Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/2388 der Kommission vom 10. August 2022 zu der von Dänemark durchgeführten Staatlichen Beihilfe SA.57991 – 2021/C (ex 2021/NN) zum Ausgleich für die Universaldienstverpflichtung von Post Danmark A/S im Jahr 2020 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5706)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32023D2388. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen. (124)  Beispielsweise Beschluss der Kommission vom 1. Dezember 2020 in der Sache SA.55270 (2020/N) — Italien — Staatliche Ausgleichsleistungen an Poste Italiane SpA für die Erbringung des postalischen Universaldienstes im Zeitraum 2020-2024, Erwägungsgrund 66, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_55270. (125)  Siehe https://www.postnord.dk/om-os/finansiel-information/regulatorisk-regnskab (Die Prozentsätze wurden von der Kommission hinzugefügt). (126)  Abrufbar unter: https://www.postnord.dk/siteassets/pdf/finansiell-information/regulatoriske-regnskaber/regulatorisk_regnskab_2020.pdf. (127)  Auf Dänisch: „ Til tjenester uden befordringspligt henregnes således omkostninger, som håndteringen af disse tjenester giver anledning til, dels alle inkrementelle omkostninger, dels fællesomkostninger vedrørende drift og udvidelse af det grundlæggende produktions- og styringssystem. Hertil kommer en forholdsmæssig andel af ikke- henførbare fællesomkostninger.“ (128)  BtC steht für „Business to Consumer“ (Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern). (129)  Fn. 69. (130)  Im Bericht wird eine Zustellung so berechnet, dass das einzelne Produkt mit und ohne Universaldienst als eine Zustellung pro Produkt zählt, unabhängig davon, ob es sich um eine oder mehrere Sendungen des konkreten Produkts pro Zustellung handelt. (131)  CtX steht für „Consumer to other“ (Sendungen von Verbrauchern an Sonstige). (132)  Bekanntmachungen mit Rückschein (auf Dänisch: postforkyndelse) sind Briefe, die eine Verfügung oder ein anderes Dokument enthalten, das dem Empfänger zugestellt werden soll. Nur Gerichte und andere Behörden sowie zugelassene private Beschwerde- oder Berufungsstellen können Bekanntmachungen mit Rückschein versenden. (133)  Dänisches Mehrwertsteuergesetz, LBK Nr. 1021 vom 26. September 2019 (verfügbar unter: https://www.retsinformation.dk/eli/lta/2019/1021). (134)  Die Bewertung erfolgte durch Annalect A/S: Værdifastsættelse af befordringspligten (Bewertung des Universaldienstes), Januar 2020. (135)  Im Vergleich zum Einleitungsbeschluss wurde das Jahr 2020 hinzugefügt, da die Daten nun verfügbar sind. (136)  Das Geschäftsjahr 2020/2021 lief vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021. (137)  Die Arbeitsproduktivität von Danske Fragtmænd A/S stellt eine Art Sonderfall dar. Dies lässt sich dadurch erklären, dass Danske Fragtmænd A/S ein Transport- und Logistikunternehmen ist, das Waren transportiert und seinen Kunden Lagermöglichkeiten anbietet. Die Zustellkosten und der durchschnittliche Warenpreis sind deutlich höher als die Zustellkosten und Durchschnittspreise für Briefe und Pakete. (138)  Tatsächlich werden die Kosten für die umfangreiche Infrastruktur, die für die Universaldienstverpflichtung erforderlich ist, zum Teil von Diensten, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen, getragen. (139)  Mitteilung C(2003) 4582 der Kommission vom 1. Dezember 2003 zum Berufsgeheimnis in Beihilfeentscheidungen (ABl. C 297 vom 9.12.2003, S. 6). (140)  Absatz 10 der Mitteilung zum Berufsgeheimnis. (141)  Absatz 13 der Mitteilung zum Berufsgeheimnis. (142)  Vgl. beispielsweise Beschlüsse der Kommission SA.45281 (2017/N) und SA.44859 (2016/FC) vom 19. Februar 2018 – Tschechische Republik – Staatliche Ausgleichsleistungen zugunsten der Tschechischen Post für die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung im Zeitraum 2013-2017, Erwägungsgrund 126, Tabellen 23 bis 27, verfügbar unter: https://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_45281. (143)  Deren Inhalt wird z. B. in Erwägungsgrund 