die VN: 5. August 2020 Weitere Angaben: Bi Sidi Souleman leitet die in der Zentralafrikanischen Republik ansässige Milizgruppe „Retour, Réclamation et Réhabilitation“ (3R), die seit ihrer Gründung im Jahr 2015 Zivilisten getötet, gefoltert, vergewaltigt und vertrieben hat und am Waffenhandel, an illegalen Steueraktivitäten und an der Kriegsführung mit anderen Milizen beteiligt war. Bi Sidi Souleman selbst war auch an Folterungen beteiligt. Die 3R hat am 6. Februar 2019 das Politische Abkommen für Frieden und Aussöhnung in der Zentralafrikanischen Republik unterzeichnet, sich aber an Handlungen beteiligt, die gegen das Abkommen verstoßen, und die Gruppe stellt nach wie vor eine Bedrohung für Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Zentralafrikanischen Republik dar. Die 3R hat beispielsweise am 21. Mai 2019 in drei Dörfern 34 unbewaffnete Zivilisten getötet und dabei erwachsene Männer summarisch hingerichtet. Bi Sidi Souleman bestätigte einer Organisation der Vereinten Nationen offen, dass er zum Zeitpunkt der Angriffe Mitglieder der 3R in die Dörfer bestellt hatte, gab aber nicht zu, der 3R Tötungsanweisungen erteilt zu haben. Im Dezember 2020 wurde Bi Sidi Souleman Berichten zufolge bei Kämpfen getötet, nachdem er sich einer Koalition bewaffneter Gruppen angeschlossen hatte, die zum Zweck der Störung des Wahlprozesses gegründet worden war. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Bi Sidi Souleman wurde am 5. August 2020 nach Nummer 20 und Nummer 21 Buchstabe b der Resolution 2399 (2018), erweitert durch Nummer 5 der Resolution 2507 (2020), in die Liste als Person aufgenommen, die Handlungen vornimmt oder unterstützt, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die den politischen Übergangsprozess gefährden oder behindern oder die Gewalt schüren, und die an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Zentralafrikanischen Republik beteiligt ist, die gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völkerrecht verstoßen oder Menschenrechtsmissbräuche oder -verletzungen darstellen, namentlich an gezielten Angriffen auf Zivilpersonen, ethnisch oder religiös motivierten Angriffen, Angriffen auf zivile Objekte einschließlich Verwaltungszentren, Gerichtsgebäuden, Schulen und Krankenhäusern sowie an Entführungen und Vertreibungen. Weitere Angaben Als Präsident und selbst ernannter „General“ der Milizgruppe „Retour, Réclamation et Réhabilitation“ (3R) hat sich Bi Sidi Souleman an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik und insbesondere die Umsetzung des am 6. Februar 2019 in Bangui unterzeichneten Politischen Abkommens für Frieden und Aussöhnung in der Zentralafrikanischen Republik bedrohen. Er und die Kämpfer unter seiner Führung haben Handlungen begangen, die schwere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völkerrecht darstellen. Am 21. Mai 2019 hat die 3R in drei Dörfern (Koundjili, Lemouna und Bohong) 34 unbewaffnete Zivilisten getötet und dabei erwachsene Männer summarisch hingerichtet. Unter der Führung von Bi Sidi Souleman haben Mitglieder der 3R sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalthandlungen begangen. Im September 2017 haben Mitglieder der 3R bei einem Angriff auf Bocaranga mehrere Frauen und Mädchen vergewaltigt. Zwischen März und April 2020 war die 3R an sieben Fällen sexueller Gewalt in drei Dörfern der Präfektur Ouham-Pendé beteiligt. Unter der Führung von Bi Sidi Souleman behinderte die 3R in ihren Einsatzgebieten weiterhin die Wiederherstellung der staatlichen Autorität durch die Beibehaltung illegaler Steuersysteme, insbesondere für Wandertierhaltung und Reisende, und sie war an der illegalen Ausbeutung von Gold in den Präfekturen Mambéré-Kadéï und Nana-Mambéré beteiligt. 2019 hat die 3R unter seiner Führung die ersten Verstöße gegen das Friedensabkommen begangen. Zu Beginn lehnte Bi Sidi Souleman es ab, mit der Entwaffnung und Demobilisierung der 3R-Kämpfer, die sich an der ersten gemischten Sicherheitseinheit im Westen der Zentralafrikanischen Republik beteiligen sollten, zu beginnen, und die 3R betrieb zudem die Ausweitung ihrer Kontrolle über Gebiete – wodurch sich die MINUSCA gezwungen sah, im September 2019 eine Operation in den Präfekturen Ouham-Pendé, Nana-Mambéré und Mambéré-Kadéï einzuleiten – sowie ihrer Tätigkeiten im Bereich des Waffenhandels zur Stärkung ihrer militärischen Fähigkeiten und im Bereich der Rekrutierung von Kämpfern aus dem Ausland. Im Jahr 2020 hat die 3R unter