20 des Beschlusses von 2018 erläutert. (144)  Die von den Beteiligten vorgelegten Nachweise belegen, dass die Flächendeckung auch im kontrafaktischen Szenario aufrechterhalten wird. Erstens heißt es im Jahres- und Nachhaltigkeitsbericht 2017 (Seite 6), dass die Vorteile, die sich daraus ergeben, dass alle Haushalte erreicht werden können, eine Stärke auf dem Markt des elektronischen Handels darstellen, und dass dies somit ein Vorteil für das gesamte Netz der nordischen Länder (nicht nur für Dänemark und Schweden) ist. Das Netz der nordischen Länder wird im faktischen und kontrafaktischen Szenario aufrechterhalten. Zweitens heißt es in der Studie von WIK Consult zwar, dass sich die Nutzer nach wie vor einen flächendeckenden Postdienst wünschen, aber direkt im Anschluss, auf Seite 134, wird deutlich, dass diese Flächendeckung auf den zunehmenden elektronischen Handel zurückzuführen ist. (145)  Rn. 155. (146)  Die Grafik wurde von der Kommission auf der Grundlage von Informationen erstellt, die der Website www.imageanalyser.dk entnommen und von Dänemark übermittelt wurden. (147)  Allein aus diesem Grund ist das Vorbringen der Beteiligten, Post Danmark habe das ausschließliche Recht, das Wort „Denmark“ zu verwenden, unzutreffend. Post Danmark ist verpflichtet, das Wort „Denmark“ auf Postwertzeichen zu drucken, verfügt aber nicht über das ausschließliche Recht, dieses Wort zu verwenden. (148)  Post Danmark bietet die folgenden Dienste an, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen und die alle im kontrafaktischen Szenario beibehalten werden: Briefe, der nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen (Schnellbriefe, Sendungsverfolgung innerhalb Dänemarks, Briefe mit Rückschein), Pakete, der nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen (BtB-Pakete, DPD-Pakete, Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 kg), Zusatzleistungen wie Postfachzustellung, Abholung und vorzeitige Zustellung von Massensendungen, Adressüberprüfung und Bearbeitung von Rücksendungen sowie andere Postdienste wie der interne Postdienst (Bearbeitung der eingehenden und internen Briefe/Pakete eines Unternehmens), das Sicherheitsscannen der Post und das Frankieren der Post eines Unternehmens. (149)   „Dans certains pays, les prestataires de service universel bénéficient de droits spéciaux pour le parking et/ou le stationnement. Au Royaume-Uni par exemple […]“ (In einigen Ländern wird Universaldiensteanbietern ein besonderes Recht für das Parken und/oder Halten zuerkannt. Im Vereinigten Königreich zum Beispiel …). (150)  Abschnitt 13 Absatz 1 des Postgesetzes. (151)  Abschnitt 13 Absatz 2 des Postgesetzes. (152)  Aus: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/procedures-guidelines-tenders/information-contractors-and-beneficiaries/exchange-rate-inforeuro_de. (153)  Siehe hierzu auch Erwägungsgrund 284 Absatz 5, wo erläutert wird, dass Post Danmark diese Qualitätsmessungen ohne die Universaldienstverpflichtung optimieren würde. (154)  Erwägungsgrund 225 des vorliegenden Beschlusses und Erwägungsgrund 70 des Einleitungsbeschlusses. (155)  Siehe Erwägungsgrund 28 des Beschlusses von 2018. (156)  Rn. 40 des Gemeinschaftsrahmens für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. (157)  Urteil des Gerichts vom 5. Mai 2021, ITD, Brancheorganisation for den danske vejgodstransport A/S und Danske Fragtmænd A/S / Europäische Kommission, T-561/18, ECLI:EU:T:2021:240, Rn. 164 und 165. (158)  Siehe Fn. 15. (159)  Urteil des Gerichts vom 5. Mai 2021, ITD, Brancheorganisation for den danske vejgodstransport A/S und Danske Fragtmænd A/S/Europäische Kommission, T-561/18, ECLI:EU:T:2021:240, Rn. 170 und 172. (160)  Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 9). (161)  Urteil des Gerichts vom 5. Mai 2021, ITD, Brancheorganisation for den danske vejgodstransport A/S und Danske Fragtmænd A/S/Europäische Kommission, T-561/18, ECLI:EU:T:2021:240, Rn. 176. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2388/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.