der Führung von Bi Sidi Souleman weiterhin Verstöße gegen das Friedensabkommen begangen und ihre Kontrolle über Gebiete im Westen ausgeweitet. Im Mai 2020 besetzten Mitglieder der 3R die Gendarmerie von Besson in der Präfektur Nana-Mambéré, und frühere Mitglieder der 3R desertierten von der USMS Bouar. Am 5. Juni 2020 teilte Bi Sidi Souleman mit, dass die Teilnahme der 3R an den Folgemechanismen des Abkommens bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Am 9. Juni 2020 griffen mutmaßliche Mitglieder der 3R das Ausbildungslager der USMS Bouar sowie einen gemeinsamen Kontrollpunkt der MINUSCA und der nationalen Streitkräfte in Pougol an. Am 21. Juni 2020 griffen Mitglieder der 3R eine gemeinsame Patrouille der MINUSCA und der nationalen Streitkräfte in der Nähe von Besson an, wobei drei zentralafrikanische Soldaten ums Leben kamen. ▼M30 15.    Ali DARASSA (Aliasnamen: a) Ali Darassa Mahamat b) Ali Mahamat Darassa c) Ali Daras d) Ali Darrassa e) Général Ali Darassa) Funktion: Gründer und Leiter der Milizgruppe Unité pour la Paix en Centrafrique (UPC) Geburtsdatum: 22. September 1978 Geburtsort: Kabo, Präfektur Ouham, Zentralafrikanische Republik Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik Nationale Kennziffer: 10978000004482 Tag der Benennung durch die VN: 21. Dezember 2021 Weitere Angaben: Ali Darassa leitet weiterhin die von ihm in der Zentralafrikanischen Republik (CAR) gegründete Milizgruppe Unité pour la Paix en Centrafrique (UPC), die seit ihrer Gründung im Jahr 2014 Zivilpersonen getötet, gefoltert, vergewaltigt und vertrieben hat, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen und sich am illegalen Waffenhandel, illegalen Steueraktivitäten und der Kriegsführung gegen die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik sowie gegen andere Milizen beteiligt hat. Im Dezember 2020 spielte er eine führende Rolle bei der Bildung der Coalition des patriotes pour le changement (CPC), die zu den Waffen griff, um sich den Wahlen zu widersetzen, und die versuchte, in die Hauptstadt Bangui vorzurücken, was einen Verstoß gegen die Verpflichtungen darstellte, die die UPC im Rahmen des am 6. Februar 2019 unterzeichneten Accord politique pour la paix et la reconciliation (APPR) eingegangen ist. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ali Darassa wurde am 21. Dezember 2021 gemäß Ziffer 20 und Ziffer 21 Buchstabe b der Resolution 2399 (2018), verlängert durch die Resolution 2588 (2021), in die Liste aufgenommen wegen Vornahme oder Unterstützung von Handlungen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die den Prozess der Stabilisierung und Aussöhnung gefährden oder behindern oder die Gewalt schüren; sowie wegen Beteiligung an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Zentralafrikanischen Republik, die gegen die geltenden internationalen Menschenrechtsnormen oder das geltende humanitäre Völkerrecht verstoßen oder die Menschenrechtsübergriffe oder -verletzungen darstellen, namentlich gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, ethnisch oder religiös motivierte Angriffe, Angriffe auf zivile Objekte, einschließlich Verwaltungszentren, Gerichtsgebäuden, Schulen und Krankenhäusern, sowie Entführungen und Vertreibungen. Weitere Angaben Ali Darassa leitet weiterhin die von ihm in der Zentralafrikanischen Republik (CAR) gegründete Milizgruppe Unité pour la Paix en Centrafrique (UPC), die seit ihrer Gründung im Jahr 2014 Zivilpersonen getötet, gefoltert, vergewaltigt und vertrieben hat, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen und sich am illegalen Waffenhandel, illegalen Steueraktivitäten und der Kriegsführung gegen die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik sowie gegen andere Milizen beteiligt hat. Im Dezember 2020 spielte er eine führende Rolle bei der Bildung der Coalition des patriotes pour le changement (CPC), die zu den Waffen griff, um sich den Wahlen zu widersetzen, und die versuchte, in die Hauptstadt vorzurücken, was einen Verstoß gegen die Verpflichtungen darstellte, die die UPC im Rahmen des am 6. Februar 2019 unterzeichneten Accord politique pour la paix et la reconciliation (APPR) eingegangen ist. Die von Ali Darassas befehligten Kämpfer haben Handlungen begangen, die schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Am 10. November 2014 griffen UPC-Kämpfer die Ortschaften von Bolo in der Präfektur Ouaka an und töteten zeh

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.